Tach, ich habe heute einen Laptop geliefert bekommen. Laut Angebot sollte er mit Windows Vista Home SP1 OS Media geliefert werden. Stattdessen ist eine Reinstallation DVD geliefert worden zur Installation von Vista nur auf PCs desselben Herstellers. Kann ich darauf bestehen, ein vollwertiges Windows Vista Home SP1 zu bekommen, das auf jedem anderen PC installierbar ist? Ich hatte nämlich geplant, den Laptop unter Linux zu betreiben und Vista auf meinem Desktop PC zu installieren. Kann ich Erstattung von ca. 230 Euro verlangen (aktueller Preis von Vista) wenn der Hersteller kein uneingeschränktes Windows liefern kann? Kann der Hersteller vom Verkauf zurücktreten, statt meine Forderungen zu erfüllen? Es ist schon ärgerlich, wenn sich ein vermeintlich gutes Angebot im Nachhinein als etwas anderes herausstellt. Jonas
kannst du knicken ....und ne oem kostet eh nur nen bruchteil
>kannst du knicken Was kann ich knicken? Aus welchem Grund? >....und ne oem kostet eh nur nen bruchteil Genau deshalb will ich mich nicht damit zufriedengeben. Eine OEM-Version, die ich trotzdem auf jedem PC installieren kann, wäre vollkommen in Ordnung. SO etwas hatte ich erwartet. Aber die Einschränkung, dass ich das Windows nicht auf Fremdrechnern installieren kann, ist eine Frechheit, da dies mit keinem Wort erwähnt wurde. Jason
ganz einfach. weil Microsoft das sogar unterstützt das seine Saftware nur auf "einer" besonders bestimmten hardware läuft. wer son sch.... kauft, ist selber schuld. ;-)))
Dass das mitgelieferte Betriebssystem nur auf dem jeweiligen Rechner (oder einem identischen Modell) installiert werden kann, ist bei Apple auch selbstverständlich. Ich kann mich gar nicht erinnern, wann ich zum letzten Mal einen Rechner gesehen habe, bei dem ein Betriebssystem (Windows oder OS X) dabeilag, das man ohne weiteres auf einem anderen Computer installieren konnte. Daher ist meine Vermutung: Wenn dieses Vorgehen rechtlich fragwürdig wäre, hätte es schon vor vielen Jahren Klagen gegeben.
caveat emtor (Der Käufer muss aufpassen). Nach einem Urteil des BGH vom 06.07.2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) kann ein Softwarehersteller auch bei diesen "OEM-Versionen" eine Trennung vom Gerät nicht per Lizenzvereinbarung verbieten, wenn es technisch möglich ist. Es besteht aber meines Wissens kein Anspruch auf diese Möglichkeit, wenn das nicht beim Kauf vereinbart wurde. Lässt sich also diese spezielle Version nur auf bestimmten Geräten installieren, ist das halt die Eigenschaft dieser Software und Ende.
>Dass das mitgelieferte Betriebssystem nur auf dem jeweiligen Rechner >(oder einem identischen Modell) installiert werden kann, ist bei Apple >auch selbstverständlich. Wenn ich Mac OS X kaufe, ist mir bekannt, dass es nur auf Apple Rechnern läuft, da dies in den Systemanforderungen von OS X aufgelistet ist. Ich habe den Laptop aber mit Windows Vista bestellt. Und Microsoft als Anbieter von Vista schreibt nirgendwo "läuft nur auf Harware von Hersteller XYZ". Wenn XYZ ein eingeschränktes Vista unter der gleichen Bezeichnung "Windows Vista" wie Microsoft verkauft, werde ich als Käufer getäuscht, da ein Markenname für ein anderes Produkt gebraucht wird. Das ist meiner Meinung nach ein großer Unterschied. Andere Frage, falls ich wirklich das eingeschränkte Vista akzeptieren muss. Für XP gibt es Tools von nLite mit denen man Recovery-Versionen in vollständige Installationsmedien verwandeln konnte. Ist dies in ähnlicher Weise auch mit Vista möglich? nLite ist nicht Vista-kompatibel. Jason
Gabs da nicht irgendwo mal solche Vordrucke, mit denen man sich die vollwertige OEM einklagen konnte? War doch vorn paar Jahren ein richtiger Run drauf, als XP rauskam.
>Es besteht aber meines Wissens kein Anspruch auf diese Möglichkeit, wenn das > nicht beim Kauf vereinbart wurde. Wenn ich einen PC mit Intel Core 2 Q9100 -Prozessor bestelle, würdest du dann auch sagen, dass kein Anspruch auf einen Quadcore-Prozessor besteht, wenn der PC-Fabrikant der Meinung ist, einen Pentium III als Core 2 Q9100 bezeichnen zu dürfen? Muss beim Kauf vereinbart werden, dass ein Q9100 ein Q9100 ist und kein Pentium III? Jason
> Wenn ich Mac OS X kaufe, ist mir bekannt, dass es nur auf Apple Rechnern > läuft, da dies in den Systemanforderungen von OS X aufgelistet ist. Nein, das meine ich nicht. Wenn du ein MacBook kaufst, bekommst du Mac-OS-X-DVDs, auf denen "MacBook" steht. Die kannst du z.B. nicht auf einem iMac installieren, weil das Installationsprogramm das überprüft.
>Kann ich darauf bestehen, ein vollwertiges Windows Vista Home SP1 zu >bekommen, das auf jedem anderen PC installierbar ist? Ich bin zwar kein Anwalt, aber es ist ganz einfach. Wenn auf der Rechnung etwas von "Recovery" oder "OEM" oder ähnliches steht, hast du bekommen, was du bestellt hast. Wenn dort "Windows Vista Home" oder "Windows Vista Business" ohne weitere Zusätze steht, kannst du notfalls vor Gericht auf Erfüllung bestehen.
Hol dir doch von Microsoft oder aus der Bucht eine Live Upgrade DVD. Die kannst du als normale Installations-DVD mit deinem Key benutzen. Der Nachteil: bei der Recovery musst du das Windows nicht aktivieren, hier dann schon. So habe ich das Vista Home Prem. von einem Amilo Notebook auf einer virtuellen Maschine genutzt.
>Hol dir doch von Microsoft oder aus der Bucht eine Live Upgrade DVD. Die >kannst du als normale Installations-DVD mit deinem Key benutzen. Die Live Upgrade DVDs werden ab ca. 60,- gehandelt. Zum gleichen Preis kann man OEM-Versionen bekommen, von denen einige auf jedem Computer installierbar sind, wie die Verkäufer versichern. Was soll der Vorteil des Upgrades sein? >Der Nachteil: bei der Recovery musst du das Windows nicht aktivieren, >hier dann schon. Kann man dann das Upgrade auf einem Rechner (aktiviert) und die Recoveryversion (nicht aktiviert) auf dem zugehörigen Laptop parallel benutzen? Legal? Mit einem zweiten OEM-Vista wäre dies möglich.
> Es ist schon ärgerlich, wenn sich ein vermeintlich gutes Angebot im > Nachhinein als etwas anderes herausstellt. Generell: Man bekommt für was man bezahlt. Besonders in der IT-Welt sind kaum mehr Margen auf den Produkten, daher müssen die inneren Alarmglocken klingeln, wenn man sehr günstige Angebote sieht. Ausserdem sind Angebote in Katalogen / Medien eh nicht bindend. Willst Du sicher sein, dass Du genau das bekommt was Du willst, musst Du mit dem Verkäufer einen altehrwürdigen Kaufvertrag abschliessen wo exakt drin steht, was Du haben willst und welchen Preis Du dafür zahlst.
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