Ich hatte heute mit jemandem eine Diskussion über eine Idee, die mit beidseitiger Ratlosigkeit endete, als ein rechtliches Thema zu Ansprache kam. Darf man ohne weiteres Module zur Modifikation von Geräten anderer Hersteller verkaufen oder benötigt man dazu das Einverständnis des Herstellers ? Darf man dann denn auch z.B. schreiben: "Upgrademodul von eigeneFirma für Mustermarke Gerätetyp X"? Das die Herstellergarantie des modifizierten Gerätes dabei flöten geht ist klar.
Klar darfst du das verkaufen, wenn du ansonsten alle für den Verkauf geltenden Besimmungen einhälst. Fraglich ist ob die Kundschaft das Gerät dann noch eisetzen darf. Geräte welche eine Zulassung erfordern, könnten diese nämlich genauso verlieren, wie die Garantie.
Naja, was heisst eine Zulassung? Es gelten die ganz normalen CE-Regelungen, sonst nichts. Das Risiko einer Änderung der Störanfälligkeit / Störausstrahlung ist bei der Anwendung sogut wie gar nicht gegeben, es sei denn, die eigene Schaltung verursacht es selber.
Spätestens wenn es sich bei dem Zusatz zum Beispiel um etwas zur Umgehung eines Kopierschutzes handelt, kann die rechtliche Welt schon ganz anders aussehen. Daher - auch wenn die Fragesteller das erfahrungsgemäß nicht verstehen - rechtlichen Rat holt man sich von Rechtskundigen, und nicht in irgendeinem Forum im Internet. Wo findet man Rechtskundige? Nun, es gibt eine Gruppe, die ist käuflich. Die nennen sich Anwälte. Falls du es immer noch nicht verstanden hast, alles was man dir hier in rechtlicher Hinsicht erzählt ist für den Arsch. Wenn du dich darauf verlässt ist dir nicht mehr zu helfen.
>Falls du es immer noch nicht verstanden hast, alles was man dir hier >in rechtlicher Hinsicht erzählt ist für den Arsch. Wenn du dich darauf >verlässt ist dir nicht mehr zu helfen. Wenn es konkreter wird, magst du wohl recht haben, aber zur groben Orientierung sollte das wohl erst einmal ausreichen.
Das ist hier kein juristisches Forum und insofern kann ich meinem Vorgänger nur beipflichten - die Ratschläge mögen hier ja gut gemeint sein, sind aber alle für den A., da kannst Du auch gleich Lotto spielen. Irgendwie hört sich das nach Chip-Tuning für KFZ an, oder liege ich da völlig falsch?
> alles was man dir hier in rechtlicher Hinsicht erzählt > ist für den Arsch Nicht nur hier. Auch bei der entsprechenden Zunft bist Du nicht besser gestellt. Konkrete Aussagen bekommst Du nicht, Du wirst nur auf alle möglichen Risiken etc. hingewiesen. Und wenn Du Deinem Anwalt einen Beratungsfehler nachweisen willst, brauchst Du erstmal einen anderen Anwalt um den ersten zu verklagen. Nun ja. Wer sich auf die Schiene einlässt und den Juristen das Geld in den Hals wirft und damit meint, man könne sich so gegen alle juristischen Gefahren schützen, dann kann man das Geld auch einfach so verbrennen. Das dürfte effektiver sein, da wenigsten noch Wärme entsteht...
@ Hannes Jäger
>Die nennen sich Anwälte.
Nur das Anwälte in der Regel nicht immer der gleichen Meinung sind,
sonst gäbs nicht so viele Prozesse auf Kosten der Mandanten.
Die Anwälte kassieren IMMER.
Einzig verlässlich wären Musterurteile der höchsten deutschen
Gerichtsbarkeit die aber teilweise schwer zu verstehen sind.
Im Zweifel empfehle ich Kontakt mit dem Rechteinhaber aufzunehmen
und um eine schriftliche verbindliche Aussage zu bitten.
Ist besser als sich nachher mit nem Anwalt auseinander zu setzten.
ups.... wrote: > Nur das Anwälte in der Regel nicht immer der gleichen Meinung sind, > sonst gäbs nicht so viele Prozesse auf Kosten der Mandanten. Nicht umsonst heißt es: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
>Irgendwie hört sich das nach Chip-Tuning für KFZ an, oder liege ich da >völlig falsch? Völlig falsch. Hat im weitesten Sinne mit Unterhaltungselektronik und Verbesserung der Qualität von Geräten im mittleren Preissegment zu tun. Keinerlei sicherheitskritische Dinge oder sonstwas. Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne sich die Genehmigung des Herstellers zu holen.
Michael wrote: > Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein > Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne > sich die Genehmigung des Herstellers zu holen. Wenn du dir ein Stück Unterhaltungselektronik gekauft hast, darfst du doch damit machen, was du willst, solange es sich dabei nicht vermehrt und den Markt mit Clonen überschwemmt. Dir ist sogar freigestellt, ob du zur Bearbeitung des Gerätes einen Vorschlaghammer, oder eine Hand voll Kleinteile aus einer Schachtel nimmst und ob der Inhalt der Schachtel für dich individuell zusammengestellt ist, oder ob jemand so freundlich war, gleich mehrere solcher Schachteln zu packen und zum Verkauf bereitzuhalten. Und solange die Schachtel nichts enthält, was verboten ist, darf der freundliche Vordenker sie auch verkaufen...
> Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein > Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne > sich die Genehmigung des Herstellers zu holen. Wenn Du Deine Idee vermarkten willst - davon gehe ich mal aus? - würde ich als erstes einen Gebrauchsmusterschutz oder Patent (wahrscheinlich zu teuer) beim Patentamt beantragen - sonst wird Deine Idee ruckzuck geklaut. Und danach über den Hersteller vermarkten lassen - sonst wird es sich kaum lohnen!
>Wenn Du Deine Idee vermarkten willst - davon gehe ich mal aus? - würde >ich als erstes einen Gebrauchsmusterschutz oder Patent (wahrscheinlich >zu teuer) beim Patentamt beantragen - sonst wird Deine Idee ruckzuck >geklaut. >Und danach über den Hersteller vermarkten lassen - sonst wird es sich >kaum lohnen! Es ist nicht wirklich neu, sondern das Ersetzen eines entscheidenden Schaltungsteils eines (billigen) Mittelklasse-Gerätes gegen eine Technologie, wie sie eher im High-End-Bereich ÜBLICH (also kein Patent möglich) ist. Es ist nicht so ungewöhnlich, dass keiner darauf kommen würde, nur scheint es nicht viel Interesse Seitens anderer Geschäftstüchtiger zu geben. Zumal ein Gebrauchsmuster-Patent eines "Kleinen" sowieso nicht vor Kopien aus dem Ausland oder allzu großer "Gegner" schützen könnte ... Die Hersteller der Geräte selber haben warscheinlich größeres Interesse daran, gleich ein komplettes High-End-Gerät zu verkaufen statt ein Mittelklasse-Gerät mit entscheidender Verbesserung anzubieten.
Also ein Kunde von mir macht sowas auch. Hat alle Prozesse bisher gewonnen, und das sind wirklich grosse Gegner. Gruss Axel
Michael wrote: > Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein > Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne > sich die Genehmigung des Herstellers zu holen. Das kann man nur im Einzelfall klären. Es kann durchaus sein, dass der Hersteller eine solche Modifikation/Ausführungsform kennt und sich geschützt hat. Er setzt sie aber aus irgendwelchen Gründen derzeit nicht in seinem Produkt ein. Vielleicht waren die Chips dafür aus oder der angepeilte Verkaufspreis gab den Aufpreis für das Feature nicht her... Mit dem Schutz kann er aber deine Modifizierung untersagen und ggf. Schadensersatz fordern.
> Die Hersteller der Geräte selber haben warscheinlich größeres Interesse > daran, gleich ein komplettes High-End-Gerät zu verkaufen statt ein > Mittelklasse-Gerät mit entscheidender Verbesserung anzubieten okay, in dem Fall mußt Du die Sache natürlich selbst vermarkten, weil die Hersteller in diesem Fall den Preis für diese Modifikation so hoch schrauben würden, um Ihre HighEnd Geräte zu schützen. Tja, schwierig; vielleicht eine Ltd. gründen, aber da mußt Du die entsprechenden Umsätze machen und wer weiß ob das am Ende so klappt wie man sich das vorstellt.
Und wenn er nun die gleiche Hardware für billig und high-end Geräte hat und man modifiziert nur die Software?
Nahezu alles Mist : >Das Risiko einer Änderung der Störanfälligkeit / Störausstrahlung ist bei >der Anwendung sogut wie gar nicht gegeben, es sei denn, die eigene > >Schaltung verursacht es selber. Stimmt leider gar nicht. >Wo findet man Rechtskundige? Nun, es gibt eine Gruppe, die ist käuflich. >Die nennen sich Anwälte. Totaler Schwachsinn. Wenn's um Elektronik geht ist ein Anwalt der ganz Falsche. Eher passend waere ein Testcenter. Die haben die Vorschriften.
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