Forum: Offtopic Neue Urteile zu GEZ-Gebühren auf PCs


von Ingenieur (Gast)


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Selbstände werden doppelt abkassiert, wenn sie einen Laptop haben, da 
ein Selbständiger ein formelles Büro hat und damit in seiner 
Privatwohnung einer geschäflichen Tätigkeit nachgeht. Da ein Laptop aber 
sowohl geschäfltich , als auch privat genutz werden kann und heute per 
Internet auch TV gesehen werden kann, muss er zweimal TV-GEZ zahlen.

So, die Auffassung der GEZ. Nun gibt es Hoffnung:

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2572

von Ingenieur (Gast)


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Nachtrag: Von mir will die GEZ gleich viermal Geld haben:

1) Privat (weil TV, Stereoanlage,  Laptop) -> 1x TV-Satz

2) Hauptberuflich wegen Arbeitszimmer (da obiger Laptop und 
möglicherweise sogar Radio) -> 1x TV-Satz

3) Nebenberuflich, da Tonstudio als Gewerbe angemeldet (auch dort steht 
ein Rechner und angeblich ein Radio) -> TV-Satz

4) Auto, da angeblich geschäfltich genutzt. -> Radio-Satz.

Die Realität sieht aber so aus:

1) Wohnzimmer mit LCD-TV, Stereoanlage ohne Tuner, Notebook

2) Es gibt nur ein theoretisches Arbeitszimmer im Wohnzimmer mit o.g. 
Notebook und keine weiteren Radios. Wenn ich am Notebook arbeite, höre 
ich kein Radio.

3) Der PC im Tonstudio (im Keller) hat keinen Empfangsteil und keinen 
Internetanschluss. Er dient nur der Tonaufnahme.

4) Auto wird praktisch nie geschäftlich genutzt

Ich soll aber fast 60 Euro im Monat zahlen!

Bei dem Scheiss, der ständig im Radio kommr, höre ich auch nur noch CDs.

Leider kann man bei meinem Auto das Radio nicht ausbauen, weil der 
dortige Mikrocontroller Steuerfunktionen bezüglich Uhr und CAN 
übernimmt. Sonst täte ich das dirkt ausbauen und abmelden!

von asdf (Gast)


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Ist man als Unternehmer der GEZ gegenüber auskunftspflichtig?

Hab da kein Plan von - aber in PRIVAT Wohnungen dürfen die nicht
rein --> also einfach behaupten 1x Notebook, 1x Radio im Auto.

Dem Verein würde ich nichts schenken - warum auch, wenn man es NICHT 
nutzt?


Können die doch sonst bei PRIVATEN Wohnungen eh nicht kontrollieren was 
da nun rumsteht.

von Rebell ;-) (Gast)


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Ich spende der GEZ immer die erste und letzte Scheibe meines selbst 
gebackenen Brotes: http://www.brotspende.de/dasbrot.html

von Bensch (Gast)


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Mal ganz klar:
Man muss den "Beauftragten" der Raffzahn AG nicht ins Haus lassen. Der 
hat keine Befugnisse, auch wenn er das noch so bestimmt behauptet. Er 
ist nur freier Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Kann sich ja einen 
richterlichen Beschluss holen.....

Ich hab den neulich NICHT ins Büro gelassen- Autoradio im Firmenwagen 
ist angemeldet, damit ist's gut. PC im Büro ist damit auch schon 
abgegolten. Bei uns wird gearbeitet, Radio und TV stört da nur.

von Jupp (Gast)


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Er hat aber einen Auskunftsanspruch und wenn der GEZ deine Auskünfte als 
nicht ausreichend erscheinen, wird du eine eidesstattliche Versicherung 
abgeben müssen. Was da besser ist, musst du entscheiden.

von Martin (Gast)


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... eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. ..


@Jupp: Poste bitte nicht immer so viel Müll. Dies ist ein Rechts- und 
kein Juppstaat.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ja, da machen sich viele ins Hemd.

Auskunft muss man nur dann geben, wenn man auch anmeldepflichtige 
Geräte hat.

Hat man keine, braucht man gar nicht zu reagieren.

Ich habe ein Autoradio im Firmenwagen - damit sind auch meine PCs im 
Büro abgedeckt :-)

Einen Fernseher habe ich schon seit Jahren nicht mehr.

Chris
der gerne für den DLF-Stream 5 Euro zahlt

von juppi (Gast)


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Jupp (Gast)
Datum: 23.09.2008 06:09


>eidesstattliche Versicherung
Das sollte man in keinen Falle machen.

Alle welche im Internet herumhüpfen sollten die Fernsehempfangsgeräte 
abmelden und "neuartige Rundfunkgeräte" anmelden.
Bezahlung unter Vorbehalt ,damit eine Ruckforderung möglich ist, wenn 
dies die Gerichte bei den anhängigen Verfahren gegen die GEZ 
entscheiden.

Wird für die GEZ entschieden, werden alle welche kein 
Fernsehempfangsgerät
angemeldet haben, aber auch nicht neuartige "Rundfunkgeräte" 
Nachzahlungforderungen erhalten.


P.S.
Zahlung unter Vorbehalt wurde abgelehnt.
Abmeldung Fernsehempfangsgerät  nicht anerkannt
Anmeldung "neuartige Rundfunkgeräte" durchgeführt


Nach einigen Monaten ...jetzt ordnungsgemäß "neuartige Rundfunkgeräte"

5,52 Eus

Gruß

von Geschäftsmann (Gast)


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Ich zahle geschäftlich 1 x die volle Fernsehgebühr, weil ein (einziger) 
terrestrischer DVB-Tuner vorhanden ist. Für den zweiten Fernseher, den 
ich als FS-Hilfsmonitor benutze, zahle ich nicht, weil der einen 
Analogtuner hat, mit dem ich hier nichts mehr empfangen kann.
Den GEZ-Knilch habe ich nicht in meine Firmenräume reingelassen, als er 
für meinen Privat-PKW das zweitemal das Autoradio kassieren wollte.
Ich habe die Tür vor seiner Nase zugemacht.
Das Schreiben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe ich so 
beantwortet,
dass ich gar kein Geschäftsfahrzeug habe und meinen privaten PKW in 
keinem Fall für die Firma benutze. Seitdem ist Ruhe.
Sch**** Abzocker!

von Unbekannter (Gast)


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Reden ist silber, schweigen ist Gold. Gerade beim Umgang mit der GEZ...

von Outi O. (outlaw)


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Auskunftspflichtig ist jeder, egal ob geschäftlich oder privat. Auck 
"kein Gerät" ist eine Auskunft und wo wäre da der Sinn bei "Wer keine 
Geräte hat muss nix sagen" ?? So ein Quark. Auch "ich habe keine Geräte" 
ist eine Aussage, die tunlichst stimmen sollte, selbst wenn die GEZ den 
Gegenbeweis erbringen müsste.

Ich weiß nicht, was Ihr habt, ich habe damals meinen PC extra angemeldet 
und die üblichen 5,irgendwas Euro extra bezahlt, mehr nicht. Keine 
Ahnung, wie Ihr da drauf kommt, man müsse bis zu 4x extra zahlen ....

Ok, Firmenfahrzeug oder gewerblich genutztes Fahrzeug könnten nochmal 
5,ungerade dazukommen aber keinesfalls nochmal irgenwo der komplette TV 
Satz, denn der kommt nur bei richtigen TVs in Frage und dann auch nur 1x 
pro Firmengrundstück.

von Maik (Gast)


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Weiß jemand zufällig wie das bei IPTV läuft--auch nur 5 Euro?
Könnte ja den Tuner aus dem Fernseher ausgebaut haben, brauch ich ja 
nicht..

von Outi O. (outlaw)


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Und wenn Du die Röhre aus Deinem Fernseher (oder das Backlight Deines 
TFTs) ausbaust, das interessiert die GEZ nicht, denn es zählt das plumpe 
Vorhandensein, selbst wenn er schrottreif im Keller steht ....

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Outi Outlaw wrote:
> Auskunftspflichtig ist jeder, egal ob geschäftlich oder privat.

Nicht ganz: wenn du privat noch kein ,,Kunde'' bei denen bist, bist
du nicht auskunftspflichtig.  Natürlich bist du dennoch verpflichtet,
dort vorzusprechen, sowie du ein Gerät ,,zum Empfang bereit hälst''.

von Martin (Gast)


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....
Reden ist silber, schweigen ist Gold. Gerade beim Umgang mit der GEZ...
...

Dies ist ein gescheiter Satz!

----------------------------------------------------------------------

Wenn die GEZ der Ansicht ist, ein Recht auf Auskunft zu haben, dann kann 
sie dieser Recht (falls vorhanden) vor einem ordentlichen Gericht 
durchsetzen.

Noch einmal: Wir leben in einem Rechtsstaat.

von Unbekannter (Gast)


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> Auskunftspflichtig ist jeder

Falsches wird durch ständiges wiederholen nicht richtig:

  §3 Anzeigepflicht

  (1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes
      zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt
      anzuzeigen, [...]

Wenn Du nie begonnen hast, ein Rundfunkempfangsgerät bereitzuhalten, 
musst Du der GEZ gar nichts anzeigen.

Und weiter:

 
  §4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise,
     Auskunftsrecht

  [...]

  (5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
      oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte
      vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
      bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach 
      §3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen
      Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer 
      Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von 
      Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten
      Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. 

      [...]

      Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren
      durchgesetzt werden. 
 
Auch hier wieder, hast Du keine Rundfunkempfangsgeräte, kann von Dir 
auch keine Auskunft verlangt werden. Und weiter, nur ein ominöser 
Verdacht vom GEZ-Scherge führt auch nicht zu einer "Auskunftspflicht", 
sondern nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, d.h. die 
GEZ-Mafia benötigt einen Beweis.

Immerhin leben wir noch immer in einem (Rest-) Rechtsstaat.

von Berater (Gast)


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Das Problem der Geschäftsleute ist eben, daß sie erwiesenermassen einen 
PC oder Laptop haben. Der wird immer mehr als TV gewertet, weil man TV 
empfangen kann.

Da man aber im Netzt präsent ist und mailen kann, HAT die GEZ den Beweis 
für den "internettauglichen PC" und man ist zahlungs- und 
auskunftspflichtig.

Entscheidend ist, ob man der GEZ klarmachen kann, daß man keine privaten 
TVs oder sowas hat. Da gehr die GEZ her und unterstellt private Nutzung 
des PCs. So einfach ist es. Da kriegt man dann die Bescheide und muss 
klagen oder warten, bis man auf Zahlung beklagt wird.

Geschäfltiches Autoradio geht im Übrigen immer extra! Der Geier weis, 
warum.

von Verwirrter (Gast)


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Noch mal für mich zum Mitschreiben:

Wenn ich einen PC mit Internetanschluss habe, muss ich nur Radio-GEZ 
zahlen oder auch TV-GEZ?

Ich schaue kein TV und will auch nicht TV-GEZ zahlen!!

von Uhu U. (uhu)


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Radio.

von Verwirrter (Gast)


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Ok - das ist für mich okay, da ich gelegentlich auch Radio höre. Und DLF 
oder DW gönne ich die 5 Euro

von gast (Gast)


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von !!!!!! (Gast)


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Bei der Bank/Sparkasse gibt es Anmeldeformulare.
Holt Euch eins, lest es durch, und alle Klarheiten sind beseitigt.

Gruß

von Gast (Gast)


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von Timbo (Gast)


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Hmm, wieso? Bekommt ihr die grünen Briefe von der GEZ? Bei mir kommen 
die immer nicht an. Sehr tragisch das Ganze. Da muss die Post echt mal 
ein Bisschen mehr Anstrengung zeigen.

von juppi (Gast)


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hallo Timbo (Gast)

Sollte die GEZ die anhängigen Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit 
der Gebühren von "Neuartigen Empfangsgeräten" gewinnen, dann wirst du 
wohl offiziell Post bekommen.

Nachzahlungforderungen...ich nehme an du hast einen Internetfähigen 
PC???

Gruß

von Siggi (Gast)


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@juppi (Gast)

Sollte einmal der Müllposter des Jahres zur Wahl stehen: bewirb Dich!

von juppi (Gast)


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@Siggi (Gast)

Na,ja

Du bist bestimmt ein Mitbewerber!

von Gast (Gast)


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von juppi (Gast)


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>Münster - Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag
> bekannt gegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung
>(Az.: 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid des Westdeutschen
> Rundfunks (WDR) an einen Studenten aus Münster auf.
>Laut Gericht wurde damit erstmals in Nordrhein-Westfalen ein >Gebührenbescheid 
für einen internetfähigen PC aufgehoben

Ein Anfang!

Einzelfallentscheidung noch nicht rechtskräftig.

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