Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Neuer Arbeitsvertrag


von Jochen B. (Gast)


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Hallo,
ich bin gerade dabei eine neue Arbeitsstelle zu bekommen - hoffe ich 
zumindest ;)

Nun habe ich meinen zukünfigen Arbeitsvertrag hier den ich am Montag 
Unterschrieben zurück bringen will.

Könnt Ihr mir nun bei folgendem Satz helfen:
1
Wird nach Ablauf des befristeten Probearbeitszeitsverhältniss 
2
das Arbeitsverhältnis ohne weiteres fortgesetzt, so gilt dies
3
rückwirkend vom Zeitpunkt der Einstellung an als 
4
Dauerarbeitsverhältnis.

Bedeutet das, dass ich nach der Probezeit in ein unbefristete 
Arbeitsverhältnis übergehe? - Das wäre mir eignetlich sehr wichtig

Desweiteren steht im Vertrag, dass die Grundkündigungsfrist 4 Wochen 
beträgt, das Grund bedeutet doch aber, dass sich die Kündigungsfrist 
mit längerer zugehörigkeit zum Unternehmen auch verlängert (so wie es 
eignetlich üblich ist, oder?)

Wäre nett wenn Ihr mir da etwas Licht hinein bringen könntet.

Danke!

von Ulli V. (vex)


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Hallo

Das bedeutet, du bist hast eine Probezeit von 4 Wochen (in deinen Fall).
Wenn dir bis Ablauf der Zeit keiner sagt, du kannst wieder gehen (auch 
ohne Grund wie, weshalb, warum usw.), gehst du ganz automatisch in ein 
unbefristetes Arbeitsverhältnis ein mit den Gesetz oder Tariflich 
abgesicherten Kündigungsfristen.


mfg Ulli

von Ulli V. (vex)


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sorry ein bist nehm ich wieder an mich ;-)

von Jochen B. (Gast)


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nein, Probezeit habe ich laut Arbeitsvertrag 6 Monate, das ist ja auch 
"üblich" so.

Der Absatz mit der Kündigungsfrist gehört nicht zu dem mit der 
Probezeit, das steht weiter unten.

Generell ist eben die Frage ob ich beides richtig verstanden habe:

1. Nach der Probezeit -> unbefristetes Arbeitsverhältnis

2. Kündigungsfrist (nach der Probezeit) zuerst einmal 4 Wochen. Und hier 
meine ich eben, dass sich dann die Kündigungsfrist je 2 Jahre 
betriebszugehörigkeit um einen Monat verlängert.


Ist das so richtig?

Gruß Jochen

von AC/DC (Gast)


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Sollte jemand anderer Meinung sein, sollte er entsprechend
Sachlich argumentieren oder für immer schweigen.

>Wird nach Ablauf des befristeten Probearbeitszeitsverhältniss
>das Arbeitsverhältnis ohne weiteres fortgesetzt, so gilt dies
>rückwirkend vom Zeitpunkt der Einstellung an als
>Dauerarbeitsverhältnis.

Gewöhnlich endet das Probearbeitsverhältniss automatisch nach
sechs Monaten. Mit dieser verdächtigen Formulierung wird das
Arbeitsverhältniss ohne weiters fortgesetzt. Ich glaube in einem 
Probearbeitsverhältniss hat man nicht die selben Ansprüche
wie in einem Dauerarbeitsverhältnis. (Urlaubstage?, Urlaubsgeld?)
Vom Gesetz stehen jedem 2 Tage pro Monat zu. Nach 6 Monaten
gewöhnlich (jedoch nicht praktisch) der gesamte Jahresurlaub.
(Könnte für den einen oder anderen vielleicht wichtig sein).

>Bedeutet das, dass ich nach der Probezeit in ein unbefristete
>Arbeitsverhältnis übergehe? - Das wäre mir eigentlich sehr wichtig

Würde ich annehmen, aber dann wäre die effektive Probezeit nur 5 Monate
(wegen der 4 Wochen (gesetzlicher) Kündigungsfrist).Versäumt der AG
diesen Termin nur um einen Tag müßte der AG begründet kündigen falls das 
dann überhaupt noch möglich ist, wegen Kündigungsschutz.
Irrtum vorbehalten

>Wenn dir bis Ablauf der Zeit keiner sagt, du kannst wieder gehen...

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind nur wirksam wenn diese
SCHRIFTLICH und Rechtsgültig erfolgen. Bla Bla im Affekt ist unwirksam.
(z.B.wenn ein AN nicht den genehmigten Urlaub abbricht um zu arbeiten)
Nachweisbare Kündigung des AG ist an gesetzliche Zwänge gebunden.
Innerhalb der Probezeit ohne Begündung, danach dann nur mit zulässiger 
Begründung, sonst wäre es für den AG sehr schwer eine Kündigung
gerichtlich noch durchzusetzen.

Mir wären folgende Klauseln im Arbeitsvetrag wichtig/unwichtig:
Neben einer fundierten Tätigkeits-, Arbeitsplatz- und 
Funktionksbeschreibung...

Wichtig:
-Betrieb sollte wenigstens 10MA haben (Kündigungsschutz)
 Vertraglich Kündigungsschutz vereinbaren wenn die MA-Zahl
 auf weniger als 10MA schrumpfen sollte
-Bei Versetzungen(besser ausschließen) hat der AN
 ein Mitspracherecht
-Urbaubs(geld)ansprüche und Überstundenvergütungen
 sind vor Beginn der Kündigungsfrist abzugelten.
-Abfindungen auf 1Monatsgehalt brutto wie netto
 pro Beschäftigungsjahr vorsorglich festlegen.
-salvatorische Klausel (ausgooglen)
-Pünktliche Gehaltsabrechnung/zahlung vereinbaren
 (Bei Verzug Pfandrecht auf Betriebsvermögen geltend machen(selten))
-Sozialauswahl bei Kündigungen dem AN transparent machen
 (wird oft überhaupt nicht beachtet)
-Unterlassung von Überstunden in der Probezeit, um Missbrauch
 durch den AG wegen vorgetäuschter Dauerarbeit, die sich nur als
 befristete Projektarbeit entpuppt, zu vermeiden.
Unwichtig/schädlich:
-Der AN hat alle aufgetragenen Arbeiten zu erledigen.
 (können nämlich auch fremde Tätigkeiten sein, daher besser
 eine fundierte Tätigkeits-, Arbeitsplatz- und Funktionebeschreibung...
 sinnvoll vereinbaren).

Vieles wird sich in der Vertragsverhandlungspraxis nicht durchsetzen
lassen aber versuchen sollte man es um Nachteile zu vermeiden.
6 Monate regelmäßige max. Probezeit und 4-wöchige Kündigungsfrist
ist gesetzlich vorgeschrieben kann aber auch ausgehandelt werden
(z.B.PZ=2 Monate, KF=6Wo, zum Quartal oder z.Monatsende...).
Diese Empfehlungen habe ich auf Grund schlechter Erfahrung geschrieben
damit andere nicht aus Unerfahrenheit genauso auf die Nase fallen wie
ich einst.

von Der S. (derschelm)


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Das mit dem Arbeitsvertrag ist so eine Sache.

Ist das eine große Bude, die sowas schon tausendmal gemacht hat, mit 
jedem Komma im Vertrag per Du ist, dann ist das verdächtig.

Ist das eine kleine Bude, der Schef schreibt ihn selbst, ist unsicher, 
will sich keine Blöße geben, vielleicht auch noch ein bisschen mit der 
Grammatik auf Kriegsfuß, dann muss eine solche Formulierung nichts 
anderes bedeuten, als dass der Chef unsicher ist und sich keine Blöße 
geben will und siehe oben.

Du hast soweit ich mich erinnere, nichts darüber gesagt, ob Du da 
hinwillst, ob Du meinst, dass Du Dich dort wohlfühlen könntest und 
anderen Softskills.

Vielleicht willst Du da gar nicht hin?

Falls doch, anrufen! Persönliches Gespräch, der Arbeitsvertrag ist nicht 
gottgewollt sondern wird so aufgeschrieben, dass ihn beide Seiten 
unterschreiben können. Mit meinem jetzigen Chef hab ich 2 Wochen an dem 
AV rumgemacht.

von Onko Kapotto (Gast)


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> -Unterlassung von Überstunden in der Probezeit, um Missbrauch
>  durch den AG wegen vorgetäuschter Dauerarbeit, die sich nur als
>  befristete Projektarbeit entpuppt, zu vermeiden.

Gibt's das wirklich?

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