Hallo Jungs, ich habe folgendes Problem. ich will ein Funkmodul bauen, mit welchem ich die Sprache übertragen kann und einen Empfänger, der diese Sprache empfängt und in den Kopfhörer wiederspielt. Sowas in der Art wie walki talkie. Kennt jemand solche Projekte, die auch veröfentlich wurden? Ich will sowas nachbauen. Gruß Stefan
Du willst vielleicht, nur darfst du sowas nicht. z.B. vor Aurel gibt es aber fertige Module, die den kompletten HF Teil beinhalten und zugelassen sind.
Benedikt K. wrote:
> Du willst vielleicht, nur darfst du sowas nicht.
Natürlich darf man sowas nachbauen.
Allerdings darf man es in Deutschland und einigen anderen Ländern nicht
in Betrieb nehmen. Derartige Regeln gelten aber nicht überall auf der
Welt.
OK danke für die Information. Habt Ihr vielleicht links zu solchen Projekten?
such mal nach CB Funk - solche Sender lassen sich mit Quarzen relativ einfach bauen.
Ich glaube man darf es sowohl bauen, als auch betreiben, es muss halt nur CE konform sein, also so wie ein gekauftes Gerät mit Allgemeinzulassung. Prüfen oder Nachweisen muss man es nicht wirklich, aber dann kann man es auch nicht wirklich wissen, ob es nicht vielleicht doch stört. Es gibt so ganz einfache Sender mit 27,12 MHz oder 13,56 MHz Quarz zum selber bauen, sowie sog. Pendelempfänger, die auch ziemlich einfach aufgebaut sind, das sollte nicht so schwer sein. Natürlich muss man sich vorher mal informieren, wo und die stark man senden darf.
Stefan Helmert wrote: > Ich glaube man darf es sowohl bauen, als auch betreiben, es muss halt > nur CE konform sein, Laut Wikipedia nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Funksender#Rechtliches
OK!! Das scheint etwas komplexer zu sein als ich mir vorgestellt habe. Was ist wenn mein Sendekreis auf ca. 500m beschränke. Wie sieht es da aus??? Gibt es sowas schon!
Hallo Stefan Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten Senders nicht erlaubt. Wenn du eine Amateurfunklizens besitzt darfst du Sender für bestimmte Bänder bauen und auch betreiben. Das Problem liegt einfach in der Tatsache, dass du ungewollt Störungen verursachen kannst. Natürlich kannst (und machst) du das auch als Amateurfunker, genauso wie ein Autoführerschein keine Unfälle verhindert. Um möglichst schnell zum Ziel zu kommen kannst du eine Klasse E Lizenz machen. Damit darfst du Sender im UKW Bereich bauen und betreiben. Leider liegt die niedrigste Frequenz hier bei 144MHz. Für Einsteiger keine leichte Kost. Mit der Klasse A - Lizenz darfst du auch KW - Sender bauen. Für einen einfachen KW - Sender genügen bereits ein paar Bauteile. Für die A - Lizenz musst du natürlich schon mehr ins Eingemachte gehen. Beim CB-Funk müssen alle Geräte offiziell freigegeben sein -> also kein Selbstbau von Sendern. Infos hierzu findest du auf der Seite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de. Oder schau doch mal bei http://www.darc.de nach. Das ist die Seite des deutschen Amateurfunk Clubs. Wenn du mal sehen möchtest wie solche Sender aufgebaut werden google einfach mal nach "amateurfunk selbstbau". Interessant könnten qrp - Projekte sein. Hierbei geht es um das senden und empfangen mit kleinen Leistungen. Sorry, das sein Basteltrieb mit bürokratischen Hürden kollidiert, aber da müssen alle durch. Fallst ich da falsch aufgestellt bin, und es doch irgendwelche legalen Lücken gibt, bin ich für Hinweise offen. Grüße, Michael.
Michael Blasius wrote: > Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten > Senders nicht erlaubt. Och, nein, nicht schon wieder! Es wird wohl Zeit, dass dieses Forum mal eine FAQ bekommt. Dieses Märchen wird nun nahezu monatlich immer wieder präsentiert. Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten Senders jedermann erlaubt, mit einer Ausnahme: wer eine ,,Wanze'' baut oder betreibt, also ein Gerät, dass dem Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes anderer dient und das vortäuscht, ein gewöhnlicher Gebrauchsgegenstand zu sein, macht sich, wenn er nicht die notwendige (staatliche) Autorisierung dafür besitzt, sofort strafbar. Ansonsten ist der Betrieb an verschiedene Bedingungen gebunden, die einzuhalten sind. Das Wort ,,selbst gebaut'' steht in diesen Bedingungen nicht drin, dafür gibt es mehr oder minder umfängliche technische Auflagen. Wer diese einhält (und deren Einhaltung auch im Zweifelsfalle ordentlich dokumentieren kann), darf im Rahmen vorhandener Einzel- oder Allgemeinzuteilungen eine Funksendeanlage betreiben. > Wenn du eine Amateurfunklizens Lizenzen gibt's beim Patentamt. Das Amateurfunkzeugnis hat nun schon seit vielen Jahren diesen Namen. > Um möglichst schnell zum > Ziel zu kommen kannst du eine Klasse E Lizenz machen. Damit darfst du > Sender im UKW Bereich bauen und betreiben. Leider liegt die niedrigste > Frequenz hier bei 144MHz. Ach, und nicht einmal die aktuellen Amateurfunkbestimmungen kennst du. Klasse E darf nun auch schon seit geraumer Zeit mehr als nur die beiden klassischen UKW-Bänder benutzen.
Hallo Stefan, falls eine reine SW-Loesung fuer dich einen "Hackvalue" hat und du dir den ganzen HF-Stress vom Hals halten willst, kannst du auch mal gucken, ob du mit ZigBee-Modulen ein digitales Walkie-Talkie realisieren kannst. Vorgefertigte Module gibts u.a. bei Dresden Elektronik (http://www.dresden-elektronik.de/shop/cat4_20.html). Guck dir mal die Module mit dem 231 an, die schaffen maximal bis 2MBit/s, in der Regel reichen aber auch die standardisierten 250kbit/s. Dein Aufwand besteht dann lediglich im Schreiben der SW fuer den Micro Controller, der die Analog-Signale wandelt und als Datenrahmen verschickt. Mit einer oeffentlich zugaenglichen Seite kann ich gerade nicht dienen, habe aber solche Implementierungen schon selbst in den Haenden gehabt. Cheers, Axel
>Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten >Senders jedermann erlaubt Zum Glück ist das nicht so. Wenn jeder einen Sender betreiben dürfte, könnte man ja vor lauter "Piratensendern" keinen Rundfunk mehr hören, keine Mobiltelefone benutzen usw. usw.
SDRF24D wrote: >>Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten >>Senders jedermann erlaubt > > Zum Glück ist das nicht so. Doch, ist es. Du hast nur den Rest in deinem Zitat weggelassen, und der ist einfach mal entscheidend: «Ansonsten ist der Betrieb an verschiedene Bedingungen gebunden, die einzuhalten sind.»
>>>Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten >>>Senders jedermann erlaubt >> >> Zum Glück ist das nicht so. > >Doch, ist es. Du hast nur den Rest in deinem Zitat >weggelassen, und der ist einfach mal entscheidend: Entschuldigt, aber das ist typisches Rechtsverdrehergequatsche. Wenn die klitzekleine Bedingung dann ist, dass das Ding "bauartzugelassen" sein mus o.ae. dann kommt das einem Verbot gleich, weil da einige TE an Pruefungs- und Zulassungskosten zu investieren sind. Das ist so aehnlich wie der schoene Satz "Grundsaetzlich werden keine Kundendaten verkauft" den normale Menschen beruhigend finden. Juristen dagegen lesen daraus "Grundsaetzlich werden keine Kundendaten verkauft, aber es gibt Ausnahmen...." Gast3
Gast3 wrote: > Entschuldigt, aber das ist typisches Rechtsverdrehergequatsche. Ja, genauso wie die Bemerkung: «Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten Senders nicht erlaubt.» Es ist nämlich einfach mal nichts ,,grundsätzlich'' daran. > Wenn die klitzekleine Bedingung dann ist, dass das Ding > "bauartzugelassen" sein mus o.ae. dann kommt das einem Verbot gleich, > weil da einige TE an Pruefungs- und Zulassungskosten zu investieren > sind. Es gibt keine Bauart/zulassung/. Du musst die entsprechenden Bedingungen einhalten, basta. Wie du diese einhälst, und wie du zu diesem Wissen gelangst, ist rein dir überlassen (aber du trägst natürlich auch das Risiko dafür). Diese Regelung ist aber in der Tat drastisch anders als das, was noch vor 20 Jahren üblich war. Sie gestattet durchaus auch den Selbstbau von Nicht-Amateurfunk-Technik. Es ist keine Frage, dass man dabei sehr sorgfältig zu Werke gehen muss, und dass das eben nicht (wie behauptet) Tür und Tor für allerlei Schwarzsenderei öffnet. Aber eine Bauanleitung für einen Funkmodul, der in einem der per Allgemeinzuteilung abgedeckten ISM-Bänder Daten überträgt, ist eben (anders als noch vor 20 Jahren) mittlerweile möglich, und es gab und gibt derartige Anleitungen nun schon seit Jahren. Das funktioniert in diesem Falle, weil 1) der benutzte Sender-IC eine sichere Gewähr bietet, dass die zulässige Gesamtleistung nicht überschritten wird, und 2) ein Nachbau mit dem exakten Platinenlayout des Autors (Roland Walter in diesen Falle) eine ausreichende Gewähr für die Einhaltung der zulässigen Nebenaussendungen bietet. Sowas funktioniert, wenn der Autor sich selbst die Mühe entsprechender Messungen gemacht hat (die dürfen zwar in einem akkreditierten Labor erfolgen, dann sind sie eine Art ,sichere Bank', aber die müssen nicht zwingend dort erfolgen, dann muss man sich nur um die Ordnungsmäßigkeit selbst kümmern) und die Messungen genügend Reserve gegen mögliche Toleranzen beim Nachbau ergeben. Ähnliches kann man mittlerweile ganz legal mit diversen anderen ISM-Band-Transceivern (einschließlich derer für IEEE 802.15.4) anstellen, indem man die entsprechenden Referenz-Layouts der Hersteller als Basis für den HF-Teil benutzt. Ja, es ist nicht völlig trivial, und der 1-fix-3 zusammengeschusterte Sender für 107 MHz, der das Signal des Kinderzimmerradios mit 10 mW auch noch vor dem Haus hörbar macht, bleibt auch weiterhin illegal. Aber es ist eben auch nicht ,,grundsätzlich'' nicht gestattet, eine Funksendeanlage jenseits der Amateurfunkbereiche selbst zu bauen.
@Jörg Wunsch: Sehr schön. Wieder was gelernt. 'Nicht erlaubt' ist also falsch. Vielen dank für den 'freundlichen' Hinweis. Ich habe mich zu meiner Schande, noch nicht durch alle Beiträge gelesen, und kenne die Gesetzeslage auch nicht wirklich eingehend (->ich hätte also besser garnichts schreiben sollen. Sehe ich ein.). Da war ich einfach falsch informiert, deshalb ja auch mein Hinweis am Ende. Welche Bänder erlaubt die Klasse E jetzt außerdem? In den letzten Jahren hat sich da ja einiges getan. Der eigentliche Grund weshalb ich direkt auf das AFU - ZEUGNIS (Entschuldígung wegen des unentschuldbaren Formfehlers) hingewiesen habe liegt darin, weil ein Einsteiger so relativ systematisch an die Thematik herangeführt wird, und auch etwas dabei lernt. Man hat einfach einen roten Faden. Ich empfand das damals als sehr hilfreich. Natürlich ist das für einen kleinen Experimentieraufbau zum testen etwas zu viel Aufwand, und stellt auch eine echte Hürde dar. Aber da gibts ja offenbar andere Möglichkeiten wie ich jetzt erfahren habe. Ist ja auch durchaus ok! Allgemein: Ich kann gut verstehen, dass es nervig ist immer wieder falsche Informationen korrigieren zu müssen, und das über Jahre (kann ich wirklich!). Aber dafür ist ein Forum doch da?! oder nicht? Ich verstehe nicht warum die Anonymität des Internet Leute dazu treibt völlig fremde Personen auf unverschämte Weise "zurechtzuweisen", und das selbst schon bei einem so unemotionalen Thema wie gesetzliche Regelungen. Das ist doch Hobby, und soll Spaß machen. Wem das so an die Nieren geht sollte lieber angeln gehen. Jörg Wunsch wrote: > Michael Blasius wrote: > >> Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten >> Senders nicht erlaubt. > > Och, nein, nicht schon wieder! > > Es wird wohl Zeit, dass dieses Forum mal eine FAQ bekommt. Dieses > Märchen wird nun nahezu monatlich immer wieder präsentiert. > > Grundsätzlich ist in Deutschland der Betrieb eines selbstgebauten > Senders jedermann erlaubt, mit einer Ausnahme: wer eine ,,Wanze'' > baut oder betreibt, also ein Gerät, dass dem Abhören des nicht > öffentlich gesprochenen Wortes anderer dient und das vortäuscht, ein > gewöhnlicher Gebrauchsgegenstand zu sein, macht sich, wenn er nicht > die notwendige (staatliche) Autorisierung dafür besitzt, sofort > strafbar. > > Ansonsten ist der Betrieb an verschiedene Bedingungen gebunden, die > einzuhalten sind. Das Wort ,,selbst gebaut'' steht in diesen > Bedingungen nicht drin, dafür gibt es mehr oder minder umfängliche > technische Auflagen. Wer diese einhält (und deren Einhaltung auch > im Zweifelsfalle ordentlich dokumentieren kann), darf im Rahmen > vorhandener Einzel- oder Allgemeinzuteilungen eine Funksendeanlage > betreiben. > >> Wenn du eine Amateurfunklizens > > Lizenzen gibt's beim Patentamt. Das Amateurfunkzeugnis hat nun schon > seit vielen Jahren diesen Namen. > >> Um möglichst schnell zum >> Ziel zu kommen kannst du eine Klasse E Lizenz machen. Damit darfst du >> Sender im UKW Bereich bauen und betreiben. Leider liegt die niedrigste >> Frequenz hier bei 144MHz. > > Ach, und nicht einmal die aktuellen Amateurfunkbestimmungen kennst > du. Klasse E darf nun auch schon seit geraumer Zeit mehr als nur > die beiden klassischen UKW-Bänder benutzen.
Michael Blasius wrote: > Ich kann gut verstehen, dass es nervig ist immer wieder falsche > Informationen korrigieren zu müssen, und das über Jahre (kann ich > wirklich!). Aber dafür ist ein Forum doch da?! oder nicht? Nein, ich finde nicht, dass ein Forum dazu da ist, die Denk- und Recherchefaulheit der Allgemeinheit auszugleichen. > Ich verstehe > nicht warum die Anonymität des Internet Nun ist Joerg Wunsch alles andere als anonym hier unterwegs. > Leute dazu treibt völlig fremde > Personen auf unverschämte Weise "zurechtzuweisen", und das selbst schon > bei einem so unemotionalen Thema wie gesetzliche Regelungen. So unemotional ist das Thema nicht. Denn es scheint leider die Mehrheit zu sein, die mit ziemlicher Penetranz meint, dass Gesetze nur fuer die Anderen da sind, obwohl sie ueberhaupt nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Handelns zu ueberblicken (weswegen es unter anderem Gesetze gibt). > Das ist > doch Hobby, und soll Spaß machen. Wem das so an die Nieren geht sollte > lieber angeln gehen. Mit dem Resultat, dass am Ende die Ahnungslosen im Forum den Ton angeben und niemandem mehr wirklich geholfen wird? Leider erleiden viele Foren irgendwann dieses Schicksal, weil die Koenner irgendwann schlicht und einfach aufgerieben werden.
Michael Blasius wrote: > Welche Bänder erlaubt die Klasse E jetzt > außerdem? http://bundesrecht.juris.de/afuv_2005/anlage_1_22.html 1,8 MHz, 3,5 MHz, 21 MHz, 28 MHz, 144 MHz, 430 MHz, 10 GHz. Die Frequenzbereiche sind jeweils deckungsgleich mit Klasse A (andere Länder machen da für die Einsteigerklasse teilweise stärkere Restriktionen auf nur Teile eines Bands), jedoch ist fast durchweg die zulässige Leistung geringer als bei Klasse A. Allerdings ist natürlich klar, dass damit nun auch Klasse-E-Inhaber in die Pflicht kommen, eine Selbsterklärung abzugeben, sobald sie die Freigrenze von 10 W EIRP überschreiten (früher waren sie dafür halt auf 10 W EIRP beschränkt).
>Das funktioniert in diesem Falle, weil 1) der benutzte Sender-IC eine >sichere Gewähr bietet, dass die zulässige Gesamtleistung nicht >überschritten wird >Ähnliches kann man mittlerweile ganz legal mit diversen anderen >ISM-Band-Transceivern (einschließlich derer für IEEE 802.15.4) >anstellen Das ist dann aber kein Selbstbau eines Senders, sondern es sind fertige Module bzw. ICs, die schon eine Zulassung besitzen. Man baut also nur die Ansteuerung, was natürlich erlaubt ist.
SDRF24D wrote: > Das ist dann aber kein Selbstbau eines Senders, sondern es sind fertige > Module bzw. ICs, die schon eine Zulassung besitzen. Man baut also nur > die Ansteuerung, was natürlich erlaubt ist. Mit Verlaub: das ist Quark. Erstens schrieb ich oben schon, dass es keine ,,Zulassung'' gibt, folglich kann ein IC sowas auch nicht besitzen. Zweitens hast du offensichtlich keine Ahnung, was man gerade bei 2,4 GHz auch außerhalb alles noch so falsch machen kann, dass man trotzdem die einschlägigen Bestimmungen nicht einhält. Drittens genügt selbst das Verbauen eines Moduls, von dem bekannt ist, dass er die Bestimmungen einhält, nicht zwingend als Bestätigung, dass auch das fertige Gerät diese einhält (wenngleich es natürlich bei passendem Aufbau eine sichere Annahme dafür sein kann, die eine eigene Messung erspart). Nein, juristisch (und anders kann ich eine Aussage ,,grundsätzlich ... nicht gestattet'' nicht interpretieren als eine Äußerung, die einen juristischen Anschein erwecken möchte) ist es kein Unterschied, ob du einen Sender mit einem dafür vorgesehenen IC aufbaust oder diskret. Technisch ist es natürlich einer, keine Frage.
Ist ja alles garnicht falsch, aber ich verstehe nicht was das mit Stefans Senderproblem zu tun hat. Hier möchte jemand einen Tipp, und darf sich diese pedantische Diskussion durchlesen. Was hat das ganze mit Überschreiten und Ignorieren von Gesetzen zu tun??? Dieser Thread ist doch deshalb in diese juristische Richtung abgeglitten, weil wir uns über die Gesetze Gedanken machen. Es geht ja darum, dass alles geordnet läuft. Es steht ja auch alles irgendwo geschrieben, aber pauschal jeden, der mal eine Frage stellt, als Denk- und Recherchefaul zu bezeichnen, halte ich schon für extrem. Aber extreme Meinungen machen Eindruck (-;. Ich kenne diese Schärfe und Aggressivität eigentlich nicht aus dem technischen Bereich.
Michael Blasius wrote: > Es steht ja auch alles irgendwo geschrieben, aber pauschal jeden, > der mal eine Frage stellt, als Denk- und Recherchefaul zu bezeichnen, > halte ich schon für extrem. War ja klar, dass frueher oder spaeter wieder jemand anfaengt, alles zu verdrehen. Wenn du den ganzen Thread aufmerksam liest, dann siehst du da diverse falsche Aussagen zum Thema. Das sind Leute, die mal irgendwas zum Thema aufgeschnappt haben und jetzt schnell mit ihrem Halbwissen helfen wollen - aber sich eben nicht wirklich in der noetigen Tiefe mit dem Thema beschaeftigt haben. Das sind in erster Linie die Denk- und Recherchefaulen.
Peter Stegemann wrote: > Michael Blasius wrote: >> Es steht ja auch alles irgendwo geschrieben, aber pauschal jeden, >> der mal eine Frage stellt, als Denk- und Recherchefaul zu bezeichnen, >> halte ich schon für extrem. > > War ja klar, dass frueher oder spaeter wieder jemand anfaengt, alles zu > verdrehen. Wenn du den ganzen Thread aufmerksam liest, dann siehst du da > diverse falsche Aussagen zum Thema. Das sind Leute, die mal irgendwas > zum Thema aufgeschnappt haben und jetzt schnell mit ihrem Halbwissen > helfen wollen - aber sich eben nicht wirklich in der noetigen Tiefe mit > dem Thema beschaeftigt haben. Das sind in erster Linie die Denk- und > Recherchefaulen. Ich lese viele verschiedene Meinungen, und nur eine kann richtig sein (bei diesem Thema). Kann ich nur zustimmen! Letztendlich kann man sich seines eigenen Wissensstandes jedoch nie wirklich sicher sein. Ich finde das mutwillige verbreiten falscher Infos da schlimmer. Und hier steckt ja bei keinem eine böse Absicht dahinter. Es muss ohnehin jeder für sich Informationen filtern.
Michael, ist dir schon mal aufgefallen, dass anscheinend sehr viele nach der ersten ihnen genehmen Antwort gar nicht mehr weiterlesen. Arno
Arno_H. wrote: > Michael, ist dir schon mal aufgefallen, dass anscheinend sehr viele nach > der ersten ihnen genehmen Antwort gar nicht mehr weiterlesen. Dafür lesen erfahrungsgemäß in diesem Forum später noch sehr viele Leute nach, die über Gugel hierher geschickt worden sind. Schon allein das rechtfertigt es, dass man keine Falschinformationen unwidersprochen stehen lassen sollte.
Peter Stegemann wrote: > Das sind Leute, die mal irgendwas > zum Thema aufgeschnappt haben und jetzt schnell mit ihrem Halbwissen > helfen wollen Das Problem dürfte vor allem daran liegen, dass sich mittlerweile die Gesetze schneller ändern als es die meisten mitbekommen. Hier nurmal ein Beispiel: Sender auf UKW selbst betreiben: Noch vor rund 3 Jahren komplett illegal, jetzt erlaubt. Dieses Beispiel dürften die meisten aber mitbekommen haben, da es die Geräte überall gibt. Wie es bei den restlichen ISM Frequenzen aussieht, wissen vermutlich die wenigsten. Das selbe gilt auch für die Post, RegTP, Bundesnetzagentur. Die ändern ja auch alle paar Jahre ihren Namen. Nurmal um das klarzustellen: Der Satz von Wikipedia ist laut der Aussage von Jörg also falsch bzw. nicht ganz richtig? "Legal ohne Genehmigung zu betreibende Sender arbeiten in den ISM-Bändern und müssen eine Bauartzulassung besitzen. Als Funkamateur darf man seine Sender und die Antennenanlage selbst bauen oder auch gekaufte Sender verändern." Konkret heißt das jetzt also, jeder darf sich aus nem Transistor und nem Schwingkreis einen Sender auf 433MHz zusammenlöten und den betreiben, ist aber dafür verantwortlich, wenn der irgendwo Oberwellen oder ähnliches von sich gibt und jemanden stört? Gibts dazu irgendwo offizielle Quellen wo man das nachlesen kann?
Arno_H. wrote: > Michael, ist dir schon mal aufgefallen, dass anscheinend sehr viele nach > der ersten ihnen genehmen Antwort gar nicht mehr weiterlesen. > > Arno Sehe ich auch so. Bei der heutigen Informationsflut ist das auch nicht wirklich einfach immer alles genau zu prüfen. Michael.
Jörg Wunsch wrote: > Arno_H. wrote: >> Michael, ist dir schon mal aufgefallen, dass anscheinend sehr viele nach >> der ersten ihnen genehmen Antwort gar nicht mehr weiterlesen. > > Dafür lesen erfahrungsgemäß in diesem Forum später noch sehr viele > Leute nach, die über Gugel hierher geschickt worden sind. Schon > allein das rechtfertigt es, dass man keine Falschinformationen > unwidersprochen stehen lassen sollte. Jörg, Das wiedersprechen ist wichtig. Man kann sowas nicht stehen lassen! Sonst findet man irgendwann nur noch Quatsch. Es ist halt nur eine Frage der Art und Weise. Abgesehen davon ist das hier keine Enzyklopädie. Man kommt nicht daran vorbei mehrere Quellen heranzuziehen.
Benedikt K. wrote: > Das selbe gilt auch für die Post, RegTP, Bundesnetzagentur. Die ändern > ja auch alle paar Jahre ihren Namen. Zwischendurch hieß es auch mal BAPT. :-) > Nurmal um das klarzustellen: > Der Satz von Wikipedia ist laut der Aussage von Jörg also falsch bzw. > nicht ganz richtig? Weiß nicht, wo du ihn her hast. Im Artikel über ISM-Bänder habe ich teilweise schon mal ein wenig redigiert, um die Formulierungen etwas besser in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zu bringen. > "Legal ohne Genehmigung zu betreibende Sender arbeiten in den > ISM-Bändern und müssen eine Bauartzulassung besitzen. Als Funkamateur > darf man seine Sender und die Antennenanlage selbst bauen oder auch > gekaufte Sender verändern." Ich würde ihn als Verallgemeinerung für ein allgemeines Lexikon erstmal akzeptabel finden. Eine vernünftige Erklärung bedarf einiger Worte mehr, und die Gefahr ist groß, dass man beim völlig unbedarften Leser mehr Verwirrung als Nutzen stiftet. Die Haare in der Suppe findest du allerdings ziemlich schnell: betreibst du denn etwa dein DECT-Telefon illegal? Oder besitzt du eine explizite Frequenzzuteilung dafür? (Und: dürfen Funkamateure dann so einfach an ihrem DECT-Telefon herumbasteln und es danach trotzdem noch weiter als DECT-Telefon betreiben?) > Konkret heißt das jetzt also, jeder darf sich aus nem Transistor und nem > Schwingkreis einen Sender auf 433MHz zusammenlöten und den betreiben, > ist aber dafür verantwortlich, wenn der irgendwo Oberwellen oder > ähnliches von sich gibt und jemanden stört? Im Prinzip ja. Er muss halt sicherstellen, dass * er die relevanten Bestimmungen erst einmal alle kennt; das beginnt mit den entsprechenden Allgemeinzuteilungen, die man bei der BNetzA einsehen kann, und von dort gibt's dann in aller Regel Verweise auf ETSI-EN-Normen, die für die eigentlichen Grenzwerte und Messbeding- ungen als Kriterium heranzuziehen sind, und * er muss die Einhaltung all dieser Bestimmungen nachweisen können. Für den einfachen Transistorsender dürfte das praktisch kaum ohne eine wirkliche Messung zu machen sein. Andererseits werden Speccis nun auch selbst in Amateurkreisen gehandelt, und wenn man damit umgehen kann, können sie sich für einen entsprechenden Nachweis durchaus eignen (Fehlerbetrachtung nicht zu vergessen, damit man einschließlich der möglichen Messfehler genügend Sicherheitsabstand zu den Anforderungen hat). Der Pferdefuß dieser Eigenverantwortlichkeit liegt darin, dass man im Falle eines Verstoßes halt nicht nur eine saftige Ordnungsstrafe abfassen kann, sondern dass man auch den anrückenden Messtrupp der BNetzA bezahlen muss. Wenn man nun in dieser Situation ordentliche Messprotokolle (vielleicht gar solche von einer ,,benannten Stelle'') vorlegen kann, wird man deutlich bessere Karten haben, dass einem der Verstoß als unter den gegebenen Umständen nicht vorhersehbar akzeptiert wird, als wenn man einfach nur aufs Blaue einen Transistor in einen Sender verwurschtelt hat nach dem Prinzip: ,,Das hört hinter der nächsten Ecke eh' keiner mehr.'' > Gibts dazu irgendwo offizielle Quellen wo man das nachlesen kann? Wie genannt: die Allgemeinzuteilungen bei der BNetzA, die darin zitierten ETSI-Normen, und natürlich das TKG, das den rechtlichen Rahmen dafür absteckt (aber wenig Konkretes enthält).
Danke für die Erklärung. Könntest du das ganze mal in einen Artikel fassen? Wie man sieht ist das Thema nämlich den wenigsten wirklich bis in die Details bekannt, was man letztendlich darf und was nicht.
Fehlt mir ehrlich gesagt im Moment die Zeit. Allerdings könnte sich ja gern mal jemand ransetzen und die diesbezüglichen Informationen, die hier hin und wieder gepostet worden sind, in einen Artikel ,,compilieren''. Dann einfach hier einen Thread starten und um Reviews bitten, das sollte genügen.
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