Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Patente in Deutschland


von Ausgeloggt (Gast)


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Guten Morgen,

wenn es in den USA ein Patent gibt, das es hier in Deutschland nicht 
gibt, kann man ein ähnliches Verfahren, das die Claims des US-Patents 
verletzt bei uns Patentieren?

Grüße
Ausgeloggt

von Ausgeloggt (Gast)


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Äääh ... erfinderische Höhe würde es geben ... d.h. verbessertes 
Verfahren und zum Teil auch ziemlich anders ... Die Hauptclaims wären 
aber verletzt ...

von K. Sehler (Gast)


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Kannst du ja.
Wenn es nicht weltweit patentiert ist, kann man es, da wo es noch nicht 
ist, einfach selbst patentieren lassen.
Ist halt immer eine Kosten- / Nutzenfrage.

von Di P. (drpepper) Benutzerseite


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K. Sehler wrote:
> Kannst du ja.
> Wenn es nicht weltweit patentiert ist, kann man es, da wo es noch nicht
> ist, einfach selbst patentieren lassen.
> Ist halt immer eine Kosten- / Nutzenfrage.

Falsch!

Für ein Patent ist es notwendige Bedingung, dass die beschriebene 
erfindung neu ist.

Dieses "neu" bezieht sich beim Patent auf jede Art Veröffentlichung 
(Schrift, Vortrag, Vorführung) weltweit.
Beim Gebrauchsmuster sähe das vielleicht anders aus. Dort zählt die 
Vorführung nicht als neuheitsgefährdend.

von Ausgeloggt (Gast)


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Ist als Gebrauchsmuster gedacht ...

Das heißt, dass ich zwar Bezug nehmen kann auf ein US-Patent und 
geschützt sind meine Erfindungen, die das verbessern?

von Bastler (Gast)


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Moin, das ist so:
Wenn du (der Anmelder) ein Patent in einem Land der PVÜ 
(Pariser-Verbands-Übereinkunft) anmeldest, hast du (nur der Anmelder 
selbst!) vom Tag der Anmeldung an eine gewisse Zeit (ich meine es ist 
ein Jahr) diese Erfindung in beliebig vielen anderen Ländern der PVÜ 
(gesamte EU, USA, Japan u.v.a.) anzumelden, ohne dass der Stand der 
Technik, der sich in diesem einen Jahr entwickelt, berücksichtigt wird 
bei der Patentvergabe.

Beispiel: Du meldest am 1.5.2008 in Frankreich eine Erfindung an.
Am 1.12.2008 meldet jemand anderes deine Erfindung in Italien an.
Wenn du deine Anmeldung vor dem 1.5.2009 in Italien einreichst mit dem 
Hinweis auf den Anmeldetag in Frankreich (1.5.2008). Hat dein Konkurrent 
keine Chance, den deine Anmeldung (auch wenn sie in Frankreich erfolgte) 
ist älter.

Das nennt man auch "Priorität". Das deutsche Patentrecht ist als kleines 
Buch für weniger als 10€ zu haben.
Der Vorgang der "Priortät" ist in allen Ländern der PVÜ gleich.

Achtung: Ich spreche hier nur von der Anmeldepriorät! Ob das Patent auch 
in allen Ländern erteilt wird, ist eine andere Sache!

von Bastler (Gast)


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Ups, beim Gbrauchsmuster ist das etwas anders geregelt. Da ist die 
Priorität nur 6 Monate(?).
Vorraussetzung für ein Gebrauchsmuster (egal wer es anmeldet) ist, dass 
es im Inland (Deutschland) nichts schriftliches zu der Erfindung gibt 
und, dass sie hier noch nicht benutzt wird!

von Daniel (Gast)


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Wie es in deutschland ist, kann ich nicht genau sagen, doch in der 
schweiz würde es nicht gehen, da es sich um eine absolute neuheit 
handeln muss!!!! Selbst wenn ich etwas neues entwickle, an einer messe 
kunden zeig, und danach ein patantantrag einreiche, können die personen 
dennen ich es gezeigt habe, sofern diese dies beweisen können, eine 
patentierung verhindern...

von Thomas (Gast)


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Öffentlichkeit ist dann hergestellt, wenn ein unbegrenzter Personenkreis 
von der Erfindung Kenntnis nehmen kann. Das ist der Fall, sobald es eine 
Person weiss, die keine Geheimhaltung unterschrieben hat, denn die 
könnte es theoretisch beliebig vielen weitererzählen. Wie aber so oft: 
Wo kein Kläger, da kein Richter. In der Praxis wird es schwierig 
nachzuweisen, dass die Erfindung bereits mündlich offenbart wurde.

Wegen des US-Patents. Es gilt in den meisten Ländern der absolute 
Neuheitsbegriff, also steht das US-Patent mit seinen Claims jeder 
ähnlichen Erfindung in einem anderen Land entgegen. Wenn du das 
US-Patent mit einem ausreichend großen erfinderischen Tätigkeit 
verbesserst, dann bekommst du zwar ein Patent, steckst mit der Basis 
aber immer im US-Patent drinnen.

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