Forum: Offtopic Grosseltern wurde Preselect-Vertrag aufgeschwätzt


von Blob! (Gast)


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Hi,
meinen Grosseltern wurde gestern ein Preselect-Vertrag an der Haustüre 
aufgelabbert. Eigentlich verwunderlich da sie geistig und köperlich noch 
absolut fit sind und sich nicht so schnell etwas aufschwatzen lassen, 
LAg wohl daran dass sich der Vertreter als Mitarbeiter der Telekom 
ausgab.


Bei der Telekom habe ich nun die Preselection umschaltung sperren 
lassen, ausserdem werden meine Grosseltern am Montag auf der Bank das 
Konto für abbuchungen von dieser Firma sperren (die Kontonr. wurde 
"heimlich" von einer Telekomrechnung abgeschrieben) Wobei ich eh glaube 
dass die erste Abbuchung frühestens nach Ablauf der widerrufsfrist 
getätigt wird!?


Was muss nun in einen Widerruf nun alles rein? Hab da jetzt mal 
folgendes geschrieben was dann per Einschreiben mit Rückschein versendet 
wird:
1
Guten Tag,
2
hiermit widerrufe ich den am 25.07.2008 gezeichneten Vertrag mit der 
3
Nummer xxxxxxx.
4
5
Ich widerrufe hiermit zudem die Einzugsermächtigung irgendwelcher 
6
Beträge von meinem Konto xxxxxx bei der xxxxxxx und fordere Sie auf,
7
sämtliche auf mich bezogene Daten aus Ihrer Datenbank zu löschen. 
8
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Löschung meiner
9
Daten sowie der Annahme meines Widerrufes zukommen.
10
11
Gezn. xxxxx

Was gehört da noch alles rein?
Ich hab nun mal ein wenig im internet gesucht finde aber keine Seite 
z.B. vom Verbraucherschutz, die sich expliziet mit soetwas beschäftigt, 
dementsprechend habe ich leider auch keine Vorlage eines 
Widerrufsschreiben gefunden.

Wenn man den Firmennamen im google eingibt findet man sehr viele 
Foreneinträge bei dennen etwas ähnliches geschildert wird:Nur älter 
Leute,  zutritt zum Haus unter der Vortäuschung eines T-Com 
Mitarbeiters, stilles abschreiben der Kontonr von einer alten T-Com 
Rechnung.

Könnt Ihr mir da ein wenig helfen? Danke!

von Blob! (Gast)


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hallo, noch was:
in wiefern wid ein Einschreiben mit Rückschein als einreichen eines 
Vertrag-Widerrufs gewertet? nicht dass die nachher sagen  dass sie den 
Brief nicht bekommen habe oder halt bekommen aber nicht gelesen haben?

von Carsten (Gast)


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>in wiefern wid ein Einschreiben mit Rückschein als einreichen eines
>Vertrag-Widerrufs gewertet? nicht dass die nachher sagen  dass sie den
>Brief nicht bekommen habe oder halt bekommen aber nicht gelesen haben?

wenn Du den Rückschein (+ Kopie des Inhaltes)
in der Tasche hast können DIE garnichts mehr!

von AC/DC (Gast)


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Wenn der Widerruf keine formalen Mängel hat, hat Carsten Recht.
Name, Anschrift des Vertragspartners müssen mit den Vertragsdaten 
übereinstimmen. Absendeadresse auf dem Umschlag nicht vergessen.
"Gezn."ist nicht so einfach gültig(Besser MfG u. vollständiger Name
des Unterschreibenden). Der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter
(Enkel ist nicht autom. B.)muß unterschreiben. Datum nicht vergessen
und nicht bis auf den letzten Drücker warten. Um eine Bestätigung 
bitten. Freundlich bleiben.

es heißt ...geschlossenen Vertrag...

Ich würde noch in den Widerruf reinschreiben

....gemäß dem gesetzlichen 14tägigen Widerrufsrecht bei Haustürgschäften

....Abbuchungen sind ihnen ausdrücklich untersagt

Wenn doch abgebucht wird...
Abbuchungen kann man in der Regel einige Wochen (ich glaube 3-6Wochen,
Bank fragen) wieder zurück buchen lassen, also halb so wild.
Konto wöchentlich prüfen.
Übrigens hätte ein Einwurfeinschreiben auch gereicht und ist billiger.
(Empfängername auf die Quittung schreiben lassen).
Das Einschreiben mit Rückschein ist nämlich nutzlos wenn
es vom Empfänger nicht angenommen wird. Dann hat man unter
Umständen ein Beweisproblem. Wichtig ist, das die Zustelladresse
eindeutig und Fehlerfrei ist.
Im Web gibs reichlich Info wenn du nach "Haustürgeschäft Widerruf"
googelst. Irrtum vorbehalten, kein Rechtsrat.
Mehr fällt mir an Lebensweisheiten nicht mehr ein.
Vielleicht hat noch jemand anders ein paar nützliche Tips?
Viel Glück

von Blob! (Gast)


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kann man den eine schriftliche Bestätigung von denne einfordern, dass 
sie dem Widerspruch nachgekommen sind und ihn storniert haben? mir wäre 
hier inbesondere wichtig, dass ich etwas schriftliches habe, dass die 
Daten meiner Grosseltern auch tatsächlich aus deren Datenbank gelöscht 
wurden.

von Uhu U. (uhu)


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Blob! wrote:
> kann man den eine schriftliche Bestätigung von denne einfordern, dass
> sie dem Widerspruch nachgekommen sind und ihn storniert haben? mir wäre
> hier inbesondere wichtig, dass ich etwas schriftliches habe, dass die
> Daten meiner Grosseltern auch tatsächlich aus deren Datenbank gelöscht
> wurden.

Ich glaube nicht, daß das viel bringt.

Sie müssen eben künftig aufpassen, ob sie von den Saukerlen wieder 
behelligt werden und wenn das passieren sollte, muß man sie per Anwalt 
abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterscheiben 
lassen.

Erst wenn sie dann wieder angekleckert kommen, wirds interessant...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Haben Sie überhaupt eine Widerrufsbelehrung erhalten und diese auch 
separat unterschrieben?

Wenn nicht: Glück gehabt ;-)

Ansonsten Ihnen eiserne Regel Nr. 1 einbläuen: nie, Nie, NIE irgendetwas 
(außer bei Paketdiensten ;-) an der Haustür unterschreiben.

Aber bei den Jammergeschichten (Heimkind, muss Verträge verkaufen um 
überhaupt Brot zu haben usw.), die mir schon vorgetragen wurden, kann 
ich mir vorstellen, dass es alten Leuten manchmal sehr schwer fällt, 
nein zu sagen.

Umso widerwärtiger ist diese Masche ...

Chris

von AC/DC (Gast)


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@ Chris D.

wirst auch irgend wann mal alt, dann reicht schon dein Fingerabdruck 
oder Retinascan um einen Vertrag zu schließen. Die Entwicklung läuft 
bereits.
Denk mal an "Minority Report". Da gibt`s einige Anregungen für die 
Zukunft.

von vistageek (Gast)


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Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) beweist lediglich, dass dem 
Empfänger einen Umschlag zugestellt wurde. Rechtlich absolut sicher ist 
die amtliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

von Uhu U. (uhu)


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vistageek wrote:
> Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) beweist lediglich, dass dem
> Empfänger einen Umschlag zugestellt wurde. Rechtlich absolut sicher ist
> die amtliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

Das ist doch 1. Unsinn und 2. wird ein Gerichtsvollzieher, dern den 
Empfänger des Schreibens nicht antrifft, dieses durch niederlegen 
zustellen - das hat dann in etwa denselben Effekt, wie ein 
Einwurfeinschreiben.

Es reicht ein Einwurfeinschreiben, denn dessen Annahme können sie erst 
mal nicht so einfach verweigern.

Wenn das Teil mal zugestellt ist, dann ist wenigstens das dokumentiert. 
Und wenn sie dann - gegen jede Vernunft - behaupten, im Umschlag habe 
sich ein Glückwunsch zum Geburtstag der Putzfrau befunden, dann werden 
sie den ja wohl bei Gericht im Orginal vorlegen können...

von Matthias S. (da_user)


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Naja...

N Bekannter wollte auch mal nen Langfinger aus seiner Firma raushaben, 
also fristlose Kündigung zugestellt. Der hat dann einfach behauptet, er 
hätte aus dem Umschlag ein weißes Blatt Papier gezogen und sowas als 
Beweis vorzulegen ist ja nicht schwer ;-)

Also: Dat Ding unter Zeugen verpacken und abschicken...

von vistageek (Gast)


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>dieses durch niederlegen zustellen - das hat dann in etwa denselben
>Effekt, wie ein Einwurfeinschreiben.

Rechtlich gesehen leider gar nicht. Wie schon gesagt, ein 
Einwurfeinschreiben kann nur aus einem leeren Umschlag bestehen. Bei der 
amtlichen Zustellung ist jedoch auch der Inhalt dokumentiert und durch 
Niederlegen ist dieses Schreiben dann zugestellt. Was danach damit 
passiert, liegt einzig und allein in der Verantwortung des Empfängers.

BTW: warum verschicken dann Gerichte wichtige Unterlagen nicht auch 
einfach als Einwurfeinschreiben??? Na, 'ne Idee?

von vistageek (Gast)


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>dann werden sie den ja wohl bei Gericht im Orginal vorlegen können...

Hmm...das Vorlegen eines leeren Umschlags ist trivial.

von Uhu U. (uhu)


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Na ja, es könnte natürlich auch passieren, daß der böswillige Empfänger 
des nicht-leeren, durch den Gerichtsvollzieher zugestellten 
Briefumschlages einen mit einem Schadzauber 
(http://de.wikipedia.org/wiki/Schadzauber) überzieht und damit in die 
Knie zwingt...

Ich schätze aber, daß auch die Hintermänner von solchen Drückerkolonnen 
Geld verdienen wollen und keine unsinnigen Prozesse führen, die nur 
welches kosten.

von linealgeek (Gast)


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Du hast so richtig keinen Plan!

von linealgeek (Gast)


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Und dann noch Rechtsverstöße begehen (Uhu, eingetragener 
Marken-/Handels-/Firmenname).

von AC/DC (Gast)


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>Und dann noch Rechtsverstöße begehen (Uhu, eingetragener
>Marken-/Handels-/Firmenname).

Immer diese Mär....
Dummes Zeug, es sei denn, er will mit Klebstoffen Geld verdienen.
Ein Uhu (Bubo bubo)ist auch ein Vogel aus der Gattung der Eulen
die in unseren Breiten beheimatet sind. Schon mal gesehen oder gehört?
Dann wüßtest du auch gleich woher der Vogel seinen Namen hat.
Hightech studieren, aber keine Ahnung von Biologie.
Manche Zoo`s führen den sogar weil er selten geworden ist.
Der steht bestenfalls unter Artenschutz, aber gewiß nicht unter
Markenschutz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Uhu_%28Vogel%29

von Dr. House (Gast)


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von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Blob! wrote:
> hallo, noch was:
> in wiefern wid ein Einschreiben mit Rückschein als einreichen eines
> Vertrag-Widerrufs gewertet? nicht dass die nachher sagen  dass sie den
> Brief nicht bekommen habe oder halt bekommen aber nicht gelesen haben?

Das ist ein "sicherer Zugang". Behaupten koennen die viel, rechtlich ist 
es aber denen ihre Pflicht ihre Post zu lesen und somit isses irrelevant 
was sie behaupten solange Du einen Nachweis (Rueckschein) hast.

von AC/DC (Gast)


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...einen Nachweis (Rueckschein) hast.
...oder die Quittung mit Empfängerangabe beim Einwurfeinschreiben.

 @Dr. House
Na, heute noch keinen ans Bein gepißt, Dok.?
Was macht denn dein Bein?

Ein Witz ist ein Geschichte mit einem humoristischen Höhepunkt.

                                                   Mr.Spock
                                         Wissenschaftsoffizier der 
U.S.S.
                                         Enterprice NCC-1701

von Magnus Müller (Gast)


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Man stelle sich nur die Konsequenzen vor, wenn man einen Bußgeldbescheid 
(natürlich per Einschreiben) bekommt, und nicht darauf reagiert. Wenn 
Vater Staat dann irgendwann mit der großen Keule kommt, möchte ich mal 
einen sehen, der allen Ernstes behaupten will, dass er ja gar nicht 
belangt werden kann, da er das Einschreiben ja gaaaaar nicht geöffnet, 
geschweige denn gelesen hat...

kopfschüttel

von Blob! (Gast)


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stimmt, so hab ich es noch garnicht betrachtet.
Nur ist es ja so dass solche Unternehmen schon eine gewisse Grundbasis 
an krimineller Energie haben, da sollte man als unbescholtener Bürger, 
der zum ersten mal in solch einer Situation ist, doppelt vorsichtig und 
wachsam sein! - Deswegen die Frage!

von AC/DC (Gast)


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@Magnus Müller

Bei mir hat das Ordnungsamt anscheinend seit einiger Zeit ein
Zustellproblem mit Bußgeldbescheiden. Adresse ist korrekt aber
es gibt in der Nachbarstr.(anderer Name) schon ewig ein Haus
mit der selben Anschrift wo ich wohne. Hinweis ist am Hauptgebäude
ersichtlich. Nachdem das Ordnungsamt 7x beim Einwohnermeldeamt
Einwohnerdaten abgeglichen hat ist soviel Zeit vergangen das
das Knöllchen bereits verjährt war. Anwalt eingeschaltet,
abgeschmettert und eingestellt. Allerdings spiele ich nicht
verrückt und verstoße jetzt absichtlich gegen Verkehrsregeln.
Das passiert meist versehentlich. Ich verlass mich nicht auf
diese glücklichen Umstände, aber angenehm ist es demnoch.
Knöllchen sind nur Abzocke, keine Bestrafung.
Wenn man Verstöße verhindern will sollte man schulen, nicht
bestrafen. Aber dann hätten die Kommunen keine lukrative
Einnahmequelle mehr.
Was ich damit sagen will, aus der Sichtweise des Empfängers:
Wenn mir ein Schriftstück nicht Rechtmäßig zugestellt wurde
brauch ich mir über die Konsequenzen keine Sorgen machen
weil es mein gutes Recht ist.

von Uhu U. (uhu)


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Nun bleibt mal auf dem Teppich. Es geht um den Widerruf eines 
Haustürgeschäftes und nicht um einen Staatsakt.

Rein rechtlich reicht dafür sogar eine Postkarte. Nur um Schlitzohren 
abzuschrecken, sollte man zu einem Einwurfeinschreiben greifen.

von AC/DC (Gast)


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>Rein rechtlich reicht dafür sogar eine Postkarte
Woher haste denn die Weisheit?
Du mußt im Prozeßfall beweisen oder zumindest begründet glaubhaft
machen das eine Kündigung Rechtswirksam erteilt wurde, also der Anbieter
erhalten hat. Hab ich mal mit einem Freund als Zeugen gegen meinen
Vermieter so gemacht.
Leugnen der Kündigung hatte keinen Erfolg vor Gericht und habe gewonnen.
Wenn er das Schreiben nicht liest oder ignoriert, ist er selber schuld.
Eine versendete Postkarte wird als Beweis von den Gerichten gewöhnlich
nicht akzeptiert, selbst wenn du einen Zeugen für den Einwurf hast.
Die Post ist nämlich keine Behörde und die Zusteller keine Beamten mehr.
Die Zustellung einfacher Post ist NICHT garantiert.
Da muß die Zustellung schon glaubhaft dokumentiert sein damit es vor
Gericht Bestand hat

von juppi (Gast)


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@AC/DC (Gast)


>Was ich damit sagen will, aus der Sichtweise des Empfängers:
>Wenn mir ein Schriftstück nicht Rechtmäßig zugestellt wurde

Nur zum nachdenken:
Es gibt eine Zustellung,wirst du nicht angetroffen hast du eine
Benachrichtigung im Kasten und 3 Monate zeit dein Schreiben bei der 
zuständigen Poststelle abzuholen.
Danach ist es Rechtskräftig, ob erhalten oder nicht!

von AC/DC (Gast)


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3 Monate?

Soweit ich mich erinnere hat man mir auf der Post mal was
von 1 Woche Postlagerung gesagt, danach würde es als
"Annahme verweigert" oder "Nicht zustellbar"zurückgeschickt.

Originaltext von der DeutschePost-Website

    Der Zusteller hinterlässt eine Benachrichtigung im Briefkasten des 
Empfängers.

    Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 
Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom 
Empfänger selbst, seinem Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten. Wird 
die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein 
hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.

von Falk (Gast)


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>Soweit ich mich erinnere hat man mir auf der Post mal was
>von 1 Woche Postlagerung gesagt, danach würde es als
>"Annahme verweigert" oder "Nicht zustellbar"zurückgeschickt.

Dann ist es doch aber besser wenn man "soetwas" nicht per 
Übergabeeinschreiben sonder via Einwurfeinschreiben versendet, oder?

Bei einem Übergabeeinschreiben kann man sonst wie in Deinem Beispiel die 
Annahme verweigern und der Absender bekommt den Brief als "nicht 
zustellbar" zurück. Beim Einwurfeinschreiben dagegen wirft der Postbote 
das Einschreiben in den Briefkasten und die Kündigung gilt somit als 
zugestellt, richtig?

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Magnus Müller wrote:
> Man stelle sich nur die Konsequenzen vor, wenn man einen Bußgeldbescheid
> (natürlich per Einschreiben) bekommt, und nicht darauf reagiert.

Hier gilt im Prinzip das selbe. Ein Schriftstueck gilt als zugegangen, 
wenn es in Deinen Einflussbereich gelangt und die Moeglichkeit der 
regelmaeszigen Kenntnisnahme besteht. Bei einem privaten Postkasten 
heisst dies einmal pro Tag. Bei Firmen gilt dies innerhalb der ueblichen 
Geschaeftszeiten (also Wochenende und Nicht-Werktage exklusiv). So 
Spaesze wie "ich war im Urlaub" sind hier uebrigens auch vollkommen 
belanglos aus rechtlicher Sicht.

Fuer den Zugnag ist es nicht erheblich ob Du den Brief nun gelesen hast 
oder nicht, denn das ist schlicht und ergreifend die Pflicht es 
Empfaengers.

von AC/DC (Gast)


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@FAlk

Richtig, mein Reden.

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