Hallo, gibt es hier Arbeitsrechtler? Mein Ingenieurdienstleister will mich in einem Projekt mit unbestimmter Dauer einsetzen. Leider ist das Ganze in 400km Entfernung, dadurch habe ich mal locker 1.000 EUR Unkosten durch Unterbringung in Pensionen und Wochenendpendeln. Im Arbeitsvertrag gibt es keinerlei Vereinbarungen über den Ersatz der Unkosten, dafür den Zusatz bundesweiter Einsatz. Erzählt mir bitte nichts von der Steuererklärung, deren Erstattungsquote liegt bei ca. 30% der tatsächlichen Ausgaben. Dazu habe ich 2 Fragen: MUSS der Dienstleister die Unkosten erstatten? Immerhin kann das als angeordnete Dienstreise gedeutet werden, oder? Wenn der Dienstleister nichts oder zuwenig erstattet und ich daher das Projekt aus Kostengründen ablehnen muss, kann dass als Arbeitsverweigerung gedeutet werden? Bei den Aussichten hätte ich dann keine Probleme mit einer betriebsbedingten Kündigung mit Einhaltung der Frist, aber da habe ich so meine Bedenken. Kann der Dienstleister hier eine fristlose Kündigung durchsetzen? MfG Mark Kremer
Meiner meinung nach ist das eine dienstreise und du musst das über die Reisekostenabrechnung erstattet bekommen. Zusätzlich sollte es noch Spesen geben. Zumindest wäre das hier so.
Auch ich kann Dir keine rechtliche Auskunft geben, aber muss Lupin zustimmen, Kosten für Hotel UND Spesen müssen schon drin sein. Ansonsten würd ich ganz einfach mit dem Argument Geld komme und das dieser Auftrag ein Verlustgeschäfft für dich ist.
>Auch ich kann Dir keine rechtliche Auskunft geben, aber muss Lupin >zustimmen, Kosten für Hotel UND Spesen müssen schon drin sein. Würd ich auch so sehen. Dein Arbeitsvertrag sieht als Arbeitsstätte den Ort X vor. Die Anreise bis dahin ist dein Problem. Bist du "auswärts", dann bekommst du Reisekosten, Spesen und Übernachtungen gestellt. So kenne ich das zumindest von hier. >400km Entfernung Also lass dir solche Ausflüge gut bezahlen. Mach ich auch so.. ;-)
Grundsätzlich würde ich meinen Vorpostern recht geben, aber mir missfällt in diesen Zusammenhang der Zusatz "bundesweiter Einsatz". Steht den in deinen Arbeitsvertrag das du einen festen Einsatzort hast?
Maßgeblich dürfte sein, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn du beim Abschluß nicht sorgfältig genug warst, hast du wahrscheinlich die A...Karte gezogen. Bei einem Ingenieurgehalt dürfte das aber tragbar sein. Möglichkeiten dies abzumildern muß du eben checken. Ansonsten kannste nur nachverhandeln und versuchen eine günstigere Vertragsbedingung hinzubekommen. Hängt natürlich von der Wichtigkeit deiner Tätigkeit ab. Wahrscheinlich wird erstmal gemauert. Dann bleibt nur die K...
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten#Reisekostenerstattung_durch_den_Arbeitgeber "Reisekosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten (§ 3 Nr.13 bzw. Nr.16 EStG)." Wenn Dir Dein Arbeitgeber die Kosten nicht freiwillig erstattet und auch nicht durch Deinen Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag dazu verpflichtet ist, dürftest Du schlechte Karten haben, denn von Gesetzes wegen ist der dazu zwar berechtigt aber nicht verpflichtet. Eine verbindliche Rechtsberatung kann und darf Dir aber nur der Rechtsanwalt Deines Vertrauens geben.
Hallo, eine Rechtsberatung wollte ich doch gar nicht ;) Ich habe keinen festen Arbeitsort im Vertrag, nur die Umschreibung "bundesweiter Einsatz". Reinhard Max wrote: > "Reisekosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, kann der Arbeitgeber > steuerfrei erstatten (§ 3 Nr.13 bzw. Nr.16 EStG)." Hier geht es aber nur um die steuerliche Berücksichtigung (>EStG), ein AG kann die Zuschüsse steuerfrei oder versteuert erstatten. Ob er sie überhaupt erstatten muss, geht hieraus nicht hervor. Hä? wrote: > Maßgeblich dürfte sein, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. > Wenn du beim Abschluß nicht sorgfältig genug warst, hast du > wahrscheinlich die A...Karte gezogen. Bei einem Ingenieurgehalt > dürfte das aber tragbar sein. Von wegen, wenn ich auf den Kosten sitzen bleibe, hab ich nichtmal 1000 EUR raus. Dafür verbringe ich 1/3 des Wochenendes auf Autobahnen und lebe unter der Woche aus dem Koffer. Es kann doch nicht sein, jeder Handwerker auf Montage bekommt vom Chef den Werkstattwagen und die Pension gestellt (+Auslöse) und ich als Ingenieur soll das alles selber tragen? Kein Wunder, dass wir einen Ingenieurmangel haben ... MfG Mark Kremer
Tja dann wirds schwer Reisekosten einzufordern, wenn dein AG keine freiwillig rausrückt. Da dein Einsatzort Bundesweit ist, sind es in diesem Sinne auch keine Reisekosten. Hat den dein AG dir gegenüber schon ausgeschlossen, dass er Übernachtungs- bzw. Reisekosten nicht übernimmt?
Na wenn Dein AG bezüglich Reise- und Unterkunftskosten herumzickt, wäre es dringend an der Zeit, sich nach alternativen Arbeitgebern umzusehen...
Panzer H. wrote: > Na wenn Dein AG bezüglich Reise- und Unterkunftskosten herumzickt, > wäre es dringend an der Zeit, sich nach alternativen Arbeitgebern > umzusehen... Das werde ich wahrscheinlich tun (müssen). Nur wie vermeide ich eine fristlose Kündigung mit Wegfall des ALG1 Anspruches? MfG MK
Bist Du eigentlich noch in der Probezeit? Sprich unbedingt mit Deinem AG. Falls ja: Gut Falls nein: Etwas besseres als diesen Sch..-Job findest Du überall (frei nach Bremer Stadtmusikanten)
Struwwelpeter wrote: > Bist Du eigentlich noch in der Probezeit? > > Sprich unbedingt mit Deinem AG. > > Falls ja: Gut > > Falls nein: Etwas besseres als diesen Sch..-Job findest Du überall (frei > nach Bremer Stadtmusikanten) Nein, bin schon über 12 Monate dabei, bisher aber im Tagespendelbereich. Daher hätte ich ja Anspruch auf ALG1, den will ich ja auch nicht verfallen lassen. mfg
Manche Menschen müssen mit weit weniger als 1000Euro auskommen, aber du kannst ja mal mit deiner ARGE reden ob du Anspruch auf Aufstockung haben könntest. Das hängt von vielen Faktoren ab. Und wenn du unbedingt kündigen willst, um dieses unvorteilhafte Beschäftigungsverhältnis zu beenden, schließ erstmal nen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen AG ab. Mit dem Resturlaub kannste vielleicht sogar gut überbrücken. ALG1 brauchste dann natürlich nicht. Wenn du ohne gesetzlich zulässigen Grund kündigst krieste Alg1 glaub ich auch erst nach einer Sperrzeit obwohl es ja eine Versicherungs- leistung ist. Ein finanziell ungünstiger Vertrag ist dafür, glaube ich, kein zulässsiger Grund. Dein AG hat eben einen in dieser Hinsicht unerfahrenen Mitarbeiter gefunden, aber das passiert vergleichbaren Menschen genauso, weil das Studium eben einen NICHT darauf vorbereitet hat. Das nutzen die AG dann gnadenlos aus. Beim Nächsten biste dann schlauer und machst es besser.
AC/DC wrote:
> Manche Menschen müssen mit weit weniger als 1000Euro auskommen
Haha, davon hat er viel. Ich meine man studiert nicht 5 Jahre lang,
damit es Leute gibt, die mit weniger auskommen müssen...
Die Frage hier ist eigentlich eher ist so ein Vertrag nicht Sittenwidrig? Wenn z.B. Du im hohen Norden wohnst jede Woche nach München pendeln musst (teures Pflaster da) UND dort die Unterbringung zahlen musst, bist Du schnell bei 2000€ Kosten und hast sozusagen null Freizeit. Und von Deinem Gehalt (sagen wir mal 3300€) bleibt Dir nach Abzug der anderen Kosten (KV, Miete Erstwohnsitz usw.) definitiv weniger als Hartz IV, selbst wenn du alles absetzen könntest. Sprich am besten mit einem Rechtsanwalt und deinem Arbeitgeber! MfG. Poldy
statt hier zu posten, solltest du dich lieber in einschlägigen Jobbörsen umschauen. Sooo schlecht sind die Chancen als Ing. momentan nicht ;-) Und deine Verhandlungsposition vor deinem AG wird dadurch auch verbessert. Und ob du nun ein oder zwei Monate ALG bekommst oder nicht - egal. ... du hast doch hoffentlich in den letzten "mehr als 12 Monaten" nicht jeden Cent ausgegeben. Steffen.
Es gibt ein Grundvergütung für den Einsatz vom Arbeitsort, (nicht Wohnort!) Diese Vergütung hat je nach Gewerbe andere Namen, ist aber in der Regel ziemlich gleich und abhängig von der Entfernung zum Firmensitz (Filialsitz) bei dem Du angestellt bist. Diese Grundvergütung ist rechtsverbindlich in den Tarifverträgen festgesetzt. Bei 400km bist Du vermutlich schon in der Äußersten Zone mit Übernachtung. Stellt Dein Dienstleister die Unterkunft ist es wieder etwas anderes. Da es sich von Tarifvertrag zu Tarifvertrag unterscheidet kann ich Dir keine genau Zahl sagen aber es dürften so um die 30 oder 40 Euro pro Tag sein und die Musst DU auch noch versteuern. Das jetzt sofort ein Paar Blöde loskrakelen müssen, dass man davon keine Fahrkarte und kein Hotelzimmer bezahlen kann, ist ja klar, aber da ich die Regelung nicht gemacht habe ist mir das herzlich egal. Rechtlich bist Du vor Ausseneinsätzen nicht geschützt, ebensowenig wie vor Überstunden. Auch gibt es keine rechtsverbindliches Anrecht auf Erstattung der real entstehenden Unkosten. Bei wertvollen Angestellten macht es die Firma automatisch um die Belegschaft bei Laune zu halten, bei weniger wertvollen Mitarbeitern benutzt man diese Methode gerne, um sich überflüssigen Personals zu entledigen.
Dein Arbeitgeber rechnet sicher nicht damit das du kurz vor Start länger krank wirst... z.B. eine Grippe kann man sich zur Zeit leicht einfangen...
@Tex
>rechtsverbindlich in den Tarifverträgen....
Damit die Regeln eines Tarifvertrag greifen, müßte Mark`s AG
daran gebunden sein(z.B.Mitglied im Arbeitgeberverband der Branche),
ansonsten ist dein Tip ziemlich nutzlos.
Um Leute wieder los zu werden gibt`s noch ganz andere Methoden.
Durchrechnen! Bei MSE kam ich Diäten, die meine kosten steets abdeckten. Tun sie dies nicht, sprich mit dem Arbeitgeber. Dabei sollte sich schnell zeigen ob er interressiert ist dass du den Auftag ausführst. Frage einfach sachlich nach. Andernfalls .... finde eine Möglichkeit den Einsatz zu umgehen ohne dein Arbeitsverhältnis schuldhaft zu gefährden.
>Bei MSE kam ich Diäten´....
Heißt das nicht "Spesen" ?
In Liechtenstein und Östereich gibt es Diäten, wie im deutschen Bundestag auch(wenngleich nicht so oppolent). Du kannst auch Auffwandsentschädigung sagen. Diese können bis zu bestimmten Sätzen steuerfrei gestellt sein. Hier in Österreich leben schon viele und arbeiten noch mehr Deutsche. Die von einem Österreicher im Fürstentum Liechtenstein gegründete Firma hat mir mit 45 den beruflichen Wiedereinstieg ermöglicht nach dem mir D. diesen verwährte. Heute arbeite ich in der Schweiz und lebe in Vorarlberg (unweit Feldkirch in Südhanglage ...)
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