habe eine kurze frage: ich habe einen elektronischen Artikel bei eBay verkauft. da noch 1 Jahr Herstellergarantie drauf ist gebe ich dem Käufer meine Rechnung mit. meine frage: kann ich auf der Rechnung meine persönlichen Daten wie die Adresse unkenntlich machen? ist die Rechnung als Garantienachweis dann noch gültig?
Frag den Hersteller. Da das eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann der entscheiden, unter welchen Bedingungen er die gewährt.
Die Garantie ist doch gerätegebunden und nicht personengebunden. Damit sollte es dem Verkäufer egal sein, wer bei ihm die Garantieleistung einfordert. Vielleicht war es ja auch ein Geschenk...
Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, bleibt es dem Hersteller überlassen, zu entscheiden, unter welchen Bedingungen er sie gewährt. Also: Frag den verdammten Hersteller, weitere Mutmaßungen sind sinnarm.
>Also: Frag den verdammten Hersteller, weitere Mutmaßungen sind >sinnarm. Dem stimme ich zu. Wobei es sehr sinnfrei wäre, die Garantie auf ein Gerät von der kaufenden Person abhängig zu machen.
Fluke z.B. gewährt nur die Garantie auf den Erstbesitzer / Käufer ... Weiß nun aber nicht inwieweit das rechtens ist und ob einem als Zweit- oder Drittbesitzer die Garantie wirklich verwährt wird. Vllt. ist das auch nur ne Masche um Leute indirekt zu zwingen neue Geräte zu kaufen, anstatt sich gebrauchte Geräte zu besorgen.
Ist doch alles nichts neues. Jeder der ein halbwegs neues Windows auf seiner Kiste hat sollte wissen das er es "Offiziell" nicht mehr weiterveräussern darf. Das dehnt sich natürlich auch auf evtl. Garantieleistungen aus sofern die noch sinvoll möglich sind (Software eben) @chillin Zum unkenntlichmachen der Persönlichen Daten. Für gewöhnlich werden Garantieansprüche über den Händler abgewickelt bei dem gekauft wurde. Dh. wenn dein "Nachbesitzer" was hat muß er erst zu dem auf der Rechnung angegebenen Händler und dort seinen Anspruch anmelden. Anhand der Rechnungsnummer sind deine Daten also eh noch vorhanden also würde sich der aufwand nicht lohnen. Würdest du die Rechnungsnummer unleserlich machen dann wäre die Rechnung wertlos und die Restgarantie futsch. Worum geht es also ? Deine persönlichen Daten zu verschleiern oder was anderes ? Deinem Käufer stellst du einfach eine Kaufquittung/Rechnung aus und damit kann er sich ggf. als Besitzer legitimieren ist er bei Garantieansprüchen raus aus den Problemen.
> Für gewöhnlich werden Garantieansprüche über den Händler abgewickelt bei > dem gekauft wurde. Nein, das betrifft Gewährleistungsansprüche. Für die ist der Händler zuständig.
>Jeder der ein halbwegs neues Windows auf seiner Kiste hat sollte wissen >das er es "Offiziell" nicht mehr weiterveräussern darf. >Das dehnt sich natürlich auch auf evtl. Garantieleistungen aus sofern >die noch sinvoll möglich sind (Software eben) doch, darf er. und soweit ich informiert bin, ist die gewährleistung produktbezogen. wenn jetzt aber einer etwas gewerbich weiterverkauft, muss der letzte händler dies leisten
Wieso willst du überhaupt die Anschrift ausgrauen? Wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst, dann stehen Name und Anschrift des Vorbesitzers doch auch im Kfz-Brief. Man kann alles übertreiben...
> Dem stimme ich zu. Wobei es sehr sinnfrei wäre, die Garantie auf ein > Gerät von der kaufenden Person abhängig zu machen. Die Zusatzgarantien (5 Jahre oder lebenslang - auf das Erzeugnis bezogen) werden von z.B Agilent und Tektronix auch nur dem Erstkäufer zugebilligt!
Uhu Uhuhu wrote: > Wieso willst du überhaupt die Anschrift ausgrauen? > > Wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst, dann stehen Name und Anschrift des > Vorbesitzers doch auch im Kfz-Brief. > > Man kann alles übertreiben... Korrekt, z.B. dass in den neuen Briefen keine Vorbesitzer mehr stehen - Datenschutz. Trotzdem stelle ich mir die Frage auch, immerhin muss der Artikel ja auch irgendwie beim Käufer landen, und ich glaube kaum, dass chillin ein Packet ohne Absender verschicken möchte!?
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