Wer Anwälte bei der Arbeit stört, dem passiert womöglich das hier http://www.heise.de/newsticker/Kanzlei-mahnt-wegen-unerwuenschter-Unterlassungserklaerung-ab--/meldung/114046 Zitat "In dem beiliegenden Schreiben sprechen die Anwälte davon, dass man nach Zugang der Erklärung nach einem dazu passenden Vorgang gesucht und ihn nicht gefunden habe. Dadurch sei ein Schaden entstanden, insofern müsse die Zusendung als "rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" ihrer Mandantin gelten." Zitat Ende weil es so schön ist, einfach nochmal: "man habe gesucht", "man hat nichts gefunden" daraus folgt (für die Kanzlei): ein "rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" der "eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb", das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen Jetzt hab ich endlich mal den Begriff "STÖRERHAFTUNG" anschaulich vermittelt bekommen. WER WEN bei der Arbeit stört, so dass der GESTÖRTE in seinen Akten kramen muss, der darf den STÖRER zur Kasse bitten. Also Jungs, wenn ihr das nächste mal z.B. Wahlwerbung in eurem Briefkasten vorfindet und ihr feststellt, dass es keinen derartigen Vorgang bezüglich dieser Partei in eurem Zettelkasten gibt, dann ... Weitere Beispiele denkbar ... Wenn jetzt beim Conrad an der Bauteiletheke, der gelangweilte Verkäufer, wie immer meinen vorher mühsam online herausgesuchten Transsistor nicht findet ... Hilfeee! Ich gehe künftig nur noch mit Rechtsbeistand zum blauen Claus!
@ Interessierter (Gast)
>Wer Anwälte bei der Arbeit stört, dem passiert womöglich das hier
Das erklärt den Begriff "gestörte Anwälte" ;-)
MFg
Falk
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