Forum: Offtopic Bei Auszug Wände Weiß oder auch pastelfarbe?


von Tim (Gast)


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Hallo,
Ich wohne seid 8 Monaten in einer zwei Zimmer Mietwohnung. Nun ziehe ich 
aus. Ich muss die Wohnung weiß übergeben laut Vermieter. Ich habe nun 
gehört, dass das NICHT mehr der Fall ist. Das ich auch pastelfarben 
benutzen darf. Mein eines Zimmer ist nun in solch einer Farbe. Ist dies 
okay? Müssen wenn dann alle Räume einheitlich oder kann auch eine Wand 
pastelfarbig sein die anderen aber weiß?

Wenn ja hät ich gern ne Seite auf der ichs schrieftlich nachlesen kann. 
Danke

von C. H. (_ch_)


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Tim wrote:
> Wenn ja hät ich gern ne Seite auf der ichs schrieftlich nachlesen kann.
> Danke
Mietvertrag?

Gruß
Christian

von Tim (Gast)


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Ja aber habe gehört, dass es da ein neues Gesetz gibt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Nein, der Vermieter kann nicht weiß vorschreiben. Nur in stark von 
allgemeinen Ästhetikvorstellungen abweichenden Fällen kann er eine 
andere Farbgebung vorschreiben. Ein Beispiel wäre ein komplett schwarz 
gestrichenes Zimmer.

von C. H. (_ch_)


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Ja, Gesetz schön und gut, aber wenn ich als Vermieter im Mietvertrag 
extra einen Absatz stehen habe "...verlassen wie bezogen...", d.h. 
frisch gestrichen, dann möchte ich auch eine frisch gestrichene Wohnung 
vom Mieter übergeben haben!
Was natürlich sein kann ist, dass es für kurze Mietdauern nicht nötig 
ist frisch zu streichen.
Alles andere wäre ja praktisch Vertragsbruch - oder irre ich mich?

Gruß
Christian

von Matthias S. (da_user)


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UiUiUi.. mit den Formulierungen muss man kräftig aufpassen, da gibts 
dann genügend die nicht gültig sind, wird zum teil an einzelnen Wörtern 
festgemacht.

Ich würd mich halt nochmal mit dem Vermieter und besonders dem 
Nachmieter kurzschließen. Bringt ja nichts, wenn du die Wand weißelst 
und der Nachmieter jagt dann irgend ne andere Farbe drüber...

von Gast2 (Gast)


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Doch, kurbelt den Umsatz des naechsten Baumarktes an, was ja auch Sinn 
der Sache ist...


Gast2

von Peter (Gast)


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lol, weil die Vermieter nen geheimen Vertrag mit dem Baumarkt haben 
schon klar... eine blühende Phantasie hast du da, nur leider kannst du 
sie nicht von der Realität unterscheiden.

von ttrans (Gast)


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Frag nach beim Mieterschutzbund.

von eProfi (Gast)


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Ich habe das so geregelt:
Da mein Vormieter bei seinem Auszug die Wände noch nicht geweißelt 
hatte,
habe ich im Mietvertrag reinschreiben lassen, ich brauche sie bei meinem 
Auszug auch nicht weißeln.

So kann jeder Mieter seine Wände so gestalten wie er will.

Aber da müssen Mieter und Vermieter zumindest in etwa die gleiche 
Wellenlänge haben. Ich würde auch nicht z.B. in eine total schwarze 
Wohnung ziehen wollen (zumal da einmaliges Weißeln nicht reichen wird.
Vielleicht hat auch jemand gerade schwarze Lackfarbe oder vielleicht 
Bitumen zur Verfügung gehabt, auf der keine normale Wandfarbe mehr 
haftet).

Noch ein Tipp:
Vor dem Weißeln eine Rauhfaser tapezieren. Sonst kann es passieren, dass 
bei 10 Farbschichten die untersten stellenweise in der Haftung 
nachlassen und die dicke Schicht sich ablöst.
Wohl dem, der dank einer Tapetenschicht einfach größflächig den Sums 
abziehen kann.

Ein Fachmann verriet mir: Die handelsüblichen Wandfarben unterscheiden 
sich kaum in der Deckfähigkeit, aber sehr stark in der Haftfähigkeit.

von Unbekannter (Gast)


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1.) Du schaust nach, was im Mietvertrag steht.

2.) Du überprüfst, welche Teile des Mietvertrages ungültig sind
    (Gerichtsurteile, Beratungsstellen, Anwälte)

3.) Du übeprüfst, welche gesetzlichen Bestimmung die
    ungültigen Vertragsbestandteile ersetzen.
    (Gerichtsurteile, Beratungsstellen, Anwälte)

4.) Du führst einen Rechtsstreit gegen den Vermieter.
    (Gerichtsurteile, Beratungsstellen, Anwälte)

Aber:

Am Anfang überlegst Du erstmal, ob sich der Aufwand lohnt...

von Gast (Gast)


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Frag einfach den Vermieter wie er es haben will und gut ist. Das is ne 
2-Zimmer-Wohnung und keine Wohnhaus mit 2 Etagen...die 8 Wände hast du 
doch in nem Vormittag locker geweißt, wenn der Vermieter es unbedingt 
will.

von AC/DC (Gast)


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Es hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Nicht alle Klauseln sind 
zulässig. Geschmack läßt sich vertraglich nicht regeln weil man die
Freiheit hat. Ein unbeschädigter Zustand der Wohnung kann allenfalls
verlangt werden. Ein neues Gesetz gibt`s dazu nicht, viel mehr eine 
Mieterfreundliche Rechtssprechung des BGH bei Formularmietverträgen,
die die Zwangsrenovierung verbietet weil der Mieter sonst unangemessen 
benachteiligt wird. Wenn dem V. die Farbe nicht gefällt muß er einen 
Neuanstrich aus eigener Tasche bezahlen. Der wird natürlich versuchen
die Kaution dafür zu missbrauchen. Da hilft dann nur ein Anwalt.

Wer in Unkenntniss der Rechtslage zur Renovierung genötigt wurde
und ausführt, kann den Vermieter Schadensersatzpflichtig machen.

von Timbo (Gast)


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Also meine letzte Wohnung hatte ein Zimmer in orange (hell). Sah super 
wohnlich aus, hat sich der Vermieter aber nicht drauf eingelassen. Und 
wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Deckkraft sehr wohl 
unterscheidet. Am besten man nimmt eine Farbe aus dem mittleren 
Preissegment von einem NoName Hersteller.

von Daniel F. (df311)


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welches verhältnis hast du denn zum vermieter (gabs öfter streit, gab es 
probleme, ...)?
falls nein würde ich vorschlagen, sich mit dem vermieter zu einigen, wie 
die wohnung hinterlassen werden muss (besichtigung).

p.s.
in österreich hat der ogh meines wissens die regelung gekippt, dass die 
wohnung bei auszug neu gemalt werden muss, ABER nur wenn der vermieter 
GEWERBLICH vermietet (also wenn ich eine (1) wohnung vermiete, weil sie 
sonst leersteht, wäre das nicht gewerblich).

von Gast (Gast)


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Besorg dir das Buch "Das Mieterlexikon".
Ist nicht teuer und da steht alles ganz genau drin.

von Sonnenschein (Gast)


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Muss man nach acht Monaten überhaupt schon streichen? Da sollte doch 
alles noch wie neu aussehen, es sei denn, man hat da drinnen geraucht.

Verstehe auch nicht, wo denn das Problem mit der Farbe ist. Wenn man 
wirklich streichen muss und der Vermieter Weiss will, warum streicht man 
dann nicht weiss?

Mit sowas haben dann die Gerichte zu tun...

Ist das ein Fall für "Höllische Nachbarn"?

von Max (Gast)


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Ganz wichtig, wenn schon gestrichen werden muss: Die Wandfarben 
unterscheiden sich erheblich in ihrer Deckkraft. Es gibt 10 Liter für 
6,95 oder für 30 Euro. In dem Eimer für 6,95 ist nur weisses Wasser. 
Wenn man damit die Wände streicht lösst sich beim Rollen nur die 
Rauhfaser von der Wand. Ich habs selbst erlebt. Eine Riesensauerei!
Mit der teuren Wandfarbe reicht meisst der erste Anstrich für eine super 
Deckung, auch auf andersfarbigen Untergründen.

von Bobby (Gast)


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Ich habe vor langer Zeit in einer WG gewohnt.
Beim Einzug haben wir die Bude gestrichen.
Leider haben wir uns da stellenweise etwas im Farbton vergriffen:
Mische Rot, Grün und Weiß, dann siehst Du was ich meine.
Eben Pastell, HiHi.

Nun gut, da der Etat erschöpft war, kam die Komposition
trotzdem an die Wand :-)

Nach 5 Jahren sind wir dann ausgezogen.
Die Kaution von 1000 DM mussten wir dann dem Vermieter
lassen, das musste allerdings ein Richter entscheiden.
Der unnötigste Prozess aller Zeiten; der Vermieter
hatte natürlich Recht, wenn ich das vom heutigen Standpunkt
betrachte. So eine Kacke an der Wand möchte ich auch nicht
wieder sehen.

Mein Fazit: Pinsel die Kiste Weiß, und gut!
Scheißegal, ist schnell gemacht und Du hast Ruhe.

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