Forum: Offtopic Kauf Fernsehgerät


von katrin (Gast)


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Ein neuer Fernseher musste her, also ab in den Fachhandel. Der anwesende 
Experte machte einen guten Job bei der Beratung und die Wahl fiel auf 
einen
37" Marken LCD.
Doch nun wollte der gute Mann von mir folgende Daten in seinen PC 
verewigen:
Name
Vorname
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
Geburtsdatum
Telefonnummer
.....

Ich fragte wofür er diese persönlichen Daten für den Kauf einer Ware 
braucht.
Antwort: das ist für die Warenausgabe, damit der Kollege die Ware 
richtig zuweisen kann.
Das rief bei mir ein Lächeln hervor. Auf die nochmalige Frage nach dem 
Sinn dieser umfangreichen Datenerhebung, bekam ich keine Antwort mehr.

Ich sagte: "ich möchte eine Ware kaufen, an der Kasse bezahlen, einen 
Bon für den Garantieanspruch bekommen und mit der Ware das Geschäft 
verlassen.
Antwort: wir brauchen ihre Daten für den Garantieanspruch.

Muss ich meine gesamten Daten preisgeben, um einen Fernseher kaufen zu 
dürfen.
Wofür brauchen die denn diese persönlichen Daten. Was steckt dahinter?

von noch_ein_gast (Gast)


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maximal den Namen für die Warenausgabe, und eventuell Anschrift wegen 
richtiger Rechnung, aber Geburtsdatum???

Es grüßt ein nachdenklicher Gast

von Bobby (Gast)


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Wer will denn das wissen?
Also Name, Ort, Datum etc...
Ist eine prima Werbung.

von Blah (Gast)


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>Wofür brauchen die denn diese persönlichen Daten. Was steckt dahinter?
Einige Händler reichen diese Daten an die GEZ weiter und bekommen dafür 
Boni. (Das ist jetzt kein Scherz.) Da du den Fernseher auf deinen Namen 
gekauft hast, musst du gegenüber der GEZ nachweisen, dass du ihn 
weiterverkauft oder verschenkt hast.

Das ist ähnlich wie mit dem Abmelden bei der GEZ.

von Mueller (Gast)


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Frechheit!! Wer ist denn das, der da deine Adressen verkaufen möchte?
Nebenbei: Wofür braucht man einen Fernseher??
Habe seit über 15 Jahre keine mehr und das ist wirklich schön, meinen
vielen vielen Hobbis nachzugehen wenn andere vor dem Ding sitzen
müssen (nach den Motto gleich kommt was gutes).
Tagesschau kann man übrigens unter ARD.de zu jeden Zeitpunkt ansehen.
Also wenn man zeit hat. und die GEZ_Gebühren für Fernseher landen
jeden Monat in die Kinokasse oder in die Theaterkasse oder in die 
Kleinkunstkabarettkasse

Ist echt eine Chance.
Versuche es mal zwei Monate.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Blah wrote:
>>Wofür brauchen die denn diese persönlichen Daten. Was steckt dahinter?
> Einige Händler reichen diese Daten an die GEZ weiter und bekommen dafür
> Boni. (Das ist jetzt kein Scherz.) Da du den Fernseher auf deinen Namen
> gekauft hast, musst du gegenüber der GEZ nachweisen, dass du ihn
> weiterverkauft oder verschenkt hast.
>
> Das ist ähnlich wie mit dem Abmelden bei der GEZ.

NEIN!

Du musst der GEZ NICHTS, aber auch GAR NICHTS nachweisen. Das ist eine 
Lüge, die die GEZ gerne aufbaut.

Du musst einen Fernseher ANMELDEN, wenn du einen besitzt.

Wenn du keinen besitzt, musst du denen nicht einmal sagen, dass du 
keinen besitzt. Dementsprechend ist es auch NICHT verwerflich, 
GEZ-Briefe nicht zu beantworten, wenn man keine Gerät vorhält!

Diesen Mist, dass die Jungs und Mädels gerne eine Quittung für die 
Zerstörung / Weiterverkauf sehen würden, wenn man sich abmelden will, 
verbocken die regelmäßig und ist nicht wirklich legal.

Wenn du dich bei der GEZ mit einer Abmeldung abmeldest, ist das nämlich 
eine Abmeldung und kein Antrag auf Abmeldung.

von Satt (Gast)


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>Tagesschau kann man übrigens unter ARD.de zu jeden Zeitpunkt ansehen.

Du zahlst aber schon GEZ für deinen internetfähigen PC?

>das ist wirklich schön, meinen vielen vielen Hobbits nachzugehen
;)

von Blah (Gast)


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>NEIN!

>Du musst der GEZ NICHTS, aber auch GAR NICHTS nachweisen. Das ist eine
>Lüge, die die GEZ gerne aufbaut.
Ach Typ, versuch doch mal dich rauszureden kein Radio zu hören, wenn man 
dir nachweisen kann, dass ein bestimmter Auto-Typ (mit Standard-Radio) 
auf dich zugelassen ist. Das ist in etwa dasselbe. Die Strafandrohungen 
werden nicht nur missbräuchlich genutzt, sondern können in konkreten 
Fällen auch umgesetzt werden und eine Zwangsanmeldung bzw Kontopfändung 
geht bei der GEZ sehr, sehr schnell.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Blah wrote:
>>NEIN!
>
>>Du musst der GEZ NICHTS, aber auch GAR NICHTS nachweisen. Das ist eine
>>Lüge, die die GEZ gerne aufbaut.
> Ach Typ, versuch doch mal dich rauszureden kein Radio zu hören, wenn man
> dir nachweisen kann, dass ein bestimmter Auto-Typ (mit Standard-Radio)
> auf dich zugelassen ist. Das ist in etwa dasselbe. Die Strafandrohungen
> werden nicht nur missbräuchlich genutzt, sondern können in konkreten
> Fällen auch umgesetzt werden und eine Zwangsanmeldung bzw Kontopfändung
> geht bei der GEZ sehr, sehr schnell.

Woher kriegen die denn die Info, dass das Auto auf dich zugelassen ist? 
Kriegen die mittlerweile die Daten schon vom Zulassungsamt?

Das Wichtigste: Auf keine Diskussion einlassen.

Aber natürlich: Wenn du Geräte vor Ort hat, die anmeldepflichtig sind, 
musst du sie anmelden.

Aber wenn der Fernseher kaputt geht geh' ich doch nicht zum Händler und 
lass mir das für die GEZ bescheinigen. Natürlich ist das naiv. Natürlich 
meckert die GEZ und versucht einzuschüchtern. Aber da muss man dann hart 
sein und Widerspruch einlegen.

Kennst du einen Fall der Kontopfändung?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Blah wrote:
>>NEIN!
>
>>Du musst der GEZ NICHTS, aber auch GAR NICHTS nachweisen. Das ist eine
>>Lüge, die die GEZ gerne aufbaut.
> Ach Typ, versuch doch mal dich rauszureden kein Radio zu hören, wenn man
> dir nachweisen kann, dass ein bestimmter Auto-Typ (mit Standard-Radio)
> auf dich zugelassen ist. Das ist in etwa dasselbe.

Nein, das ist nicht dasselbe. Mal davon abgesehen, dass die GEZ 
natürlich keine Zugriff auf Flensburg hat.

> Die Strafandrohungen
> werden nicht nur missbräuchlich genutzt, sondern können in konkreten
> Fällen auch umgesetzt werden und eine Zwangsanmeldung bzw Kontopfändung
> geht bei der GEZ sehr, sehr schnell.

Das ist natürlich Quatsch.
Eine Kontopfändung muss gerichtlich angeordnet werden - und vor einer 
solchen Anordnung steht zunächst einmal ein Urteil und vor diesem gibt 
es eine Verhandlung und dort hat jeder Angeklagte die Möglichkeit, sich 
zu äußern und vor allem muss die GEZ Handfestes bringen.

"Sehr, sehr schnell" is' also nich' ...

Bei Zwangsanmeldung muss die GEZ im Zweifelsfall beweisen, dass Du 
Geräte bereithältst ...

Auch muss man keine Begründung für das Abmelden eines Gerätes geben. Die 
GEZ schreibt zwar gerne zurück, dass sie den Grund wissen wollen, aber 
das Recht haben sie natürlich nicht.

Im Gegenteil: dieses Schreiben der GEZ ist ein wunderbares Dokument 
darüber, dass die Abmeldung eingegangen und rechtswirksam ist :-)

Danach habe ich damals einfach nicht mehr überwiesen und fertig.
Eine Einzugsermächtigung kriegen solche Vereine sowieso nicht von mir.

Chris

von Karl-heinz S. (cletus)


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Chris D. wrote:

> Im Gegenteil: dieses Schreiben der GEZ ist ein wunderbares Dokument
> darüber, dass die Abmeldung eingegangen und rechtswirksam ist :-)
>
> Danach habe ich damals einfach nicht mehr überwiesen und fertig.
> Eine Einzugsermächtigung kriegen solche Vereine sowieso nicht von mir.

-v bitte.

Meine Info war, dass die GEZ die Kündigung bestätigen muss und dass eben 
diese Rückfrage nicht als Bestätigung zählt. (Was total hirnverbrannt 
ist, weil man bis zur Bestätigung noch zahlen muss)

Hatte ich so beim Googlen in diversen Foren im Hinterkopf.

Hat sich die GEZ deswegen angepisst oder ging das dann ohne Kommentar 
durch?

Hattest du ein Vermerk / ein Schreiben beigelegt mit "Bitte keine 
Rückfragen, ich habe das Gerät nicht mehr. Eine Antwort werte ich als 
Bestätigung" oder hast du einfach nur das normale Abmeldeformular 
genutzt?

von Blah (Gast)


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>Kennst du einen Fall der Kontopfändung?
Nein. Aber die GEZ hat ähnliche Befugnisse wie das Finanzamt. Sie kann 
ohne Gerichtbeschluss sofort zur Tat schreiten.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Blah wrote:
>>Kennst du einen Fall der Kontopfändung?
> Nein. Aber die GEZ hat ähnliche Befugnisse wie das Finanzamt. Sie kann
> ohne Gerichtbeschluss sofort zur Tat schreiten.

Quelle?

Da bin ich mir nicht so sicher. Die GEZ hat zwar behörden-ähnlichen 
Status, aber ist letztendlich nur eine Gemeinschaftslösung der Länder.

von Karl-heinz S. (cletus)


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http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/45820,0.html

lässt den Schluss zu, dass es über ein Gericht geht.

Aber vorher kommt der Gebührenbescheid. Klar, wenn du dem nicht 
widersprichst bzw. gegen klagst, kann es passieren.

Aber 'einfach so' pfänden ist nicht.

von Blah (Gast)


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>http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/45820,0.html

>lässt den Schluss zu, dass es über ein Gericht geht.

Da geht es aber nicht um Kontopfändung.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Stimmt. Hatte ein paar Links gefunden und den falschen gepostet.

Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung :
Pfändung durch öffentliche Stellen: Die Vollstreckungsbehörden (z. B. 
Finanzämter) erlassen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung auf der 
Grundlage eines Leistungsbescheides (z. B. Steuerbescheid). Die 
Zustellung erfolgt entweder mit Zustellungsurkunde durch die Post oder 
einen Vollziehungsbeamten.

Trotzdem: Vorher kommt der Gebührenbescheid. So oft man hört "Nicht auf 
GEZ-Briefe reagieren", das gilt nur bei den "Bitte melden sie ihre 
Geräte an"-Briefe.

von Timo (Gast)


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>Eine Kontopfändung muss gerichtlich angeordnet werden - und vor einer
>solchen Anordnung steht zunächst einmal ein Urteil und vor diesem gibt
>es eine Verhandlung und dort hat jeder Angeklagte die Möglichkeit, sich
>zu äußern und vor allem muss die GEZ Handfestes bringen.

Unsinn, sowas geht vollkommen OHNE Gerichtsverhandlung und Urteil. 
Gerichtlicher Mahnbescheid, diesen nicht anfechten und sofort kann der 
Gegner sich einen Titel besorgen und pfänden lassen was er will (unter 
anderem natürlich auch das Konto).

Dass dies jetzt von der GEZ in dieser Form so gehandhabt wird, glaube 
ich nicht, sicher bin ich mir allerdings nicht.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Karl-heinz Strunk wrote:

> -v bitte.
>
> Meine Info war, dass die GEZ die Kündigung bestätigen muss und dass eben
> diese Rückfrage nicht als Bestätigung zählt. (Was total hirnverbrannt
> ist, weil man bis zur Bestätigung noch zahlen muss)

Ich habe eine handschriftliche Abmeldung ("Da ich zu diesem Zeitpunkt 
kein Fernsehgerät mehr besitze ...") verfasst.

> Hatte ich so beim Googlen in diversen Foren im Hinterkopf.

Entscheidend ist, dass meine Abmeldung dort zugegangen ist. Sollte die 
GEZ meinen, dass meine Abmeldung nicht ok ist, müsste sie das 
gegebenenfalls vor Gericht nachweisen.
Was sie nicht tat :-)
Schade, ich hätte gerne mal deren Gründe gehört. "Wähh, der hat uns 
nicht gesagt, was er mit dem gerät gemacht hat" ;-)

> Hat sich die GEZ deswegen angepisst oder ging das dann ohne Kommentar
> durch?

Es kam noch ein böser Brief, auf den ich aber nicht mehr reagiert habe - 
das übliche Gelaber mit Drohungen usw.
Ansonsten war es das.

> Hattest du ein Vermerk / ein Schreiben beigelegt mit "Bitte keine
> Rückfragen, ich habe das Gerät nicht mehr. Eine Antwort werte ich als
> Bestätigung" oder hast du einfach nur das normale Abmeldeformular
> genutzt?

Siehe oben.
Es reicht der Satz "Ich habe kein Gerät mehr".

Chris

von katrin (Gast)


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Es geht doch nur um die zwangsweise Datenerfassung bei Kauf und deren 
Verwendung.
GEZ zahle ich.

von Karl-heinz S. (cletus)


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Das ist erlaubt.

Du musst da ja nicht kaufen, du kannst auch nebenan kaufen.

Die zwangsweise Erhebung ist nach BDSG lediglich verboten, wenn es dir, 
z.B. durch eine Monopolstellung, nicht möglich ist, das Gerät zu 
erwerben. In dem Fall sind aber auch nur die Daten zwangsweise zu 
erheben, die bei der Abrechnung zwingend nötig sind. (Bei Barzahlung 
also auch keine Adresse und co)


Ich wollte mal bei einem Jeansfritzen mit ec-Karte zahlen, die wollten 
auch meine komplette Adresse speichern. Damit ich beim nächsten Einkauf 
auch bezahlen kann, wenn ich die ec-Karte vergesse (ging per 
POS-Lastschrift).

von Karl-heinz S. (cletus)


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Achja: Die Warenausgabe kann anhand der Rechnungsnummer erfolgen, dafür 
brauchen die doch keine Daten zu erheben.


Wo ist eigentlich das Problem? Bargeld hinhalten, fragen, ob er das 
Dingen nun verkaufen will oder nicht und ansonsten den Laden verlassen.

Geht ja jetzt nicht um eine größere Anschaffung, bei der man vielleicht 
sogar möchte, dass der Verkäufer den Namen hat.

Solche Läden müssen merken, dass deren Speicherung nicht erwünscht ist 
und die Kunden dadurch verlieren.

Welcher Laden war das denn?

von Bobby (Gast)


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> Es geht doch nur um die zwangsweise Datenerfassung bei Kauf und deren
> Verwendung.
> GEZ zahle ich.

Ich glaube nicht dass der Laden die Daten an die GEZ weiterleitet.
(Und wenn es doch so ist: nieder mit den Ratten!)

Eher denkbar dass sie die weiterverkaufen oder im Rahmen einer 
CRM-Lösung
weiter verwenden wollen. Sowas sollte aber nur mit ausdrücklicher 
Zustimmung des Kunden statthaft sein. Und wenn Du damit herausrückst, 
ich weiß jetzt nicht ob das schon eine Einverständniserklärung 
darstellt, eher nicht!?

Übrigens hast Du immer noch nicht gesagt WO Dir das passiert ist;
denn das würde mich doch interessieren, nur damit ich selber einen
großen Bogen um das Geschäft mache :-)

von katrin (Gast)


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Wo gekauft: siehe Oben

"Der anwesende Expert'e machte einen guten Job bei der Beratung..."

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