Forum: Offtopic Lötkolben durchgebrannt, keine Garantie?


von Maxim (maxim) Benutzerseite


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Mein MultiPro ist mir gestern (wahrscheinlich) durchgebrannt. 
Komischerweise gab es einen leisen Knall und seit dem geht der nicht 
mehr.

Jedenfalls hab ich heute bei Ersa angerufen und die meinten, dass es auf 
durchgebrannte Lötkolben keine Garantie gibt, wenn die Lötspitze schon 
abgenutzt ist. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Mein Lötkolben ist 
etwa 1,5 Jahre im Betrieb, da sollte die gesetzlich geregelte 
Gewährleistung doch noch greifen?

von Lupin (Gast)


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Selber schuld, hast ihn halt zu heiss eingestellt.

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Hoert sich nen bissel nach Glump an ;)
Kauf Dir halt nen Ersatzloetkolben. Wenn die sich quer stellen kannste 
wenig ausrichten vor allem bei so nem Streitwert.

von Maxim (maxim) Benutzerseite


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Lupin wrote:
> Selber schuld, hast ihn halt zu heiss eingestellt.

Ja, ich Depp, hab dem Elektrizitätswerk doch tatsächlich gesagt, die 
sollen meine Netzspannung auf 270V stellen. Man, bin ich blöd ...

von Maxim (maxim) Benutzerseite


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Michael G. wrote:
> Hoert sich nen bissel nach Glump an ;)
> Kauf Dir halt nen Ersatzloetkolben. Wenn die sich quer stellen kannste
> wenig ausrichten vor allem bei so nem Streitwert.

Nachdem ich dem Mitarbeiter gesagt habe, dass es einen Knall gegeben 
hat, bot er mir an, den Lötkolben einzusenden und die ersetzen den 
Heizdraht auf Kulanz. Mich hat aber halt verwundert, dass es auf 
durchgebrannte Lötkolben keine Garantie gibt.

Was gibt es denn unter den geregelten Lötkolben für Hobbyzwecke? Ich 
würde gerne die Lötspitzen des MultiPro weiterverwenden.

von Franz (Gast)


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Hallo !

Ne Garantie gibts schon : Und zwar die das der Lötkolben früher oder 
später durchbrennt.

Nein im Ernst : Soweit ich weis geben Lötkolbenhersteller eine 
6-Monatige Garantie auf Ihre Teile. (Weller, Zevatron)
Ersa weiß ich nicht.

mfg

Franz

von Maxim (maxim) Benutzerseite


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Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von 
Ersa? Meine vorhandenen Lötspitzen würden dazu passen.

von Recht haben oder bekommen (Gast)


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Hast du den Lötkolben bei Ersa gekauft? Vermutlich nicht.

Also hat Ersa auch keinerlei Gewährleistungsverpflichtung dir gegenüber! 
Für Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, von dem du als 
Verbraucher (!) die Sache 'Lötkolben' gekauft hast.

Wenn Ersa eine wie auch immer geartete Herstellergarantie auf die 
Lötkolben gibt, prima. Wie diese Garantie aber geartet ist, kann der 
Hersteller selbst festlegen. Sie ist ja freiwillig.

Zur Gewährleistung: Der Verkäufer des Lötkolbens gewährleistet dir 2 
Jahre lang, dass der Lötkolben bei Übergabe an dich fehlerfrei war.
Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn das Ding jetzt kaputt ist, musst DU dem Verkäufer beweisen ( <> 
behaupten :), dass der Fehler, der letztlich den Tod deines Lötkolbens 
verursacht hat, bereits angelegt war als du ihn gekauft hast. Viel Spaß 
bei der Beweisführung! :(
Nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen, 
dass die Sache KEINEN Fehler hatte, sonst muss er den Schaden beheben - 
wie er das tun kann ist wieder eine lange Geschichte, das soll jemand 
anderer erzählen.

Ergo: Die von der Politik als Stärkung der Verbraucherrechte verkaufte 
EU-Harmonisierung des Gewährleistungsrechts (vorher hatten wir 1 Jahr 
Gewährleistung) hat genau das Gegenteil bewirkt: effektiv die Halbierung 
der Gewährleistung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Maxim S. wrote:

> Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von
> Ersa?

Irgendsowas, ja.  Reicht mir für Bastlerzwecke.  Habe mir noch so 'ne
Stummelspitze mit besserer Wärmeleitung jetzt zugelegt für bleifreies
Zinn, denn das macht mit den originalen Spitzen keinen Spaß.  Selbst
wenn man es privat nicht nehmen will, kommste ja bei Reparaturarbeiten
mittlerweile nicht mehr umhin.

von Maxim (maxim) Benutzerseite


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Jörg Wunsch wrote:
> Maxim S. wrote:
>
>> Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von
>> Ersa?
>
> Irgendsowas, ja.  Reicht mir für Bastlerzwecke.  Habe mir noch so 'ne
> Stummelspitze mit besserer Wärmeleitung jetzt zugelegt für bleifreies
> Zinn, denn das macht mit den originalen Spitzen keinen Spaß.  Selbst
> wenn man es privat nicht nehmen will, kommste ja bei Reparaturarbeiten
> mittlerweile nicht mehr umhin.

Was hast du gegen bleifreies? Mir gefällt es mehr. Das bleifreie Lötzinn 
ist zu flüssig und oxidiert so schnell, dass ich alle 5 Sekunden die 
Spitze säubern muss. Liegt aber sicherlich auch an den 450°C des 
Lötkolbens.

von Thilo M. (Gast)


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>Liegt aber sicherlich auch an den 450°C des Lötkolbens.

Habe letzte Woche einen ESA - Kurs (Hochqualifizierte 
Handlötverbindungen) absolviert, dort wird gelehrt: bleihaltiges Lot mit 
maximal 330°C (Ausnahmen bis 360°C), bleifreies Lot 40°C höher.
So jedenfalls bei NASA und ESA als Vorschrift.

von AC/DC (Gast)


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>Ergo: Die von der Politik als Stärkung der Verbraucherrechte verkaufte
>EU-Harmonisierung des Gewährleistungsrechts (vorher hatten wir 1 Jahr
>Gewährleistung) hat genau das Gegenteil bewirkt: effektiv die Halbierung
>der Gewährleistung.

War vor der Harmonisierung auch nur ein halbes Jahr. In der
Rechtsausübung hat sich da also nichts geändert wenn der
Anbieter Zicken macht.

Man sollte Gewährleistung und Garantie nicht durcheinander bringen.
Gewährleistung ist Gesetzlich und Garantie eine freiwillige
Gewährleistung gemäß Garantiebedingungen des Anbieters.
Selbst wenn ein Händler keine Garantie gewährt, kann es durchaus
beim Hersteller eine geben. Da geht man dann eben dort hin.

von Recht haben oder bekommen (Gast)


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>War vor der Harmonisierung auch nur ein halbes Jahr. In der
>Rechtsausübung hat sich da also nichts geändert wenn der
>Anbieter Zicken macht.

Falsch. Vor der Harmonisierung lag die Beweislast die ganzen 12 Monate 
lang beim Verkäufer!

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Maxim S. wrote:
> Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von
> Ersa? Meine vorhandenen Lötspitzen würden dazu passen.
Hab ich und bin hoch zufrieden!

von Bewunderer (Gast)


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@Recht haben oder Recht bekommen,

doch falsch!!!

In meinem Brockhaus von 1989, also definitiv vor der Harmonisierung, 
steht, daß Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach einem 
halben Jahr verjähren.

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Läubi Mail@laeubi.de wrote:
> Maxim S. wrote:
>> Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von
>> Ersa? Meine vorhandenen Lötspitzen würden dazu passen.
> Hab ich und bin hoch zufrieden!

Dito dito!

von Geniesser (Gast)


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@Maxim S.

Die Spitzen vom MultiPro passen doch auch auf die Analog 60/80. Hol dir 
doch einfach eine gebrauchte und verwende die Spitzen weiter.

von Thilo M. (Gast)


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Naja, wegen ein paar Euronen für Lötspitzen würde ich keine Verrenkungen 
machen. Ausser es ist eine Hakko N2-Lötstation, wo die Spitze schon mal 
60€ kostet. ;)

von Magnus Müller (Gast)


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Thilo M. wrote:
> Habe letzte Woche einen ESA - Kurs (Hochqualifizierte
> Handlötverbindungen) absolviert, dort wird gelehrt: bleihaltiges Lot mit
> maximal 330°C (Ausnahmen bis 360°C), bleifreies Lot 40°C höher.
> So jedenfalls bei NASA und ESA als Vorschrift.

Könntest du ein klein wenig deines erlangten Wissens in den Artikel 
"Löten" (http://www.mikrocontroller.net/articles/L%C3%B6ten) 
einbringen? Ich denke, dass du bestimmt noch mehr Wissenswertes zu 
diesem Thema beitragen kannst (nicht jeder bekommt eine derart positive 
Gehirnwäsche verpasst).

NEIN... Das ist NICHT ironisch, sondern ERNST / POSITIV gemeint!

Gruß,
Magnetus

von Thilo M. (Gast)


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@ magnetus:

habe ich teilweise schon getan ;)

Mir fehlt grade die Zeit, alles zu lesen.

Bin aber dran.

von Magnus Müller (Gast)


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@Thilo M.:

Dankeschön ;)

von AC/DC (Gast)


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>In meinem Brockhaus von 1989, also definitiv vor der Harmonisierung,
>steht, daß Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach einem
>halben Jahr verjähren.

Danke für die Bestätigung meiner These.
"Recht haben oder bekommen (Gast)" verwechselt das wohl mit der damals 
übliche  ein-Jährigen Garantie wie es einige Firmen Ihren Kunden 
angeboten
hatten. Schon damals war Garantie freiwillig.
Wissen ist Macht, Unwissenheit Macht auch nichts.
Irren ist menschlich, vergeben ist göttlich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Bewunderer wrote:

> ..., daß Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach einem
> halben Jahr verjähren.

Was hat das denn mit Garantie zu tun?  Das heißt doch nur, dass du
den Gewährleistungsfall innerhalb eines halben Jahres geltend
gemacht haben musst, d. h. wenn ein Gewährleistungsfall (innerhalb
der entsprechenden Zeit) eingetreten ist, musst du dies bis spätestens
einem halben Jahr danach kund getan haben.  Noch später geht es selbst
bei Vorliegen triftiger Gründe nicht mehr (bspw. falls der Gewähr-
leistungsfall auf deiner Weltreise eintrat...).

von Bewunderer (Gast)


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@Jörg Wunsch,

ge
mein Beitrag bezog sich auf

Autor: Recht haben oder bekommen (Gast), Datum: 24.06.2008 13:43 :

"Falsch. Vor der Harmonisierung lag die Beweislast die ganzen 12 Monate
lang beim Verkäufer!"

Bei der Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten muß der Verkäufer 
nachweisen, daß Fehler beim Verkauf nicht vorlag.
Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer. Und das kann ohne 
(teures) Gutachten schwierig werden.

Als Stichtag gilt der Tag des Verkaufs.

Daher ist die Gewährleistung "stärker" als die Garantie.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Bewunderer wrote:

> mein Beitrag bezog sich auf

[...]

Trotzden hat die Beweislast ganz und gar nichts mit der Verjährung
zu tun.  Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

von Bewunderer (Gast)


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@Jörg Wunsch,

wir können hier natürlich ein juristisches Grundseminar abhalten. Die 
falsche Aussage war, daß die Beweislast vor der Harmonisierung IMMER 12 
Monate beim Verkäufer lag. Und das ist nun einmal falsch.

"Autor: Recht haben oder bekommen (Gast), Datum: 24.06.2008 13:43
Falsch. Vor der Harmonisierung lag die Beweislast die ganzen 12 Monate
lang beim Verkäufer"

Hier der vollständige Satz aus meinem Brockhaus:

"Gewährleistungsansprüche verjähren bei beweglichen Sachen nach sechs 
Monaten, bei Grundstücken nach einem Jahr von der Übergabe an."

Wenn Du am 01.01.08 (ja ich weiß, es ist ein Feiertag) ein Auto 
übernimmst und dieses fällt am 30.06.08 auseinander, dann unterliegt das 
der Gewährleistung, d.h. der Händler muß Dir nachweisen, daß der Fehler 
nicht auf Produktionsmängel zurückzuführen ist.

Fällt Dein Auto am 01.07.08 auseinander (jetz lassen wir mal 
Diskussionen, ob der Februar nur 28. 0der 29 Tage hatte, außen vor), 
mußt Du dem Händler nachweisen, daß der Fehler schon "eingebaut" war. 
Weil eben die Gewährleistung verjährt ist!!!

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