Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bei Kündigung Softwarelizenz mitnehmen?


von Sahara (sarah) (Gast)


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Hallo,

ich werde demnächste meinen Job kündigen aufgrund gesundheitlicher und 
auch rechtlicher Probleme im/mit dem Unternehmen.

Ich frage mich nun, ob ich meine LabView- Lizenz mitnehmen darf? Sie ist 
auf meinen Namen registriert.

Was sagt Ihr dazu?

Gruss Sarah

von kirby27b (Gast)


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Hi Sarah,

nun wenn Du sie aus Deiner Tasche bezahlt hast und auch durch den 
Arbeitgeber keine Sonderbehandlung ( ermäßigter Preis oder besonderer 
Funktionsumfang ) erhalten hast sehe ich das so das es Dein Eigentum 
ist. Aber das ist nur meine Leienhafte einschätzung der Rechtslage.

Grüße Olaf

von Yob (Gast)


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Hallo Sarah,

ich nehme an das die Lizenz von dem Unternehmen erworben (bei den 
Preisen ^^) wurde und somit auch deren Eigentum ist. Soweit mir bekannt 
ist wird auch keine Lizenz an Privatpersonen vergeben d.h. auch wenn nur 
du bei Aktivierung & Benutzung vertreten bist gehört die Lizenz 
weiterhin dem Unternehmen (leider ^^).

Falls du die Lizenz selbst erworben hast, ist Sie natürlich dein 
Eigentum und du darfst die Lizenz mitnehmen. Das ist wie wenn man seinen 
eigenen Werkzeugkoffer mit bringt, den darf die Firma ja auch net 
einfach einbehalten ^^.

Grüße Yob

von schwups... (Gast)


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Was nutzt denn eine Lizenz?
Um upzudaten und Support zu nutzen, nehme ich mal an?
Da es sich nur um einen Schlüssel handelt, würde ich mir
da nicht groß Sorgen machen, kopieren und ausschließlich
zu privaten Bildungszwecken nutzen. Wenn dein AG durch die
Registrierung Schwierigkeiten bekommt Leistung des Herstellers
zu erhalten ist das sein Problem. Bei kommerzieller Verwendung
kaufste eben ein Paket und machst dir dann keine Sorgen mehr.
Datenträger, Registrierungsnr., Handbücher gehören natürlich
deinen AG weil er das auch Anhand seiner Unterlagen beweisen kann.
Ich vermute allerdings das dein Ex-AG die Handhabe
hat die Registrieung ändern zu lassen. Wenn du Experte mit der
Software bist dürfte er Schwierigkeiten haben Ersatz zu bekommen.

Natürlich ist das nur meine persönliche Meinung und keinesfalls
als Rechtsrat aufzufassen. Wenn du beim Klauen erwischt wirst biste
selbst schuld, sonst niemand.

Kleiner Tip: Such dir im Web (Gully oder so) einen anderen Schlüssel
der nicht registriert ist.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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@ schwups...

Ich bin "begeistert" von deinen Moralvorstellungen :-(

von Robotniko (Gast)


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>Kleiner Tip: Such dir im Web (Gully oder so) einen anderen Schlüssel
>der nicht registriert ist.

Ist diese Section bei Gully nicht schon lange tot?

von Chef (Gast)


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Auf mich sind in der Firma 2 Rechner, 1 Telefon, 7 Lizenzen und etliche 
Bücher bestellt und registriert. Darf ich die später auch mitnehmen?

von Alex W. (a20q90)


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Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde,
darf ich den Firmengewinn mitnehmen?

von Chef (Gast)


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@Alex W: Einmal (mein Beitrag) Zynismus sollte reichen - er hat es 
sicher kapiert.

von Alex W. (a20q90)


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Chef wrote:
> @Alex W: Einmal (mein Beitrag) Zynismus sollte reichen - er hat es
> sicher kapiert.


Wieso "er"?

von Oha (Gast)


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Naja :  Sahara (sarah) (Gast) = er ? Nein ?

von TestX .. (xaos)


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Alex W. wrote:
> Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde,
> darf ich den Firmengewinn mitnehmen?

und die kupferleitungen ausm gebäude ?^^
...

von Alex W. (a20q90)


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Andi D. wrote:
> Alex W. wrote:
>> Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde,
>> darf ich den Firmengewinn mitnehmen?
>
> und die kupferleitungen ausm gebäude ?^^
> ...



ups, hätt ich ja beinahe vergessen ^^

vorallem bei dem Kupferpreis ^^ xD

von schwups... (Gast)


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>vorallem bei dem Kupferpreis

Der dürfte stark gefallen sein wie alle Schrottpreise.


>Hannes Jaeger

>Ich bin "begeistert" von deinen Moralvorstellungen :-(

Und ich von deiner Schmallippigkeit.

Meine Moralvorstellungen sind doch harmlos im Vergleich
zur Moral einiger Manager, Politiker und sonstiger Typen
die der Meinung sind, Regeln gelten für die nicht.

von Alex W. (a20q90)


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schwups... wrote:

> Meine Moralvorstellungen sind doch harmlos im Vergleich
> zur Moral einiger Manager, Politiker und sonstiger Typen
> die der Meinung sind, Regeln gelten für die nicht.

Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das 
gleichen machen!

von nemon (Gast)


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>Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde,
>darf ich den Firmengewinn mitnehmen?

ja, nennt sich dann abfindung, geht aber erst in höheren 
managementpositionen. geht sogar, wenn die firma eigentlich keinen 
gewinn erwirtschaftet hat.

von schwups... (Gast)


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Abfindung gibts nur wenn man unrechtmäßig gekündigt wurde.
Sarah will aber von sich aus kündigen, da gibts dann nichts.

von Oha (Gast)


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Wenn's nur am Namen liegt ... nennen wir's goldenen Fallschirm. Also, ja 
die Software, der Bonus, der Gewinn, .. gehoeren alles dazu. Das braucht 
nachher eh niemand mehr.

von Bernd (Gast)


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Hallo Sarah,

natürlich darfst du die Lizenz mitnehmen,
Du darfst Dich dabei nur nicht erwischen lassen.

Gruss Bernd

von Gast (Gast)


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> Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das
> gleichen machen!

Der Satz gilt aber nur für Otto-Normalverbraucher.

von Nam T. (namtam)


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Gast wrote:
>> Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das
>> gleichen machen!
>
> Der Satz gilt aber nur für Otto-Normalverbraucher.

Und für alle ehrlichen Menschen mit gesundem Menschenverstand...

von K. J. (Gast)


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Hi,

Naja sie ist auf dich registriert ?

Den gehört sie faktisch dir, wies rechtlich ist ka. hatte mal was 
Ähnliches und zwar ging des um mehrere Handy SIM karten diese wollte ich 
wieder einziehen da des umschreiben auf die Firma nicht möglich war, da 
diese aber nicht raus gerückt wurden hab ich sie sperren lassen des ging 
den halt vors Arbeitsgericht wo dann festgestellt wurde das diese auf 
mich registriert wurden und ich diese sperren darf um Missbrauch 
vorzubeugen da ich ja beim verlassen der Firma keine Kontrolle mehr da 
drüber habe.

von Marvin R. (mvn)


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Also erstmal würde mich interessieren, wie du die Lizenz denn überhaupt 
mitnehmen möchtest? Wenn die Lizenz online registriert wurde (was sie 
zwangsweise muss, denn sonst hättet ihr nur eine 30 Tage 
Evaluierungszeit) dann ist dieser Lizenz-Key unbrauchbar auf deinem 
Rechner! Denn sobald du dich online damit registrierst, wird anhand der 
Hardware ein weiterer, für dich nicht sichtbarer Schlüssel generiert und 
auf der Datenbank von NI abgelegt. Möchtest du nun den Lizenz-Key 
woanders installieren wirst du spätestens bei der Registrierung auf die 
Nase fallen, denn der Datenbankserver von NI wird dich darüber 
informieren, dass dieser Key auf einen anderen Computer registriert ist! 
Die Lizenzen von NI sind leider "Einweg-Lizenzen". Das jedenfalls fürs 
erste. Du kannst jedoch direkten Kontakt mit NI aufnehmen und dort z.B. 
angeben, dass der eigentliche Rechner kaputt ist und die Lizenz nun auf 
einem anderen Rechner laufen soll. Dafür darf jedoch der vorherige 
Rechner kein LabVIEW mehr installiert haben bzw. nicht mehr am Netz 
hängen.

MfG Marvin

von gnihihi (Gast)


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> Also erstmal würde mich interessieren, wie du die Lizenz denn überhaupt
> mitnehmen möchtest?

Gaaaaanz einfach:
Rechner unter den Arm und los...

von ups... (Gast)


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Moatherboard reicht wahrscheinlich (paßt besser in die Tasche).

von Awas (Gast)


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Ich würde sagen die HDD.

von Alda Sagg (Gast)


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> Ich würde sagen die HDD.

Du hast noch nie mit Node-locked-Software gearbeitet [x]

von Oha (Gast)


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Als langjaehriger Mitarbeiter dar man ueblicherweise den PC behalten, da 
der Nachfolger eh einen Neuen bekommt.

von Marvin R. (mvn)


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Tja die Sache mit dem "Rechner untern Arm und los" wäre prinzipiell eine 
Lösung. Jedoch glaube ich nicht, dass auch der ihr gehört und damit 
wären wir wieder bei dem Problem der Rechtslage die besagt: 
"Materialien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stellt, bleiben 
Eigentum des Arbeitgebers und sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnis 
dem Arbeitgeber zurückzugeben". Sollte der Rechner tatsächlich ihr 
gehören, stellt sich mir die Frage wo sie denn bitteschön gearbeitet 
hat?

MfG

von 1234 (Gast)


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Den Rechner darf man nach ein paar Jahren bei der Firma meist mitnehmen, 
denn welcher neue Mitarbeiter will auf einer alten Maschine rumhaemmern. 
Die Firma spart sich so uebrigens die Entsorgungsgebuehren und den damit 
verbundenen Aufwand.

von Marvin R. (mvn)


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Naja aber das ist nicht die Regel! Versucht das mal in einem etwas 
größeren Unternehmen durchzusetzen. Dort gibt es so etwas wie eine 
Bestandliste, die Kontrolle über Ein- und Ausgaben und Beweispflicht 
eben genau für die Entsorgung die du angesprochen hast. Sollte dort 
etwas nicht dokumentiert und begründet sein, kann eine Firma ziemlich 
viel Ärger bekommen! Sprichst du allerdings von einen kleineren Betrieb, 
dann ist es natürlich denkbar, dass Firmen ihren "Schrott" gleich mit 
der Arbeitskraft zusammen entfernt. Aber sollte das der Fall sein wäre 
selbst dann der Arbeitgeber verpflichtet den Rechner "platt" zumachen. 
Lizenzen sind nämlich genau gesehen nicht übertragbar und welcher Chef 
will schon, dass ein Ex-Mitarbeiter mit den für seine Firma 
registrierten Lizenzen in der Welt rumsurft?

P.S.: Welcher Chef lässt seine Mitarbeiter eigentlich "ein paar Jahre" 
mit einem Rechner arbeiten? Wenn dieser Grundbestandteil der Arbeit ist, 
ist es unabdingbar immer aktuelle Hardware zum Arbeiten zu haben und ich 
glaube kaum, dass dann der Chef seine Hardware verschenkt.

von 1234 (Gast)


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>Welcher Chef lässt seine Mitarbeiter eigentlich "ein paar Jahre" mit einem 
Rechner arbeiten?

Solange der Mitarbeiter keinen zwingenden Grund fuer einen neuen Rechner 
bringt gibt's auch einen. Fuer etwas Surfen, etwas Word und so, tut's 
auch ein Alter.

von Wolfgang (Gast)


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Welcher Arbeitgeber gibt eigentlich freiwillig seinem Mitarbeiter einen 
PC mit, wenn dieser die Firma verlässt? Auf dem PC sind doch neben 
Lizenzschlüsseln teurer Software sicherlich auch etliche Dokumente mit 
firmenrelevanten Informationen. Soll damit der Ex-Mitarbeiter direkt zur 
Konkurrenz wechseln? Ich kenne es nur so, dass der PC eingezogen, eine 
Kopie der Dokumente auf der Festplatte auf DVD gebrannt wird und die 
Festplatte dann physikalisch zerstört wird.

von 1234 (Gast)


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Ich wuerde davon ausgehen dasss der Mitarbeiter schon alles kopiert hat, 
das er haben wollte ... pro forma darf er dann noch unterschreiben, dass 
er das nicht gemacht hat.

von Marvin R. (mvn)


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Naja ich denke bei Thema gehen die Meinung doch sehr auseinander. Um bei 
dem eigentlichen Thema zu bleiben: Ich habe mich heute durch Zufall mit 
einem Jurabewandten darüber unterhalten und in Erfahrung bringen können, 
dass es rein rechtlich gesehen keinerlei Recht für Mitarbeiter auf 
Materialien gibt wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, solange 
diese nicht selbst dem Unternehmen zugetragen wurden. Es sei denn es 
wurde schriftlich festgehalten.

Genauer Wortlaut des Jurastudenten im 9. Semester für Arbeitsrecht. Das 
kann ich dann erstmal auch nur so glauben und bestätigt meine Annahme.

In diesem Sinne ...

Marvin

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