Forum: Ausbildung, Studium & Beruf 400€-Job aufgeben für Facharbeiteranstellung


von Peter (Gast)


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Hallo,

habe jetzt nebenher zur Schule nen 400€-Job als Installateur gehabt. Nun 
habe ich bis zum Studiumsbeginn ne feste Anstellung als Facharbeiter.

Frage 1: Muss ich den 400€-Job ordentlich kündigen? Brauch ihn ja nicht 
mehr!

Frage 2: Die Tätigkeit hat ca. 1/2 Jahr gedauert. Kann ich da n 
Arbeitszeugnis verlangen?

Frage 3: Brauch ich für die 4 Monate Festanstellung eine eigene 
Krankenversicherung? Bin ja als Schüler bei meinen Eltern dabei gewesen!


MFG Peter

von Jens P. (Gast)


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Zu 1 und 2 weiss ich nichts, aber Versicherung wirste schon brauchen!

Darf man mal fragen was das für ein Job ist wo ein Schüler Facharbeiter 
spielen darf (will dich hier nicht anmachen, kann ja sein dassde 
wirklich was drauf hast)

Gruß,
Jens

von Peter (Gast)


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Ich habe bereits eine Lehre als Elektroniker hinter mir - darum darf ich 
auch Facharbeiter spielen!

von schwups... (Gast)


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>Frage 1: Muss ich den 400€-Job ordentlich kündigen? Brauch ihn ja nicht
>mehr!
Dein alter Chef wird dir schon sagen ob du eine Kündigungsfrist
einzuhalten hast. Ich nehme aber an, nein. War ja wohl keine Vollzeit?
>Frage 2: Die Tätigkeit hat ca. 1/2 Jahr gedauert. Kann ich da n
>Arbeitszeugnis verlangen?
Wenn du dir von dem Zeugnis etwas versprichst? Fraglich ob sich Chefs
bei geringfügig Beschäftigten überhaupt die Mühe machen wollen.
Einen Rechtsanspruch würde ich mal bejahen. Evtl. könnte dein neuer AG
eine Jahresurlaubbescheinigung verlangen. Wenn es aber deine erste
Vollzeitstelle ist, denke ich wird er annehmen das du noch keinen
hattest und gut. Ist auch ne Frage ob bei nem 400Euro Job
Urlaubsanspruch bestand und auch gewährt wurde.(Auf Grund der 
Gleichbehandlung würde ich vorsichtig das annehmen).
>Frage 3: Brauch ich für die 4 Monate Festanstellung eine eigene
>Krankenversicherung? Bin ja als Schüler bei meinen Eltern dabei
>gewesen!
Als Facharbeiter bist du bei deinem Arbeitgeber über deinen Lohn
anteilig gesetzlich pflichtversichert. Damit entfällt dann die
familiäre Mitversicherung endgültig.
Kannst ja mal auf dieser Webseite deinen Lohn eingeben und sehen
wie deine Lohnabrechnung voraussichtlich aussehen wird. Da ist
dann auch die Krankenversicherung drin.
http://www.nettolohn.de/

Angaben ohne Gewähr.

von Jens P. (Gast)


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Peter schrieb:
> Ich habe bereits eine Lehre als Elektroniker hinter mir - darum darf ich
> auch Facharbeiter spielen!

Allright :-)

Hatte mich eben nur etwas gewundert.

von egal (Gast)


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Hi,

frag doch mal bei der KK deiner Wahl nach. Für kurzzeitige 
Beschäftigungen (ich meine es wären drei Monate) kannst du in der 
Familienversicherung bleiben.

>  Damit entfällt dann die familiäre Mitversicherung endgültig.
Nein, nur solange du < 27 Jahren bist und eigenes Einkommen hast. Nach 
den 4 Monaten solltest du also wieder mitversichert sein.

MfG
Holger

von schwups... (Gast)


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Die Familienversicherung endet schon nach der Beendigung der ERSTEN 
Berufsausbildung. Aber ich würde das ruhig bei der nächstgelegenen
gesetzlichen Krankenversicherung (z.B.AOK) nochmal bestätigen lassen.
Das Forum ist dafür nicht zuverlässig genug.

Ohne Gewähr.

von Fabian B. (fabs)


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Die Mitversicherung gilt aber eigentlich nur wenn noch keine 
abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Wenn du also eine 
abgeschlossene Lehre hast, wundert mich das etwas.
Die 27 stimmt so auch nicht...bei manchen Versicherungen geht das nur 
bis 25, bei anderen bis 30. Unabhängig von der Ausbildung.
Solltest du als Student dann wieder nen Nebenjob haben bei dem du über 
400€ verdienst, brauchst du auch selbst eine Versicherung. 
Familienversichern geht dann nimmer. Aber da gibts dann den 
Studententarif (ebenfalls u.U. mit Altersbeschränkung) zum Festpreis 
(rund 70€/Monat).

Gru?
Fabian

von Nam T. (namtam)


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schwups... schrieb:
> Als Facharbeiter bist du bei deinem Arbeitgeber über deinen Lohn
> anteilig gesetzlich pflichtversichert. Damit entfällt dann die
> familiäre Mitversicherung endgültig.
Sollte das nicht nur die BUV sein? Dann würde er doch trotzdem noch eine 
NBUV benötigen, oder?

von schwups... (Gast)


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Die BUV bezahlt der Arbeitgeber allein.NBUV sagt mir jetzt nichts.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen AN und AG je zu 
Hälfte.Eigentlich Augenwischerei weil der AG ja alles zahlt.

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