Forum: HF, Funk und Felder Laserlink - für Nicht Funkamateure


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


Lesenswert?

Hallo,

ich habe im Amateurfunkgesetz gelesen, dass Funkamateure Klasse E 
Laserlinks bis Klasse 2 und 2M bauen und betreiben dürfen, Klasse A 
Funkamateure dürfen auch bis Klasse 3R und 3B. Wie ist das aber als 
nicht Funkamateur?
Muss man sich beim Laserlinkselbstbau auch an die restlichen 
Amateurfunkbestimmungen halten? - also Rufzeichenübermittlung, keine 
gewerblichen, verchlüsselten Inhalte?
Wo darf ich denn Drahtlosdatenzeug selbstbasteln, ohne es anzumelden und 
trotzdem frei nutzen (verschlüsseln, gewerblich)?

von Hannes (Gast)


Lesenswert?

Gibt doch nur noch eine Lizenzklasse

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Hannes wrote:

> Gibt doch nur noch eine Lizenzklasse

Aber nur hier im Off-Topic-Forum.  In der realen DL-Welt sind es
zwei (in der realen W-Welt drei).

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


Lesenswert?

Ich seh schon auf was es hinaus läuft - Jetzt wird über Lizenzklassen 
diskutiert und kein geht auf meine Fragen ein - schade.

von 123465789 (Gast)


Lesenswert?

es muss da noch andere regelungen geben .... unser wohnheim betreibt 
einen laserlink über 800M ... keiner von uns ist funk amateur... 
allerdings sind es fertig zugelassene geräte .... kommt ab beiden seiten 
155 MBit ATM raus ;)

von Gast (Gast)


Lesenswert?

Bei einem Wohnheim, trägt natürlich der Betreiber die Verantwortung. Dem 
einzelnen Bewohner kann es völlig egal sein, wie die Netzanbindung 
technisch realisiert ist und er (der Bewohner) braucht deshalb auch 
keine Lizenz.

Fast alle heutzutage installierten kommerziellen Systeme benutzen nur 
Laserklasse 1M, wie man auch mit google leicht rausfindet.

von Laserlehrling (Gast)


Lesenswert?

Interessantes Thema. Darf ich als Privatperson einen grünen 20mW 
Laserstrahl (CW, keine Informationsübertragung, nur zur Verschönerung 
des Herbstnebels) in den Himmel schicken?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Stefan Helmert wrote:

> ich habe im Amateurfunkgesetz gelesen, dass Funkamateure Klasse E
> Laserlinks bis Klasse 2 und 2M bauen und betreiben dürfen, Klasse A
> Funkamateure dürfen auch bis Klasse 3R und 3B.

Wo hast du das eigentlich genau gelesen?  Ich finde weder im AFuG
noch in der AFuV irgendeine derartige Erwähnung.  Die AFuV enthält
die Bemerkung:

"Die Frequenzbereiche 444 – 453 GHz, 510 – 546 GHz, 711 – 730 GHz, 909 – 
926 GHz, 945 – 951 GHz und Frequenzen oberhalb von 956 GHz können durch 
den Amateurfunkdienst genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen werden 
durch die Regulierungsbehörde festgelegt und in ihrem Amtsblatt 
veröffentlicht."

Wir reden hier aber von Frequenzen oberhalb 300 THz.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Ah, gefunden:

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1317.pdf

Dort steht auch der Hinweis auf die DIN EN 60825-1 als zu Grunde
liegende Norm.  Diese sollte dann wohl auch deine Frage beantworten.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Ich schieb das mal ins HF-Forum.  Irgendwie ,,Hochfrequenz'' ist es
ja ohnehin, vielleicht gibt's ja unter den hier mitlesenden OMs
jemanden, der jemanden kennt, der sich damit schon einmal befasst
hat.  Letztlich ist ja auch für die Nutzung durch Funkamateure die
eingehende Kenntnis und Anwendung der genannten Norm unumgänglich.

von 123465789 (Gast)


Lesenswert?

@gast

da ich der stellvertretende vorsitzende des vereins bin der das ding 
betreibt betrifft es mich sehr wohl ;)

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.