Forum: Markt Digikey Verzollungsgebühr pro Position?


von Cheffe (Gast)


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Hallo,

kommt das bei ner Bestellung bei Digikey eigentlich immer noch vor das 
UPS bzw. der Zoll bei mehr als 5 verschiedenen Positionen (oder 
Herkunftsländern)  8 Euro pro Position berechnet?

Hab ich hier mal irgendwo gelesen und wäre blöd wenn man da 20 
verschiedene Teile bestellt und dann 15 * 8 = 120 Euro zusätzlichen 
blechen müsste...

MfG,
Cheffe

von Gast (Gast)


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Bestell doch bei mouser.com, die haben auch alles was Digikey hat.
Ab 75,-Euro Versandkostenfrei. Deutscher Ansprechpartner in München.
Lieferung durch FeedEx innerhalb 3Tage.
Hab jetzt schon 2x was dort bestellt und bis jetzt weder eine Rechnung 
über Einfuhrumsatzsteuer, noch über irgendwelche Zollgebühren bekommen. 
Das ist jetzt 2 bzw.1 Monat her.

von Cheffe (Gast)


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> die haben auch alles was Digikey hat.


Ne haben sie leider nicht ;)
Z.B. hab ich da noch kein einziges Bauteil von Analog Devices gefunden.
(jedenfalls nicht über die Suchfunktion)


Es bleibt in diesem Fall wirklich nur Digikey.

Also - wer hat schonmal bei Digikey bestellt und sagen wir mal 6 oder 
mehr verschiedene Artikel (Herkunftsland!) im Warenkorb gehabt?

von Uwe Bonnes (Gast)


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Bei Bestellung ueber de.digikey.com darf nur die Einfuhrumsatzsteuer 
(ggf auch EuSt auf Zoelle) dazukommen. UPS laesst aber gerne funfe 
gerade sein und kassiert mehr. Heftig reklamieren, ggf auch ueber die 
Hotline von Digikey, dann sollte man das Geld nach einiger Zeit 
zurueckbekommen, ggf als Gutschrift.

Bei erhoehten Forderungen die Sendung zurueckgehen zu lassen, ist aber 
kontraproduktiv. Im Netz findet man Schilderungen, die dadurch heftig 
weitere Kosten erzeugt haben.

von TS (Gast)


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Mein Packet von digi-key kam gerade an. (eingekauft habe ich auf der 
Deutschen digi-key Seite)

Der nette Herr von UPS wollte von mir die Einfuhrumsatzsteuer haben, 
sowie 10euro Vorlageprovision und die 19% MwSt auf die die Provision.

Die 10euro sind wohl das gleiche wie bei DHL die 2euro für 
Nachnahmebestellungen.

von Uwe Bonnes (Gast)


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Ware annehmen, geforderten Betrag bezahlen und Reklamieren! Mit 
entsprechender Penetranz bekommst Du Dein Geld zurueck. Vielleicht 
kapiert UOS es irgendwann dann mal...

von TS (Gast)


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UPS scheint es selber bemerkt zu haben, da gestern ein Verrechnungscheck 
in Höhe von 11,90Euro kam und ich noch nicht mal was gemacht habe.

von Gast (Gast)


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digikey verliert durch diesen Mist
mit Sicherheit eine Menge Kunden
aus Deutschland an mouser.
Für mich ist jedenfalls klar, wo
ich in Zukunft bestelle. :-)

von D.B. (Gast)


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Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen. Hab bisher immer bei 
de.digikey.com bestellt.

Da steht extra dran "Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten 
Zoll- und Maklergebühren". Entsprechend lief das immer absolut 
problemlos. Gibts nen Grund nicht de.digikey.com zu benutzen? Evtl. 
ausgefallenere Teile oderso?

von D.B. (Gast)


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Allerdings war das immer direkt in die Firma. Evtl. fällt dann mwst weg?

von Uwe Bonnes (Gast)


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Digikey ist nicht das Problem, sondern UPS. Da wird je nach Lust und 
Laune die Zollanmeldung falsch gemacht, oder zusaetzliche Kosten 
aufgeschlagen. Wenn Mouser nicht mit einem anderen Versender 
zusammenarbeitet, dann wird es da die gleichen Probleme geben. Das wir 
hier noch nicht ueber Probleme mit Mouser Lieferungen gehoert haben. 
durfte an der deutlich geringeren Anzahl an Bestellern und Bestellungen 
bei Mouser liegen

von Gast (Gast)


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@Uwe
Nein, mouser arbeitet nicht mit UPS zusammen.
Das macht mouser mittlerweile so sympatisch. :-)

Dieses Heck-Meck um die Abrechnungen von UPS
bei digikey-Lieferungen gibt es seit deren
"Versandkosten-freien" Lieferungen.
Unter anderem auch in diesem Forum zu verfolgen.

Digikey ist sehr wohl ein Teil des Problems.
Die wurden zig-mal mit der Nase auf die UPS-
Abrechnungen gestoßen - darunter auch von mir
mit mehreren eMails - und nichts passierte.

von Fabian B. (fabs)


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Mit wem liefert Mouser? Fedex?

Gruß
Fabian

von MWS (Gast)


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Fedex macht's genauso mit dem Stichwort Vorlagenprovision. Die steht dem 
Verzoller zu, damit er für die Zwischenfinanzierung vorab gezahlter EUSt 
& Zölle entschädigt wird, die im Moment des Zolldurchgangs anfallen.

Da seitens des Versandunternehmens nur einen Vertrag mit dem Versender 
besteht, muss es anfallende Kosten nachweisen um irgendwelche Zahlungen 
von Seiten des Empfängers zu erhalten.

Bei den Zollgebühren problemlos möglich, bei der Vorlagenpauschale 
können Kosten dagegen erst nach Ablauf einer gewissen Frist zwischen 
Rechnungsstellung und Zahlung glaubhaft gemacht werden.

Diese Frist ist meines Wissens 3 Werktage. Wird innerhalb Frist bezahlt, 
ist faktisch der Nachweis entstandener Kosten nicht möglich, bzw. nicht 
lohnenswert. Damit kann die Vorlagenprovision rausgestrichen werden.

Jedoch, sobald die Vorlagenprovision vom Versandunternehmen in die 
Rechnung mit reingedruckt ist, resultiert daraus fast automatisch ein 
Zusatzgeschäft:

Für einen gewissen Anteil an Sendungen wird die Vorlageprovision 
berechtigt sein. Der andere, unberechtigt geforderte Anteil wird zu 
einem gewissen Teil erfolgreich reklamiert, der nichtreklamierte Teil 
ist Gewinn.

Wobei bereits 10 Euro Vorlagenpauschale bei angenommenen 20% Zinsen und 
1 Monat Verzug einem ausgelegten Zollbetrag von 600 Euro entsprächen, 
der wiederum einem Warenwert von ca. 2000-3000 Euro ergeben würde.

Warum also sollten die Versandunternehmen irgendeine Änderung dieser 
Praxis wollen ?

Die Zollrechnung meiner letzte Importsendung traf erst 7 Tage nach Datum 
selbiger Rechnung ein, also gar keine Chance fristgerecht zu bezahlen. 
Trotzdem Vorlageprovision abgezogen und Email mit Beschwerde an Fedex 
Rechnungsstelle geschrieben und gut war's.

von Pieter (Gast)


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moin moin,

"Da seitens des Versandunternehmens nur einen Vertrag mit dem Versender
besteht, muss es anfallende Kosten nachweisen um irgendwelche Zahlungen
von Seiten des Empfängers zu erhalten."

Als Empfänger habe ich keinen Vertrag mit dem Versandunternehmen...warum 
sollte ich dem Versandunternehmen irgendwelche Zahlungen leisten???


mfg
Pieter

von MWS (Gast)


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Pieter,

das ist der Trick, denn die haben die Ware, die Du höchstwahrscheinlich 
willst, und sobald Du sie entgegennimmst, bestätigst Du den 
willentlichen Empfang und bist dann auch für berechtigte Kosten 
pflichtig.

Und wenn das Vertrauen in Dich, daß Du auch für diese Kosten aufkommst, 
nicht allzuhoch ist, dann wird das Ganze per Nachnahme erhoben. Wobei 
dabei die Vorlagepauschale absurd ist und nie berechnet werden dürfte, 
denn bei Nachnahme erfolgt die Zahlung unmittelbar.

von Pieter (Gast)


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moin moin,

das Versandunternehmen hat den Auftrag mir eine Sendung zuzustellen.
Wenn ich nun die Sendung schon per Vorkasse bezahlt habe, geht per 
Nachnahme schon nicht mehr. Das wäre ein klassischer Fall von Betrug.

Diese Vorgehesweise erinnert mich irgendwie an die Energiepreise und das 
Gebahren der Versorger. da habe ich mich auch zu wehr gesetzt.

Mit Gruß
Pieter

von MWS (Gast)


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Pieter,

darfst die zwei Dinge nicht durcheinanderbringen: was Du per Vorkasse 
bezahlt hast, warst Du dem Verkäufer/Versender schuldig, was Du an 
Einfuhrumsatzsteuer und Zoll ggf. per Nachnahme bezahlst, bist Du dem 
Staat schuldig.

Nur daß die Versandunternehmen versuchen, ihren Gewinn an Letzterem noch 
ein klein wenig aufzubessern. Fair ist das nicht, aber sie haben 
rausgefunden, daß ihnen das Geld bringt. Und solange nur geringe 
Gegenwehr kommt, wird's weiter so gemacht.

von Pieter (Gast)


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das der Zoll eine Rechnung schicken kann ist klar, nicht aber das 
Versandunternehmen!

>>Und solange nur geringe Gegenwehr kommt, wird's weiter so gemacht.

ist also auch so wie bei den EnergieVersorgern.
Muss mal nachsehen vor wieviel Jahren mein Versorger das letzte mal Geld 
von mir bekommen hat...

von Gast (Gast)


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D.B. (Gast)wrote:
> Da steht extra dran "Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten
> Zoll- und Maklergebühren".

Wo steht das?
In den Geschäftsbedingungen unter Punkt 7 ist nur die Rede von 
Zollgebühren und Versandkosten die von Digikey vorausbezahlt werden.
Weiter heißt es aber in den Geschäftbedingungen unter Punkt9:
"Die MWST. und zutreffende Maklergebühren werden bei Lieferung fällig."

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