Hallo, habe jetzt nebenher zur Schule nen 400€-Job als Installateur gehabt. Nun habe ich bis zum Studiumsbeginn ne feste Anstellung als Facharbeiter. Frage 1: Muss ich den 400€-Job ordentlich kündigen? Brauch ihn ja nicht mehr! Frage 2: Die Tätigkeit hat ca. 1/2 Jahr gedauert. Kann ich da n Arbeitszeugnis verlangen? Frage 3: Brauch ich für die 4 Monate Festanstellung eine eigene Krankenversicherung? Bin ja als Schüler bei meinen Eltern dabei gewesen! MFG Peter
Zu 1 und 2 weiss ich nichts, aber Versicherung wirste schon brauchen! Darf man mal fragen was das für ein Job ist wo ein Schüler Facharbeiter spielen darf (will dich hier nicht anmachen, kann ja sein dassde wirklich was drauf hast) Gruß, Jens
Ich habe bereits eine Lehre als Elektroniker hinter mir - darum darf ich auch Facharbeiter spielen!
>Frage 1: Muss ich den 400€-Job ordentlich kündigen? Brauch ihn ja nicht >mehr! Dein alter Chef wird dir schon sagen ob du eine Kündigungsfrist einzuhalten hast. Ich nehme aber an, nein. War ja wohl keine Vollzeit? >Frage 2: Die Tätigkeit hat ca. 1/2 Jahr gedauert. Kann ich da n >Arbeitszeugnis verlangen? Wenn du dir von dem Zeugnis etwas versprichst? Fraglich ob sich Chefs bei geringfügig Beschäftigten überhaupt die Mühe machen wollen. Einen Rechtsanspruch würde ich mal bejahen. Evtl. könnte dein neuer AG eine Jahresurlaubbescheinigung verlangen. Wenn es aber deine erste Vollzeitstelle ist, denke ich wird er annehmen das du noch keinen hattest und gut. Ist auch ne Frage ob bei nem 400Euro Job Urlaubsanspruch bestand und auch gewährt wurde.(Auf Grund der Gleichbehandlung würde ich vorsichtig das annehmen). >Frage 3: Brauch ich für die 4 Monate Festanstellung eine eigene >Krankenversicherung? Bin ja als Schüler bei meinen Eltern dabei >gewesen! Als Facharbeiter bist du bei deinem Arbeitgeber über deinen Lohn anteilig gesetzlich pflichtversichert. Damit entfällt dann die familiäre Mitversicherung endgültig. Kannst ja mal auf dieser Webseite deinen Lohn eingeben und sehen wie deine Lohnabrechnung voraussichtlich aussehen wird. Da ist dann auch die Krankenversicherung drin. http://www.nettolohn.de/ Angaben ohne Gewähr.
Peter schrieb: > Ich habe bereits eine Lehre als Elektroniker hinter mir - darum darf ich > auch Facharbeiter spielen! Allright :-) Hatte mich eben nur etwas gewundert.
Hi,
frag doch mal bei der KK deiner Wahl nach. Für kurzzeitige
Beschäftigungen (ich meine es wären drei Monate) kannst du in der
Familienversicherung bleiben.
> Damit entfällt dann die familiäre Mitversicherung endgültig.
Nein, nur solange du < 27 Jahren bist und eigenes Einkommen hast. Nach
den 4 Monaten solltest du also wieder mitversichert sein.
MfG
Holger
Die Familienversicherung endet schon nach der Beendigung der ERSTEN Berufsausbildung. Aber ich würde das ruhig bei der nächstgelegenen gesetzlichen Krankenversicherung (z.B.AOK) nochmal bestätigen lassen. Das Forum ist dafür nicht zuverlässig genug. Ohne Gewähr.
Die Mitversicherung gilt aber eigentlich nur wenn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Wenn du also eine abgeschlossene Lehre hast, wundert mich das etwas. Die 27 stimmt so auch nicht...bei manchen Versicherungen geht das nur bis 25, bei anderen bis 30. Unabhängig von der Ausbildung. Solltest du als Student dann wieder nen Nebenjob haben bei dem du über 400€ verdienst, brauchst du auch selbst eine Versicherung. Familienversichern geht dann nimmer. Aber da gibts dann den Studententarif (ebenfalls u.U. mit Altersbeschränkung) zum Festpreis (rund 70€/Monat). Gru? Fabian
schwups... schrieb: > Als Facharbeiter bist du bei deinem Arbeitgeber über deinen Lohn > anteilig gesetzlich pflichtversichert. Damit entfällt dann die > familiäre Mitversicherung endgültig. Sollte das nicht nur die BUV sein? Dann würde er doch trotzdem noch eine NBUV benötigen, oder?
Die BUV bezahlt der Arbeitgeber allein.NBUV sagt mir jetzt nichts. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen AN und AG je zu Hälfte.Eigentlich Augenwischerei weil der AG ja alles zahlt.
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