Hallo Liebes Forum, ich habe mal eine Frage zum Thema Werkstudentenstatus und Kleingewerbe. Darf ich neben meinen 20h als Werkstudent noch ein Kleingewerbe angemeldet haben? Wo ich eventuell 3-4 mal im Jahr eine Rechnung schreibe? Wer kennt zu diesem Thema ein paar hilfreiche Tipps? VG, Christian
Steht in deinem Arbeitsvertrag. Im übrigen, wer viel fragt, erhält viele Antworten.
Gast wrote: > Steht in deinem Arbeitsvertrag. Zum einen das - aber es gibt bei Werksstudenten relativ enge Regeln bezüglich der Krankenkassen bzw. restlicher Sozialversicherungen. > Im übrigen, wer viel fragt, erhält viele Antworten. Richtig - daher: frag dort, wo man sich damit auskennen müsste: die Krankenkasse - wenn die sagen, dass es OK ist, würde ich mir aufschreiben, mit wem und wann du gesprochen hast und gut. Oder du machst es dir einfach und gibst es einfach nur brav dem Finanzamt an... alle anderen verwirrst du eh nur mit solchen Konstellationen. Der Krankenkasse wars in meinem Fall schon zu viel zu verstehen, dass ich als "Einkommen" Bafög hab und nebenbei noch selbstständig arbeite... Christian
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