Forum: Offtopic Falsch ausgeschriebene Preise in Elektromärkten


von Blob! (Gast)


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Hi,
ich war im letzten halben Jahr genau 2x in einen "Elektrogrosshandel", 
ihr wisst schon, ich bin doch nit bl**d, ne!

Bei letzten mal hab ich mir einen Polarisationsfilter für meine Kamera 
gekauft, ausgeschrieben am Regal mit ~38euros, sollte ich an der Kasse 
50.- bezahlen. Ich hab die Verkäuferin freundlich darauf hin gewiesen 
dass das Teil im Regal hinten deutlich günstiger ausgeschrieben war, 
darauf hin hat sie recht genervt  "geschnipft" und meinte dass sie das 
erst abklären muss.

Ich hätte mir nichts dabei gedacht, wäre mir nicht vor knapp drei 
Monaten nicht schonmal dasselbe im gleichen Markt passiert. Damals war 
die Preisdifferenz nicht so hoch, da habe ich an der Kasse für eine DVD 
5 Euro mehr bezahlen sollen als auf der Preisettiket abzulesen war.

Heute hab ich dann mit einem Bekannten darüber geredet und irgendwie bin 
ich mir nicht sicher ob das "Zufall" ist?

wenn für eine DVD an der Kasse 5 euro zuviel bezahlt wird, und man kauft 
dann noch ein paar Staubsaugerbeutel und CD's, dann fällt sowas doch 
kaum auf, oder!?

Habt Ihr diesbzgl. auch schon Erfahrungen gemacht oder bin ich mal 
wieder die traurige Ausnahme nach Murphy?!

von Warren S. (jcdenton)


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also, wenn ich mich aus versehen mal in so einen markt verirre, haben 
sie mir bisher wenigstens immer die korrekten preise abgeknöpft.

andere frage, was kann man da kaufen ?

rohlinge, nur schlechte marken,

kabel, alle sauteuer im vergleich zu z.b. reichelt o.ä.

auch cds, dvds, spiele alles wesentlich teurer.

bei elektrogeräten keinerlei fachkundige beratung (das ist GARANTIERT) 
und meist alten scheiß den sie loswerden wollen, selten das was man 
will.

und dann haben die nur spärliche angebote an hardware, meist 1 marke 
mainboard, speicher, etc, und überzogene preise.

das blödmärkte billig sind, istn witz. im internet findet man ALLES 
GARANTIERT billiger.

ich meide diese läden.

das einzige, ab und zu findet man mal nen spiel auf der pyramide für 
kleines geld. so 5,10,15 € spiele, meist etwas älter, gute klassiker die 
auf älteren pcs hervorragend laufen. :)

ich hinke eh meist 1 pc generation zurück, und kauf meine spiele im 
schnitt für 10€, 50€ fürn spiel würde ich nie hinlegen.

ich habe sogar mal nen stalker radiation pack (kostete normal über 50€) 
für 20€ abgegriffen weil er falsch ausgezeichnet war.

da ist sogar noch nen buch mit dabei, hat sich halbwegs gelohnt, spiel 
allerdings buggy wie sau... :-/

wuff

von mäxx (Gast)


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>wenn für eine DVD an der Kasse 5 euro zuviel bezahlt wird, und man kauft
>dann noch ein paar Staubsaugerbeutel und CD's, dann fällt sowas doch
>kaum auf, oder!?

Wenn man mit Geld sparsam sein muss, fällt das durchaus auf - dann 
rechnet man mit.

Passiert ist mir das auch schon oft genug. Hin und wieder bleibt die 
Ware dann aus Prinzip dort liegen.
Ein Gespräch mit der richtigen Person (selten an der Kasse sitzend) kann 
auch dafür sorgen, dass man den entsprechenden Artikel tatsächlich zu 
dem Preis bekommt.

von Christina (Gast)


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Das ist eine übliche Vorgehensweise in Lebensmitteldiscountern. 
Angebote, die z. B. ab Montag gelten, werden nicht selten erst im Laufe 
des Montags in der EDV aktualisiert. D. d. wer früh kauft und nicht 
aufpasst, zahlt noch den höheren Preis.

Das ist alles System und wieder mal zeigt sich der nicht existente 
Verbraucherschutz in Deutschland.

von Jens B. (sio2)


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Der Ausgeschilderte Preis muss nicht stimmen, der ist unverbindlich 
(auch wenn das wort dadrauf nicht steht) soweit ich weis, leider.

von Christina (Gast)


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Genau, wie die UVP der Hersteller...

von Thilo M. (Gast)


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Jens B. wrote:
> Der Ausgeschilderte Preis muss nicht stimmen, der ist unverbindlich
> (auch wenn das wort dadrauf nicht steht) soweit ich weis, leider.

Ich habe mal was von einem Gerichtsurteil gehört, nach dem müssen 
Waren nach dem ausgezeichneten Preis verkauft werden. Genau wegen 
solcher Praktiken.

Habe aber keine verbindliche Quelle dafür.

von Benedikt K. (benedikt)


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Thilo M. wrote:

> Ich habe mal was von einem Gerichtsurteil gehört, nach dem /müssen/
> Waren nach dem ausgezeichneten Preis verkauft werden. Genau wegen
> solcher Praktiken.

Ja, so kenne ich das auch.
Meine Mutter zieht das auch knallhart durch und hat es jedesmal fuer den 
ausgeschilderten Preis bekommen.

von Ich (Gast)


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Die Gesetzeslage ist hier eindeutig:

Die Preisauszeichnung am Regal oder an der Ware ist nicht verbindlich ! 
(Werbeprintmedien, Kataloge usw. ausgenommen daher immer vorbehaltlich 
Preisirrtümer ausgenommen)

Es gilt der Preis an der Kasse denn nur hier (und nicht am Regal) kommt 
ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.

Eine Partei (Verkäufer) nennt den Preis und die andere Partei (Käufer) 
akzeptiert diesen.

Dies ist so, da andere Preisauszeichnungen manipuliert, fehlerhaft oder 
sonstwie falsch sein können.

Bei mehrmaligen Auszeichnungsfehlern kann der Verbraucherschutz 
eingeschaltet werden und dem Unternehmen oder Verkäufer eine Abmahnung 
zugestellt werden da hier eventuell unter anderem ein 
Wettbewerbsvergehen unterstellt werden kann.

LG

Und für die Schlaumeier:
Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage oder Hilfestellung oder 
sonstwas.

von Gast (Gast)


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Tja, Fehler können immer wieder mal passieren. Bei den ständig 
wechslenden Preisen, ist sowas leicht möglich.

Wäre der Fehler zu deinem Gunsten passiert, würdest du wohl schwerlich 
dich beschweren bzw., und damit sind die anderen gemeint, auf angeblich 
nicht existierenden Verbraucherschutz hinweisen.

von The D. (devil_86)


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Warren Spector wrote:
> das blödmärkte billig sind, istn witz. im internet findet man ALLES
> GARANTIERT billiger.

Möööp, Einwand. Ich hab meine externe Festplatte um 10 € günstiger als 
beim billigsten Internet-Preis gekauft.
Aber auch Zustimmung: Beratung = Null.

Zum Thema: Also wenn mir an der Kassa beim Bezahlen auffallen würde, 
dass das Ding teurer verrechnet wird als angeschrieben, würd ich auf den 
angeschriebenen Preis bestehen, egal, was das Recht besagt. Notfalls 
muss der Geschäftsleiter antanzen. Hilft das auch nix, lass ich das Ding 
an der Kassa liegen und gehe ohne zu grüßen...

von Stefan E. (sternst)


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Thilo M. wrote:

> Ich habe mal was von einem Gerichtsurteil gehört, nach dem /müssen/
> Waren nach dem ausgezeichneten Preis verkauft werden. Genau wegen
> solcher Praktiken.

Dann hast du eindeutig falsch gehört. Ist aber ein extrem weit 
verbreiteter Irrtum.

Erinnert sich denn keiner mehr an den Vorfall, als der Media-Markt bei 
einer Zeitungsbeilage eine komplette Stelle vergessen hatte? Da stand 
auf der ersten Seite in riesen Lettern 59,- statt 599,- (oder so 
ähnlich). Mehrere Leute haben daraufhin geklagt, aber keiner hat es für 
59,- bekommen. Ging damals durch alle Medien.

von Thilo M. (Gast)


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In Prospekten und sonstigen Werbeträgern steht auch ausdrücklich 
'Irrtümer nicht ausgeschlossen' oder 'unverbindliche Preisempfehlung'.
Liegt die Ware aber im Ladengeschäft und es steht nur der Preis drauf, 
ohne Hinweis auf Tagespreise, uvP oder Ähnliches, dann ist er sehr wohl 
verbindlich.

von Benedikt K. (benedikt)


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Interessanterweise findet google dazu kaum etwas handfestes (oder suche 
ich nur nach den falschen Begriffen ?) Das einzige was ich finde sind 
Urteile zu Fehlern in Onlineshops.

von Stefan E. (sternst)


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Benedikt K. wrote:
> Interessanterweise findet google dazu kaum etwas handfestes (oder suche
> ich nur nach den falschen Begriffen ?) Das einzige was ich finde sind
> Urteile zu Fehlern in Onlineshops.

Ja, und hier eines, wo auch die Ladenauszeichnung erwähnt wird:

Preisauszeichnungen im Internet sind nicht verbindlich

Das hat das Landgericht Essen entschieden und damit einer 
Internet-Versandfirma Recht gegeben (Az.: 16 O 416/02), berichtet die 
Neue Juristische Wochenzeitschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Computerteile bestellt, deren Wert 
etwa dem Hundertfachen des angegebenen Preises entsprach. Die Firma 
verweigerte die Lieferung mit Hinweis auf das Versehen. Auch wenn der 
Eingang der Bestellung wiederum mit dem falschen Preis bestätigt wurde, 
habe kein Kaufvertrag vorgelegen, entschieden die Richter.
Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage 
vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich seien. Die 
Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, 
dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.

von Thilo M. (Gast)


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Das heißt, bei jedem Artikel den Verkäufer/die Kassiererin fragen, ob 
der ausgezeichnete Preis auch gilt.

Brrr...

von Benedikt K. (benedikt)


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Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben, dass der Kunde da 
überhaupt keine Rechte hat. Da könnte man die Kunden ja total 
verarschen, denn welcher Kunde merkt sich schon beim Einkauf im 
Supermarkt alle Preise ? Das geht garnicht.

von Thilo M. (Gast)


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Eben, das meine ich auch. Sonst könnte jeder Markt die Preise 30% 
billiger auszeichnen und an der Kasse den vollen Preis verlangen. Bei 
vielen kleineren Beträgen dürfte das nicht vielen auffallen.

von Gast (Gast)


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Ihr betrachtet das ziemlich einseitig. Welches Interesse hat denn das 
Unternehmen, falsche Preise auszuschreiben? Wen das publik wird, geht 
man doch zur Konkurrenz einkaufen. Bei der Menge an Produkten werden 
doch sehr wenige falsch ausgeschrieben. Wo ist denn nun das Problem?

von Thilo M. (Gast)


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>Wo ist denn nun das Problem?
Das ist einfach:
die setzen auf den Effekt 'jetzt hab ich's schon im Wagen, dann leg' 
ichs auch nicht mehr zurück' - Faulheit eben.
Und einige merken's noch nicht mal.

Das ist volle Absicht und meiner Meinung nach Betrug.

von Benedikt K. (benedikt)


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Gast wrote:
> Welches Interesse hat denn das
> Unternehmen, falsche Preise auszuschreiben?

Mehr Gewinn zu machen, da der Kunde mehr kauft (da er denkt dass die 
Produkte billiger sind.)

> Wen das publik wird, geht man doch zur Konkurrenz einkaufen.

Das denke ich eher nicht.
Wie oft kamen schon Bereichte im Fernsehen über Gammelfleisch, oder 
sonstige unsauberen Geschäfte bei verschiedenen Supermarktketten, wo 
sogar Ex Mitarbeiter Videos von blau/grünem, vergammelten Hackfleisch 
gemacht hatten, von denen der Rest neu verpackt und weiterverkauft wurd 
?
Nach ein paar Wochen ist das wieder vergessen und die Leute kaufen 
weiter ein.

Außerdem könnte die es ja genauso machen...

Da Deutschland doch relativ Verbraucherfreundliche Gesetzt hat, wo 
nahezu alles irgendwo gesetzlich geregelt ist, kommt mir das alles doch 
sehr Verbraucherunfreundlich vor. Vor allem da man die Verbraucher hier 
wirklich gut und einfach betrügen könnte.

von Stefan E. (sternst)


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Es ist aber nun mal so.
Eine Firma, die wiederholt falsch auszeichnet, oder dies in 
großflächiger Werbung tut, verstößt allenfalls gegen das 
Wettbewerbsrecht und kann diesbezüglich von der Konkurrenz belangt 
werden.

von 3355 (Gast)


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Bei uns in CH ist der angeschriebene Preis verbindlich, ausser der 
Irrtum ist offensichtlich. Es ist Standard in Lebensmittellaeden, nicht 
nur Discountern, dass in der Presse, dh der Publikation der Kette, 
beschriebene Aktionen bei gerade diesem Laden (noch) nicht angekommen 
sind, nicht gelten sollen, usw. Es ist auch ueblich, dass am Gestell 
angeschriebene Preise in der Kasse hoeher programmiert wurden. Es gibt 
Laeden, da ist der Preis auf der Verpackung nicht drauf, heisst man muss 
sich den Preis bis an der Kasse auswendig behalten. Manchmal geht auch 
eine Aktion vergessen, heisst am Gestell heisst es -20%, und die Kasse 
weiss das (noch) nicht. In allen Faellen jedoch, der am Gestell, resp 
auf dem Produkt angeschriebene Preis ist verbindlich. Das bedeutet, der 
aufmerksame Einkaeufer kann zurueckfordern, wird belohnt. Es gibt eine 
Schicht Leute, die haben das drauf, mussten ein Leben lang drauf 
schauen, haben immer Aktionen ausgenutzt. Dann kommt ein neuer Tante 
Emma Laden um die Ecke. Die Leute koennen dann da gar nicht hinein. "Die 
Leute kennen mich, da kann ich nicht nur die Aktionen kaufen", das war's 
dann.

von Der S. (derschelm)


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Zufälle gibts: Ich pflege - und nicht nur bei Bl0d ist D00f auf die 
Preise zu achten. In letzter Zeit meine ich, ist es besser geworden. 
Aber ich sag mal: Von 10 Fällen gehen 9 zu meinen Lasten. (ok ok den 10. 
zu Lasten des Geschäfts werte ich als Wiedergutmachung für den 
übersehenen Irrtum).

Wenn ich das Teil nicht zu dem Preis bekomme, mit dem es ausgezeichnet 
ist, lasse ich es an der Kasse liegen, und alles andere auch. Hab ich 
mal mit einem vollen Einkaufswagen machen wollen, da kam dann der 
Geschäftsführer von ganz alleine. Fast Hausverbot, das fanden die gar 
nicht lustig! Aber dann doch die Ware zum korrekten Preis und - man ist 
ja kein Unmensch.

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