Hi,
meinen Grosseltern wurde gestern ein Preselect-Vertrag an der Haustüre
aufgelabbert. Eigentlich verwunderlich da sie geistig und köperlich noch
absolut fit sind und sich nicht so schnell etwas aufschwatzen lassen,
LAg wohl daran dass sich der Vertreter als Mitarbeiter der Telekom
ausgab.
Bei der Telekom habe ich nun die Preselection umschaltung sperren
lassen, ausserdem werden meine Grosseltern am Montag auf der Bank das
Konto für abbuchungen von dieser Firma sperren (die Kontonr. wurde
"heimlich" von einer Telekomrechnung abgeschrieben) Wobei ich eh glaube
dass die erste Abbuchung frühestens nach Ablauf der widerrufsfrist
getätigt wird!?
Was muss nun in einen Widerruf nun alles rein? Hab da jetzt mal
folgendes geschrieben was dann per Einschreiben mit Rückschein versendet
wird:
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Guten Tag,
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hiermit widerrufe ich den am 25.07.2008 gezeichneten Vertrag mit der
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Nummer xxxxxxx.
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Ich widerrufe hiermit zudem die Einzugsermächtigung irgendwelcher
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Beträge von meinem Konto xxxxxx bei der xxxxxxx und fordere Sie auf,
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sämtliche auf mich bezogene Daten aus Ihrer Datenbank zu löschen.
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Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Löschung meiner
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Daten sowie der Annahme meines Widerrufes zukommen.
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Gezn. xxxxx
Was gehört da noch alles rein?
Ich hab nun mal ein wenig im internet gesucht finde aber keine Seite
z.B. vom Verbraucherschutz, die sich expliziet mit soetwas beschäftigt,
dementsprechend habe ich leider auch keine Vorlage eines
Widerrufsschreiben gefunden.
Wenn man den Firmennamen im google eingibt findet man sehr viele
Foreneinträge bei dennen etwas ähnliches geschildert wird:Nur älter
Leute, zutritt zum Haus unter der Vortäuschung eines T-Com
Mitarbeiters, stilles abschreiben der Kontonr von einer alten T-Com
Rechnung.
Könnt Ihr mir da ein wenig helfen? Danke!
hallo, noch was:
in wiefern wid ein Einschreiben mit Rückschein als einreichen eines
Vertrag-Widerrufs gewertet? nicht dass die nachher sagen dass sie den
Brief nicht bekommen habe oder halt bekommen aber nicht gelesen haben?
>in wiefern wid ein Einschreiben mit Rückschein als einreichen eines>Vertrag-Widerrufs gewertet? nicht dass die nachher sagen dass sie den>Brief nicht bekommen habe oder halt bekommen aber nicht gelesen haben?
wenn Du den Rückschein (+ Kopie des Inhaltes)
in der Tasche hast können DIE garnichts mehr!
Wenn der Widerruf keine formalen Mängel hat, hat Carsten Recht.
Name, Anschrift des Vertragspartners müssen mit den Vertragsdaten
übereinstimmen. Absendeadresse auf dem Umschlag nicht vergessen.
"Gezn."ist nicht so einfach gültig(Besser MfG u. vollständiger Name
des Unterschreibenden). Der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter
(Enkel ist nicht autom. B.)muß unterschreiben. Datum nicht vergessen
und nicht bis auf den letzten Drücker warten. Um eine Bestätigung
bitten. Freundlich bleiben.
es heißt ...geschlossenen Vertrag...
Ich würde noch in den Widerruf reinschreiben
....gemäß dem gesetzlichen 14tägigen Widerrufsrecht bei Haustürgschäften
....Abbuchungen sind ihnen ausdrücklich untersagt
Wenn doch abgebucht wird...
Abbuchungen kann man in der Regel einige Wochen (ich glaube 3-6Wochen,
Bank fragen) wieder zurück buchen lassen, also halb so wild.
Konto wöchentlich prüfen.
Übrigens hätte ein Einwurfeinschreiben auch gereicht und ist billiger.
(Empfängername auf die Quittung schreiben lassen).
Das Einschreiben mit Rückschein ist nämlich nutzlos wenn
es vom Empfänger nicht angenommen wird. Dann hat man unter
Umständen ein Beweisproblem. Wichtig ist, das die Zustelladresse
eindeutig und Fehlerfrei ist.
Im Web gibs reichlich Info wenn du nach "Haustürgeschäft Widerruf"
googelst. Irrtum vorbehalten, kein Rechtsrat.
Mehr fällt mir an Lebensweisheiten nicht mehr ein.
Vielleicht hat noch jemand anders ein paar nützliche Tips?
Viel Glück
kann man den eine schriftliche Bestätigung von denne einfordern, dass
sie dem Widerspruch nachgekommen sind und ihn storniert haben? mir wäre
hier inbesondere wichtig, dass ich etwas schriftliches habe, dass die
Daten meiner Grosseltern auch tatsächlich aus deren Datenbank gelöscht
wurden.
Blob! wrote:
> kann man den eine schriftliche Bestätigung von denne einfordern, dass> sie dem Widerspruch nachgekommen sind und ihn storniert haben? mir wäre> hier inbesondere wichtig, dass ich etwas schriftliches habe, dass die> Daten meiner Grosseltern auch tatsächlich aus deren Datenbank gelöscht> wurden.
Ich glaube nicht, daß das viel bringt.
Sie müssen eben künftig aufpassen, ob sie von den Saukerlen wieder
behelligt werden und wenn das passieren sollte, muß man sie per Anwalt
abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterscheiben
lassen.
Erst wenn sie dann wieder angekleckert kommen, wirds interessant...
Haben Sie überhaupt eine Widerrufsbelehrung erhalten und diese auch
separat unterschrieben?
Wenn nicht: Glück gehabt ;-)
Ansonsten Ihnen eiserne Regel Nr. 1 einbläuen: nie, Nie, NIE irgendetwas
(außer bei Paketdiensten ;-) an der Haustür unterschreiben.
Aber bei den Jammergeschichten (Heimkind, muss Verträge verkaufen um
überhaupt Brot zu haben usw.), die mir schon vorgetragen wurden, kann
ich mir vorstellen, dass es alten Leuten manchmal sehr schwer fällt,
nein zu sagen.
Umso widerwärtiger ist diese Masche ...
Chris
@ Chris D.
wirst auch irgend wann mal alt, dann reicht schon dein Fingerabdruck
oder Retinascan um einen Vertrag zu schließen. Die Entwicklung läuft
bereits.
Denk mal an "Minority Report". Da gibt`s einige Anregungen für die
Zukunft.
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) beweist lediglich, dass dem
Empfänger einen Umschlag zugestellt wurde. Rechtlich absolut sicher ist
die amtliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
vistageek wrote:
> Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) beweist lediglich, dass dem> Empfänger einen Umschlag zugestellt wurde. Rechtlich absolut sicher ist> die amtliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Das ist doch 1. Unsinn und 2. wird ein Gerichtsvollzieher, dern den
Empfänger des Schreibens nicht antrifft, dieses durch niederlegen
zustellen - das hat dann in etwa denselben Effekt, wie ein
Einwurfeinschreiben.
Es reicht ein Einwurfeinschreiben, denn dessen Annahme können sie erst
mal nicht so einfach verweigern.
Wenn das Teil mal zugestellt ist, dann ist wenigstens das dokumentiert.
Und wenn sie dann - gegen jede Vernunft - behaupten, im Umschlag habe
sich ein Glückwunsch zum Geburtstag der Putzfrau befunden, dann werden
sie den ja wohl bei Gericht im Orginal vorlegen können...
Naja...
N Bekannter wollte auch mal nen Langfinger aus seiner Firma raushaben,
also fristlose Kündigung zugestellt. Der hat dann einfach behauptet, er
hätte aus dem Umschlag ein weißes Blatt Papier gezogen und sowas als
Beweis vorzulegen ist ja nicht schwer ;-)
Also: Dat Ding unter Zeugen verpacken und abschicken...
>dieses durch niederlegen zustellen - das hat dann in etwa denselben>Effekt, wie ein Einwurfeinschreiben.
Rechtlich gesehen leider gar nicht. Wie schon gesagt, ein
Einwurfeinschreiben kann nur aus einem leeren Umschlag bestehen. Bei der
amtlichen Zustellung ist jedoch auch der Inhalt dokumentiert und durch
Niederlegen ist dieses Schreiben dann zugestellt. Was danach damit
passiert, liegt einzig und allein in der Verantwortung des Empfängers.
BTW: warum verschicken dann Gerichte wichtige Unterlagen nicht auch
einfach als Einwurfeinschreiben??? Na, 'ne Idee?
Na ja, es könnte natürlich auch passieren, daß der böswillige Empfänger
des nicht-leeren, durch den Gerichtsvollzieher zugestellten
Briefumschlages einen mit einem Schadzauber
(http://de.wikipedia.org/wiki/Schadzauber) überzieht und damit in die
Knie zwingt...
Ich schätze aber, daß auch die Hintermänner von solchen Drückerkolonnen
Geld verdienen wollen und keine unsinnigen Prozesse führen, die nur
welches kosten.
>Und dann noch Rechtsverstöße begehen (Uhu, eingetragener>Marken-/Handels-/Firmenname).
Immer diese Mär....
Dummes Zeug, es sei denn, er will mit Klebstoffen Geld verdienen.
Ein Uhu (Bubo bubo)ist auch ein Vogel aus der Gattung der Eulen
die in unseren Breiten beheimatet sind. Schon mal gesehen oder gehört?
Dann wüßtest du auch gleich woher der Vogel seinen Namen hat.
Hightech studieren, aber keine Ahnung von Biologie.
Manche Zoo`s führen den sogar weil er selten geworden ist.
Der steht bestenfalls unter Artenschutz, aber gewiß nicht unter
Markenschutz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Uhu_%28Vogel%29
Blob! wrote:
> hallo, noch was:> in wiefern wid ein Einschreiben mit Rückschein als einreichen eines> Vertrag-Widerrufs gewertet? nicht dass die nachher sagen dass sie den> Brief nicht bekommen habe oder halt bekommen aber nicht gelesen haben?
Das ist ein "sicherer Zugang". Behaupten koennen die viel, rechtlich ist
es aber denen ihre Pflicht ihre Post zu lesen und somit isses irrelevant
was sie behaupten solange Du einen Nachweis (Rueckschein) hast.
...einen Nachweis (Rueckschein) hast.
...oder die Quittung mit Empfängerangabe beim Einwurfeinschreiben.
@Dr. House
Na, heute noch keinen ans Bein gepißt, Dok.?
Was macht denn dein Bein?
Ein Witz ist ein Geschichte mit einem humoristischen Höhepunkt.
Mr.Spock
Wissenschaftsoffizier der
U.S.S.
Enterprice NCC-1701
Man stelle sich nur die Konsequenzen vor, wenn man einen Bußgeldbescheid
(natürlich per Einschreiben) bekommt, und nicht darauf reagiert. Wenn
Vater Staat dann irgendwann mit der großen Keule kommt, möchte ich mal
einen sehen, der allen Ernstes behaupten will, dass er ja gar nicht
belangt werden kann, da er das Einschreiben ja gaaaaar nicht geöffnet,
geschweige denn gelesen hat...
kopfschüttel
stimmt, so hab ich es noch garnicht betrachtet.
Nur ist es ja so dass solche Unternehmen schon eine gewisse Grundbasis
an krimineller Energie haben, da sollte man als unbescholtener Bürger,
der zum ersten mal in solch einer Situation ist, doppelt vorsichtig und
wachsam sein! - Deswegen die Frage!
@Magnus Müller
Bei mir hat das Ordnungsamt anscheinend seit einiger Zeit ein
Zustellproblem mit Bußgeldbescheiden. Adresse ist korrekt aber
es gibt in der Nachbarstr.(anderer Name) schon ewig ein Haus
mit der selben Anschrift wo ich wohne. Hinweis ist am Hauptgebäude
ersichtlich. Nachdem das Ordnungsamt 7x beim Einwohnermeldeamt
Einwohnerdaten abgeglichen hat ist soviel Zeit vergangen das
das Knöllchen bereits verjährt war. Anwalt eingeschaltet,
abgeschmettert und eingestellt. Allerdings spiele ich nicht
verrückt und verstoße jetzt absichtlich gegen Verkehrsregeln.
Das passiert meist versehentlich. Ich verlass mich nicht auf
diese glücklichen Umstände, aber angenehm ist es demnoch.
Knöllchen sind nur Abzocke, keine Bestrafung.
Wenn man Verstöße verhindern will sollte man schulen, nicht
bestrafen. Aber dann hätten die Kommunen keine lukrative
Einnahmequelle mehr.
Was ich damit sagen will, aus der Sichtweise des Empfängers:
Wenn mir ein Schriftstück nicht Rechtmäßig zugestellt wurde
brauch ich mir über die Konsequenzen keine Sorgen machen
weil es mein gutes Recht ist.
Nun bleibt mal auf dem Teppich. Es geht um den Widerruf eines
Haustürgeschäftes und nicht um einen Staatsakt.
Rein rechtlich reicht dafür sogar eine Postkarte. Nur um Schlitzohren
abzuschrecken, sollte man zu einem Einwurfeinschreiben greifen.
>Rein rechtlich reicht dafür sogar eine Postkarte
Woher haste denn die Weisheit?
Du mußt im Prozeßfall beweisen oder zumindest begründet glaubhaft
machen das eine Kündigung Rechtswirksam erteilt wurde, also der Anbieter
erhalten hat. Hab ich mal mit einem Freund als Zeugen gegen meinen
Vermieter so gemacht.
Leugnen der Kündigung hatte keinen Erfolg vor Gericht und habe gewonnen.
Wenn er das Schreiben nicht liest oder ignoriert, ist er selber schuld.
Eine versendete Postkarte wird als Beweis von den Gerichten gewöhnlich
nicht akzeptiert, selbst wenn du einen Zeugen für den Einwurf hast.
Die Post ist nämlich keine Behörde und die Zusteller keine Beamten mehr.
Die Zustellung einfacher Post ist NICHT garantiert.
Da muß die Zustellung schon glaubhaft dokumentiert sein damit es vor
Gericht Bestand hat
@AC/DC (Gast)
>Was ich damit sagen will, aus der Sichtweise des Empfängers:>Wenn mir ein Schriftstück nicht Rechtmäßig zugestellt wurde
Nur zum nachdenken:
Es gibt eine Zustellung,wirst du nicht angetroffen hast du eine
Benachrichtigung im Kasten und 3 Monate zeit dein Schreiben bei der
zuständigen Poststelle abzuholen.
Danach ist es Rechtskräftig, ob erhalten oder nicht!
3 Monate?
Soweit ich mich erinnere hat man mir auf der Post mal was
von 1 Woche Postlagerung gesagt, danach würde es als
"Annahme verweigert" oder "Nicht zustellbar"zurückgeschickt.
Originaltext von der DeutschePost-Website
Der Zusteller hinterlässt eine Benachrichtigung im Briefkasten des
Empfängers.
Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7
Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom
Empfänger selbst, seinem Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten. Wird
die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein
hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.
>Soweit ich mich erinnere hat man mir auf der Post mal was>von 1 Woche Postlagerung gesagt, danach würde es als>"Annahme verweigert" oder "Nicht zustellbar"zurückgeschickt.
Dann ist es doch aber besser wenn man "soetwas" nicht per
Übergabeeinschreiben sonder via Einwurfeinschreiben versendet, oder?
Bei einem Übergabeeinschreiben kann man sonst wie in Deinem Beispiel die
Annahme verweigern und der Absender bekommt den Brief als "nicht
zustellbar" zurück. Beim Einwurfeinschreiben dagegen wirft der Postbote
das Einschreiben in den Briefkasten und die Kündigung gilt somit als
zugestellt, richtig?
Magnus Müller wrote:
> Man stelle sich nur die Konsequenzen vor, wenn man einen Bußgeldbescheid> (natürlich per Einschreiben) bekommt, und nicht darauf reagiert.
Hier gilt im Prinzip das selbe. Ein Schriftstueck gilt als zugegangen,
wenn es in Deinen Einflussbereich gelangt und die Moeglichkeit der
regelmaeszigen Kenntnisnahme besteht. Bei einem privaten Postkasten
heisst dies einmal pro Tag. Bei Firmen gilt dies innerhalb der ueblichen
Geschaeftszeiten (also Wochenende und Nicht-Werktage exklusiv). So
Spaesze wie "ich war im Urlaub" sind hier uebrigens auch vollkommen
belanglos aus rechtlicher Sicht.
Fuer den Zugnag ist es nicht erheblich ob Du den Brief nun gelesen hast
oder nicht, denn das ist schlicht und ergreifend die Pflicht es
Empfaengers.