Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik transistor pulsweitenmodulation


von Dr.-ing. martin D. (Firma: Grünecker) (1811drops)


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Ich versuche ein Patent kaputt zu machen. Der Anmelder hatte von einem 
Dritten die Information, dass die elektronische Steuerung eine 
kontinuierliche Regelung des Verbrauchers (Leistung insgesamt 1000 bis 
2000W) bewirkt und dass die Steuerung Kühlkörper aufweist um die Abwärme 
abzuführen.
Der Patentinhaber meint, der Vorschlag hier Leistungstransistoren 
vorzusehen, die über einen Prozessor angesteuert werden, speziell PWM, 
sei demgegenüber eine patentfähige Erfindung.

Ich meine dass mit der obigem Mitteilung für den Fachmann klar ist,
- dass der Leistungsstrom des Verbrauchers über Leistungstransistor 
geschaltet wird (wegen der Abwärme);
- dass diese über PWM angesteuert werden müssen, um linear regeln zu 
können (wie sonst);
- dass die PWM Steuerung einen Prozessor bedingt

Liege ich richtig?
Wenn ich richtige liege, welche Belege kann ich anführen?

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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>Ich versuche ein Patent kaputt zu machen.

Dann mach mal. Gibt wohl kein fundiertes Forum in Deiner Liga?

von Bensch (Gast)


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Ach, lass den doch anmelden und dann Lizenzen einklagen- das wird besser 
als SCO ......

von NoPatents (Gast)


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Ziemlich viele der heute angemelteten Patente ( wenn nicht sogar die 
Mehrheit ) sind von der oben beschriebenen Qualität. Meistens werden 
diese von großen Firmen angemeldet, die ohnehin eine Patentabteilung 
haben, die bechäftigt werden will. Der Patentstreit mit eben jenen 
Firmen dürfte dann die meisten Wettbewerber abschrecken, denn der muss 
durchgeführt werden, wenn man gerichtlich feststellen will, ob es ein 
Trivialpatent ist.
Bei Deiner obigen beschriebenen Patent würde ich stakr vermuten, dass es 
schon ein Gerät gibt, dass so aufgebaut ist ( es muss nicht unbedingt 
für den selben Einsatztzweck gebaut sein). Wenn Du ein Gerät findest, 
das so aufgebaut ist, ist das Patent nichtig, denn es kommt nur auf die 
Struktur eines Gerätes an, nicht auf den gewünschten Einsatzzweck. 
Allerdings könnte es doch auf einen Patentstreit hinauslaufen, wenn die 
Firma Deine finanziellen Möglichkeiten testen will, einen Patentstreit 
durchzustehen.

Viel Erfolg vorerst,
NoPatents

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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> Wenn Du ein Gerät findest, das so aufgebaut ist, ist das Patent nichtig,
> denn es kommt nur auf die Struktur eines Gerätes an, nicht auf den
> gewünschten Einsatzzweck.
Da wäre ich mir aber nicht so ganz sicher...

Wenn das Gerät für ein bestimmtes Verfahren "neu" entdeckt wurde, und 
deshalb das Verfahren auf neuartige Weise gelöst wird, bekommst du ein 
Patent auf das Verfahren. Es kommt also darauf an, ob ich z.B. einen 
Schaltregler für ein Netzteil patentieren will (das gibts schon), oder 
für einen partiellen Photonenaccelerator (das gibts [hoffentlich] noch 
nicht).

von NoPatents (Gast)


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>Wenn das Gerät für ein bestimmtes Verfahren "neu" entdeckt wurde, und
>deshalb das Verfahren auf neuartige Weise gelöst wird, bekommst du ein
>Patent auf das Verfahren.

Würde man oft denken, ist aber meines Wissens nach nicht so.
Wenn Du z.B. endteckst, dass Du mit einem Elektrorasierer ein Pferd 
rasieren kannst, kannst Du den Rasierer trotzdem nicht so patentieren, 
dass zum auschließlichen Pferderasier-Lieferant wirst. Erst wenn man den 
Rasieren z.B. mit einer anderen Halterung ( z.B. langer Haltegriff damit 
man das Pferd bequemer rasieren kann ) kombiniert, dann wird es zum 
Patent. Der Patentanspruch besteht dann auf die Kombination langer Griff 
+ Rasierer. Wenn dann jemand kommt und das Gerät extra für die Anwendung 
an Giraffen patentieren will, ist das nicht möglich, weil eben nur die 
Ausführungsform aber nicht die gewünschte Anwendungsweise patentiert 
werden kann.

Gruß
NoPatents

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