Forum: Offtopic Antennenkauf für Wlankarte auf Ebay


von Wlan Antenne (Gast)


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Ich habe auf Ebay drei Richtantennen erworben.
Kurz nach Angebotsende einigte ich mich mit dem Käufer drauf nur eine 
Antenne zu kaufen.
Nach der Anweisung des Verkäufers zahlte ich den Betrag für nur eine 
Antenne.
In der nächsten Woche teilte mir der VK mit er habe drei Antennen 
versendet.

Es ist ja wohl nicht meine Pflicht 2 zurückzusenden nur weil der Vk 
falsch gewirtschaftet hat und 3 Antennen von seiner Mitarbeiterin hat 
einpacken lassen.(Wenn dann müsste der Mitarbeiter den Schaden ersetzen)

Meine Frage ist nun:
Stimmt das soweit,der Vk versucht Druck zu machen...

von Sven '. (--j)


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Inwiefern macht der Verkäufer Druck? Ist er nicht bereit, dir die Kosten 
für das Zurücksenden der zwei Antennen zu erstatten?
Oder möchtest du gerne alle drei Antennen behalten, wobei du nur für 
eine gezahlt hast und die Schuld auf auf Nachlässigkeit des Verkäufers 
abwälzt?

von Wlan Antenne (Gast)


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Ja hmm.. ich verstehe es halt so ich habe eine Bezahlt aber drei 
bekommen.
Vk möchte nun 2 zurück,klar versand bekomme ich... nur ich habe die 
Antennen nicht gestohlen,sondern der Verkäufer hat Sie versehentlich 
verschickt.
Eigentlich ein nettes Geschenk..

Oder muss man wenn man im Supermarkt zu viel Rückgeld bekommen hat es 
zurückgeben? Nein.
Die Verläuferin muss zusehen dass der Schaden bei der meißt abendlichen 
Inventur von ihr gezahlt wird.

Muss ich das Geschenk zurückgeben?

von oszi40 (Gast)


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Mit etwas mehr Verhandlungsgeschick könnten beide Seiten besser leben.

Wer heute eine WLAN-Antenne braucht, hat garantiert noch Nachbarn mit 
ähnlichen Problemen. Ein gutes Referenzobjekt erzeugt oft Nachfrage.

Bei "offtopic" wäre dieser Artikel auch gut aufgehoben.

von Wlan Antenne (Gast)


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So ich habe den bei OT eingestellt... musse mal beim Mod nachfragen...
Ich weiß ich weiß is mehr ne Rechtberatung als Technische Fragen zu ner 
Yagi Antenne.
Weiß da denn zufällig jemand Rat?

von MWS (Gast)


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Nun, der Verkäufer hat sich geirrt, wie Du Dich geirrt haben könntest. 
Ein Geschenk wäre es, wenn es Dir willentlich geschenkt worden wäre.

Du würdest es doch auch als selbstverständlich erwarten, daß im Falle Du 
versehentlich den dreifachen Kaufbetrag bezahlt hättest, Du den zuviel 
bezahlten Betrag zurückerstattet bekommst.

Wie kommst Du nur auf die Idee, daß es hier anders ist ?

von Wlan Antenne (Gast)


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Naja der Verkäufer möchte nun eine Anzeige durchbringen,ich frage mich 
ob das ihm etwas bringen wird.

Es gibt zwar Rechtsprechungen,wenn der Vk oder auch der Käufer den 
Leistungen nicht nachkommt.Aber umgekehrt gibt es sowas nicht.

Ich habe knapp 30€ für eine Antenne gezahlt,hab dann aber drei bekommen.
Ich bin meiner Verpflichtung nahgekommen,der Vk in besonderem Maße.

Ist vielleicht ein Rechtsanwalt oder ein Experte unter uns?

von Sven '. (--j)


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Rechtlich könnte es durchaus so sein, dass du damit machen kannst was du 
willst, aber wozu sich selbst unnötig als *****loch darstellen? Wie MWS 
bereits schrieb, würdest du an Stelle des Verkäufers nicht auch darauf 
hoffen, dass du deine Ware zurückbekommst?
Wegen Leuten wie dir meide ich ebay seit geraumer Zeit.

von Wlan Antenne (Gast)


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Nja gut ich merke es gibt hier ein paar die so langsam Unmut 
loswerden...
Nja vllt schreibe ich Ergebnisse.. aber sonst meide ich das Forum wegen 
Leuten wie dir... :D

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Wlan Antenne wrote:
> Naja der Verkäufer möchte nun eine Anzeige durchbringen,ich frage mich
> ob das ihm etwas bringen wird.
>
> Es gibt zwar Rechtsprechungen,wenn der Vk oder auch der Käufer den
> Leistungen nicht nachkommt.Aber umgekehrt gibt es sowas nicht.
>
> Ich habe knapp 30€ für eine Antenne gezahlt,hab dann aber drei bekommen.
> Ich bin meiner Verpflichtung nahgekommen,der Vk in besonderem Maße.
>
> Ist vielleicht ein Rechtsanwalt oder ein Experte unter uns?

Ich bin weder Rechtsanwalt, noch Experte, aber ich hatte mit einem 
ähnlichen Fall zu tun und mich daher mal informiert. Du musst die zwei 
Antennen zurückschicken oder bezahlen, bei ersterem natürlich gegen 
Versandkostenerstattung und eventuell Aufwandsentschädigung. Weigerst du 
dich, sollte er ohne Probleme eine Klage durchbringen können.

von schwups... (Gast)


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Was man nicht bestellt hat, aber geliefert wurde, kann man behalten.
Einigungen nach der Auktion gelten als Willenserklärungen beiderseits
und sind somit bindend. Nur sollte man es notfalls auch beweisen können.

kein Rechtsrat,soweit kommst noch.

von Sven '. (--j)


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Wlan Antenne wrote:
> Nja gut ich merke es gibt hier ein paar die so langsam Unmut
> loswerden...

Wieso Unmut? Ich selbst hatte solche Probleme bei ebay noch nicht. Aber 
deine Schilderungen bestätigen mich dabei, diese Plattform aufgrund 
weniger schlechter User weitestgehend zu meiden.

> Nja vllt schreibe ich Ergebnisse.. aber sonst meide ich das Forum wegen
> Leuten wie dir... :D

Was hast du denn erwartet? Du bittest um juristischen Rat im Forum einer 
völlig fachfremden Seite. Also kannst du nicht mehr erwarten, als 
Meinungen und Erfahrungsberichte. Sollen wir jubelnd applaudieren wenn 
du deine Mitmenschen nach Strich und Faden ausnimmst? Fehler passieren, 
der Verkäufer zeigt sich einsichtig und bietet dir an, die Kosten zu 
übernehmen. Du hast kein Interesse und pochst auf die beiden Teile im 
Gegenwert von ca. 60 EUR. Ist doch nur logisch, dass der Verkäufer damit 
nicht einverstanden ist und nun seine letzte Möglichkeit nutzt, sein 
Eigentum zurück zu bekommen.

von Johannes S. (demofreak)


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MWS wrote:
> Du würdest es doch auch als selbstverständlich erwarten, daß im Falle Du
> versehentlich den dreifachen Kaufbetrag bezahlt hättest, Du den zuviel
> bezahlten Betrag zurückerstattet bekommst.

Dem ist nix hinzuzufügen.

Wer sich anders benimmt (sprich: versehentlich zugesandte Dinge als 
Geschenk betrachtet oder zuviel gezahlten Kaufpreis als willkommene 
Gewinnverbreiterung ansieht), könnte u.U. durchaus im Recht sein, ist 
aber ein Ar*** mit Ohren.

Ich würde mich ehrlich gesagt schämen, danach überhaupt öffentlich zu 
fragen.

/Hannes

von MWS (Gast)


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WLan Antenne,

zum Glück hält das Leben für Leute wie Dich noch genügend Überraschungen 
bereit, und somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis Dir so ein Fehler 
passiert. Dann möchte ich gerne bei Deinem Gejammere zusehen.

Aber als Gefahrensucher solltest Du ruhig die Rechtsanwaltsoption 
ausprobieren.

Kuckst Du hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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schwups... wrote:
> Was man nicht bestellt hat, aber geliefert wurde, kann man behalten.

Was für ein Schwachsinn. Als Lektüre empfehle ich §§812-822 BGB 
(ungerechtfertigte Bereicherung). Mal als Auszug:

§812 (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise 
auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur 
Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der 
rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem 
Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

von *.* (Gast)


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> ... ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Es gibt da die Sache mit den unaufgeforderten Zustellungen, Reader's 
Digest ist so ein Verein. Die schicken ein Buch und schreiben drauf, 
zahlen oder in einem Monat zurückschicken. Ein Rechtsanwalt hat dazu 
erklärt, man muss es nicht zurückschicken, nur hergeben, wenn einer von 
denen vor der Haustür steht. Das machen die aber wohl nicht weil zu 
teuer.

Inwieweit das auf diesen Fall übertragbar ist weiß ich nicht. Es sollte 
aber auch gelten, leben und leben lassen. Der Ebay-Verkäufer macht das 
ja wohl nicht mit System.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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*.* wrote:
>> ... ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
>
> Es gibt da die Sache mit den unaufgeforderten Zustellungen, Reader's
> Digest ist so ein Verein. Die schicken ein Buch und schreiben drauf,
> zahlen oder in einem Monat zurückschicken. Ein Rechtsanwalt hat dazu
> erklärt, man muss es nicht zurückschicken, nur hergeben, wenn einer von
> denen vor der Haustür steht. Das machen die aber wohl nicht weil zu
> teuer.
>
> Inwieweit das auf diesen Fall übertragbar ist weiß ich nicht. Es sollte
> aber auch gelten, leben und leben lassen. Der Ebay-Verkäufer macht das
> ja wohl nicht mit System.

Das ist nicht übertragbar hier. Hier greift meines Erachtens eher:

§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung 
unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen 
Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

In dem geschilderten Fall ist es aber offensichtlich, dass es sich um 
eine versehentliche Lieferung gehandelt hat. Diese muss der Empfänger 
auf Verlangen des Verkäufers zurückgeben, siehe Begründung weiter oben.

von *.* (Gast)


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Und zurückgeben heißt?

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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*.* wrote:
> Und zurückgeben heißt?

Ich weiß nicht, ob es dafür entsprechende Ausführungen gibt, aber wenn 
der Verkäufer dich auffordert, die Ware zurückzuschicken und hierfür die 
Kosten übernimmt, musst du dem nachkommen. So wie ich es verstanden 
habe, ist dies hier der Fall.

von *.* (Gast)


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Auch wenn der Verkäufer dir aus Versehen fünf Waschmaschinen geschickt 
hat? ;)

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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*.* wrote:
> Auch wenn der Verkäufer dir aus Versehen fünf Waschmaschinen geschickt
> hat? ;)

Es zwingt dich keiner, die Ware anzunehmen... ;-)

Und selbst für diesen Fall sollte es möglich sein, sofern der Versender 
keine Angaben gemacht hat, eine Spedition dafür zu beauftragen und dem 
Versender (also für den Rückweg dem Empfänger), das in Rechnung zu 
stellen.

von Wlan Antenne (Gast)


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Ich habe nun dem Verkäufer geschrieben,dass er eine Spedition etc für 
den Rücktransportbeauftragen kann,aber verpacken verschicken etc. werde 
ich die antennen nicht.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Wlan Antenne wrote:
> Ich habe nun dem Verkäufer geschrieben,dass er eine Spedition etc für
> den Rücktransportbeauftragen kann,aber verpacken verschicken etc. werde
> ich die antennen nicht.

Ich wäre ein wenig vorsichtiger an deiner Stelle, wenn du wirklich so 
wenig Ahnung von der Materie hast wie es mir scheint. Es gibt auch Dinge 
wie Verhältnismaßigkeit und dergleichen. Aber es ist deine Entscheidung. 
Du hast auf jeden Fall ziemlich deutlich gemacht, dass es dir eher um 
eine persönlichere Bereicherung geht als wirklich einen Rat zu deinem 
Problem.

von Wlan Antenne (Gast)


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Aber ich habe die Ware nicht haben wollen,jedoch trotzdem bekommen.
Es ist ja wohl rechtens an den Verkäufer zu Apellieren er solle den 
Rücktransport arrangieren.

Menschlich wäre es nett,da gebe ich dir recht,
juristisch ist es jedoch nicht vorgeschrieben.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Wlan Antenne wrote:
> Aber ich habe die Ware nicht haben wollen,jedoch trotzdem bekommen.

Aufgrund eines Fehlers scheinbar. Eine Absicht wirst du dem Verkäufer 
nicht nachweisen können (anders als im Readers' Digest Fall oben).

> Es ist ja wohl rechtens an den Verkäufer zu Apellieren er solle den
> Rücktransport arrangieren.

Ich habe keine Ahnung, was der Verkäufer dir zu dem Thema bislang 
geschrieben hat. Meiner Meinung nach sollte es aber vertretbar sein, das 
Paket wieder zuzukleben (mit zwei Antennen drin) und zur Post zu tragen 
gegen Erstattung der Kosten. Eventuell kann man auch über eine Abholung 
verhandeln. Aber du wirst nicht sehr weit kommen, wenn du dich tot 
stellst - außer dass du dir eventuell viel Ärger einhandelst.

> Menschlich wäre es nett,da gebe ich dir recht,
> juristisch ist es jedoch nicht vorgeschrieben.

Von irgendeinem netten Entgegenkommen rede ich hier auch nicht, dafür 
ist dieses Forum die falsche Plattform. Nur dir sollte bewusst sein, 
dass du auch Pflichten als Käufer hast, nicht nur Rechte.

von schwups... (Gast)


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In der Bucht laufen schon ein paar komische Vögel rum.
Wer sich wohlwollend verhält kann auch erwarten wohlwollend
behandelt zu werden. Wenn das Entgegenkommen, Kommunikation
und Abwicklung des Verkäufers soweit o.k. waren und der
Verkäufer für die Rückversandkosten aufkommt spricht wohl
nichts dagegen die Ware ZURÜCKZUSCHICKEN.
Man kann ja auch Nachnahme vereinbaren. Ansonsten hat der
Käufer das Risiko die Versandkosten je zu bekommen.
Andererseits kann man den Spieß auch mal umdrehen und
Versandkosten als Vorkasse verlangen. Gleiches Recht für alle.
Leider sind 90% der Verkäufer unverständige hirnlose Idioten
die zu einer wohlwollenden Verständigung aus irgendwelchen
Gründen nicht fähig sind. Vorkasse ist da für brave Käufer
echt von Nachteil. 10% der Verkäufer verhalten sich dagegen
Fair und Kommunikativ. Denen würde ich zuvielgelieferte Ware
zurückschicken, dem Rest nicht. Die haben dann sowieso ne
Negeativbewertung verdient und vereinzelt verpasse ich dem
einen oder andere eine wenn ich mich über den Kauf im
nachhinein geärgert habe und es vermeidbar gewesen wäre.
Meist mache ich mit diesen Halunken nie wieder ein Geschäft.
Das fehlte auch noch. Übrigens sind die Frauen dabei die
schlimmsten. Gerade bei Technik sind Frauen eine einzige
Katastrophe.


Wer sich hier ungerechtfertigt als Verkäufer abgestraft
fühlt bitte ich sich zu den 10% gehörig zu fühlen.

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