Forum: PC Hard- und Software Recovery DVD statt Installationsmedien


von Jason H. (jason80)


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Tach,
ich habe heute einen Laptop geliefert bekommen. Laut Angebot sollte er 
mit Windows Vista Home SP1 OS Media geliefert werden. Stattdessen ist 
eine Reinstallation DVD geliefert worden zur Installation von Vista nur 
auf PCs desselben Herstellers.

Kann ich darauf bestehen, ein vollwertiges Windows Vista Home SP1 zu 
bekommen, das auf jedem anderen PC installierbar ist? Ich hatte nämlich 
geplant, den Laptop unter Linux zu betreiben und Vista auf meinem 
Desktop PC zu installieren.

Kann ich Erstattung von ca. 230 Euro verlangen (aktueller Preis von 
Vista) wenn der Hersteller kein uneingeschränktes Windows liefern kann?

Kann der Hersteller vom Verkauf zurücktreten, statt meine Forderungen zu 
erfüllen?

Es ist schon ärgerlich, wenn sich ein vermeintlich gutes Angebot im 
Nachhinein als etwas anderes herausstellt.

Jonas

von Martin P. (billx)


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kannst du knicken ....und ne oem kostet eh nur nen bruchteil

von Jason H. (jason80)


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>kannst du knicken

Was kann ich knicken? Aus welchem Grund?

>....und ne oem kostet eh nur nen bruchteil

Genau deshalb will ich mich nicht damit zufriedengeben. Eine 
OEM-Version, die ich trotzdem auf jedem PC installieren kann, wäre 
vollkommen in Ordnung. SO etwas hatte ich erwartet.
Aber die Einschränkung, dass ich das Windows nicht auf Fremdrechnern 
installieren kann, ist eine Frechheit, da dies mit keinem Wort erwähnt 
wurde.

Jason

von gast (Gast)


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ganz einfach.

weil Microsoft das sogar unterstützt das seine
Saftware nur auf "einer" besonders bestimmten hardware läuft.

wer son sch.... kauft, ist selber schuld.     ;-)))

von Chris (Gast)


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Dass das mitgelieferte Betriebssystem nur auf dem jeweiligen Rechner 
(oder einem identischen Modell) installiert werden kann, ist bei Apple 
auch selbstverständlich.

Ich kann mich gar nicht erinnern, wann ich zum letzten Mal einen Rechner 
gesehen habe, bei dem ein Betriebssystem (Windows oder OS X) dabeilag, 
das man ohne weiteres auf einem anderen Computer installieren konnte. 
Daher ist meine Vermutung: Wenn dieses Vorgehen rechtlich fragwürdig 
wäre, hätte es schon vor vielen Jahren Klagen gegeben.

von Detlev T. (detlevt)


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caveat emtor (Der Käufer muss aufpassen). Nach einem Urteil des BGH vom 
06.07.2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) kann ein Softwarehersteller auch 
bei diesen "OEM-Versionen" eine Trennung vom Gerät nicht per 
Lizenzvereinbarung verbieten, wenn es technisch möglich ist. Es besteht 
aber meines Wissens kein Anspruch auf diese Möglichkeit, wenn das nicht 
beim Kauf vereinbart wurde. Lässt sich also diese spezielle Version nur 
auf bestimmten Geräten installieren, ist das halt die Eigenschaft dieser 
Software und Ende.

von Jason H. (jason80)


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>Dass das mitgelieferte Betriebssystem nur auf dem jeweiligen Rechner
>(oder einem identischen Modell) installiert werden kann, ist bei Apple
>auch selbstverständlich.

Wenn ich Mac OS X kaufe, ist mir bekannt, dass es nur auf Apple Rechnern 
läuft, da dies in den Systemanforderungen von OS X aufgelistet ist.

Ich habe den Laptop aber mit Windows Vista bestellt. Und Microsoft als 
Anbieter von Vista schreibt nirgendwo "läuft nur auf Harware von 
Hersteller XYZ". Wenn XYZ ein eingeschränktes Vista unter der gleichen 
Bezeichnung "Windows Vista" wie Microsoft verkauft, werde ich als Käufer 
getäuscht, da ein Markenname für ein anderes Produkt gebraucht wird. Das 
ist meiner Meinung nach ein großer Unterschied.

Andere Frage, falls ich wirklich das eingeschränkte Vista akzeptieren 
muss. Für XP gibt es Tools von nLite mit denen man Recovery-Versionen in 
vollständige Installationsmedien verwandeln konnte. Ist dies in 
ähnlicher Weise auch mit Vista möglich? nLite ist nicht 
Vista-kompatibel.

Jason

von Sven P. (Gast)


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Gabs da nicht irgendwo mal solche Vordrucke, mit denen man sich die 
vollwertige OEM einklagen konnte? War doch vorn paar Jahren ein 
richtiger Run drauf, als XP rauskam.

von Jason H. (jason80)


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>Es besteht aber meines Wissens kein Anspruch auf diese Möglichkeit, wenn das
> nicht beim Kauf vereinbart wurde.

Wenn ich einen PC mit Intel Core 2 Q9100 -Prozessor bestelle, würdest du 
dann auch sagen, dass kein Anspruch auf einen Quadcore-Prozessor 
besteht, wenn der PC-Fabrikant der Meinung ist, einen Pentium III als 
Core 2 Q9100 bezeichnen zu dürfen? Muss beim Kauf vereinbart werden, 
dass ein Q9100 ein Q9100 ist und kein Pentium III?

Jason

von Chris (Gast)


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> Wenn ich Mac OS X kaufe, ist mir bekannt, dass es nur auf Apple Rechnern
> läuft, da dies in den Systemanforderungen von OS X aufgelistet ist.

Nein, das meine ich nicht. Wenn du ein MacBook kaufst, bekommst du 
Mac-OS-X-DVDs, auf denen "MacBook" steht. Die kannst du z.B. nicht auf 
einem iMac installieren, weil das Installationsprogramm das überprüft.

von Gast (Gast)


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>Kann ich darauf bestehen, ein vollwertiges Windows Vista Home SP1 zu
>bekommen, das auf jedem anderen PC installierbar ist?

Ich bin zwar kein Anwalt, aber es ist ganz einfach. Wenn auf der 
Rechnung etwas von "Recovery" oder "OEM" oder ähnliches steht, hast du 
bekommen, was du bestellt hast. Wenn dort "Windows Vista Home" oder 
"Windows Vista Business" ohne weitere Zusätze steht, kannst du notfalls 
vor Gericht auf Erfüllung bestehen.

von Sascha (Gast)


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Hol dir doch von Microsoft oder aus der Bucht eine Live Upgrade DVD. Die 
kannst du als normale Installations-DVD mit deinem Key benutzen.

Der Nachteil: bei der Recovery musst du das Windows nicht aktivieren, 
hier dann schon.

So habe ich das Vista Home Prem. von einem Amilo Notebook auf einer 
virtuellen Maschine genutzt.

von Gast (Gast)


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>Hol dir doch von Microsoft oder aus der Bucht eine Live Upgrade DVD. Die
>kannst du als normale Installations-DVD mit deinem Key benutzen.

Die Live Upgrade DVDs werden ab ca. 60,- gehandelt. Zum gleichen Preis 
kann man OEM-Versionen bekommen, von denen einige auf jedem Computer 
installierbar sind, wie die Verkäufer versichern. Was soll der Vorteil 
des Upgrades sein?

>Der Nachteil: bei der Recovery musst du das Windows nicht aktivieren,
>hier dann schon.

Kann man dann das Upgrade auf einem Rechner (aktiviert) und die 
Recoveryversion (nicht aktiviert) auf dem zugehörigen Laptop parallel 
benutzen? Legal? Mit einem zweiten OEM-Vista wäre dies möglich.

von Johnny (Gast)


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> Es ist schon ärgerlich, wenn sich ein vermeintlich gutes Angebot im
> Nachhinein als etwas anderes herausstellt.

Generell: Man bekommt für was man bezahlt. Besonders in der IT-Welt sind 
kaum mehr Margen auf den Produkten, daher müssen die inneren 
Alarmglocken klingeln, wenn man sehr günstige Angebote sieht.

Ausserdem sind Angebote in Katalogen / Medien eh nicht bindend. Willst 
Du sicher sein, dass Du genau das bekommt was Du willst, musst Du mit 
dem Verkäufer einen altehrwürdigen Kaufvertrag abschliessen wo exakt 
drin steht, was Du haben willst und welchen Preis Du dafür zahlst.

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