Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Voraussetzungen für gewerblichen Verkauf von elektronischen Baugruppen?


von Tom (Gast)


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Ich möchte demnächst ein Gewerbe anmelden, um elektronische Baugruppen 
herstellen und an eine Firma verkaufen zu können. Eine entsprechende 
Haftpflichtversicherung werde ich zeitgleich abschließen. Sind für 
dieses Vorhaben noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen (brauche ich 
z.B. einen Meisterbrief) oder hättet Ihr sonst noch hilfreiche Hinweise 
und Tipps für mich?

Die Firma wird die Baugruppen in ihre Maschinen einbauen und 
weiterverkaufen. Welche Richtlinien (erstmal nur als Überblick - ich 
informiere mich dann jeweils nochmal konkret) gibt es/werde ich erfüllen 
müssen?

Schonmal vielen Dank für alle Antworten
Tom

von Gast4 (Gast)


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Frag die IHK, die sind dazu da.

Gast4

von Tom (Gast)


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Ok, IHK, versuch ichs dort.

Kann mir schonmal jemand im Voraus verraten, ob man dafür Meister sein 
muss? Ich glaube es ja nicht, aber wenn dem so wäre, hätte ich ein 
Problem...

Viele Grüße
Tom

von Bernd G. (Gast)


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> Kann mir schonmal jemand im Voraus verraten, ob man dafür Meister sein
muss?

Wenn du ein Gewerbe anmeldest und bei der Gewerbeanmeldung die 
Produktionsabsicht verkündest, wird sich höchstwahrscheinlich die 
Handwerkskammer bei dir auf die Matte stellen und von dir einen 
Meisterbrief verlangen (ersatzweise DDR-Facharbeiterbrief/Abschluss plus 
Dipl.-Ing. in der entsprechenden Fachrichtung - geht auch).
Geschickte Formulierung bei der Gewerbeanmeldung könnte helfen, aber 
nicht immer etwas nützen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Nein, die Produktionsabsicht ruft erstmal keine Handwerkskammer hervor.

"Interessant" wird es für die, wenn Du individuelle Baugruppen 
(Einzelstücke etc.) fertigst - eben wenn Dein Schaffen handwerklichen 
Charakter hat.

Selbstverständlich darfst Du elektronische Baugruppen in Serie (= 
industriell) produzieren - ganz ohne Meister.

Schreib am besten "industrielle Entwicklung, Fertigung und Vertrieb 
elektronischer Schaltungen" in Deine Anmeldung, dann bist Du bei der IHK 
- und die lassen Dich nicht mehr zur Handwerkskammer ziehen ;-)

Irgendsoetwas hatte ich damals auch geschrieben - das geht problemlos 
durch.

Kannst Dich aber auch von der IHK beraten lassen, wie Du am sichersten 
zu ihnen kommst ;-)

Chris D.

von Klaus W. (mfgkw)


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Falls du eine typische "ingenieursmäßige Tätigkeit" (glaubhaft i.W. nur
als Dipl-Ing.) ausübst, brauchst du auch gar kein Gewerbe.
Grob gesagt beruht das darauf, daß man mehr entwickelt und nicht handelt
(also mehr Eigenentwicklung verkauft und nicht Produkte ein- und
unverändert verkauft).
In diesem Fall darst du das alles als freiberufliche Tätigkeit 
deklarieren,
bist die Zwangsmitgliedschaft in der IHK los und zahlst keine 
Gewerbesteuer.
Den Meister kannst du dir dann auch sicher sparen.

Bei einer Nachfrage des Finanzamts (spätestens bei einer gelegentlichen
Betriebsprüfung) muss man dann aber auch klar machen können, dass man
mehr denkt und weniger handelt.

von schwups... (Gast)


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@Klaus Wachtler

Warum geht hier eigentlich jeder davon aus das der TE
ein Ingenieur ist? Das ist doch bisher gar nicht erwähnt worden.
Und überhaupt scheinen die meisten Poster nichts anderes zu kennen.
Es gibt auch andere Bildungs/Berufsgrade die ebenso das Recht haben
sollten beruflich sich selbständig zu machen. Gleiches Recht für alle.
Wenn man eine geistige Leistung anbietet kann man das getrost auch
als Freiberufler machen und gelegentliche Verkäufe jucken da keinen.
Wird aber überwiegend hergestellt und Handel betrieben ist ein
Gewerbeanmeldung nötig. Eine Gewerbeanmeldung als Kleingewerbehändler
reicht da allemal und kann nachträglich auch wieder geändert werden.
Zweck der Meldung ist div.Organisationen dieses Vorhaben mitzuteilen
weil die daran teilhaben wollen,z.B.Finanzamt,IHK,HWK und was weiß
ich noch alles. Einen Meister bräuchte man nur für die klassischen
Handwerksberufe.

von schwups... (Gast)


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Was ist denn TE?

"Threadersteller" vielleicht?

von Klaus W. (mfgkw)


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deshalb sagte ich doch auch: "falls..."

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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schwups... wrote:
> @Klaus Wachtler
>
> Warum geht hier eigentlich jeder davon aus das der TE
> ein Ingenieur ist?

Das tut hier bisher niemand.

> Das ist doch bisher gar nicht erwähnt worden.

Eben - von niemandem.

> Und überhaupt scheinen die meisten Poster nichts anderes zu kennen.

Hier in diesem Thread gibt es überhaupt nur eine Stelle, und die beginnt 
mit "Falls ...".
Mir ist schleierhaft, wie Du zu dieser Einschätzung kommst.

> Es gibt auch andere Bildungs/Berufsgrade die ebenso das Recht haben
> sollten beruflich sich selbständig zu machen. Gleiches Recht für alle.

Bestreitet niemand. JEDER darf sich selbstständig machen. FREIBERUFLICH 
arbeiten darf leider nicht jeder, bzw. fällt es schwer, das beim FA 
durhzudrücken.

> Wenn man eine geistige Leistung anbietet kann man das getrost auch
> als Freiberufler machen

Das schrieb der Vorposter bereits..

> Eine Gewerbeanmeldung als Kleingewerbehändler

Es gibt keinen "Kleingewerbehändler".
Entweder hast Du ein Gewerbe oder Du hast keines. Den Begriff 
"Kleingewerbe" gibt es nur bezüglich UStG. Mit der Gewerbeanmeldung hat 
das nichts zu tun.

> Zweck der Meldung ist div.Organisationen dieses Vorhaben mitzuteilen
> weil die daran teilhaben wollen,z.B.Finanzamt,IHK,HWK und was weiß
> ich noch alles. Einen Meister bräuchte man nur für die klassischen
> Handwerksberufe.

So isses.

Chris

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Klaus Wachtler wrote:
> deshalb sagte ich doch auch: "falls..."

Ah, da warst Du schneller ;-)

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