Hallo, ich habe bei ebay einen VServer gekauft mit dem Wortlaut "Ersteigerungspreis pro Monat". Ich habe 1 Euro bezahlt. :-) Das dumme ist nur, dass ich gerade die Zugangsdaten bekommen habe und absolut unzufrieden bin: Ich habe nicht volle root-Zugriffe, sondern nur eingeschränkte Rechte, ich habe 10 GB Traffic-Volumen, obwohl unbegrenzt versprochen wurde und die CONFIXX-Benutzeroberfläche funktioniert nicht richtig. Gilt hier das allgemeine 14 Tage-Rückgaberecht oder muss ich den Euro für dern VServer wirklich bezahlen? Marvin
Hast Du eine Belehrung bekommen? Falls nicht kannst Du jederzeit vom Vertrag zuruecktreten. Wenn Du eine Erklaerung ueber Dein Ruecktrittsrecht bekommen hast gilt die Frist mit Zusendung dieser Erklaerung. Generell gilt bei solchen Vertraegen aber immer dass Du ein Ruecktrittsrecht hast. Michael
Vielen Dank. Eine Frage noch: Darf der Verkäufer verlangen, dass ich einen Brief schicken muss, um den VServer abzubestellen? Immerhin wurde der Vertragsabschluss ja nur im Internet gemacht. Marvin
Soweit ich weiß gilt Rückgaberecht schonmal grundsätzlich nur für Waren, und nicht für Dienstleistungen. Ein Server ist IMHO eher eine Dienstleistung als eine Ware, also würde es mich nicht wundern, wenn Rücktritt hier mit Vertragsstrafe einhergeht. Selbst wenn du ein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen können solltest, kann der Anbieter von dir Entschädigung fordern, was sein gutes Recht ist (das gilt auch beim 14-Tage-Rückgaberecht). Diese muss natürlich angemessen sein. Sofern du also keine Vertragsstrafe zahlen musst, kommst du wahrscheinlich recht günstig weg, aber nicht zwangsläufig kostenfrei. Du schreibst, dass du keinen richtigen root-Zugriff hättest. Wäre das der Fall, wäre das ein Kündigungsgrund wegen Nicht-Erfüllung zugesicherter Leistungen. Wobei dir natürlich klar sein muss, das ein root-Zugriff auf einem V-Server technisch niemals dasselbe wie ein root-Zugriff auf einem dedicated server sein wird. Einschränkungen in der Form, dass du etwa keine Kernelmodule laden kannst, sind unvermeidbar. Aber das braucht man außer in sehr speziellen Fällen ja auch eher nicht. Aber die AGB sagen doch bestimmt irgendwas zum Vertrags-Rücktritt. Die wären für mich in jedem Fall der erste Anlaufpunkt, bevor ich irgendwelche weiteren Schritte in Erwägung ziehen würde. Was sagen die AGB?
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