Hallo, Ich wohne seid 8 Monaten in einer zwei Zimmer Mietwohnung. Nun ziehe ich aus. Ich muss die Wohnung weiß übergeben laut Vermieter. Ich habe nun gehört, dass das NICHT mehr der Fall ist. Das ich auch pastelfarben benutzen darf. Mein eines Zimmer ist nun in solch einer Farbe. Ist dies okay? Müssen wenn dann alle Räume einheitlich oder kann auch eine Wand pastelfarbig sein die anderen aber weiß? Wenn ja hät ich gern ne Seite auf der ichs schrieftlich nachlesen kann. Danke
Tim wrote: > Wenn ja hät ich gern ne Seite auf der ichs schrieftlich nachlesen kann. > Danke Mietvertrag? Gruß Christian
Ja aber habe gehört, dass es da ein neues Gesetz gibt.
Nein, der Vermieter kann nicht weiß vorschreiben. Nur in stark von allgemeinen Ästhetikvorstellungen abweichenden Fällen kann er eine andere Farbgebung vorschreiben. Ein Beispiel wäre ein komplett schwarz gestrichenes Zimmer.
Ja, Gesetz schön und gut, aber wenn ich als Vermieter im Mietvertrag extra einen Absatz stehen habe "...verlassen wie bezogen...", d.h. frisch gestrichen, dann möchte ich auch eine frisch gestrichene Wohnung vom Mieter übergeben haben! Was natürlich sein kann ist, dass es für kurze Mietdauern nicht nötig ist frisch zu streichen. Alles andere wäre ja praktisch Vertragsbruch - oder irre ich mich? Gruß Christian
UiUiUi.. mit den Formulierungen muss man kräftig aufpassen, da gibts dann genügend die nicht gültig sind, wird zum teil an einzelnen Wörtern festgemacht. Ich würd mich halt nochmal mit dem Vermieter und besonders dem Nachmieter kurzschließen. Bringt ja nichts, wenn du die Wand weißelst und der Nachmieter jagt dann irgend ne andere Farbe drüber...
Doch, kurbelt den Umsatz des naechsten Baumarktes an, was ja auch Sinn der Sache ist... Gast2
lol, weil die Vermieter nen geheimen Vertrag mit dem Baumarkt haben schon klar... eine blühende Phantasie hast du da, nur leider kannst du sie nicht von der Realität unterscheiden.
Ich habe das so geregelt: Da mein Vormieter bei seinem Auszug die Wände noch nicht geweißelt hatte, habe ich im Mietvertrag reinschreiben lassen, ich brauche sie bei meinem Auszug auch nicht weißeln. So kann jeder Mieter seine Wände so gestalten wie er will. Aber da müssen Mieter und Vermieter zumindest in etwa die gleiche Wellenlänge haben. Ich würde auch nicht z.B. in eine total schwarze Wohnung ziehen wollen (zumal da einmaliges Weißeln nicht reichen wird. Vielleicht hat auch jemand gerade schwarze Lackfarbe oder vielleicht Bitumen zur Verfügung gehabt, auf der keine normale Wandfarbe mehr haftet). Noch ein Tipp: Vor dem Weißeln eine Rauhfaser tapezieren. Sonst kann es passieren, dass bei 10 Farbschichten die untersten stellenweise in der Haftung nachlassen und die dicke Schicht sich ablöst. Wohl dem, der dank einer Tapetenschicht einfach größflächig den Sums abziehen kann. Ein Fachmann verriet mir: Die handelsüblichen Wandfarben unterscheiden sich kaum in der Deckfähigkeit, aber sehr stark in der Haftfähigkeit.
1.) Du schaust nach, was im Mietvertrag steht. 2.) Du überprüfst, welche Teile des Mietvertrages ungültig sind (Gerichtsurteile, Beratungsstellen, Anwälte) 3.) Du übeprüfst, welche gesetzlichen Bestimmung die ungültigen Vertragsbestandteile ersetzen. (Gerichtsurteile, Beratungsstellen, Anwälte) 4.) Du führst einen Rechtsstreit gegen den Vermieter. (Gerichtsurteile, Beratungsstellen, Anwälte) Aber: Am Anfang überlegst Du erstmal, ob sich der Aufwand lohnt...
Frag einfach den Vermieter wie er es haben will und gut ist. Das is ne 2-Zimmer-Wohnung und keine Wohnhaus mit 2 Etagen...die 8 Wände hast du doch in nem Vormittag locker geweißt, wenn der Vermieter es unbedingt will.
Es hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Nicht alle Klauseln sind zulässig. Geschmack läßt sich vertraglich nicht regeln weil man die Freiheit hat. Ein unbeschädigter Zustand der Wohnung kann allenfalls verlangt werden. Ein neues Gesetz gibt`s dazu nicht, viel mehr eine Mieterfreundliche Rechtssprechung des BGH bei Formularmietverträgen, die die Zwangsrenovierung verbietet weil der Mieter sonst unangemessen benachteiligt wird. Wenn dem V. die Farbe nicht gefällt muß er einen Neuanstrich aus eigener Tasche bezahlen. Der wird natürlich versuchen die Kaution dafür zu missbrauchen. Da hilft dann nur ein Anwalt. Wer in Unkenntniss der Rechtslage zur Renovierung genötigt wurde und ausführt, kann den Vermieter Schadensersatzpflichtig machen.
Also meine letzte Wohnung hatte ein Zimmer in orange (hell). Sah super wohnlich aus, hat sich der Vermieter aber nicht drauf eingelassen. Und wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Deckkraft sehr wohl unterscheidet. Am besten man nimmt eine Farbe aus dem mittleren Preissegment von einem NoName Hersteller.
welches verhältnis hast du denn zum vermieter (gabs öfter streit, gab es probleme, ...)? falls nein würde ich vorschlagen, sich mit dem vermieter zu einigen, wie die wohnung hinterlassen werden muss (besichtigung). p.s. in österreich hat der ogh meines wissens die regelung gekippt, dass die wohnung bei auszug neu gemalt werden muss, ABER nur wenn der vermieter GEWERBLICH vermietet (also wenn ich eine (1) wohnung vermiete, weil sie sonst leersteht, wäre das nicht gewerblich).
Besorg dir das Buch "Das Mieterlexikon". Ist nicht teuer und da steht alles ganz genau drin.
Muss man nach acht Monaten überhaupt schon streichen? Da sollte doch alles noch wie neu aussehen, es sei denn, man hat da drinnen geraucht. Verstehe auch nicht, wo denn das Problem mit der Farbe ist. Wenn man wirklich streichen muss und der Vermieter Weiss will, warum streicht man dann nicht weiss? Mit sowas haben dann die Gerichte zu tun... Ist das ein Fall für "Höllische Nachbarn"?
Ganz wichtig, wenn schon gestrichen werden muss: Die Wandfarben unterscheiden sich erheblich in ihrer Deckkraft. Es gibt 10 Liter für 6,95 oder für 30 Euro. In dem Eimer für 6,95 ist nur weisses Wasser. Wenn man damit die Wände streicht lösst sich beim Rollen nur die Rauhfaser von der Wand. Ich habs selbst erlebt. Eine Riesensauerei! Mit der teuren Wandfarbe reicht meisst der erste Anstrich für eine super Deckung, auch auf andersfarbigen Untergründen.
Ich habe vor langer Zeit in einer WG gewohnt. Beim Einzug haben wir die Bude gestrichen. Leider haben wir uns da stellenweise etwas im Farbton vergriffen: Mische Rot, Grün und Weiß, dann siehst Du was ich meine. Eben Pastell, HiHi. Nun gut, da der Etat erschöpft war, kam die Komposition trotzdem an die Wand :-) Nach 5 Jahren sind wir dann ausgezogen. Die Kaution von 1000 DM mussten wir dann dem Vermieter lassen, das musste allerdings ein Richter entscheiden. Der unnötigste Prozess aller Zeiten; der Vermieter hatte natürlich Recht, wenn ich das vom heutigen Standpunkt betrachte. So eine Kacke an der Wand möchte ich auch nicht wieder sehen. Mein Fazit: Pinsel die Kiste Weiß, und gut! Scheißegal, ist schnell gemacht und Du hast Ruhe.
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