Will heute noch meine Kündigung bei meinem Vermieter einwerfen damit ich zum 31.12.08 ausziehen kann! Muß die bis zu einer bestimmten Uhrzeit im Briefkasten sein? Oder muß ich ihm noch telefonisch bescheid geben? Die Kündigung muß ja bis spätestens bis zum dritten Werktag dieses Monats bei ihm eingegangen sein!
>Muß die bis zu einer bestimmten Uhrzeit im Briefkasten sein?
ATOMLOL
Vorab per FAX schicken und zusätzlich noch per Einschreiben mit
Rückschein. So hast du jedenfalls den Nachweis, dass er was bekommen
hat.
Dummerweiße hat er kein Fax! Bin halt spät dran aber ging halt nicht früher
>Dummerweiße hat er kein Fax!
Dann per Mail oder du bringst den Brief persönlich vorbei und lässt dir
den Empfang kurz quittieren.
hi, der Tag geht bis 24 Uhr, bis dahin muss das Schreiben bei ihm eingegangen sein, wenn's rechtlich Gültigkeit haben soll. Im Zweifelsfall hast du 'nen Zeugen dabei, der bestätigen kann, dass es noch an diesem Tag eingeworfen wurde. Grüssens, harry
Da biste wohl ein paar Stunden zu spät, wenn ich das richtig sehe. Heute ist der 4. Dann verlängert sich der Vertrag um einen Monat.
@Karl Mittwoch = 01.10.2008 = 1. Werktag Donnerstag = 02.10.2008 = 2. Werktag Freitag = 03.10.2008 = 3. Werktag Der 3. Werktag des Monats September 2008 endet am 03.10.2008 23:59:59 + 1 Sekunde. Bis dahin mußte dei Kündigung zugegangen sein. Da bist du wohl am 04.10.2008 ein wenig spät dran ....
@Karl mußte noch renovieren? Wenn in deinem Mitvetrag starre Regeln zu Schönheitsreparaturen drinstehen, mach das bloß nicht. Frag hilfsweise einen Anwalt und weise auf die Rechtssprechung des BGH hin und laß dir das gegebenenfalls ordentlich erklären.
>Mittwoch = 01.10.2008 = 1. Werktag >Donnerstag = 02.10.2008 = 2. Werktag >Freitag = 03.10.2008 = 3. Werktag Bin ich wirklich zu spät? Freitag war doch Feiertag! Sommit ist es doch kein Werktag!
ups, ja, stimmt ja, daher ist heute, Samstag, 23:59:59 + 1 Sek Abgabeschluss!
Hallo, Am Donnerstag die Kündigung per Einschreiben losgeschickt. Heute habe ich bei der Post nachgeforscht und erfahren, dass die betreffende Person nicht da war und dass eine Nachricht hinterlassen wurde. Zählt die Kündigung denn jetzt trotzdem oder erst ab dann, wenn er sie abholt?
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