Hallo, kann mir jemand sagen, was unter der "Wettbewerbsbeschränkung" zu verstehen ist? (Bitte nicht in juristischem Deutsch) Habe zwar unter Wikipedia nachgeschlagen aber ganz verstehe ich es nicht. Danke für eure Antworten
Es gibt Leute, die finden Wettbewerb das Beste, sofern sie profitieren koennen. Dieselben Leute finden den Wettbewerb dann Scheisse wenn sie die Preis senken sollten. Bereufen sich dann auf Investitionsschutz, Patentrechte, geistiges Eigentum, bla, bla, ... und das alles nennt sich Wettbewerbsbeschraenkung.
Das heißt, dass du nicht direkt, im fliegenden Wechsel sozusagen, bei der Konkurrenz arbeiten darfst. Das wird gerne in Firmen gemacht, die eine Abwanderung von Mitarbeitern und die Mitnahme des Firmenwissen verhindern wollen. Dies kann im ungünstigen Fall zur Geschäftsschädigung des alten Arbeitgebers führen. Und um dies zu minimieren, ausschließen läßt sich das praktisch ja dennoch nicht, gibt es die Wettbewerbsbeschränkung oder Wettbewerbsklausel.
>Und um dies zu minimieren, ausschließen >läßt sich das praktisch ja dennoch nicht, gibt es die >Wettbewerbsbeschränkung oder Wettbewerbsklausel woher weißt man, ob es einem zutrifft oder nicht? Steht das im Arbeitsvertrag? und eins verstehe ich nicht: >Das heißt, dass du nicht direkt, im fliegenden Wechsel sozusagen, bei >der Konkurrenz arbeiten darfst wer kann es verhindern, dass ich die Arbeitsstelle wechsle? Was wären die folgen? Danke
Solltest du eine sogenannte Wettbewerbsklausel haben, steht die im Arbeitsvertrag und üblicherweise weißt dich dein Arbeitgeber auch explizit darauf hin und natürlich auf die rechtlichen Folgen bei einer Vertragsverletzung. Das Thema ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn im Falle eines Falles kann das teuer werden. Ich meine, dass bei VW vor einigen Jahren ein spektakulärer Fall von einem ehemaligen Porschemitarbeiter in der Presse war (hieß der nicht Lopez?).
War da nicht mal was, dass wenn Du nachweisen kannst, dass Du bei einem Wettbewerber ohne eine solche Klausel ein besseres Angebot hättest annehmen können, Du von Deinem alten Arbeitgeber eine entsprechende Entschädigung erhälst?
>Ich meine, dass bei VW vor einigen Jahren ein spektakulärer Fall von >einem ehemaligen Porschemitarbeiter in der Presse war (hieß der nicht >Lopez?). Der war vorher bei Opel (GM) und hat Kistenweise vertrauliches Material von Opel nach VW getragen(gemäß Medien). Der Arbeitgeber kann in deinen Vertrag eine Klausel aufnehmen die besagt das du nicht für eine Dauer von x Jahren nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Konkurenz arbeiten darfst um Know-How-Transfer zu verhindern. In etwa einem Berufsausübungsverbot. Machte man hauptsächlich bei Geheimnissträgern oder leitenden Angest. Heutzutage würde ich so eine Klausel nicht mehr für Zeitgemäß halten sofern die nicht schon Höchstrichterlich gekippt wurde. Außerdem könnte strittig sein was man als Konkurent zu verstehen hat wenn die im Vertrag namentlich nicht genannt werden.
So viel ich weiss muss der Arbeitgeber für den Zeitraum der Wettbewerbsbeschränkung eine "Entschädigung" zahlen. Schliesslich ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes ein Grundrecht!
Du darfst nicht zur Konkurrenz gehen, es sei denn Deine berufliche Stellung würde sihc stark verbessern (= deutlich Karriere-Schritt nach vorne). Dazu gibts einige Gerichtsurteile. Einfach googlen. Wenn du zB. ein normaler Ing bist, dann aber bei der Konkurrenz als Abteilungsleiter anfangen kannst, dann kann dein Arbeitgeber nichts gegen tun.
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