Hat jemand, oder kennt jemand jemanden, der die Berufsausbildung nach § 45 Absatz 2 BBiG abgeschlossen hat (Externenprüfung)? Absatz 2 Satz 1 legt eine Mindest-Berufserfahrung fest. Satz 3 sagt dann aber, dass diese Mindestzeit, bei besonderer Eignung, nicht notwendig ist. Das hört sich an, als könnte man eine Ausbildung in weniger als 6 Monaten absolvieren. Kennt jemand Präzedensfälle? Hier noch der Link zum Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html Mich interessier das, weil ich eine (zweit) Ausbildung in wesentlich weniger als den 3 Jahren ablegen möchte. Ich bin natürlich bereit dafür mit übermenschlichen Kräften zu lernen.
>Absatz 2 Satz 1 legt eine Mindest-Berufserfahrung fest. >Satz 3 sagt dann aber, dass diese Mindestzeit, bei besonderer Eignung, >nicht notwendig >ist. Der Trick ist Berufserfahrung. Wenn du nachweisen kannst daß du diese Arbeit schon seit AnnoTobak machst dann wirst du vielleicht extern geprüft.
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