Forum: Offtopic Netzspannung Anzeigepflicht?


von hans (Gast)


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Hallo Forum,

einige meiner Projekte werden mit Netzspannung betrieben.
Ich achte immer darauf, daß bei anliegender Netzspannung
eine Anzeige (meist LED direkt oder gesteuert) efolgt.
Auch einen Standby-Mdus signalisiere ich geren z.B über ein kurzes
Aufleuchten in größerem Zeitabstand (z.B wie ein Rauchmelder).
Leider gibt es immer wieder Kunden die auf diese Option
verzichten, obwohl auch der Service einfacher ist (Ferndiagnose
Netzstecker!).

Kann, soll oder muß anligende Netzspannung angezeigt werden?

Warte gespannt (230VAC) auf Antwort ;)

Hans

von Gast (Gast)


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Wenn man etwas verkauft, gelten die Vorschriften wie Gesetze, da steht 
alles drin,

ca.1.000.000 Seiten.

von GG (Gast)


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Die meisten Steckernetzteile,
zeigen ansich nichts an.
Ein netzbetriebener Aquarienheizstab
ebenfalls nicht. Daher...

von ... (Gast)


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Und weshalb ein neuer Thread ?
Ich mach in der Regel keine Projekte mit Netzzpannung. Die sollen ein 
Netzteil aussendran haben. Haftung ... Vorschriften ... Zulassungen und 
so.

von Unwichtiger (Gast)


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"Kann, soll oder muß anliegende Netzspannung angezeigt werden?"

Da Geräte OHNE Anzeige mit CE-Zeichen offenbar auch bei uns legal 
verkauft werden dürfen, benötigt man anscheinend NICHT zwingend eine 
Anzeige.

Aus praktischen Gründen, "Energiesparen" u.a., finde ich eine Anzeige, 
z.B. mittels Glimmlampe oder LED, immer zweckmässig.

Gruss

von Jochen M. (taschenbuch)


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Hans,

Was Vorschrift ist, kann stark von der Art des Gerätes, der Anwendung 
und etlichen anderen Dingen abhängen, über die Du nichts gesagt hast.

Für medizinische Geräte z.B. gelten GANZ ANDERE Vorschriften als für 
eine Stehlampe, usw.

Im Konsumerbereich muss das Vorhandensein der Netzspannung allgemein 
nicht signalisieret werden, wie Du durch gezieltes Nachdenken selbst 
herausfinden kannst. Ansonsten wäre eine ausgeschaltete Leuchte 
unzulässig, ebenso Dein Toaster und 95% aller Geräte, die sich in Deiner 
Wohnung befinden.

Jochen Müller

von Unwichtiger (Gast)


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"Für medizinische Geräte z.B. gelten GANZ ANDERE Vorschriften als für
eine Stehlampe, usw."

=> Ist natürlich richtig ( auch z.B. beim AKW ist eine Ein-Anzeige 
durchaus hilfreich ).

"Ansonsten wäre eine ausgeschaltete Leuchte
unzulässig, ebenso Dein Toaster und 95% aller Geräte, die sich in Deiner
Wohnung befinden."

=> Eine eingeschaltete Leuchte benötigt wohl kaum eine 
Extra-Betriebs-bzw. Netzspannungsanzeige.

Gruss

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> => Eine eingeschaltete Leuchte benötigt wohl kaum eine
> Extra-Betriebs-bzw. Netzspannungsanzeige.

Naja, und wenn das "Leuchtmittel" defekt ist? Dann könnte eine solche 
Anzeige einen davon abhalten, dasselbe rauszuschrauben und den Finger in 
die Fassung zu stecken ... aber das sollte der gesunde Menschenverstand 
ja auch ohne Anzeige hinbekommen. Britzel.

von Unwichtiger (Gast)


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"Naja, und wenn das "Leuchtmittel" defekt ist? " =>

Ergibt sich weiteres Problem: Angenommen, auch die bei einer Leuchte 
vorgesehene Anzeige "Netzspannung EIN" ist defekt, dann fasst der Laie 
jea auch in die Fassung, er weiss ja, es ist Spannungsfreiheit gegeben 
...

Gruss

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