Hallo! 1. Ich war mal in einem Bewerbungsgespräch, dann kam die Frage nach dem Gehalt. Nach dem ich gesagt habe, dass ich z.B. 45000 im Jahr verdienen will, wurde ich gefragt ob das für 12 oder 13 Monate geht? Nachdem ich aber meinte, dass es nur für 12 Monate gilt, kam dann die Verwirrung... Verstehe jetzt nicht warum..
Moin! Viele Firmen rechnen das komplette Jahresgehalt, also die 45000, für 13 Monate ab. Der 13te ist dann das Weihnachtsgeld. Mit 12 Monaten bekommst Du also die 45tsnd und zusätzlich noch das Weihnachtsgeld.
Falsch ... 45000 / 12 = 3750, nichts streichbar 45000 / 13 = 3461,50, Wheinachtsgeld streichbar, da garantiert die Klause freiwillige Leistung im Vertrag stehen wird.
>da garantiert die >Klause freiwillige Leistung im Vertrag stehen wird. Das muß nicht unbedingt stehen, bei mir jedenfalls nicht. Ich hatte sogar 13.5 Gehälter. Aber alles in allem ist es eine Mogelpackung, die dem Arbeitnehmer suggeriert, wie "nett" doch sein Arbeitgeber ist.
Weihnachtsgeld ist nicht gleich 13. Gehalt. Das WG kann jederzeit gestrichen werden, das 13. dann nicht, wenn es eine Bonuszahlung ist, die Leistungsabhängig ist, z.B. von Verkäufen oder Umsätzen oder erreichten Zielen. Zudem ist das 13. immer das Treueentgeld, wenn er in der Firma bleibt. Das gilt sogar in der Insolvenz: Erbringt ein AN in der vorläufgigen INSO seine Leistung vollständig, dann ist der Treueaspekt erfüllt und er hat Anspruch auf das 13. Wird von der AA das Insogeld gezahlt muss sie auch das 13. Zahlen und zwar voll! Das reine Weihnachtsgeld gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen. Nach Eröffnug des Insolvenzverfahren bestehen die Ansprüche bez des 13. auch und man bekommt soviel , wie es eben gibt.
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