Darf ein Elektro-Meister Lehrlinge ausbilden und prüfen oder auf eine solche Prüfung zulässig vorbereiten. Genaugenommen hatte eine Person die Fachkundig war (Hebezeugwerter) 20 Jahre bei einem Elektromeister gearbeitet und sich immer mehr eingearbeitet (Installation/Inbetriebnahmen/Prüfungen Industier und Haushalt). Nun geht der Meister irgendwann in Rente und der Mann ist mit Sicherheit ein sehr guter Elektriker vom Wissen und Erfahrung her aber das hat er halt nicht "in der Hand". außer sein Fachkundezeugnis (Hebezeugwerter-Pass).
Ich kenn mich da nicht wirklich aus, aber zu einer Lehre gehört normalerweise auch noch die Theorie in der Berufsschule. Die würde ja dann fehlen.
Soweit ich weiß, gibt es den Ausbildungsberuf "Elektriker" seit 2003 nicht mehr -> IHK, HWK fragen Soweit ich weiß, darf sich jemand, auch nach 20 Jahren über die Schulter schauen, nicht einfach "Elektro-Meister" nennen -> IHK, HWK fragen Soweit ich weiß, darf jemand der nachweislich jahrelang in einem Beruf gearbeitet hat auf Antrag ohne Ausbildung(svertrag) zur Gesellenprüfung zugelassen werden. Damit ist man noch kein Meister, hat aber schon mal was in der Hand -> IHK, HWK fragen Soweit ich weiß, sind die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für Ausbilder im Berufsbildungsgesetz nur sehr schwammig beschrieben und es wird auf separate Rechtsverordnungen verwiesen (Handwerksordnung? VO Ausbildung?). Auf gut Deutsch, ein Wust von Paragraphen. Also jemanden fragen, der sich damit auskennt -> Anwalt, IHK, HWK fragen
Er sollte sich von seinem Meister bescheinigen lassen, dass er jahrelang selbstständig diese Tätigkeiten ausgeführt hat. Möglichst blumig. Dann, so weiß ich, wird er in seinem Alter zu einer Sonderprüfung zugelassen. Diese Prüfung ist zwar relativ leicht, aber man muss sich trozdem drauf vorbereiten. Früher gab es ein Buch "Sackmann", dass alles beinhaltet was man als Meister wissen sollte. Nehme stark an, dass ist heute noch so. Aber wie pnuebergang schon schrieb am besten bei der HWK im Bereich Handwerksrolle nachfragen. Seit der Deregulierung in der EU sind die Voraussetzungen noch lockerer geworden. Gruß Robert
Um mal Licht in die Sache zu bringen: Na klar darf ein Elektromeister Auszubildende ausbilden, wer auch sonst? Prüfen darf er (allein) nicht, das ist die Aufgabe des jeweiligen Prüfungsausschusses. Nach 7 jähriger Tätigkeit in einem Beruf kann man jedoch zur Facharbeiterprüfung zugelassen werden, ohne das man an eine konventionelle duale Ausbildung (Betriebliche und Berufsschulausbildung) durchlaufen hat. Ob dies für alle Berufszweige gilt weiss ich nicht. Gruss Muecke
Erst mal Danke. Er möchte (will) ja nicht Meister werden, ICH (ING.) bin aber der Meinung das er das LOCKER machen könnte, aber er will nicht. Gut, damit muß man mit leben. Werde mal bei der HWK anrufen. Der Kerl ist im Augenbilck wie die Maus vor der Schlange.
Robert Schmitz wrote: > Dann, so weiß ich, wird er in seinem Alter zu einer Sonderprüfung > zugelassen. Ist aber eine "Kann"-Entscheidung der zuständigen IHK / HWK. > Diese Prüfung ist zwar relativ leicht, aber man muss sich trozdem drauf > vorbereiten. Leicht, na ich weiß ja nicht. Das Problem dabei, eine Prüfung ist Theorie und hat mit der Praxis oft sehr wenig zu tun. Für einen Praktiker sind solche Prüfungen meist nicht zu bestehen. Manche HWK bieten zwar vor der Prüfung Theorie-Kurse an, wo innerhalb von drei Monaten das Wissen einer dreijährigen Ausbildung vermittelt wird, wenn man aber nicht mehr Anfang zwanzig ist, fällt das Lernen meist schon etwas schwerer... > Aber wie pnuebergang schon schrieb am besten bei der HWK im Bereich > Handwerksrolle nachfragen. Seit der Deregulierung in der EU sind die > Voraussetzungen noch lockerer geworden. Im Bereich Elektrotechnik ist es m. M. n. nicht wirklich lockerer geworden.
Eventuell kann er sich statt des Elektrikers den Mechatroniker anerkennen lassen? Die Sache ist etwas leichter, und für die Selbständigkeit benötigt man keinen Meister. Ich bin gelernter Elektriker und baute seit 10Jahren (für Andere)Aufzüge und reparierte sie. Da ich mich nun ohne Meisterbrief selbständig machen wollte, bin ich zur WKO und habe um Anerkennung der Individuellen Befähigung gebeten, was ich ohne Prüfungsbrimorieum, nur mit Nachweis der bisherigen Tätigkeit bekam. Bei der Bezirkshauptmanschaft habe ich damit und einigen Nachweisen(führungszeugnis,Geburts, Heiratsurkunde, Tätigkeisnachweise und arbeitszeugnisse) dann mein Gewerbe angemeldet und 3 tage später hatte ich den gewünschten Eintrag ins Gewerberegister. Dies freilich als dütscher Staatsbürger in Österreich wo ich seit 3 Jahren lebe. Wie das in Deutschland jetzt, je nach Bundesland, gehandhabt wird weis ich freilich nicht. Aber die EU-Harmonisierung sollte da Einiges erleichtert haben. Ansprechpartner wurden ja schon genannt.
Hallo Gast, hier mal ein paar Bücher für die Weiterbildung und Prüfung. http://www.buecher-nach-isbn.info/3-87864/
Gast wrote: > Erst mal Danke. > Er möchte (will) ja nicht Meister werden, Da ist deine Betreff-Zeile doch sehr widersprüchlich. > ICH (ING.) bin aber der > Meinung das er das LOCKER machen könnte, aber er will nicht. Den Meister machen, oder den Ausbilder geben ohne Meister? Man, man, man, als Ing. solltest du dich etwas genauer ausdrücken können. Du als Ing. könntest übrigens auch zur Ausbildung berechtigt sein. http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG001200000 § 30 (2), Punkt 3. wobei schon § 30 (3) und (4) schon wieder schwammig Einschränkungen machen. Unter der Verantwortung des Ausbilders (also vielleicht unter deiner) dürfen andere "bei der Berufsausbildung mitwirken" § 28 (3) (also vielleicht dein Nicht-Meister). Für Details: Anwalt, IHK, HWK fragen.
Beim Elektromeister (IHK) weiss ich nicht, ob er ausbilden darf. Ein Elektromeister (HWK) darf es auf jeden Fall. Weiss ich zufällig, da ich selber einer bin. Ausbilden tue ich zwar nicht, aber vielleicht gestatten es die Rahmenbedingungen mal igendwann. VG Micha
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.