Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Darf ein Elektro-Meister Lehrlingen ausbilden?


von Gast (Gast)


Lesenswert?

Darf ein Elektro-Meister  Lehrlinge ausbilden und prüfen oder
auf eine solche Prüfung zulässig vorbereiten.
Genaugenommen hatte eine Person die Fachkundig war
(Hebezeugwerter) 20 Jahre bei einem Elektromeister gearbeitet
und sich immer mehr eingearbeitet 
(Installation/Inbetriebnahmen/Prüfungen Industier und Haushalt). Nun 
geht der Meister irgendwann
in Rente und der Mann ist mit Sicherheit ein sehr guter Elektriker
vom Wissen und Erfahrung her aber das hat er halt nicht "in der Hand".
außer sein Fachkundezeugnis (Hebezeugwerter-Pass).

von Gast (Gast)


Lesenswert?

Ich kenn mich da nicht wirklich aus, aber zu einer Lehre gehört 
normalerweise auch noch die Theorie in der Berufsschule. Die würde ja 
dann fehlen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


Lesenswert?

Soweit ich weiß, gibt es den Ausbildungsberuf "Elektriker" seit 2003 
nicht mehr -> IHK, HWK fragen

Soweit ich weiß, darf sich jemand, auch nach 20 Jahren über die Schulter 
schauen, nicht einfach "Elektro-Meister" nennen -> IHK, HWK fragen

Soweit ich weiß, darf jemand der nachweislich jahrelang in einem Beruf 
gearbeitet hat auf Antrag ohne Ausbildung(svertrag) zur Gesellenprüfung 
zugelassen werden. Damit ist man noch kein Meister, hat aber schon mal 
was in der Hand  -> IHK, HWK fragen

Soweit ich weiß, sind die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen 
für Ausbilder im Berufsbildungsgesetz nur sehr schwammig beschrieben und 
es wird auf separate Rechtsverordnungen verwiesen (Handwerksordnung? VO 
Ausbildung?). Auf gut Deutsch, ein Wust von Paragraphen. Also jemanden 
fragen, der sich damit auskennt -> Anwalt, IHK, HWK fragen

von Robert S. (robertico)


Lesenswert?

Er sollte sich von seinem Meister bescheinigen lassen, dass er jahrelang 
selbstständig diese Tätigkeiten ausgeführt hat. Möglichst blumig.

Dann, so weiß ich, wird er in seinem Alter zu einer Sonderprüfung 
zugelassen.
Diese Prüfung ist zwar relativ leicht, aber man muss sich trozdem drauf 
vorbereiten.

Früher gab es ein Buch "Sackmann", dass alles beinhaltet was man als 
Meister wissen sollte. Nehme stark an, dass ist heute noch so.

Aber wie pnuebergang schon schrieb am besten bei der HWK im Bereich 
Handwerksrolle nachfragen. Seit der Deregulierung in der EU sind die 
Voraussetzungen noch lockerer geworden.

Gruß Robert

von Muecke (Gast)


Lesenswert?

Um mal Licht in die Sache zu bringen:

Na klar darf ein Elektromeister Auszubildende ausbilden, wer auch sonst?
Prüfen darf er (allein) nicht, das ist die Aufgabe des jeweiligen 
Prüfungsausschusses.

Nach 7 jähriger Tätigkeit in einem Beruf kann man jedoch zur 
Facharbeiterprüfung zugelassen werden, ohne das man an eine 
konventionelle duale Ausbildung (Betriebliche und Berufsschulausbildung) 
durchlaufen hat. Ob dies für alle Berufszweige gilt weiss ich nicht.

Gruss Muecke

von Gast (Gast)


Lesenswert?

Erst mal Danke.
Er möchte (will) ja nicht Meister werden, ICH (ING.) bin aber der 
Meinung das er das LOCKER machen könnte, aber er will nicht. Gut, damit 
muß man mit leben.
Werde mal bei der HWK anrufen. Der Kerl ist im Augenbilck wie die Maus
vor der Schlange.

von Jens P. (picler)


Lesenswert?

Robert Schmitz wrote:

> Dann, so weiß ich, wird er in seinem Alter zu einer Sonderprüfung
> zugelassen.

Ist aber eine "Kann"-Entscheidung der zuständigen IHK / HWK.

> Diese Prüfung ist zwar relativ leicht, aber man muss sich trozdem drauf
> vorbereiten.

Leicht, na ich weiß ja nicht. Das Problem dabei, eine Prüfung ist 
Theorie und hat mit der Praxis oft sehr wenig zu tun. Für einen 
Praktiker sind solche Prüfungen meist nicht zu bestehen. Manche HWK 
bieten zwar vor der Prüfung Theorie-Kurse an, wo innerhalb von drei 
Monaten das Wissen einer dreijährigen Ausbildung vermittelt wird, wenn 
man aber nicht mehr Anfang zwanzig ist, fällt das Lernen meist schon 
etwas schwerer...

> Aber wie pnuebergang schon schrieb am besten bei der HWK im Bereich
> Handwerksrolle nachfragen. Seit der Deregulierung in der EU sind die
> Voraussetzungen noch lockerer geworden.

Im Bereich Elektrotechnik ist es m. M. n. nicht wirklich lockerer 
geworden.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


Lesenswert?

Eventuell kann er sich statt des Elektrikers den Mechatroniker 
anerkennen lassen?

Die Sache ist etwas leichter, und für die Selbständigkeit benötigt man
keinen Meister.

Ich bin gelernter Elektriker und baute seit 10Jahren (für Andere)Aufzüge 
und reparierte sie.

Da ich mich nun ohne Meisterbrief selbständig machen wollte, bin ich zur 
WKO und habe um Anerkennung der Individuellen Befähigung gebeten, was 
ich ohne Prüfungsbrimorieum, nur mit Nachweis der bisherigen Tätigkeit 
bekam.

Bei der Bezirkshauptmanschaft habe ich damit und einigen 
Nachweisen(führungszeugnis,Geburts, Heiratsurkunde, Tätigkeisnachweise 
und arbeitszeugnisse) dann mein Gewerbe angemeldet und 3 tage später 
hatte ich den gewünschten Eintrag ins Gewerberegister.


Dies freilich als dütscher Staatsbürger in Österreich wo ich seit 3 
Jahren lebe.

Wie das in Deutschland jetzt, je nach Bundesland, gehandhabt wird weis 
ich freilich nicht. Aber die EU-Harmonisierung sollte da Einiges 
erleichtert haben.


Ansprechpartner wurden ja schon genannt.

von Galenus ein Reisender (Gast)


Lesenswert?

Hallo Gast,
hier mal ein paar Bücher für die Weiterbildung und Prüfung.
http://www.buecher-nach-isbn.info/3-87864/

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


Lesenswert?

Gast wrote:
> Erst mal Danke.
> Er möchte (will) ja nicht Meister werden,

Da ist deine Betreff-Zeile doch sehr widersprüchlich.

> ICH (ING.) bin aber der
> Meinung das er das LOCKER machen könnte, aber er will nicht.

Den Meister machen, oder den Ausbilder geben ohne Meister? Man, man, 
man, als Ing. solltest du dich etwas genauer ausdrücken können.

Du als Ing. könntest übrigens auch zur Ausbildung berechtigt sein. 
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG001200000 
§ 30 (2), Punkt 3. wobei schon § 30 (3) und (4) schon wieder schwammig 
Einschränkungen machen. Unter der Verantwortung des Ausbilders (also 
vielleicht unter deiner) dürfen andere "bei der Berufsausbildung 
mitwirken" § 28 (3) (also vielleicht dein Nicht-Meister).

Für Details: Anwalt, IHK, HWK fragen.

von micha (Gast)


Lesenswert?

Beim Elektromeister (IHK) weiss ich nicht, ob er ausbilden darf. Ein
Elektromeister (HWK) darf es auf jeden Fall. Weiss ich zufällig, da
ich selber einer bin. Ausbilden tue ich zwar nicht, aber vielleicht
gestatten es die Rahmenbedingungen mal igendwann. VG Micha

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.