Hallo Forum, einige meiner Projekte werden mit Netzspannung betrieben. Ich achte immer darauf, daß bei anliegender Netzspannung eine Anzeige (meist LED direkt oder gesteuert) efolgt. Auch einen Standby-Mdus signalisiere ich geren z.B über ein kurzes Aufleuchten in größerem Zeitabstand (z.B wie ein Rauchmelder). Leider gibt es immer wieder Kunden die auf diese Option verzichten, obwohl auch der Service einfacher ist (Ferndiagnose Netzstecker!). Kann, soll oder muß anligende Netzspannung angezeigt werden? Warte gespannt (230VAC) auf Antwort ;) Hans
Wenn man etwas verkauft, gelten die Vorschriften wie Gesetze, da steht alles drin, ca.1.000.000 Seiten.
Die meisten Steckernetzteile, zeigen ansich nichts an. Ein netzbetriebener Aquarienheizstab ebenfalls nicht. Daher...
Und weshalb ein neuer Thread ? Ich mach in der Regel keine Projekte mit Netzzpannung. Die sollen ein Netzteil aussendran haben. Haftung ... Vorschriften ... Zulassungen und so.
"Kann, soll oder muß anliegende Netzspannung angezeigt werden?" Da Geräte OHNE Anzeige mit CE-Zeichen offenbar auch bei uns legal verkauft werden dürfen, benötigt man anscheinend NICHT zwingend eine Anzeige. Aus praktischen Gründen, "Energiesparen" u.a., finde ich eine Anzeige, z.B. mittels Glimmlampe oder LED, immer zweckmässig. Gruss
Hans, Was Vorschrift ist, kann stark von der Art des Gerätes, der Anwendung und etlichen anderen Dingen abhängen, über die Du nichts gesagt hast. Für medizinische Geräte z.B. gelten GANZ ANDERE Vorschriften als für eine Stehlampe, usw. Im Konsumerbereich muss das Vorhandensein der Netzspannung allgemein nicht signalisieret werden, wie Du durch gezieltes Nachdenken selbst herausfinden kannst. Ansonsten wäre eine ausgeschaltete Leuchte unzulässig, ebenso Dein Toaster und 95% aller Geräte, die sich in Deiner Wohnung befinden. Jochen Müller
"Für medizinische Geräte z.B. gelten GANZ ANDERE Vorschriften als für eine Stehlampe, usw." => Ist natürlich richtig ( auch z.B. beim AKW ist eine Ein-Anzeige durchaus hilfreich ). "Ansonsten wäre eine ausgeschaltete Leuchte unzulässig, ebenso Dein Toaster und 95% aller Geräte, die sich in Deiner Wohnung befinden." => Eine eingeschaltete Leuchte benötigt wohl kaum eine Extra-Betriebs-bzw. Netzspannungsanzeige. Gruss
> => Eine eingeschaltete Leuchte benötigt wohl kaum eine > Extra-Betriebs-bzw. Netzspannungsanzeige. Naja, und wenn das "Leuchtmittel" defekt ist? Dann könnte eine solche Anzeige einen davon abhalten, dasselbe rauszuschrauben und den Finger in die Fassung zu stecken ... aber das sollte der gesunde Menschenverstand ja auch ohne Anzeige hinbekommen. Britzel.
"Naja, und wenn das "Leuchtmittel" defekt ist? " => Ergibt sich weiteres Problem: Angenommen, auch die bei einer Leuchte vorgesehene Anzeige "Netzspannung EIN" ist defekt, dann fasst der Laie jea auch in die Fassung, er weiss ja, es ist Spannungsfreiheit gegeben ... Gruss
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