Forum: Offtopic Böse AGB bei der Telekom?


von <-- Etwas enttäuscht vom Service bei der T-Kom (Gast)


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Hi,
ich hab gerade nochmal meinen Telefontarif verglichen und dabei ist mir 
die kleine aber feine Sache aufgefallen, dass ich nur alle 12 Monate 
kündigen kann? - soll das wirklich heißen, dass wenn ich meinen Vertrag 
seit Januar 2008 habe, ich erst wieder auf Januar 2010 kündigen kann?

Ich verstehe das so, dass ich nach 12 Monaten und ohne Kündigung 
automatisch wieder 12 Monate an die Telekom gebunden werde, richtig?

Finde ich jetzt ein wenig heftig! - der Anbieter zu dem ich wechseln 
möchte (KabelBW / gleiches Paket und 20.- günstiger) bietet hier eine 
3-monatige Kündigungsfrist an!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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in der Tat verhält es sich genau so.

von Thomas B. (detritus)


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Genau diese Klausel hatten wir auch drin. Und darum sieht uns das grosse 
T in all seinen Variationen nie wieder...

von Gast (Gast)


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Wegen dieser Klauseln hänge ich noch in einem alten (viel zu teuren)
T-...-Tarif, der ist zum Monatsende kündbar. Eine mögliche Alternative
für mich wären im Moment nur Alice oder Congstar. Demnächst soll es
hier auch etwas über Kabel geben, mal sehen wie da die Bedingungen
sind.

Jens

von schwups... (Gast)


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Ich weiß jetzt nicht genau um welchen Tarif es bei der T-Com
geht aber zulässig ist das von der Rechtslage schon. Das ist
bei vielen Verträgen nicht anders um Nachteile bei der Vertrags-
freiheit auszugleichen. Bei Alice-DSL kann man sogar monatlich
kündigen. Eine Quartalskündigung dürfte auch noch Verbraucher-
freundlich sein. Bei einem Handytarif hab ich das rechtzeitige
Kündigen mal verschwitz und da der Provider nicht kulant sein
wollte hab ich da dann nur noch ein Jahr die Grundgebühr bezahlt
und mir ne Prepaid-Karte besorgt wo ich diesen Mist eben nicht
habe. Bei einer Autoversicherung die zum 30.8. jährlich sich
verlängert, hab ich dem Versicherer gedroht den Wagen abzumelden
um eine Kündigung zu erzwingen. Plötzlich war man kulant und lies
mich zum Jahresende aus dem Vertrag (Hab da noch zwei weitere
Versicherungen laufen und war da über 20 Jahre versichert).
Hab bei einer anderen Versicherung meinen Wagen 54% billiger
versichert bekommen womit sich die Mühe gelohnt hatte.
Man kann daraus nur lernen und hoffen nicht wieder in so eine
Vertragsfalle zu tappen.

von xx (Gast)


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naja, wenigstens hast du's ja mal gelesen, ich habe immer den eindruck 
viele Leute tun das nicht. als ich mein Handy gekauft hab, hat mir die 
Verkaüferin auch den ellenlangen Vertrag hingelegt und mich angekuckt 
als ob sie erwarte ich würde gleich unterschreiben. Dass ich noch eine 
Weile zum lesen ( und verstehen ) gebraucht habe und auch noch mehrmals 
Sachen nachgefragt habe hat ihr gar nicht gepasst, aber so ist das halt.

von User (Gast)


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"Ach wollen sie den Text etwa durchlesen? Warten sie kurz, dann hole ich 
ihnen den Nicht-Abzockvertrag" :-D

von Reinhard S. (rezz)


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Die DTAG ist nun nicht der einzige Anbieter der solche Fristen hat, 
andere haben noch die Hardcore-Variante 24 Monate 
Mindestvertragslaufzeit, danach (wenn nicht gekündigt) automatische 
Verlängerung um 12 Monate.

Btw. gibt es solche Fristen auch in anderen Bereichen. Das sie nicht 
gerade kundenfreundlich sind ist eine andere Sache. 12 Mon. 
Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar wär für mich noch 
akzeptabel.

von Blob! (Gast)


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>12 Mon. Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar
>wär für mich noch akzeptabel.

Das war bei der T-Com früher so. Heute zwingen sie einem mit Call&Surf 
Basic 12 Monate auf und mit Call&Surf comfort hat man sogar 24 Monate 
Mindestvertragslaufzeit und dann auch wieder 12 Monate verlängerung.

Das zusammen mit der Tatsache dass man bei der T-Com nur einen Anschluß 
bekommt, wenn man dennen eine Einzugsermächtigung vom Girokonto 
ausstellte bewegte mich dazu bei der T-Com zu kündigen!

Da denken viele Leute garnicht drüber nach - Als ich bei der T-Com 
anrief und sagte dass ich aufgrund der Datenpannen (wohlgemerkt, es gab 
mehrere!!) die Lastschrift widerrufe und darauf bestehe, dass meine 
Kontodaten gelöscht werden, sagt man mir dass das nicht geht.

Für mich Grund genug den Vertrag zu kündigen - obwohl das Produkt an 
sich okay war, aber die AGB's empfinde ich als Frechheit!

von Lupin (Gast)


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wie sieht es denn bei umzug aus? Wenn ich umziehe habe ich noch ca. 6 
von 24 Monaten der Mindestlaufzeit übrig - muss ich dann weiter bezahlen 
(der Anbieter ist u.U. im neuen Wohngebiet gar nicht tätig/verfügbar).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Blob! wrote:

> Da denken viele Leute garnicht drüber nach - Als ich bei der T-Com
> anrief und sagte dass ich aufgrund der Datenpannen (wohlgemerkt, es gab
> mehrere!!) die Lastschrift widerrufe und darauf bestehe, dass meine
> Kontodaten gelöscht werden, sagt man mir dass das nicht geht.

Nicht anrufen, Widerruf der Lastschrift schriftlich hinschicken.
Klar geht das.  Seit ich vor X Jahren mit der Telebumm wegen T-Offline
im Clinch lag, haben sie keine Einzugsermächtigung mehr für mein
Konto, trotzdem freuen sie sich offenbar darüber, dass ich sie nach
wie vor zum Telefonieren und als Anbieter einer T-DSL-Leitung nehme.

Gleiches bei ebäh: als ich die Einzugsermächtigung zurück ziehen
wollte, da sie eh' nur alle Jubeljahre einmal Geld von mir bekommen
(und da es den Punkt ,,Einmalzahlung vornehmen'' sehr wohl gibt bei
denen), Auskunft der Dame am Telefon, dass das nicht gehen würde,
dann müsse ich das Konto dort kündigen.  Also Widerruf schriftlich,
man ist zwar im Antwortbrief immer noch der Meinung, dass ich nichts
verkaufen dürfe ohne Einzugsermächtigung, aber letztlich habe ich was
verkauft und dann per Einmalzahlung die Rechnung bezahlt...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Lupin wrote:
> wie sieht es denn bei umzug aus? Wenn ich umziehe habe ich noch ca. 6
> von 24 Monaten der Mindestlaufzeit übrig - muss ich dann weiter bezahlen
> (der Anbieter ist u.U. im neuen Wohngebiet gar nicht tätig/verfügbar).

Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, ist es ja
sein Problem, dass er seinen Teil der Leistung nicht erbringen kann.

Ansonsten dürfte ein reiner Umzug kein Sonderkündigungsgrund sein.

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