Guten Morgen, wenn es in den USA ein Patent gibt, das es hier in Deutschland nicht gibt, kann man ein ähnliches Verfahren, das die Claims des US-Patents verletzt bei uns Patentieren? Grüße Ausgeloggt
Äääh ... erfinderische Höhe würde es geben ... d.h. verbessertes Verfahren und zum Teil auch ziemlich anders ... Die Hauptclaims wären aber verletzt ...
Kannst du ja. Wenn es nicht weltweit patentiert ist, kann man es, da wo es noch nicht ist, einfach selbst patentieren lassen. Ist halt immer eine Kosten- / Nutzenfrage.
K. Sehler wrote: > Kannst du ja. > Wenn es nicht weltweit patentiert ist, kann man es, da wo es noch nicht > ist, einfach selbst patentieren lassen. > Ist halt immer eine Kosten- / Nutzenfrage. Falsch! Für ein Patent ist es notwendige Bedingung, dass die beschriebene erfindung neu ist. Dieses "neu" bezieht sich beim Patent auf jede Art Veröffentlichung (Schrift, Vortrag, Vorführung) weltweit. Beim Gebrauchsmuster sähe das vielleicht anders aus. Dort zählt die Vorführung nicht als neuheitsgefährdend.
Ist als Gebrauchsmuster gedacht ... Das heißt, dass ich zwar Bezug nehmen kann auf ein US-Patent und geschützt sind meine Erfindungen, die das verbessern?
Moin, das ist so: Wenn du (der Anmelder) ein Patent in einem Land der PVÜ (Pariser-Verbands-Übereinkunft) anmeldest, hast du (nur der Anmelder selbst!) vom Tag der Anmeldung an eine gewisse Zeit (ich meine es ist ein Jahr) diese Erfindung in beliebig vielen anderen Ländern der PVÜ (gesamte EU, USA, Japan u.v.a.) anzumelden, ohne dass der Stand der Technik, der sich in diesem einen Jahr entwickelt, berücksichtigt wird bei der Patentvergabe. Beispiel: Du meldest am 1.5.2008 in Frankreich eine Erfindung an. Am 1.12.2008 meldet jemand anderes deine Erfindung in Italien an. Wenn du deine Anmeldung vor dem 1.5.2009 in Italien einreichst mit dem Hinweis auf den Anmeldetag in Frankreich (1.5.2008). Hat dein Konkurrent keine Chance, den deine Anmeldung (auch wenn sie in Frankreich erfolgte) ist älter. Das nennt man auch "Priorität". Das deutsche Patentrecht ist als kleines Buch für weniger als 10€ zu haben. Der Vorgang der "Priortät" ist in allen Ländern der PVÜ gleich. Achtung: Ich spreche hier nur von der Anmeldepriorät! Ob das Patent auch in allen Ländern erteilt wird, ist eine andere Sache!
Ups, beim Gbrauchsmuster ist das etwas anders geregelt. Da ist die Priorität nur 6 Monate(?). Vorraussetzung für ein Gebrauchsmuster (egal wer es anmeldet) ist, dass es im Inland (Deutschland) nichts schriftliches zu der Erfindung gibt und, dass sie hier noch nicht benutzt wird!
Wie es in deutschland ist, kann ich nicht genau sagen, doch in der schweiz würde es nicht gehen, da es sich um eine absolute neuheit handeln muss!!!! Selbst wenn ich etwas neues entwickle, an einer messe kunden zeig, und danach ein patantantrag einreiche, können die personen dennen ich es gezeigt habe, sofern diese dies beweisen können, eine patentierung verhindern...
Öffentlichkeit ist dann hergestellt, wenn ein unbegrenzter Personenkreis von der Erfindung Kenntnis nehmen kann. Das ist der Fall, sobald es eine Person weiss, die keine Geheimhaltung unterschrieben hat, denn die könnte es theoretisch beliebig vielen weitererzählen. Wie aber so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. In der Praxis wird es schwierig nachzuweisen, dass die Erfindung bereits mündlich offenbart wurde. Wegen des US-Patents. Es gilt in den meisten Ländern der absolute Neuheitsbegriff, also steht das US-Patent mit seinen Claims jeder ähnlichen Erfindung in einem anderen Land entgegen. Wenn du das US-Patent mit einem ausreichend großen erfinderischen Tätigkeit verbesserst, dann bekommst du zwar ein Patent, steckst mit der Basis aber immer im US-Patent drinnen.
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