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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf neue Bezeichnung Führerschein Klasse 3

Autor: Gast (Gast)
Datum: 07.09.2008 14:29

Ich hab da mal ne Frage. Vor zehn Jahren hab ich den Führerschein Klasse
3 gemacht. Diese Bezeichnung Klasse 3 gibt es ja nicht mehr. Wie heisst
dann die neue Bezeichnung?

Ich meine die neue Bezeichnung heisst Klasse B oder?
Autor: Daniel F. (df311)
Datum: 07.09.2008 14:35

die ehemalige klasse 3 (bis 7,5 tonnen) gibts nicht mehr wegen
eu-harmonisierung.
klasse b ist für pkw bis 3,5 tonnen (und für kleinere anhänger), wenns
schwerer sein muss (z.b. für große wohnmobile o.ä.) muss ein schein der
klasse c1 (bis 7,5 tonnen) her, ab 7,5 tonnen dann c.
für größere hänger braucht mann zusätzlich die klasse e.

p.s. die ganzen unterteilungen für anhänger erspare ich mir...
Autor: Dieter Werner (dds5)
Datum: 07.09.2008 14:47

Die direkte Entsprechung für alte Klasse 3 ist C1E.
Berechtigt zum Führen von LKW bis 7,5t mit Tandemachsanhänger bis 10,5t.
Autor: HariboHunter (Gast)
Datum: 07.09.2008 15:17

Zum C1E musst Du dann noch B machen, oder. Sonst sind die Pkw
ausgenommen.
Autor: Jan Dressler (keyman)
Datum: 07.09.2008 15:20

Hallo.
Nein, C1E schließt die Klasse BE ein, welche die Klasse B vorraussetzt.
=> Man hat B dann auch.
Autor: Daniel F. (df311)
Datum: 07.09.2008 18:04

zumindest in österreich ist die klasse b voraussetzung um überhaupt erst
die prüfung c(1) und e ablegen zu können.

also jemand macht z.b. fahrschulkurse für die klassen b, c, e:
- fällt im allgemeinen teil (theorie) durch: alles wiederholen, keine
praktische prüfung möglich
- fällt in der klasse b (theorie) durch: alles wiederholen, keine
praktische prüfung möglich
- fällt in der klasse c (theorie) durch, b, e bestanden (theorie): kann
praktisch b und e (allerdings nur b+e) antreten
- besteht alles theoretisch: kann praktisch antreten

- theoretisch alles bestanden, praktisch b durchgefallen: antritt für c
und e nicht möglich, da b voraussetzung für c ist
Autor: Marc'O (Gast)
Datum: 07.09.2008 18:04

D.h., Ich darf 7.5t bewegen? Echt?
Autor: Daniel F. (df311)
Datum: 07.09.2008 20:09

mit klasse 3 schon (die genauen zahlen überlasse ich einem deutschen)
Autor: Timo (Gast)
Datum: 08.09.2008 12:37

Du hast einen Führerschein der Klasse 3 und nicht BEC1E. Oder steht in
deinem Führerschein etwas anderes?

Bloß weil die Fahrzeugklassen für neue Führerscheine anders heißen als
früher, hast du jetzt nicht automatisch deine Klasse 3 nicht mehr. Du
wirst auch noch beim KBA mit Klasse 3 geführt.
Autor: Holger Krull (krulli) Benutzerseite
Datum: 08.09.2008 12:41

Wenn er den alten (rosa Pappe) aber gegen einen Euro-Führerschein
umtauschen muß, bekommt er automatisch den C1E (Besitzstandswahrung auf
Beamtendeutsch)
Autor: Hendrik (Gast)
Datum: 08.09.2008 12:52

Er bekommt sogar CE - mit der Einschränkung "Gespanne bis 12to
zulässiges Gesamtgewicht". Da er ja mit der Klasse 3 auch 7,5 Tonner mit
Anhänger fahren darf.

Jedoch ist zu beachten, dass man für den Erhalt der Klasse CE ab 50 zur
Gesundheitsüberprüfung antreten muss.

Zumeist wird deshalb beim Umschreiben von rosa auf EU gleich auf den
Eintrag CE verzichtet.
Autor: Timo (Gast)
Datum: 08.09.2008 17:28

>Wenn er den alten (rosa Pappe) aber gegen einen Euro-Führerschein
>umtauschen muß, bekommt er automatisch den C1E (Besitzstandswahrung auf
>Beamtendeutsch)

Jups, aber solange es noch der rosa Lappen ist, steht beim KBA noch
Klasse 3.

>Er bekommt sogar CE - mit der Einschränkung "Gespanne bis 12to
>zulässiges Gesamtgewicht". Da er ja mit der Klasse 3 auch 7,5 Tonner mit
>Anhänger fahren darf.
>...
>Zumeist wird deshalb beim Umschreiben von rosa auf EU gleich auf den
>Eintrag CE verzichtet.

Unsinn, das deckt C1E schon ab. Siehe:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
Autor: Hendrik (Gast)
Datum: 08.09.2008 19:10

Hallo Timo!

Lies doch bitte die von Dir angegebene Quelle mal zu Ende:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Ges...

"CE 79 (C1E>12000kg, L ≤ 3), T **" Es gibt die Klasse CE mit Auflagen
eingetragen. Ebenso wie die Klasse T.

Okay, den Eintrag gibt es nur auf Nachfrage, aber es gibt ihn.

Wobei ich auch nicht 100% korrekt war: Die Auflagen (Begründung) für CE
ist das maximal zulässige Gesamtgewicht von ÜBER 12t.
Daher ist auch die Erweiterung von C1E auf CE nötig, da C1E ja bei 12t
endet.

Bei Kombinationen von Zügen mit mehr als 12t zulässigem Gesamtgewicht
muss natürlich beachtet werden, dass das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5t
zulässiges Gesamtgewicht haben darf.

Weitere Fragen? g

Schönen Abend...

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