http://www.n-tv.de/1158170.html auch auf die Wahrscheinlichkeit dass die beiden damit nicht durchkommen und geschnappt werden, ich bin mir nicht sicher ob ich es nicht auch so gemacht hätte! Das Problem dürfte aber wohl sein dass der "Durchschnittsbürger ohne kriminellen Elan" keine Ahnung hat wie er sich unsichtbar machen muss, spätestens wenn sie ein Haus, ein Auto oder eine Yacht bar bezahlen wird sich der gegenüber wundern!
Um dann ein Leben lang als gesuchter Verbrecher zu leben? Nein Danke! Etwas Dümmeres kann man meines Erachtens nicht tun. Die werden schneller geschnappt als sie gucken können.
Das Problem mit so einer Vita: Nicht allein die Polizei ist hinter dir her. Sondern auch noch alle die sich was aus Geld machen und dafür nicht zuviel arbeiten wollen. Könnte mir vorstellen, dass das ziemlich nervt.
Nö. Aber wenn allein schon dein Gesicht genug Material für Erpressung hergibt, dann lebt es sich etwas schwieriger. Vor allem wenn du dich nicht irgendwo bescheiden und unauffällig in einem Krähwinkel verstecken, sondern mit den Moneten etwas anfangen willst.
den Zaster der Mafia spenden, dann stehste erstmal ne Weile unter deren "Rettungsschirm"...
... und Alles nur wegen der Bankenkriese ... Woher sollte denn der Bank-Mensch wissen, wie ein normaler Geldbetrag aussieht? Bei den vielen Nullen, die sich da rumdrüc ... äh, aufgeschrieben werden ;), kann man sich doch mal verschreiben ... Das Ehepaar wird wohl nicht wirklich viel Spaß an dem Geld haben, wie schon geschrieben wurde, gibt es neben der Exekutive (die Leuz in den blau blitzenden Silberautos) noch diverses Gesinde, die auch nicht schlecht im AUffinden diverser 'Geldgeber' sind. Was bringt einem Geld, wenn man's nicht ausgeben kann? Rauchen? ;)
Es ist doch erst einmal festzustellen, ob die beiden überhaupt Betrüger sind. Nach meinem dafürhalten nicht. Die Bank schickt eine großen Batzen und die beiden Leutchen heben es ab. Wenn auf meinem Konto Geld eingeht, hebe ich es auch sofort ab. Wer da wieviel geschickt hat ist unwichtig.
Wenn jemand sein Auto auf deinen Parkplatz vor dem Haus stellt, wird es dadurch auch nicht deines. Ebenso ist Geld, das auf deinem Konto landet, dadurch nicht automatisch dein Geld.
A. K. schrieb: > Wenn jemand sein Auto auf deinen Parkplatz vor dem Haus stellt, wird es > dadurch auch nicht deines. Ebenso ist Geld, das auf deinem Konto landet, > dadurch nicht automatisch dein Geld. Sag' mal, bist du Bänker? <:-)
@ A.K. Wenn du 100 Euro auf mein Konto transferierst, dann bin ich kein Betrüger, wenn ich das Geld abhebe und ausgebe. Nur das will ich zum Ausdruck bringen.
Wenn du wissen kannst, dass dieses Geld irrtümlich oder gar kriminell bei dir gelandet ist, dann schon (ob das nun juristisch "Betrug" heisst oder anders ist jetzt wohl egal). Bei 100 Euro ist das freilich nicht unbedingt gegeben. Wenn das aber 10 Millionen sind und du nicht zufällig mit Nachnamen Soros heisst, dann schon. Wenn die 100 Euro beispielsweise aus Phishing stammen, bist du erstens die 100 Euro wieder los und hast zweitens zum Ausgleich ein Strafverfahren am Hals. Soll heissen: Es ist sehr wohl auch für dich wichtig wo das Geld herkommt und warum.
... Wenn die 100 Euro beispielsweise aus Phishing stammen, bist du erstens die 100 Euro wieder los und hast zum Ausgleich eine Vefahren an den Hals. ... Welcher Straftat werde ich angeklagt?
das einzige, was die beiden machen müssten, ist, sich eine neue identität beschaffen, alles andere bringt sie in den knast.
Das ist nicht richtig, da kein Geld gewaschen wurde. Wäre ja auch absurd. Nehmen wir an, du bezahlst mir eine Rechnung mit Geld, das du durch Phishing "verdient" hast. Einfach absurd. Gibt es dazu Urteile?
Hartmut Kraus schrieb: > Sag' mal, bist du Bänker? <:-) A. K. schrieb: > Würde ich derzeit sicher nieeee zugeben ;-). Du verweigerst also die Aussage? Das ist dein gutes Recht, wenn du dich damit selber belasten würdest. Aber dann musst du davon ausgehen, dass man das als erwiesen ansieht. Gestehe also freiwillig, dann kannst du noch mit mildernden Umständen rechnen. <:-)
Markus schrieb: > Das ist nicht richtig, da kein Geld gewaschen wurde. Geld wäscht man nicht in der Maschine und Juristen haben eine eigene Sprache. > absurd. Nehmen wir an, du bezahlst mir eine Rechnung mit Geld, das du > durch Phishing "verdient" hast. Einfach absurd. In diesem Fall hattest du einen Anspruch an mich und ein Anrecht darauf, dass ich dir die 100 Euro gebe. Und darfst mit Recht davon ausgehen, dass die 100 Euro diese Bezahlung sind. Der vom Phishing Geleimte hat allerdings einen Anspruch darauf, dass ich ihm die 100 Euro zurück gebe. Egal wo ich die herkriege. Mit dir hat das nichts zu tun, dein Anspruch war berechtigt. > Gibt es dazu Urteile? http://www.heise.de/newsticker/Phishing-Reduzierte-Strafe-gegen-Finanzagenten--/meldung/75899 Verfahren heisst übrigens nicht automatisch Verurteilung. Wenn sich diese 100 Euro im Verlauf der Ermittlung als Zahlendreher bei der Kontonummer entpuppen, bist du die zwar immer noch los, aber das Verfahren wird gleich wieder eingestellt.
PS: Wenn ich dich aber beispielsweise für diese 100 Euro irgendwo teuer einlade und dir bei dieser Gelegenheit die Quelle meines unerschöpflichen Reichtums offenbare, dann stehen die Chancen wahrscheinlich garnicht so schlecht, dass du zumindest einen Teil davon abdrücken darfst. Wenn ich mittlerweile pleite bin und der Geprellte von dem Ereignis Wind kriegt.
Das Urteil ist interessant, paßt aber nicht exakt zu "unserer" Sachlage, da der Angeklagte doch wohl von den Phisher angeheuert wurde. in "unserem" Fall kommt das Geld aber von dir oder eben von Bank. In einem Punkt unterstützt das Gericht sogar meinen Hinweis auf den Vorsatz.
Klar. Wie ich oben schon schrieb: Ist das Geld irrtümlich bei dir gelandet, ohne dein Zutun, dann bist du zwar u.U. die 100 Euro trotzdem wieder los, aber unliebsamer Kontakt mit dem StGB bleibt dir erspart.
Ist Okay A. K., deinen zweiten Post habe ich erst später gelesen. P. S. Die Idee mit dem Einladen finde ich in Ordnung.
Da haben die ca. 5.000.000 Euro von der Bank bekommen ..... nicht gestohlen würde ich sagen. Denke, bei denen ist das Geld besser aufbewahrt als auf der Bank. (Siehe aktuelle Machenschaften der Banken.) Die Bank hätte das wohl innerhalb einem Tag eh veruntreut. (verzockt) Bei den Beiden dürfte es länger halten. PS. Die Banken sollten lieber mal Interpol auf ihre Top Manager ansetzen. Was die in den letzten Monaten zum Kamin rausgefeuert haben, ist ja nimmer schön.
> das einzige, was die beiden machen müssten, ist, sich eine neue > identität beschaffen, alles andere bringt sie in den knast. Kann mir vorstellen, dass es gar nicht mal so einfach ist sich eine neue Identität zu beschaffen - ausreisen wird wohl nicht ganz einfach sein, da Luftweg ausscheidet und Neuseeland eine Insel ist. Vielleicht irgendwie mit dem Boot nach Asien, vielleicht ist es da einfacher eine gefälschte Identität zu bekommen (die aber bestimmt nicht allen Kontrollen stand hält). Man muss schon ganz schön nerven haben um das durch zu ziehen und sich damit abfinden, dass es jederzeit vorbei sein könnte (und man dann eben mal für 2-3 jahre in den Knast kommt).
Es ist nicht so schwierig wie es aussieht. Meldeämter, Versicherungs- und Ausweispflicht und dergleichen sind für den Großteil des Rests der Welt Fremdwörter. Selbst in den USA kommt man ohne Papiere aus, Millionen Illegale machen es vor. Und auch Papiere sind bei 8-stelligem Vermögen wirklich kein Thema. Gute Nerven braucht man natürlich trotz alldem.
Es muss ja nicht unbedingt eine spontane Aktion gewesen sein. Vielleicht haben die bei der Bank einen Komplizen, der "versehentlich" das Geld überwiesen hat. Obwohl für 3 Leute 5.000.000 Euro nicht wirklich viel ist, wenn man sich schon die Mühe macht und so etwas durchzieht.
Wäre auch noch interessant wie die an das Geld gekommen sind, aus dem Automaten kann man üblicherweise diese Mengen nicht ziehen (oder ist das nur in good old Germany so?). Müßte dann eine Barauszahlung von einem Bankangestellten gewesen sein?! In meinen Augen etwas ungewöhnlich das eine Bank soviel Bares rumliegen hat.
Ermittler vermuten Zufalls-Millionäre in Hongkong http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626546,00.html Der Betrag, um den es geht, scheint immer weiter zu schrumpfen...
... nicht wirklich viel ... Nur keinen Streit vermeiden: wirklich ist mein Hasswort Nummer 1.
Ihr seid alle keine Juristen. Das (deutsche) Strafgesetzbuch käme bei dieser Sachlage erst einmal nicht zum Einsatz. Allerdings hätte die Bank einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Millionen: >Ungerechtfertigte Bereicherung > >§ 812 BGB >Herausgabeanspruch > >(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf >dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur >Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der >rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem >Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. > >(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des >Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses. Auch interessant: >§ 818 BGB >Umfang des Bereicherungsanspruchs > >(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen >Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines >erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder >Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt. > >(2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht >möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe >außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen. > >(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist >ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist. > >(4) Von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach >den allgemeinen Vorschriften. Man haftet also - zumindest bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - für alles, was den Banknoten zustößt, und müsste im Falle des Verlusts derselben entsprechenden Ersatz leisten. Wenn man sich die Banknoten allerdings im Rahmen eines Überfalls abnehmen lässt, wäre man aus dem Schneider, denn dann ist die Bereicherung nach Absatz 3 weggefallen. Das Vortäuschen einer Straftat ("mir wurde das Geld gestohlen") wäre dann allerdings wieder ein Fall für das Strafgesetzbuch. Man würde aus der Nummer auch nicht rauskommen, wenn man das Geld an die Oma oder den dreijährigen Sohn verschenkt: >§ 822 BGB >Herausgabepflicht Dritter > >Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, >soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der >Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, >wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund >erhalten hätte.
So was "ähnliches" habe ich selber erlebt. Mein Online-Depot-Auszug zeigte plötzlich 30 Mio an :-o Und das als Student! Irgendwas ist bei dem Umrechnungskurs schiefgelaufen, so waren die Dollar-Aktien plötzlich das Vielfache wert. Das ganze war abends, so um 22.oo Uhr und das erste, was ich probiert habe, war die Aktien zu verkaufen :-o Ob ich mich da schon strafbar gemacht habe, hoffe nicht ;-) Leider ging es nicht mehr, da außerbörserlicher HAndel nicht mehr möglich war. Ich habe also die ganze Nacht nicht geschlafen und habe überlegt, was ich mache -- wohin mit dem Geld, wenn ich die Aktien verkauft bekomme? Ich sage euch, ich habe mich gefühlt, als ob ich sechs Richtige habe und mein Leben hat eine Wendung genommen. Ob ich bereit war abzuhauen und auf der Flucht zu leben? Keine Ahnung... wahrscheinlich nicht. Am morgen danach, als ich dann die Aktien verkaufen wollte, die so viel wert waren, war dann wieder alles beim Alten :-o :-( Tja, wer kann schon von sich behaupten 30 Mio in einer Nacht zu "verlieren"? ;-) Mit diesem Gefühl lebe ich immer noch... und mit dem Screenshot des Depot-Auszuges. Grüße, Lolly
Bei Aktien ist das leider witzlos! Die Aktien sind nicht das wert was der Depotauszug anzeigt, sondern das wofür du sie verkaufen kannst.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.