Forum: Offtopic Meldung beim Stromanbieterwechsel


von Detlev T. (detlevt)


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Hallo Leute,

ich habe einmal eine ziemlich spezielle Frage: Wenn ich den 
Stromanbieter wechsle, an wen muss der neue Anbieter melden, dass ich 
jetzt dort Kunde bin? An den Netzbetreiber, den lokalen Grundversorger 
oder beide?

Hintergrund: Ich bin zum 1.1.09 von Entega zu Clevergy gewechselt. Jetzt 
hat der lokale Grundversorger, die Mainova, mir ohne jede Vorwarnung den 
Strom abgedreht. Clevergy hat mir versichert, dass sie den Vertrag mit 
mir an den Netzbetreiber gemeldet haben. Das sind die Netzdienste 
Rhein-Main, zwar eine 90%ige Tochter von Mainova, aber rechtlich ein 
eigenständiges Unternehmen.

Kann ich die Mainova nun wegen Schadensersatz dran kriegen oder nicht?

Und angenommen, es hätte auch an den Grundversorger gemeldet werden 
müssen, gibt es eine Vorschrift/Gesetz, dass die Mainova mich zunächst 
hätte fragen müssen, ob ich nicht Kunde bei der Konkurrenz bin? Und 
selbst wenn sie annehmen musste, dass ich durch das Vertragsende mit der 
Entega wieder ihr Kunde geworden bin: Hätte sie mir nicht nach §33 der 
"Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" 
erst einmal eine Mahnung schicken müssen? Vor Entega war ich Kunde der 
Mainova, sie kannten also meinen Namen.

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit diesen Details aus. Das was ich 
via Google gefunden habe, beschreibt immer nur, was ich beim 
Stromanbieterwechsel zu tun habe, nicht, was der neue Stromanbieter dann 
zu tun hat.

Vielen Dank, DetlevT

von Nachdenker (Gast)


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Es gibt doch "Wechselservice" ( oder nich', oder wohl, oder doch ) ?

von 1234 (Gast)


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Das neue Kabel wurde schon eingezogen ? Ohne neues Kabel gibt's ja wohl 
keinen neuen Strom...

von Detlev T. (detlevt)


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Hallo Leute,

ich habe die Sache inzwischen selbst recherchiert. Es genügt die Meldung 
an den Netzbetreiber.

Hier in Frankfurt ist der aber nur auf dem Papier eigenständig. Er hat 
dieselbe Postadresse wie die Mainova und wenn man da anruft, landet man 
auch bei Mainova. :)

Ich schicke jetzt eine Schadensersatzforderung dorthin. Mal sehen, was 
passiert. Ein Verfahren nach §31 EnWG kann ich später ja immer noch 
einleiten.

Was soll ich jetzt eigentlich den Leuten raten? Mainova ist aus meiner 
Sicht ein Sch....-Unternehmen, der Strom ist teuer und man wird 
behandelt wie der letzte Dreck. Wechselt man aber zur Konkurrenz, drehen 
sie einem vielleicht den Strom ganz ab. Also doch lieber bei dieser 
Firma bleiben?

Gruß, Detlev

von Chauvi (Gast)


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Ich würde ihnen eine Klage androhen, auf die du nur nach angemessener 
Entschädigung verzichten würdest. Sie müssen in jedem Fall zahlen, da du 
100% im Recht bist.
Mit der Presse kan man auch Druck machen wenn Sie sich stur stellen. 
Diese Monopolisten müssen endlich kapieren das auch auf ihrem Sektor die 
Marktwirtschaft angekommen ist.

von Uhu U. (uhu)


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Detlev T. wrote:
> Ich schicke jetzt eine Schadensersatzforderung dorthin. Mal sehen, was
> passiert. Ein Verfahren nach §31 EnWG kann ich später ja immer noch
> einleiten.

Warum nicht gleich? Der Mißbrauch ist passiert.

Daß dadurch ein Schaden entstanden ist, hat mit dem Mißbrauchsverfahren 
nichts zu tun.

Zudem machst du so von zwei Seiten Drück. Das läßt die Brüder doch eher 
aufwachen, als wenn du nur als kleiner Hansel ein paar Euronen 
Schadensersatz willst.

> Was soll ich jetzt eigentlich den Leuten raten? Mainova ist aus meiner
> Sicht ein Sch....-Unternehmen, der Strom ist teuer und man wird
> behandelt wie der letzte Dreck. Wechselt man aber zur Konkurrenz, drehen
> sie einem vielleicht den Strom ganz ab. Also doch lieber bei dieser
> Firma bleiben?

Das würde heißen, man läßt sich erpressen.

von schwups... (Gast)


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Wenn du dem Verursacher dieses Schlamassels Forderungen
stellst lachen Die sich höchstens tot. Das ist fast überall
so weil die in Ihren Spatzenhirnen nichts anderes denken
können als Geld regiert die Welt und da keiner dort anständig
bezahlt wird sind die Leute in den Unternehmen in der Qualität
Ihrer Arbeit entsprechend. Da muß ein Anwalt ran der bei
Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt das der Strom
unverzüglich wieder angeklemmt wird. Ein bei den EVU
zugelassener Meisterbetrieb kann das evtl. sogar sehr
schnell erledigen. Es ist meines Wissen nicht zulässig
ohne entsprechende Vorgeschichte so einfach den Saft
abzudrehen. Das ist reine Schikane. Wenn du tatsächlich
einen Sachschaden gehabt hast, kannste den natürlich
gerichtlich geltend machen. Beschwerden sind an die
Bundesnetzagentur zu richten. Eine Strafanzeige wegen
Nötigung würde ich mal juristisch prüfen lassen.
Eine Bestrafung wäre mehr als gerecht.

von Detlev T. (detlevt)


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Hallo Leute,

zunächst einmal: Der Strom wurde schon am nächsten Tag wieder 
angeklemmt, das wäre ja noch schöner!

Einen Anwalt zu beauftragen wäre für mich allenfalls der zweite oder 
dritte Schritt.

Eine Anzeige wegen Nötigung würde ich nur dann stellen, wenn sie das 
noch einmal machen oder wenn sie mir eine Rechnung wegen der Stromsperre 
schicken mit der Drohung, bei Nichtbezahlen wieder den Strom abzudrehen. 
Jetzt können sie sich nicht mehr auf eigene Schlamperei und Nicht-Wissen 
rausreden. Wegen der Geschichte vorher wohl schon.

Ich habe wegen des Missbrauchsverfahrens nach §31 EnWG mittlerweile mit 
Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde Hessen gesprochen. 
Das ist gar nicht so einfach, wie ihr euch das vorstellt. Von der 
Bundesnetzagentur wurde ich an die Landesregulierungsbehörde verwiesen, 
weil es sich um einen rein hessischen Anbieter handelt. Die 
Landesregulierungsbehörde hält sich wiederum für nicht zuständig, weil 
der Netzbetreiber mehr als 100.000 Kunden versorgt. Damit wäre doch die 
Bundesnetzagentur zuständig.

Die wiederum hat aber nur die Aufsicht über die Netzbetreiber, also die 
Netzdienste Rhein-Main, nicht über die Mainova. Und die Leute, die mir 
den Strom abgedreht haben, waren Angestellte der Mainova und taten das 
auch im Auftrag ihres Arbeitgebers, der Mainova. Die Netzdienste 
Rhein-Main waren an der ganzen Aktion formal wohl gar nicht beteiligt.

Natürlich darf die Mainova nicht jemandem den Strom abdrehen, wenn der 
zur Konkurrenz abgewandert ist. Wenn sie es aber trotzdem tun, sind aber 
dann nicht die Regulierungsbehörden zuständig, sondern die 
Zivilgerichte.

So sieht es zur Zeit aus.

Gruß, DetlevT

von Detlev T. (detlevt)


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Nachtrag:

Der Verbraucherservice-Energie bei der Bundesnetzagentur hat sich nach 
meiner Beschwerde jetzt per E-Mail bei mir gemeldet. Daraus zitieren 
darf ich natürlich nicht, aber diese haben sich jetzt an die Mainova 
gewendet, sie auf §19 StromGVV hingewiesen und zu einer "detaillierten" 
Stellungnahme aufgefordert.

Das Ausfüllen des Kontaktformulars im Web war also nicht für die Füß'.

Gruß, DetlevT

von schwups... (Gast)


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Na, dann war der Tip mit der Bundesnetzagentur doch ganz nützlich.
Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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> Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.
So ists.

Wie wurde denn der Strom abgedreht? Kam jemand vom EVU zu dir nach 
Hause, so läuft es jedenfalls normalerweise. Und warum hast du die 
Herren dann hereingelassen, waren sie gleich mit der Polizei da?

Ob man hier allerdings Schadensersatz bekommt halte ich für fraglich, da 
ja kein materielle Schaden entstanden ist, auch kein Betriebsausfall.
Evtl. kann man argumentieren, dass Strom ein unentbehrlich ist in Bezug 
auf Heizung und Licht etc.

von Ein weiterer Gast (Gast)


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>Ob man hier allerdings Schadensersatz bekommt halte ich für fraglich, da
>ja kein materielle Schaden entstanden ist, auch kein Betriebsausfall.


Würd ich so nicht sagen - Auf alle Fälle sind die Sachen im Kühlschrank 
und in der Gefriertrue kaputt, Wenn Du dann noch ein Aquarium hast 
fangen die Fische dort auch irgendwann mal an zu frieren an und sterben 
ab. Ausserdem war es vor einer Woche ja noch recht kalt, ohne 
Heizungssteuerung wird es da auch nicht mollig warm in dr bude, 
geschweige den vom Warmwasser.

Wer es drauf ankommen lassen will würde zumindest den Inhalt der 
Gefriere beklagen.

von Detlev T. (detlevt)


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Alexander Schmidt wrote:
> Wie wurde denn der Strom abgedreht? Kam jemand vom EVU zu dir nach
> Hause, so läuft es jedenfalls normalerweise. Und warum hast du die
> Herren dann hereingelassen, waren sie gleich mit der Polizei da?
Physikalisch anwesend werden sie schon gewesen sein, online geht das 
noch nicht. :) Die Zähler sind bei uns (Mehrparteienhaus) im Hausflur. 
In die Wohnung mussten die dafür also nicht. Zu Hause war ich zu dem 
Zeitpunkt ohnehin nicht.

> Ob man hier allerdings Schadensersatz bekommt halte ich für fraglich, da
> ja kein materielle Schaden entstanden ist, auch kein Betriebsausfall.
> Evtl. kann man argumentieren, dass Strom ein unentbehrlich ist in Bezug
> auf Heizung und Licht etc.
Ich habe insgesamt glatte 100€ gefordert. 30€ für verdorbene 
Lebensmittel, 4€ Telefonkosten, 45€ für den Zeitaufwand (3h a 15€/h) zur 
Klärung der Sache und 21€ als ideelle Entschädigung.

von schwups... (Gast)


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Ist zwar nachvollziehbar aber bei einigen Punkten würde ein
Richter wohl sagen das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken.

von Detlev T. (detlevt)


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schwups... wrote:
> Ist zwar nachvollziehbar aber bei einigen Punkten würde ein
> Richter wohl sagen das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken.

Dann frage ich wohl besser keinen Richter deswegen. ;)

Ich schrieb, ich hätte das Geld gefordert, von Klage und Gericht war 
noch gar keine Rede. VIelleicht habe ich ja Glück und die Nachricht an 
die Bundesnetzagentur, dass sie sich mit mir geeinigt haben, ist ihnen 
einen Hunni wert.

Mit deiner Einschätzung magst du Recht haben. Sehr moralisch ist das 
aber nicht, wenn diejenigen, die hauptberuflich solchen Mist bauen, 
dafür bezahlt werden, das im Privatbereich erwischte Opfer hingegen 
nicht.

von Detlev T. (detlevt)


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Hallo Leute,

falls das noch jemanden interessiert: Ich habe heute einen Brief von der 
Mainova erhalten, das die 100€ in den nächsten Tagen auf meinem Konto 
eingehen werden.

Da kommt man ka fast ins Grübeln, ob man noch mehr hätte verlangen 
sollen. ;)

Gruß, DetlevT

von schwups... (Gast)


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