Forum: Offtopic Ausweis abgelaufen - Verwarnungsgeld im Nachhinein?


von Frank (Gast)


Lesenswert?

Ich habe gerade komische Post bekommen, das Bezirksamt will 30 Euro von 
mir.

Ok, mein Ausweis war am 2. April 2008 abgelaufen, ich habe erst Anfang 
März 2009 einen neuen beantragt und diesen am 24.03.2009 dann erhalten.

Mir ist schon klar, dass ich da nicht gemäß den Bestimmungen gehandelt 
habe, obwohl es mir ehrlich völlig wuescht ist. Ich weiss wer ich bin 
und vorzeigen musste ich den Ausweis in dieser Zeit auch nicht.

Was mich "krapft" ist die Tatsachen, dass die Verwarnung nun fast zwei 
Monate im Nachhinein kommt. Hätten die mich während der Zeit erwischt, 
nun gut ... ärgerlich aber verständlich.

Sollte ich in Widerspruch gehen oder besser "schauze halten und zahlen"?

Frank

von frank (Gast)


Lesenswert?

Hast du einen gültigen Reisepass in der Zeit gehabt? Wenn ja, dann bist 
du deiner Pflicht nachgekommen....
frank

von Gast0815 (Gast)


Lesenswert?

Reicht nicht auch ein Führerschein zum Ausweisen? Ist doch auch ein 
amtliches Dokument.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Nein.

von Dr. G. Reed (Gast)


Lesenswert?

Die Kommunen sind fast alle ziemlich klamm und sie versuchen halt soviel 
Geld wie möglich aufzutreiben...

von Werner (Gast)


Lesenswert?

Bei uns inder Gemeinde ist die "Überwachung" der Bürger schon so 
ausgereift, daß ich vor Ablauf meines Ausweises darauf hingewiesen wurde 
ihn zu erneuern. Spart zwar das Verwarnungsgeld - ist aber auch ein 
"erhebendes" Gefühl, wenn man in dieser Art und Weise kontrolliert wird.

von Conlost (Gast)


Lesenswert?

Ja die Zeiten ändern sich.

Ich habe bisher immer recht spät bemerkt,
das mein Personalausweis abgelaufen war,
weil man ja auch nicht täglich nachschaut,
ob er noch gültig ist.

Ich bin dann zur Gemeinde und habe einen
neuen beantragt, ohne das jemand etwas zu
mosern hatte.

Von Verwarnung oder Bußgeld war da nie
die Rede.

In letzter Zeit nutzt man anscheinend jede
sich bietende Gelegenheit um die Bürger
abzuzocken.

von Zum (Gast)


Lesenswert?

da kannst du nix machen du kannst froh sein das sie dir nicht einen
vorläufigen ausweis aufs auge gedrückt haben

von schwups... (Gast)


Lesenswert?

Steht im Bescheid ein Bezug zu welcher Verordnung
das ganze begründet ist? (Muß nachvollziehbar sein).
Wenn nicht, würde ich einen Anwalt beauftragen,
der dann Widerspruch einlegt. Ich hab die Erfahrung
gemacht das die Behörden den Bürger einfach
nicht ernst nehmen und einfach machen was sie wollen.
Heute hab ich in der schoen ein paar Tage alten Zeitung
gelesen das das Widerspruchsverfahren wieder mal geändert
wurde. Ich kann allerdings nicht sagen ob es hier überhaupt
für diesen Fall anwendbar ist.
Hinweislich sollte in dem Bescheid stehen das die Behörde
bei Zweifeln am Bescheid....bla...bla....
Dann kann es sein das man als Bürger wohl endlich ernst genommen
wird und den Bürokratismus etwas gemildert wird.

von Frank (Gast)


Lesenswert?

Ich kann ja nicht bestreiten, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen 
habe. Was ich für pervers halte, ist die Reaktion darauf, nachem das 
Ganze schon fast zwei Monate erledigt ist.

Frank

von Gast0815 (Gast)


Lesenswert?

Falls das hier verbindlich ist:
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html
gilt der Reisepass auf jeden Fall. Ich würd Einspruch erheben mit 
Hinweis auf einen gültigen Reisepass.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Frank schrieb:
> Ich kann ja nicht bestreiten, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen
> habe. Was ich für pervers halte, ist die Reaktion darauf, nachem das
> Ganze schon fast zwei Monate erledigt ist.
>
> Frank

Dann bezahl halt nicht und laß es auf eine Ersatzfreiheitsstrafe 
ankommen...

von Zum (Gast)


Lesenswert?

ich hab damals 10 dm bezahlt

von Thilo M. (Gast)


Lesenswert?

Bei mir hat es 2005 keine Sau interessiert (war 3 jahre drüber).
Neuen ausgestellt bekommen (10 Jahre gültig) und gut war.

von Mario H. (djacme)


Lesenswert?

Auch wenns OT ist: Wäre es in so einem Fall (man merkt das sein Perso 
abgelaufen ist) sinnvoller zu behauptet man hat den verloren, 
ausversehen verbrannt oder er wurde gestohlen? Können die ohne den 
Ausweis in der Hand zu halten feststellen wan der abgelaufen war?

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Mario Hagen schrieb:
> Können die ohne den
> Ausweis in der Hand zu halten feststellen wan der abgelaufen war?

Ja.

von Knochen K. (Firma: Riesenhoster in EU) (knochenkotzer)


Lesenswert?

Ich bin 5 Jahre ohne gültigen Perso rumgelatscht und keinen hat es 
gejuckt.
Selbst ohne Reisepass.

von Simon K. (simon) Benutzerseite


Lesenswert?

Ich kannte mal jemanden, der hatte selbst mit 23 noch überhaupt nie 
einen Perso gehabt.

von Knochen K. (Firma: Riesenhoster in EU) (knochenkotzer)


Lesenswert?

Eben!!!
Wozu auch?

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


Lesenswert?

> 30 Euro

Trage es wie an Mann, anzubuchen unter Tücken des Alltags - Das Leben 
ist ungerecht.

Du kannst dich natürlich furchtbar drüber aufregen, einen Anwalt 
einschalten, vor dem Verfassungsgericht klagen oder was auch immer. Oder 
du kannst dir deinen Frieden mit lächerlichen 30 Euro erkaufen, dem 
Gegenwert von vier bis fünf Kinokarten, einmal Falschparken oder einmal 
schlecht Essen gehen.

von Hannes Lux (Gast)


Lesenswert?

Solltest Du mit Hilfe eines Anwaltes den Prozess gewinnen, dann wirst Du 
auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben. Kanst ja mal rechnen, was 
günstiger ist...

...

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


Lesenswert?

> Solltest Du mit Hilfe eines Anwaltes den Prozess gewinnen, dann wirst Du
> auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben.

Das habe ich nicht vor, aber mal interessehalber: Wieso sollte ich 
darauf sitzenbleiben? Ist es nicht so, dass der Verlierer zahlt?

Frank

von Peter (Gast)


Lesenswert?

nein ist nicht so dann könntest du gegen alles klagen

von Ingenieur (Gast)


Lesenswert?

> Ist es nicht so, dass der Verlierer zahlt?

Doch, allerdings gibt es da das Kleingedruckte zu beachten:

Der Verlierer bezahlt nur Deine notwendigen Auslagen. Welche Auslagen 
notwendig sind, bestimmt indirekt das Gesetz. Das ist abhängig vom 
Streiwert. Und bei solchen kleinen Summen sind die daraus abgeleiteten 
Beträge für Anwälte etc. so klein, dass sich kein Anwalt findet, der das 
für diese paar Euros macht. Also wird Dein Anwalt mit Dir einen 
Honorvertrag machen, sprich er verlangt einen Stundenlohn. Davon 
bekommst Du nur den gestzlich festgelegten Auslagenersatz erstattet, 
egal wieviel Stunden in der Wirklichkeit angefallen sind.

Wegen solchen Kleinbeträgen lohnt es sich nur, aus purem Idealismus zu 
klagen. Das wissen Staat und Behörden natürlich. Darum sind sie auch oft 
so unverschämt.

von Browncoat (Gast)


Lesenswert?

Da es in Dtl. keine Ausweispflicht gibt, dürfte es doch auch keine 
Pflicht geben einen zu beantragen / zu erneuern. Meist interessierts nur 
das Arbeitsamt, wenn du von denen was willst, ob der Perso noch gültig 
ist.

MfG BC

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Browncoat schrieb:
> Da es in Dtl. keine Ausweispflicht gibt, ...

Wenn du dir den oben zitierten §1 des PersAuswG durchgelesen hättest,
wüsstest du, dass deine Behauptung Quatsch ist (zumindest, falls
"Dtl." bei dir die Bundesrepublik Deutschland meint).

von Browncoat (Gast)


Lesenswert?

Gut, Ausweispflicht im Sinne von man MUSS einen besitzen, da geb ich dir 
recht. Aber man MUSS den Ausweis nicht mitführen, es erleichtert einem 
nur das Leben für den Fall einer Ausweiskontrolle. Ansonsten heisst es 
nämlich Identitätsfeststellung aufm Amt. Ein Bußgeld kann einem aber 
nicht abgeknöpft werden, wenn man den Perso nicht dabei hat.

MfG BC

von schwups... (Gast)


Lesenswert?

@Ingenieur
>Der Verlierer bezahlt nur Deine notwendigen Auslagen. Welche Auslagen
>notwendig sind, bestimmt indirekt das Gesetz. Das ist abhängig vom
>Streiwert. Und bei solchen kleinen Summen sind die daraus abgeleiteten
>Beträge für Anwälte etc. so klein, dass sich kein Anwalt findet, der das
>für diese paar Euros macht. Also wird Dein Anwalt mit Dir einen
>Honorvertrag machen, sprich er verlangt einen Stundenlohn. Davon
>bekommst Du nur den gestzlich festgelegten Auslagenersatz erstattet,
>egal wieviel Stunden in der Wirklichkeit angefallen sind.


Du bist du aber pessimistisch.
Natürlich findet man einen Anwalt für Kleinkram weil
es sich rechnet wenn man Stammmandanten hat und so für
einen guten Ruf sorgt. Anwälte dürfen nämlich nicht
so aggressiv werben wie andere Gewerbliche das normaler-
weise tun. Ist eben von der Kanzleiauslastung mit abhängig.
In Städten ab 5k Einwohner sollte das kein Problem sein.
Die Anwälte neigen zwar dazu die Angelegenheit hin und
wieder auch mal gegen die Mauer zu fahren weil die sich
nicht so leidenschaftlich darum kümmern oder sich bei Ihrer 
Rechtsauffassung zur Unzeit um 180Grad drehen, aber wenn
die Rechtslage hochgradig eindeutig ist, macht das jeder
Anwalt mit Kusshand.
Anständige Anwälte beurteilen das Rechtsproblem vorbefasslich
und lehnen das gegebenenfalls ab wenn Aufwand und Nutzen
uninteressant sind. Das zeichnet einen fairen Anwalt aus.
Man muß allerdings auch ein wenig schlau sein und Forderungen
stellen, z.B. nach ausführlicher schriftlicher Rechtsberatung.
Mündlich ist das häufig Murks weil es dann oft zu dieser bereits
erwähnten Meinungsumkehr kommmt. Auch Anwälte haften.
Mir scheint das das Verhalten darin begründet liegt, das Kleinkram
bei Arbeitsmangel leichtfertig angenommen wurde und bei
Überarbeitung oder guter Kanzleiauslastung nicht braucht,
bzw. den Balast man dann schnell wieder los sein will.
Es ist eben nicht jeder Anwalts Liebling(Das gabs nur im Fernsehen).
Da muß man eben aufpassen. Honorarverträge machen die bei
Kleinkram wohl kaum,oder? Hab damit kein Erfahrung.
Wenn man den Prozeß gewinnt, brauch man gewöhnlich keine
Kosten tragen weil das der Verlierer zu zahlen hat.
Der muß eben nur seinen eigenen Anwalt(falls vorhanden),
die Gerichtskosten, den gegnerischen Anwalt nach Gebühren-
ordnung und den Streitgegenstand (sofern Geldlich) berappen.
Ich hab das immer nur so erlebt.(Amtsgericht)
Wären die Meinungen von Anwälten so zuverlässig wie man das
als Laie erwartet, warum gehts dann doch immer wieder vor
Gericht? Der Anwalt der unterlegenen Partei muß dann wohl
die falsche Rechtsauffassung gehabt haben. Unfair finde ich
das ich als Verlierer dann auch noch für diesen Pfuscher
zahlen muß. Hatte ich leider auch schon mal. Der Anwalt
hat mich dann nie wieder gesehen. Egal wie kompetent die
sich geben, bei Misserfolg kann man sich gewöhnlich einen
neuen suchen weil das Vertrauen dann irreparabel gestört ist.
Man sollte bei der Rechtssuche mehr Referenzen verlangen können
in der Art welche Streitigkeiten bisher erfolgreich vertreten
wurden und welche nicht. So ist das ganze nur großer Besch...

von Harry U. (harryup)


Lesenswert?

hi,
die Nummer mit Referenzen kann man getrost vergessen, die Benennung von 
anderen Mandanten und deren Verfahren würde einen massiven Verstoss 
gegen die Verschwiegenheitspflicht eines jeden Anwaltes darstellen und 
führt im extremsten Fall u.U. zum Entzug der Zulassung.
Anwälte kann man sich bestenfalls aus dem Bekanntenkreis empfehlen 
lassen, wenn man verlässlich nicht die 'Pfeifen' haben will.
Abgerechnet werden Verfahren seit geraumer Zeit nach RVG, welches den 
Streit- oder Gegenstandwert zugrunde legt, Zeithonorare kann ein Anwalt 
aushandeln, wird aber bei Standards kaum geschehen.
Bei o.g. Fall handelt es sich um einen absoluten Standard. Die 
Ausweispflicht besteht in D nun mal, ob aber die Eigenschaft 
'abgelaufen' einen Verstoss gegen ein Gesetz oder eine 
Ordnungswidrigkeit darstellt, müsste eben mal geprüft werden.
Hilfreich ist immer die Grundlage, aufgrund derer das Bussgeld (oder was 
auch immer) erhoben wird, die sollte aus dem Bescheid unmissverständlich 
hervorgehen.
Grüssens, harry

von schwups... (Gast)


Lesenswert?

>die Nummer mit Referenzen kann man getrost vergessen, die Benennung von
>anderen Mandanten und deren Verfahren würde einen massiven Verstoss
>gegen die Verschwiegenheitspflicht eines jeden Anwaltes darstellen und
>führt im extremsten Fall u.U. zum Entzug der Zulassung.

Das wäre klar und mir auch nicht Recht wenn meine Fälle
so offengelegt würden. Aber ohne Namens- und Ortsangaben,
also Anonym wäre das doch denkbar sinnvoll. z.B. wenn in 
Mieterangelegenheiten der Anwalt ne richtige Flasche ist
und bei Schadenersatzforderungen ein As, wäre so ein
Erkenntnis doch sehr nützlich. Hinge natürlich auch stark
von der Sachlage ab. Was von Anwälten an Rechtsrat im Web
veröffentlicht wird wäre schon mal ein Anfang aber nur
Urteile von bestimmten Sachlagen hätten nur Gewicht ob
gleich die Gerichte bei nahezu gleichen Sachverhalten
manchmal so und manchmal anders entscheiden. Ich finde
der Anwalt sollte ein finazielles Anreiz haben den
Rechtsstreit für seinen Mandanten auch zu gewinnen.
Zur Zeit kann es den Juristen egal sein weil die Ihre
Gebühren immer bekommen, ob Erfolg oder Misserfolg.
Dadurch wird die Rechtssuche fast reine Glückssache.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.