Ich habe gerade komische Post bekommen, das Bezirksamt will 30 Euro von mir. Ok, mein Ausweis war am 2. April 2008 abgelaufen, ich habe erst Anfang März 2009 einen neuen beantragt und diesen am 24.03.2009 dann erhalten. Mir ist schon klar, dass ich da nicht gemäß den Bestimmungen gehandelt habe, obwohl es mir ehrlich völlig wuescht ist. Ich weiss wer ich bin und vorzeigen musste ich den Ausweis in dieser Zeit auch nicht. Was mich "krapft" ist die Tatsachen, dass die Verwarnung nun fast zwei Monate im Nachhinein kommt. Hätten die mich während der Zeit erwischt, nun gut ... ärgerlich aber verständlich. Sollte ich in Widerspruch gehen oder besser "schauze halten und zahlen"? Frank
Hast du einen gültigen Reisepass in der Zeit gehabt? Wenn ja, dann bist du deiner Pflicht nachgekommen.... frank
Reicht nicht auch ein Führerschein zum Ausweisen? Ist doch auch ein amtliches Dokument.
Die Kommunen sind fast alle ziemlich klamm und sie versuchen halt soviel Geld wie möglich aufzutreiben...
Bei uns inder Gemeinde ist die "Überwachung" der Bürger schon so ausgereift, daß ich vor Ablauf meines Ausweises darauf hingewiesen wurde ihn zu erneuern. Spart zwar das Verwarnungsgeld - ist aber auch ein "erhebendes" Gefühl, wenn man in dieser Art und Weise kontrolliert wird.
Ja die Zeiten ändern sich. Ich habe bisher immer recht spät bemerkt, das mein Personalausweis abgelaufen war, weil man ja auch nicht täglich nachschaut, ob er noch gültig ist. Ich bin dann zur Gemeinde und habe einen neuen beantragt, ohne das jemand etwas zu mosern hatte. Von Verwarnung oder Bußgeld war da nie die Rede. In letzter Zeit nutzt man anscheinend jede sich bietende Gelegenheit um die Bürger abzuzocken.
da kannst du nix machen du kannst froh sein das sie dir nicht einen vorläufigen ausweis aufs auge gedrückt haben
Steht im Bescheid ein Bezug zu welcher Verordnung das ganze begründet ist? (Muß nachvollziehbar sein). Wenn nicht, würde ich einen Anwalt beauftragen, der dann Widerspruch einlegt. Ich hab die Erfahrung gemacht das die Behörden den Bürger einfach nicht ernst nehmen und einfach machen was sie wollen. Heute hab ich in der schoen ein paar Tage alten Zeitung gelesen das das Widerspruchsverfahren wieder mal geändert wurde. Ich kann allerdings nicht sagen ob es hier überhaupt für diesen Fall anwendbar ist. Hinweislich sollte in dem Bescheid stehen das die Behörde bei Zweifeln am Bescheid....bla...bla.... Dann kann es sein das man als Bürger wohl endlich ernst genommen wird und den Bürokratismus etwas gemildert wird.
Ich kann ja nicht bestreiten, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Was ich für pervers halte, ist die Reaktion darauf, nachem das Ganze schon fast zwei Monate erledigt ist. Frank
Falls das hier verbindlich ist: http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html gilt der Reisepass auf jeden Fall. Ich würd Einspruch erheben mit Hinweis auf einen gültigen Reisepass.
Frank schrieb: > Ich kann ja nicht bestreiten, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen > habe. Was ich für pervers halte, ist die Reaktion darauf, nachem das > Ganze schon fast zwei Monate erledigt ist. > > Frank Dann bezahl halt nicht und laß es auf eine Ersatzfreiheitsstrafe ankommen...
Bei mir hat es 2005 keine Sau interessiert (war 3 jahre drüber). Neuen ausgestellt bekommen (10 Jahre gültig) und gut war.
Auch wenns OT ist: Wäre es in so einem Fall (man merkt das sein Perso abgelaufen ist) sinnvoller zu behauptet man hat den verloren, ausversehen verbrannt oder er wurde gestohlen? Können die ohne den Ausweis in der Hand zu halten feststellen wan der abgelaufen war?
Mario Hagen schrieb: > Können die ohne den > Ausweis in der Hand zu halten feststellen wan der abgelaufen war? Ja.
Ich bin 5 Jahre ohne gültigen Perso rumgelatscht und keinen hat es gejuckt. Selbst ohne Reisepass.
Ich kannte mal jemanden, der hatte selbst mit 23 noch überhaupt nie einen Perso gehabt.
> 30 Euro
Trage es wie an Mann, anzubuchen unter Tücken des Alltags - Das Leben
ist ungerecht.
Du kannst dich natürlich furchtbar drüber aufregen, einen Anwalt
einschalten, vor dem Verfassungsgericht klagen oder was auch immer. Oder
du kannst dir deinen Frieden mit lächerlichen 30 Euro erkaufen, dem
Gegenwert von vier bis fünf Kinokarten, einmal Falschparken oder einmal
schlecht Essen gehen.
Solltest Du mit Hilfe eines Anwaltes den Prozess gewinnen, dann wirst Du auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben. Kanst ja mal rechnen, was günstiger ist... ...
> Solltest Du mit Hilfe eines Anwaltes den Prozess gewinnen, dann wirst Du > auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben. Das habe ich nicht vor, aber mal interessehalber: Wieso sollte ich darauf sitzenbleiben? Ist es nicht so, dass der Verlierer zahlt? Frank
nein ist nicht so dann könntest du gegen alles klagen
> Ist es nicht so, dass der Verlierer zahlt?
Doch, allerdings gibt es da das Kleingedruckte zu beachten:
Der Verlierer bezahlt nur Deine notwendigen Auslagen. Welche Auslagen
notwendig sind, bestimmt indirekt das Gesetz. Das ist abhängig vom
Streiwert. Und bei solchen kleinen Summen sind die daraus abgeleiteten
Beträge für Anwälte etc. so klein, dass sich kein Anwalt findet, der das
für diese paar Euros macht. Also wird Dein Anwalt mit Dir einen
Honorvertrag machen, sprich er verlangt einen Stundenlohn. Davon
bekommst Du nur den gestzlich festgelegten Auslagenersatz erstattet,
egal wieviel Stunden in der Wirklichkeit angefallen sind.
Wegen solchen Kleinbeträgen lohnt es sich nur, aus purem Idealismus zu
klagen. Das wissen Staat und Behörden natürlich. Darum sind sie auch oft
so unverschämt.
Da es in Dtl. keine Ausweispflicht gibt, dürfte es doch auch keine Pflicht geben einen zu beantragen / zu erneuern. Meist interessierts nur das Arbeitsamt, wenn du von denen was willst, ob der Perso noch gültig ist. MfG BC
Browncoat schrieb:
> Da es in Dtl. keine Ausweispflicht gibt, ...
Wenn du dir den oben zitierten §1 des PersAuswG durchgelesen hättest,
wüsstest du, dass deine Behauptung Quatsch ist (zumindest, falls
"Dtl." bei dir die Bundesrepublik Deutschland meint).
Gut, Ausweispflicht im Sinne von man MUSS einen besitzen, da geb ich dir recht. Aber man MUSS den Ausweis nicht mitführen, es erleichtert einem nur das Leben für den Fall einer Ausweiskontrolle. Ansonsten heisst es nämlich Identitätsfeststellung aufm Amt. Ein Bußgeld kann einem aber nicht abgeknöpft werden, wenn man den Perso nicht dabei hat. MfG BC
@Ingenieur >Der Verlierer bezahlt nur Deine notwendigen Auslagen. Welche Auslagen >notwendig sind, bestimmt indirekt das Gesetz. Das ist abhängig vom >Streiwert. Und bei solchen kleinen Summen sind die daraus abgeleiteten >Beträge für Anwälte etc. so klein, dass sich kein Anwalt findet, der das >für diese paar Euros macht. Also wird Dein Anwalt mit Dir einen >Honorvertrag machen, sprich er verlangt einen Stundenlohn. Davon >bekommst Du nur den gestzlich festgelegten Auslagenersatz erstattet, >egal wieviel Stunden in der Wirklichkeit angefallen sind. Du bist du aber pessimistisch. Natürlich findet man einen Anwalt für Kleinkram weil es sich rechnet wenn man Stammmandanten hat und so für einen guten Ruf sorgt. Anwälte dürfen nämlich nicht so aggressiv werben wie andere Gewerbliche das normaler- weise tun. Ist eben von der Kanzleiauslastung mit abhängig. In Städten ab 5k Einwohner sollte das kein Problem sein. Die Anwälte neigen zwar dazu die Angelegenheit hin und wieder auch mal gegen die Mauer zu fahren weil die sich nicht so leidenschaftlich darum kümmern oder sich bei Ihrer Rechtsauffassung zur Unzeit um 180Grad drehen, aber wenn die Rechtslage hochgradig eindeutig ist, macht das jeder Anwalt mit Kusshand. Anständige Anwälte beurteilen das Rechtsproblem vorbefasslich und lehnen das gegebenenfalls ab wenn Aufwand und Nutzen uninteressant sind. Das zeichnet einen fairen Anwalt aus. Man muß allerdings auch ein wenig schlau sein und Forderungen stellen, z.B. nach ausführlicher schriftlicher Rechtsberatung. Mündlich ist das häufig Murks weil es dann oft zu dieser bereits erwähnten Meinungsumkehr kommmt. Auch Anwälte haften. Mir scheint das das Verhalten darin begründet liegt, das Kleinkram bei Arbeitsmangel leichtfertig angenommen wurde und bei Überarbeitung oder guter Kanzleiauslastung nicht braucht, bzw. den Balast man dann schnell wieder los sein will. Es ist eben nicht jeder Anwalts Liebling(Das gabs nur im Fernsehen). Da muß man eben aufpassen. Honorarverträge machen die bei Kleinkram wohl kaum,oder? Hab damit kein Erfahrung. Wenn man den Prozeß gewinnt, brauch man gewöhnlich keine Kosten tragen weil das der Verlierer zu zahlen hat. Der muß eben nur seinen eigenen Anwalt(falls vorhanden), die Gerichtskosten, den gegnerischen Anwalt nach Gebühren- ordnung und den Streitgegenstand (sofern Geldlich) berappen. Ich hab das immer nur so erlebt.(Amtsgericht) Wären die Meinungen von Anwälten so zuverlässig wie man das als Laie erwartet, warum gehts dann doch immer wieder vor Gericht? Der Anwalt der unterlegenen Partei muß dann wohl die falsche Rechtsauffassung gehabt haben. Unfair finde ich das ich als Verlierer dann auch noch für diesen Pfuscher zahlen muß. Hatte ich leider auch schon mal. Der Anwalt hat mich dann nie wieder gesehen. Egal wie kompetent die sich geben, bei Misserfolg kann man sich gewöhnlich einen neuen suchen weil das Vertrauen dann irreparabel gestört ist. Man sollte bei der Rechtssuche mehr Referenzen verlangen können in der Art welche Streitigkeiten bisher erfolgreich vertreten wurden und welche nicht. So ist das ganze nur großer Besch...
hi, die Nummer mit Referenzen kann man getrost vergessen, die Benennung von anderen Mandanten und deren Verfahren würde einen massiven Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht eines jeden Anwaltes darstellen und führt im extremsten Fall u.U. zum Entzug der Zulassung. Anwälte kann man sich bestenfalls aus dem Bekanntenkreis empfehlen lassen, wenn man verlässlich nicht die 'Pfeifen' haben will. Abgerechnet werden Verfahren seit geraumer Zeit nach RVG, welches den Streit- oder Gegenstandwert zugrunde legt, Zeithonorare kann ein Anwalt aushandeln, wird aber bei Standards kaum geschehen. Bei o.g. Fall handelt es sich um einen absoluten Standard. Die Ausweispflicht besteht in D nun mal, ob aber die Eigenschaft 'abgelaufen' einen Verstoss gegen ein Gesetz oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, müsste eben mal geprüft werden. Hilfreich ist immer die Grundlage, aufgrund derer das Bussgeld (oder was auch immer) erhoben wird, die sollte aus dem Bescheid unmissverständlich hervorgehen. Grüssens, harry
>die Nummer mit Referenzen kann man getrost vergessen, die Benennung von >anderen Mandanten und deren Verfahren würde einen massiven Verstoss >gegen die Verschwiegenheitspflicht eines jeden Anwaltes darstellen und >führt im extremsten Fall u.U. zum Entzug der Zulassung. Das wäre klar und mir auch nicht Recht wenn meine Fälle so offengelegt würden. Aber ohne Namens- und Ortsangaben, also Anonym wäre das doch denkbar sinnvoll. z.B. wenn in Mieterangelegenheiten der Anwalt ne richtige Flasche ist und bei Schadenersatzforderungen ein As, wäre so ein Erkenntnis doch sehr nützlich. Hinge natürlich auch stark von der Sachlage ab. Was von Anwälten an Rechtsrat im Web veröffentlicht wird wäre schon mal ein Anfang aber nur Urteile von bestimmten Sachlagen hätten nur Gewicht ob gleich die Gerichte bei nahezu gleichen Sachverhalten manchmal so und manchmal anders entscheiden. Ich finde der Anwalt sollte ein finazielles Anreiz haben den Rechtsstreit für seinen Mandanten auch zu gewinnen. Zur Zeit kann es den Juristen egal sein weil die Ihre Gebühren immer bekommen, ob Erfolg oder Misserfolg. Dadurch wird die Rechtssuche fast reine Glückssache.
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