Zoll und Abgaben

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Grundsätzlich

Grundsätzlich gilt:

  • Sitzt der Versender in der EU, ist für Privatpersonen alles harmlos. Der Versender zahlt die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in seinem Land und fertig. Der Zoll kommt gar nicht ins Spiel.


Der Rest dieses Wiki-Eintrags beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Versand aus dem nicht-EU Ausland an Privatpersonen.

  • Der Zoll ist nicht doof und kennt die gängigen und weniger gängigen Tricks. Das ist deren Job. Da sind die gut drin.
Wenn ein asiatischer Versender auf ein Paket in der Zollerklärung "Geschenk, Wert $40" schreibt, dann ist es fast sicher, dass sich der deutsche Zoll das genauer ansieht wenn man dort etwas Zeit hat.
Ebenso glaubt der Zoll nicht an kostenlosen Versand und nimmt regelmäßig ziemlich saftige Versandgebühren an, die dann versteuert werden. Passiert das, und kann man die echten Kosten nachweisen, kann man gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen. Wie das geht, sollte in einer Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Steuerbescheid stehen.
  • Unterlagen, Mails, etc. gut durchlesen und entsprechend handeln. Wegschauen, den kleinen Doofen spielen, ignorieren usw. hilft nicht.

Kosten

Bei einem Angebot aus dem Ausland (besonders Nicht-EU) sollten folgende Kosten auf jeden Fall mit einkalkuliert werden:

  • Einfuhrumsatzsteuer
Vereinfacht ausgedrückt das Äquivalent zur Mehrwertsteuer das bei der Einfuhr anfällt [1]. Zur Zeit 19%.
  • Einfuhrzoll
Hängt von der Warenart ab und ist in der EU einheitlich in der TARIC-Liste geregelt [2]. Die gute Nachricht ist, dass viele für den Bastler interessante Waren einen niedrigen Zollsatz oder sogar gar keinen haben.
  • Bankgebühren (Währungsumrechnung, Kreditkartengebühren, Transfergebühren, etc.)
Beliebter Beschiss eines Marktplatzes mit ihm nahestehenden Zahlungsdienst: Auf dem Marktplatz werden unverbindliche "ca." Umrechnungskurse verwendet, die "zufällig" immer günstiger sind als die Umrechnungskurse, die der Zahlungsdienstleister nur Sekunden später verwendet.
Beliebte Falle bei Kreditkarten: Es wird mit einer günstigen prozentualen Gebühr für die Währungsumrechnung geworben, die aber wegen einer saftigen Mindestgebühr gar nicht zum Tragen kommt. Siehe unten Dynamic Currency Conversion
  • Versandgebühren (Versand, Zollpapiere)
  • Bearbeitungsgebühren, Servicegebühren des Kurierdienstes
Kurierdienste, auch DHL Express, schlagen diese Gebühren nachträglich für fiktive oder reale Tätigkeiten drauf. So zum Beispiel dafür, dass sie eine Sendung vorgeblich oder wirklich beim Zoll zur Abfertigung vorstellen und die entsprechenden Papieren vorgeblich oder wirklich ausfüllen. Warum diese Gebühren nicht Teil der Versandkosten sind, bleibt das Geheimnis der Kurierdienste.
Einige Kurierdienste sind für ihre extrem hohen Gebühren berüchtigt. Darunter zum Beispiel alle, die ihre Einfuhr in Deutschland durch die GDSK erledigen lassen, wie zum Beispiel EMS China oder manchmal FEDEX. Ebenso DHL Express (siehe unten).
Einige Kurierdienste sind dafür bekannt, dass deren Mitarbeiter schlicht und ergreifend nicht wissen was sie tun. Da werden dann mehr oder weniger zufällig Gebühren aus der Preisliste berechnet. Beliebt ist zum Beispiel, dass für jeden Einzelposten Gebühren berechnet werden, statt für die gesamte Sendung. Ebenso beliebt ist es, Gebühren, die bereits abgebucht wurden, nochmals bei Auslieferung an der Haustür zu erheben.
Eigentlich ist es so, dass ein Kurierdienst vom Empfänger mit der Verzollung beauftragt werden muss, sonst kann er sich die Gebühren in die Haare schmieren. In der Praxis wird das manchmal noch ignoriert. Alternativ versuchen manche Kurierdienste den Kunden dadurch unter Druck zu setzen, dass sie eine entsprechende Benachrichtigung mit der Bitte um Auftragserteilung extrem spät versenden. So hat der Kunde praktisch keine andere Wahl, als den Auftrag zu erteilen oder es entstehen zusätzliche Lagergebühren oder die Ware geht zurück.
Wer solche Gebühren vermeiden möchte, kann unter Umständen eine Selbstverzollung durchführen, die allerdings einige Mühe macht. Das funktioniert natürlich nur, wenn man genug Zeit hat, siehe oben. Allerdings haben Kurierdienste neben der späten Benachrichtigung noch einen Trick auf Lager:
  • Gebühr für die Übergabe zur Selbstverzollung
Sie kassieren also dafür, dass sie eine Leistung nicht erbringen.
Der zur Post gehörende Kurierdienst DHL Express berechnet seit dem 1.6.2014 eine Kapitalbereitstellungsprovision von 2%, aber mindestens 10€ + 19% MWSt = 11,90€. Stand 01/2019: 2%, aber mindestens 12,50€ + 19% = 14,88€
Besteht eine Sendung aus mehreren "Warenpositionen" (das kommt bei Bestellungen von elektronischen Bauteilen für Platinen vor, von denen nun mal verschiedenartige benötigt werden ), berechnen die großen Kurierdienste DHL Express (ab der 4. Warentarifposition) und FedEx (ab der 6. Warentarifposition) zusätzliche Gebühren für die Verzollung. Bei DHL Express sind es (Stand 01/2019) 4,00€ netto (4,76€ brutto), bei FedEx sogar (Stand 01/2019) 8,00€ netto (9,52€ brutto). Dass der Wert der Einzelpositionen teilweise weit unter der Zusatzgebühr liegen kann, spielt natürlich keine Rolle. So können bei einer Bestellung mit z.B. 25 verschiedenen Artikeln schnell über 100,00€ zusätzlich zu den Versandkosten und Kapitalbereitstellungsprovision hinzukommen. In der Praxis fasst DHL Express zwar gleichartige Positionen zusammen (wenn diese vom Zoll unter dem gleichen Warentarif einzuordnen sind (z.b. Kohleschichtwiderstände mit verschiedenen Werten), allerdings obliegt das der Einschätzung des Bearbeiters von DHL Express/FedEx, man hat also keinen Einfluss darauf. So werden in der Praxis dann aus 25 Positionen auf der Handelsrechnung z.b. 10 Warentarifpositionen, von denen dann (bei DHL Express) sieben ("ab. der 4. Warentarifposition") mit der Zusatzgebühr abgerechnet werden. Auch das Einsenden einer Warentarifliste (also der selbständigen Recherche der Warentarife beim Zoll EZT-online und dem Übersenden an DHL Express) befreit einen nicht von der Zusatzgebühr, obwohl einem teilweise die Mitarbeiter von DHL Express auf Nachfrage telefonisch das Gegenteilige zusichern. Auf der Rechnung, die einem 2-3 Wochen später ins Haus flattert, wird die Gebühr dann berechnet. Die Arbeit der Recherche hatte dann der Kunde, DHL Express profitiert dann davon. Vermutlich könnte man die hohe Gebühren durch Zusendung der Warentarifliste vermeiden, wenn man die Einordnung der Waren großzügig auslegt (Einordnung mehrerer Aritkel der Handelsrechnung unter gleicher Warentarifnummer), der DHL Express Mitarbeiter dies bei der Zollanmeldung übernimmt und man der Zoll nichts beanstandet. Falls dies in der Praxis funktioniert, zahlt sich Ehrlichkeit nicht aus. Bei der GDSK sind mir keine derartigen Zusatzkosten bekannt.
  • Bearbeitungsgebühren, Servicegebühren bei der Post
Eine Sonderregelung gibt es bei der Post, aber nicht für alle Teile des Postkonzerns. Die Post berechnet bei per "echter" Post versendeter Waren keine Gebühren für die Vorführung zur Verzollung. Sollte der Zoll dann aber die Verzollung nicht anhand der Begleitunterlagen durchführen können, bietet die Post seit August 2015 an, die notwendigen Schritte gegen eine Gebühr von 28,50€ durchzuführen. Bisher war diese sogenannte nachträglichen Postverzollung ein kostenloser Dienst.
Statt die nachträglichen Postverzollung zu beauftragen ist es, im Gegensatz zu Kurierdiensten, immer noch recht einfach eine Selbstverzollung durchzuführen. Siehe unten Post, Post-Paketdienst DHL - aber nicht DHL Express

Das sind aber noch nicht alle Kosten, die anfallen können. Im schlimmsten falls entstehen z.B. noch

  • Zollkosten durch Amtshandlungen oder Lagerung.
Schon deshalb sollte man auf Schreiben oder andere Nachrichten unverzüglich reagieren.

Checkliste

Checkliste für den Kauf im Ausland:

  • Artikelbeschreibung genau lesen
  • ist der Import überhaupt legal (Plagiat, Konformität) bzw. anmeldepflichtig
  • Einfuhrabgaben, z.B. Einfuhrumsatzsteuer
  • Zollgebühren (basieren auf der )
  • Bankgebühren (Währungsumrechnung, Transferkosten)
  • Versandkosten (bzw. was der Zoll bei kostenlosem Versand veranschlagt)
  • Versandart und Dienstleister (hat großen Einfluss auf den Zolldurchlauf, ggf kassiert der Dienstleister die Gebühren einfach bei Lieferung an der Haustür)

Praktisches

Post, DHL

DHL Wunderland

DHL war ursprüngliche eine Spedition, die von der Post übernommen wurde. DHL enthielt auch einen Kurierdienst, der mit der Übernahme von DHL als DHL Express zur Post kam. Darüber hinaus begann die Post die Bezeichnung DHL auch für andere Bereiche, wie ihren ganz normalen Paketdienst oder spezielle Dienstleistungen zu verwenden.

Wenn es um Zoll und Abgaben beim Import aus dem Nicht-EU-Ausland geht, muss man mehrere DHL-Bereiche innerhalb der Post unterscheiden, da die Abläufe in diesen Bereichen zum Teil völlig verschieden sind:

DHL
Der normale Post-Paketdienst
Diese hat, wie weiter unter beschrieben, noch Sonderrechte aus der alten Zeit der Post als Behörde (Bundespost).
DHL Express
Der mit DHL zur Post gekommene Kurierdienst
DHL Express verhält sich wie ein Kurierdienst und hat (oder nutzt) die Sonderrechte der Post bei der Einfuhr nicht.
DHL Global Mail, DHL eCommerce
Unter diese Namen bietet DHL Logistikdienstleistungen in Amerika, dem Nahen Osten, Afrika und natürlich Asien an. DHL bündelt dort Sendungen in Frachtzentren und führt sie gebündelt nach Deutschland ein. Eine bekannte Sendungsform ist "Global Mail Packet Plus Standard", abgekürzt PPS. Wann die Post bei der Einfuhr von solcher Sendungen ihre alten Sonderrechte nutzt ist unbekannt. Sie bewirbt zum Beispiel PPS mit "simplified postal customs clearance" (vereinfachte postalische Zollabwicklung).

Man hat zwar ein gemeinsames Logo und die selbe Konzernfarbe, aber die DHLs arbeiten im Postkonzern so nebeneinander her. Sie haben unterschiedliche Abläufe, Verfahren und Preise. Damit nicht genug. So unterteilt sich zum Beispiel DHL Express intern nochmal in einen nationalen und internationalen Bereich. Dazu scheint es einen oder mehrere spezielle Bereiche an den 'Hubs' für den Import und die Zollabwicklung zu geben. Bei all diesen DHLs und Bereichen hat man den Eindruck, dass sie so nebeneinander her arbeiten, sich untereinander nicht grün sind und untereinander nicht kommunizieren.

Selbstverständlich wird vom Kunden erwartet, dass er die Organisation des Postkonzerns im Detail kennt. Wehe dem Kunden, der versehentlich bei der falschen Hotline des falschen DHLs anruft oder im falschen Bereich landet. Da wird schon mal behauptet, dass eine Abteilung kein Telefon hätte.

Zwei Tipps aus der Praxis:

  1. Beschwerden und Anfragen direkt an alle DHLs senden denen man habhaft werden kann. Sollen die ihr Chaos doch selber aussortieren.
  2. Öffentlich, zum Beispiel auf Twitter, beschweren.

DHL Express

DHL Express ist ein Kurierdienst, eine Spedition. So verhält sich DHL Express auch. Im Gegensatz zur Post, mit ihrem Paketdienst DHL, hat DHL Express keine Sonderrechte beim Import von Lieferungen aus dem Ausland (oder sie nutzen diese nicht).

DHL Express liefert nicht an DHL Packstationen und hat keinen Zugang zu DHL Paketkästen. DHL Express gibt Lieferungen auch nicht bei der nächsten Post oder Postagentur zur Selbstabholung ab. Ebenso funktioniert der DHL Wunschfilialen-Service nicht bei Lieferungen per DHL Express.

DHL Express fährt nicht zustellbare Lieferungen lieber 100 km oder 200 km zu ihrer nächsten DHL Express Station zurück. Es gibt von diesen DHL Express Stationen nur 30 in ganz Deutschland. Wer nicht wirklich das Glück hat zufällig in der Nähe der richtigen Station zu wohnen hat keine Möglichkeit der Selbstabholung.

Insgesamt ist die nicht-Integration von DHL Express in den normalen DHL-Service ein ziemliches Armutszeugnis für das Post/DHL-Management.

DHL Express erhebt seit dem 1.6.2014 sehr kreative Gebühren. Seit dieser Zeit verlangt DHL Express eine Kapitalbereitstellungsprovision[1]:

Provision für die Benutzung des DHL Express eigenen Aufschubkontos zum Zwecke der Kapitalbereitstellung für anfallende Steuern und Zölle | 2 % der verauslagten Einfuhrabgaben; mind. 12,50 EUR (netto) (Stand 01/2019)

Darauf fallen noch 19% Mehrwertsteuer an, also mindestens 14,88€ Kapitalbereitstellungsprovision. Angeblich kann man das ominöse Aufschubkonto dadurch umgehen, dass man bei DHL Express ein Kundenkonto eröffnet und DHL die Abbuchung vom eigenen Bankkonto erlaubt. Nach diversen Berichten braucht man dazu angeblich eine EORI Nummer und muss damit bei DHL Express mittels Post-Ident-Verfahren ein SEPA-Mandat erteilen. Nach anderen Berichten braucht man keine EORI-Nummer und sollte als Privatperson sogar vermeiden eine zu beantragen, um nicht eines Tages vom Zoll mit einer Steuerprüfung beglückt zu werden. Statt dessen soll man DHL-Express ein SEPA-Mandat und einen Zollauftrag Import-Anweisung erteilen. Wobei jeweils unterschiedliche Stellen bei DHL-Express für das Mandat und den Zollauftrag zuständig seien. Zusätzlich scheint DHL-Express auch mehrfach die E-Mail Adressen der Ansprechpartner geändert zu haben.

DHL Express' Verhalten macht DHL Express für Privatpersonen sehr unattraktiv. Vielleicht ist dies durchaus gewollt.

Post, Post-Paketdienst DHL - aber nicht DHL Express

Die Post, mit ihrem Paketdienst DHL (aber nicht DHL Express) genießt bei der Einfuhr einige Sonderrechte, im Gegensatz zu Kurierdiensten wie DHL Express. Diese stammen noch aus der Zeit als die Post eine Behörde war. Daher kann es von Vorteil sein, Waren mit der Post versenden zu lassen. Allerdings vermindert sich der Vorteil immer mehr, da die Post für die frühere Amtshandlung der nachträglichen Postverzollung nun auch Gebühren verlangt.

Unter anderem darf die Post selber entscheiden, ob eine Sendung dem Zoll vorgeführt werden muss oder nicht. Wenn entschieden wurde eine Sendung nicht dem Zoll vorzuführen erhält sie einen grünen Aufkleber

Von zollamtlicher Behandlung befreit - Deutsche Post <Name des Postamts>

und wird einfach ausgeliefert.

Führt die Post eine Sendung beim Zoll vor, und können die entsprechenden Abgaben bestimmt werden, dann kassiert die Post diese Abgaben für den Zoll bei der Auslieferung der Sendung an der Haustüre. Dafür berechnet die Post keine Gebühren. (Siehe http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0074_sendungen_direkt_zugestellt.html)

Führt die Post eine Sendung beim Zoll vor, und die entsprechenden Abgaben können nicht bestimmt werden, weil zum Beispiel keine glaubhafte Rechnung vorliegt, oder es besteht der Verdacht die Einfuhr ist nicht legal [3], übergibt die Post die Sendung an ein Zollamt. Im Gegensatz zu Kurierdiensten, bei denen die Sendungen immer beim nächsten Zoll am Einfuhrort (Flughafen, Seehafen) landet, ist dies ein dem Empfänger relativ naheliegendes, zuständiges Zollamt. Die Sendung kommt also schon mal halbwegs in die richtige Richtung und bleibt, im Gegensatz zu Kurierdiensten, nicht am Flughafen oder im Hafen liegen.

In diesem Fall erhält man von der Post eine Aufforderung entsprechende Unterlagen beim Zollamt einzureichen (siehe http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0075_sendung_liegt_beim_zoll.html) Reicht man die Unterlagen persönlich ein werden diese überprüft, man zahlt direkt und nimmt die Sendung mit.

Alternativ kann man die Post mit der sogenannten nachträglichen Postverzollung beauftragen. Die Post verlangt dafür seit August 2015 eine Gebühr von 28,50 Euro. Dazu kommen die eigentlichen Zollgebühren, Abgaben und Steuern. Man muss natürlich trotzdem die vom Zoll geforderten Unterlagen bereitstellen. Der Zoll übergibt nach der Berechnung der Abgaben die Sendung wieder der Post. Die stellt die Sendung zu und kassiert.

Diverses

Praktische Regelungen (Stand Anfang 2014):

  • Geschenke von Privatpersonen bis 45 EUR gehen meist ohne weitere Abgaben durch.
  • Waren bis 150€ sind zollfrei, ab 22€ fallen jedoch 19% Umsatzsteuer an.
  • Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.
  • ... manchmal hat man einfach Glück. Da hatte der Zoll dann wohl was wichtigeres zu tun.

Typische Merkwürdigkeiten

Diverses

Gerade bei asiatischen Versendern kann man immer wieder diverse Merkwürdigkeiten erleben:

  • Es wird behauptet die Ware sei bereits in Deutschland oder der EU. In Wirklichkeit wird sie dann z.B. aus China versendet und man wird unvorhergesehen mit zusätzlichen Abgaben konfrontiert. Eventuell hilft eine Beschwerde beim Marktplatz über den man gekauft hat.
  • Der Absender der Sendung stimmt nicht mit dem Verkäufer überein.
Das ist bei chinesischen Verkäufern völlig normal. Die agieren gerne mit mehreren Fantasienamen gleichzeitig auf Marktplätzen wie eBay und/oder der Verkäufer betreibt Dropshipping [4].
  • Die Zollinhaltserklärung auf der Sendung hat rein gar nichts mit dem Inhalt der Sendung zu tun.
Leider ist das bei chinesischen Versendern völlig normal. Zum Teil ist es einfach Schlamperei, zu Teil ist es der Versuch Zölle oder Einfuhr-Umsatzsteuer zu umgehen. Einige chinesische Versender preisen eine falsche Zolldeklaration sogar als Service an. Natürlich kennt der deutsche Zoll diesen "Trick" nur allzu gut (siehe [5]). Bestenfalls nützt er nichts, im schlimmsten Fall erregt die Sendung damit die besondere Aufmerksamkeit des Zolls. Leider kann man chinesischen Versendern diese Unsitte nicht ausreden.
  • Fehlen von jeglichen Versandpapieren (Rechnung, Lieferschein, etc.)
Auch das ist bei chinesischen Versendern völlig normal und verzögert eventuell die Zollabfertigung. Auch diese Unsitte kann man chinesischen Versendern nicht ausreden.
  • Die Sendung enthält eine dubiose Rücksendeadresse (unbekannte Firma, Postfach) in Deutschland.
Der Versender benutzt einen Dienstleiter, der für ihn nicht zustellbare Sendungen einsammelt. Versendet wurde trotzdem aus dem Ausland. Der Dienstleister hinter der Adresse will mit irgendwelchen Problemen bei der Einfuhr nichts zu tun haben.
  • Der Versand dauert lange und der Versender behauptet die Ware liegt beim Zoll.
Das ist eine beliebte Ausrede, die aber nicht stimmt. Der Zoll sammelt keine Ware um sie später zu kontrollieren, sollte man sich beim Zoll langweilen. Der Zoll ist permanent ausgelastet oder überlastet. Der muss sich nichts "für schlechte Zeiten" aufheben.
Wahrscheinlicher ist dass die Ware (noch) nicht versendet wurde, sie verloren ging, der Spediteur/Kurier überlastet ist und die Ware noch gar nicht beim Zoll vorgeführt hat (Ware liegt im Container im Lager des Spediteurs) oder die angeblich per Luftpost versendete Ware dümpelt noch in irgendeinem Seecontainer auf einem Seelenverkäufer herum.
Das man vom Versender mit einer Lüge bedacht wurde, merkt man zum Beispiel dann, wenn die Ware ohne Trackingnummer versendet wurde. Woher will der Versender ohne Tracking wissen, wo sich die Ware gerade befindet?
  • Es kann passieren, dass ein Versender mit seiner lokalen Post versendet und die Auslieferung in Deutschland trotzdem durch einen Kurierdienst und nicht durch die deutsche Post erfolgt - mit für Kurierdiensten üblichen Zusatzgebühren. Beispiel EMS China -> GDSK.
In diesem Fall hat die Post des Absenders aus Kostengründen eine Vereinbarung mit dem Kurierdienst und hat die Sendung an den Kurierdienst übergeben. Der Zoll sieht nur die Einfuhr durch den Kurierdienst und behandelt die Einfuhr entsprechend. Das kann man nicht beeinflussen, außer durch Wahl einer anderen Versandart bei der nächsten Bestellung.
  • 'Querschläger'
Da kommt eine Lieferung aus China plötzlich mit der Post zum Beispiel aus Singapur, den Niederlanden oder Großbritannien. Das ist ein Zeichen für die Kreativität chinesischer Versender wenn es um das Einsparen von Versandgebühren geht. Der Versender hat die Ware auf anderem Weg (Seefracht, Kurier) in das entsprechende Land verbracht und der dortigen Post übergeben. Ein solches Vorgehen bricht regelmäßig das Tracking.
Beim diesem Weiterversand per Post kann es passieren, dass die Auslands-Post die Sendung ebenfalls an ein deutsches Binnenzollamt übergibt wenn sie das für nötig hält. Dann erhält man vom Zollamt eine Benachrichtigung über eine Sendung aus einem Land aus dem man eventuell gar keine Sendung erwartet.
  • Angebot einer Zollversicherung
Hier bietet der, meist asiatische, Versender gegen eine kleine Zusatzgebühr eine spezielle Zollversicherung an. Sollt die Ware beim Zoll landen und Zoll- oder Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden, erstattet der Versender diese zurück. Man spielt faktisch gegen Einsatz dieser Zusatzgebühr eine Art Zolllotterie. Da man eine versehentlich vom Zoll nicht bearbeitete Einfuhr selbst nachverzollen muss, lohnt sich diese Lotterie nur, wenn man das nicht macht. Es ist daher fraglich ob sich aus der Zahlung der Zusatzgebühr nicht von vorne herein der Vorsatz der Zoll- oder Steuerhinterziehung konstruieren lässt.
  • Manche Versender übernehmen mit ihren Versandgebühren auch die Umsatzsteuer, Zoll und Kuriergebühren. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Kurierdienst sich nicht an die Vereinbarung mit dem Versender gebunden fühlt und trotzdem noch Gebühren für die Vorführung beim Zoll und Zollgebühren verlangt. Der einzige, der einem in so einem Fall helfen kann ist der Versender. Als Empfänger wird man von Kurierdiensten nicht ernst genommen, es lohnt sich nicht mit denen zu diskutieren.

eBay Global Shipping Program, Pitney Bowes

eBay bietet für US-Versender einen Dienst an, bei dem ein Dienstleister, Pitney Bowes, den Versand nach Deutschland übernimmt (Global Shipping Program). Da viele US-Versender sich bei dem Gedanken an einen Versand ins Ausland ins Hemd scheißen, nehmen sie immer häufiger diese Dienstleistung in Anspruch.

Der Dienstleister wird vom Käufer, also von uns, bezahlt. Die in eBay-Angeboten angezeigten Gebühren sind nur unverbindliche Schätzungen und man verpflichtet sich laut AGB [6] alles zu zahlen was später verlangt wird. Ebenso stimmt man zu, die zolltarifliche Einstufung der Ware durch den Dienstleiter nicht zu hinterfragen. Man liefert sich auf Gedeih und Verderben dem Dienstleister aus, der irgendwo in Kentucky seine Entscheidungen fällt.

Hinzu kommt, dass der Dienstleister den Transport nicht selbst durchführt, sondern eigenständig einen Kurier aussucht. Man hat keine Kontrolle darüber mit welchem Kurierdienst die Ware geliefert wird und was der beim deutschen Zoll veranstaltet. Es gibt Berichte im Internet, dass der Dienstleister gut verpackte Ware umpackte und die Verpackung aus Kostengründen durch eine leichte, aber ungeeignete ersetzte. Die Ware wurde dann einem billigen Kurier ohne Transportversicherung übergeben.

Der bekannte Elektronik-Youtuber David Jones zeigt in [7] wie es einem sehr hochwertigen Mikroskop ergangen ist.

Pitney Bowes Kerngeschäft ist die Herstellung von Frankiermaschinen und anderen Gerätschaften für die Sortierung und den Transport von Post. Man hat es mit der geballten Kompetenz eines Herstellers von Stempelsystemen im internationalen Zollsystem zu tun. Ähm ja ...

Völlig unklar ist, ob Pitney Bowes die über das System kassierte Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen Fiskus entrichtet. In den AGBs ist der Käufer dafür verantwortlich. Bei ebay wird man aber darüber getäuscht, es heißt, dass "Keine zusätzlichen Gebühren bei Lieferung!" anfallen würden.

Tatsächlich interessiert das das Zollamt nicht und die Einfuhrumsatzsteuer musste erneut entrichtet werden! Dies gilt auch, wenn die Ware nicht umsatzsteuerbefreit gesendet wurde, wie es z.B. aus der EU möglich wäre. Der Käufer zahlt dann Umsatzsteuer auf Umsatzsteuer und kann den Hauptteil davon selbst dann nicht abziehen, wenn er als Selbständiger UST abziehen darf. Daher ist darauf zu achten, dass man die Waren entweder umsatzsteuerbefreit (z.B. im reverse charge Verfahren) erhält und dass dies entsprechend deklariert ist und man dann nur einmal UST zahlt.

Wichtig ist hierbei eine Rechnung mit allen Angaben nach dem UST-Gesetz. In meinem Fall kam nicht nur keine Rechnung, sondern es gab auch keinen Lieferschein durch Pitney Bowes. Stattdessen kam ein beschädigtes Paket, das ich hätte reklamieren müssen und es erfolgte eine Abbuchung von meinem Konto über die angefallenen Transportkosten. Eine Reaktion auf meine Reklamation gab es nie.

Dynamic Currency Conversion (DCC)

Bietet ein Verkäufer in einem Nicht-Euroland eine Kartenzahlung in Euro an sollte man vorsichtig sein. Wahrscheinlich verwendet er Dynamic Currency Conversion (DCC)

DCC ist ein Verfahren bei der Bezahlung mit Kreditkarte oder anderen Karten, bei Zahlungen in ausländischer Währung (also nicht Euro), welches häufig zu Ungunsten des Zahlenden ausgenutzt wird. Der Trick liegt in

  • der Verwendung sehr ungünstiger Wechselkurse,
  • dem Aufschlagen von diversen erfundenen Gebühren für den Service,
  • der Unwissenheit des Käufers über den offiziellen Wechselkurs und möglicher Gebühren,
  • dem verklausulierten Angebot von DCC "Do you want to pay in Euros?". Der Zahlende soll nicht merken dass er DCC "gewählt" hat.

Normalerweise rechnen bei Auslandszahlungen der Verkäufer in seiner Landeswährung gegenüber dem Käufer und Kreditkartenunternehmen ab. Erst das Kreditkartenunternehmen rechnet die Landeswährung in die Währung des Käufers (Euro) um. Dabei ist das Kreditkartenunternehmen an gesetzliche Vorgaben zum Währungskurs gebunden. Zusätzlich erhebt das Kreditkartenunternehmen eine Gebühr. Auch bei der Gebühr gibt es gesetzliche Beschränkungen.

Bei DCC bietet der Verkäufer dem Käufer eine Abrechnung in Euro, also nicht in seiner Landeswährung, an. Die Umrechnungskurse, die dabei verwendet werden sind typischerweise sehr ungünstig. Die Abrechnung erfolgt nicht direkt gegenüber dem Kreditkartenunternehmen, sondern einem Dritten, einem sog. Acquirer.

Der Verkäufer tritt seine Forderung an den Acquirer ab. Der zahlt den Verkäufer in seiner Landeswährung aus, plus einem Bonus ("Schmiergeld"). Der Bonus soll den Verkäufer animieren so viele Kunden wie möglich zu DCC zu bewegen.

Der Acquirer legt den für den Käufer ungünstigen Umrechnungskurs willkürlich fest.

Der Acquirer rechnet die Landeswährung in Euro um. Dabei berechnet er, zusätzlich zum ungünstigen Wechselkurs willkürlich Gebühren in Euro, 9% - 10% sind nicht selten. Er belastet dann die Kreditkarte des Kunden in Euro, einschließlich seiner Gebühren.

In der Summe ist es sehr wahrscheinlich, dass die bei DCC anfallenden Gebühren und der ungünstige Wechselkurs höher sind, als wenn das Kreditkartenunternehmen umrechnet und Gebühren erhebt.

Beschwerden

Kurierdienste

Kurierdienste, die Post, DHL, etc. sind alle ziemlich immun gegen Beschwerden oder Bitten um Hilfe. Sie haben kein Problem damit Beschwerden hartnäckig zu ignorieren. Man kann es als "Erfolg" werten, wenn man wenigstens so weit vorgedrungen ist, dass man nach ein paar Wochen einen nutzlosen, nicht unterschriebenen Formbrief "Was mit der an Sie gerichteten Sendung geschehen ist, können wir nicht feststellen."[2] erhält.

Was je nach Situation helfen kann:

  • Beim Absender beschweren
Kurierdienste, die Post, DHL etc. nehmen Absender ernster als Empfänger. Aus deren Sicht ist der Absender, nicht der Empfänger, der Kunde. Denn formal beauftragt der Absender und zahlt die Gebühr an den Kurierdienst.
  • Öffentlich über Facebook oder Twitter beschweren
Aus Gründen, die sie vermutlich nicht einmal selbst kennen, werden die Unternehmen bei öffentlichen Beschwerden über Facebook oder Twitter plötzlich sehr aktiv. So antwortet DHL auf Twitter häufig mit einer speziellen E-Mail Adresse, über die die Beschwerde dann bearbeitet wird, während Beschwerden an DHLs offizielle Serviceadresse unbeantwortet bleiben.
Gelegentlich fahren Kurierdienste irgendwelche Imagekampagnen. Diese Kampagnen sollte man nicht allzu ernst nehmen. Sollte die Kampagne im "Social Web" laufen kann man sie allerdings nutzen um eine Beschwerde noch öffentlichkeitswirksamer anzubringen.
  • Beschwerde über das Portal Paket-Ärger der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen sammeln dort Beschwerden über Paketdienste (nicht über den Zoll :)). Sie reichen die Beschwerden gebündelt an die Paketdienste und fordern diese zu einer Stellungnahme auf. Die Stellungnahmen sind, wenn überhaupt, ziemlich nichtssagend. Vielleicht erreicht man damit jemanden bei einem Paketdienst, der doch etwas genauer hinsieht.

Zoll

Der Zoll ist eine Behörde. Das bedeutet, bei Beschwerden muss man den bürokratischen Weg beschreiten. Auf Bescheiden vom Zoll sollte sich eine Rechtsmittelbelehrung oder vergleichbares finden. Die erklärt wie man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen kann, wenn es denn möglich ist. Einige weitere Informationen findet man auf Rechtsmittel gegen Maßnahmen der Zollbehörden.

DCC

Man kann es mit einer Beschwerde bei einer Verbraucherzentrale versuchen.

Hilfreiche Links

  1. DHL Express Preisliste
  2. Zitat Kundenservice Deutsche Post.