Forum: Offtopic Die habens richtig gemacht! :-)


von Dagobert (Gast)


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http://www.n-tv.de/1158170.html

auch auf die Wahrscheinlichkeit dass die beiden damit nicht durchkommen 
und geschnappt werden, ich bin mir nicht sicher ob ich es nicht auch so 
gemacht hätte!

Das Problem dürfte aber wohl sein dass der "Durchschnittsbürger ohne 
kriminellen Elan" keine Ahnung hat wie er sich unsichtbar machen muss, 
spätestens wenn sie ein Haus, ein Auto oder eine Yacht bar bezahlen wird 
sich der gegenüber wundern!

von Blumi (Gast)


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Um dann ein Leben lang als gesuchter Verbrecher zu leben? Nein Danke! 
Etwas Dümmeres kann man meines Erachtens nicht tun. Die werden schneller 
geschnappt als sie gucken können.

von (prx) A. K. (prx)


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Das Problem mit so einer Vita: Nicht allein die Polizei ist hinter dir 
her. Sondern auch noch alle die sich was aus Geld machen und dafür nicht 
zuviel arbeiten wollen. Könnte mir vorstellen, dass das ziemlich nervt.

von Uhu U. (uhu)


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Ja, ja, Geld macht nuuur unglücklich...

von (prx) A. K. (prx)


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Nö. Aber wenn allein schon dein Gesicht genug Material für Erpressung 
hergibt, dann lebt es sich etwas schwieriger. Vor allem wenn du dich 
nicht irgendwo bescheiden und unauffällig in einem Krähwinkel 
verstecken, sondern mit den Moneten etwas anfangen willst.

von Schnorrer (Gast)


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den Zaster der Mafia spenden, dann stehste erstmal ne Weile unter deren 
"Rettungsschirm"...

von Gast (Gast)


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... und Alles nur wegen der Bankenkriese ...
Woher sollte denn der Bank-Mensch wissen, wie ein normaler Geldbetrag 
aussieht?
Bei den vielen Nullen, die sich da rumdrüc ... äh, aufgeschrieben werden 
;), kann man sich doch mal verschreiben ...

Das Ehepaar wird wohl nicht wirklich viel Spaß an dem Geld haben, wie 
schon geschrieben wurde, gibt es neben der Exekutive (die Leuz in den 
blau blitzenden Silberautos) noch diverses Gesinde, die auch nicht 
schlecht im AUffinden diverser 'Geldgeber' sind.
Was bringt einem Geld, wenn man's nicht ausgeben kann?
Rauchen? ;)

von Markus (Gast)


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Es ist doch erst einmal festzustellen, ob die beiden überhaupt Betrüger 
sind. Nach meinem dafürhalten nicht. Die Bank schickt eine großen Batzen 
und die beiden Leutchen heben es ab. Wenn auf meinem Konto Geld eingeht, 
hebe ich es auch sofort ab. Wer da wieviel geschickt hat ist unwichtig.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn jemand sein Auto auf deinen Parkplatz vor dem Haus stellt, wird es 
dadurch auch nicht deines. Ebenso ist Geld, das auf deinem Konto landet, 
dadurch nicht automatisch dein Geld.

von Hartmut Kraus (Gast)


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A. K. schrieb:
> Wenn jemand sein Auto auf deinen Parkplatz vor dem Haus stellt, wird es
> dadurch auch nicht deines. Ebenso ist Geld, das auf deinem Konto landet,
> dadurch nicht automatisch dein Geld.

Sag' mal, bist du Bänker? <:-)

von (prx) A. K. (prx)


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Würde ich derzeit sicher nieeee zugeben ;-).

von Markus (Gast)


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@ A.K.

Wenn du 100 Euro auf mein Konto transferierst, dann bin ich kein 
Betrüger, wenn ich das Geld abhebe und ausgebe. Nur das will ich zum 
Ausdruck bringen.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn du wissen kannst, dass dieses Geld irrtümlich oder gar kriminell 
bei dir gelandet ist, dann schon (ob das nun juristisch "Betrug" heisst 
oder anders ist jetzt wohl egal). Bei 100 Euro ist das freilich nicht 
unbedingt gegeben. Wenn das aber 10 Millionen sind und du nicht zufällig 
mit Nachnamen Soros heisst, dann schon.

Wenn die 100 Euro beispielsweise aus Phishing stammen, bist du erstens 
die 100 Euro wieder los und hast zweitens zum Ausgleich ein 
Strafverfahren am Hals. Soll heissen: Es ist sehr wohl auch für dich 
wichtig wo das Geld herkommt und warum.

von Markus (Gast)


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...
Wenn die 100 Euro beispielsweise aus Phishing stammen, bist du erstens
die 100 Euro wieder los und hast zum Ausgleich eine Vefahren an den
Hals.
...

Welcher Straftat werde ich angeklagt?

von Master S. (snowman)


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das einzige, was die beiden machen müssten, ist, sich eine neue 
identität beschaffen, alles andere bringt sie in den knast.

von (prx) A. K. (prx)


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Markus schrieb:

> Welcher Straftat werde ich angeklagt?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__261.html

von Markus (Gast)


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Das ist nicht richtig, da kein Geld gewaschen wurde. Wäre ja auch 
absurd. Nehmen wir an, du bezahlst mir eine Rechnung mit Geld, das du 
durch Phishing "verdient" hast. Einfach absurd.

Gibt es dazu Urteile?

von Hartmut Kraus (Gast)


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Hartmut Kraus schrieb:

> Sag' mal, bist du Bänker? <:-)

A. K. schrieb:
> Würde ich derzeit sicher nieeee zugeben ;-).

Du verweigerst also die Aussage? Das ist dein gutes Recht, wenn du dich 
damit selber belasten würdest. Aber dann musst du davon ausgehen, dass 
man das als erwiesen ansieht. Gestehe also freiwillig, dann kannst du 
noch mit mildernden Umständen rechnen. <:-)

von (prx) A. K. (prx)


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Markus schrieb:

> Das ist nicht richtig, da kein Geld gewaschen wurde.

Geld wäscht man nicht in der Maschine und Juristen haben eine eigene 
Sprache.

> absurd. Nehmen wir an, du bezahlst mir eine Rechnung mit Geld, das du
> durch Phishing "verdient" hast. Einfach absurd.

In diesem Fall hattest du einen Anspruch an mich und ein Anrecht darauf, 
dass ich dir die 100 Euro gebe. Und darfst mit Recht davon ausgehen, 
dass die 100 Euro diese Bezahlung sind.

Der vom Phishing Geleimte hat allerdings einen Anspruch darauf, dass ich 
ihm die 100 Euro zurück gebe. Egal wo ich die herkriege. Mit dir hat das 
nichts zu tun, dein Anspruch war berechtigt.

> Gibt es dazu Urteile?

http://www.heise.de/newsticker/Phishing-Reduzierte-Strafe-gegen-Finanzagenten--/meldung/75899

Verfahren heisst übrigens nicht automatisch Verurteilung. Wenn sich 
diese 100 Euro im Verlauf der Ermittlung als Zahlendreher bei der 
Kontonummer entpuppen, bist du die zwar immer noch los, aber das 
Verfahren wird gleich wieder eingestellt.

von (prx) A. K. (prx)


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PS: Wenn ich dich aber beispielsweise für diese 100 Euro irgendwo teuer 
einlade und dir bei dieser Gelegenheit die Quelle meines 
unerschöpflichen Reichtums offenbare, dann stehen die Chancen 
wahrscheinlich garnicht so schlecht, dass du zumindest einen Teil davon 
abdrücken darfst. Wenn ich mittlerweile pleite bin und der Geprellte von 
dem Ereignis Wind kriegt.

von Markus (Gast)


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Das Urteil ist interessant, paßt aber nicht exakt zu "unserer" Sachlage, 
da der Angeklagte doch wohl von den Phisher angeheuert wurde. in 
"unserem" Fall kommt das Geld aber von dir oder eben von Bank. In einem 
Punkt unterstützt das Gericht sogar meinen Hinweis auf den Vorsatz.

von (prx) A. K. (prx)


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Klar. Wie ich oben schon schrieb: Ist das Geld irrtümlich bei dir 
gelandet, ohne dein Zutun, dann bist du zwar u.U. die 100 Euro trotzdem 
wieder los, aber unliebsamer Kontakt mit dem StGB bleibt dir erspart.

von Markus (Gast)


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Ist Okay A. K., deinen zweiten Post habe ich erst später gelesen.

P. S. Die Idee mit dem Einladen finde ich in Ordnung.

von Gast (Gast)


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Da haben die ca. 5.000.000 Euro von der Bank bekommen ..... nicht 
gestohlen würde ich sagen.

Denke, bei denen ist das Geld besser aufbewahrt als auf der Bank.
(Siehe aktuelle Machenschaften der Banken.)

Die Bank hätte das wohl innerhalb einem Tag eh veruntreut.
(verzockt)

Bei den Beiden dürfte es länger halten.

PS.
Die Banken sollten lieber mal Interpol auf ihre Top Manager ansetzen.
Was die in den letzten Monaten zum Kamin rausgefeuert haben, ist ja 
nimmer schön.

von Lupin (Gast)


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> das einzige, was die beiden machen müssten, ist, sich eine neue
> identität beschaffen, alles andere bringt sie in den knast.

Kann mir vorstellen, dass es gar nicht mal so einfach ist sich eine neue 
Identität zu beschaffen - ausreisen wird wohl nicht ganz einfach sein, 
da Luftweg ausscheidet und Neuseeland eine Insel ist.

Vielleicht irgendwie mit dem Boot nach Asien, vielleicht ist es da 
einfacher eine gefälschte Identität zu bekommen (die aber bestimmt nicht 
allen Kontrollen stand hält).

Man muss schon ganz schön nerven haben um das durch zu ziehen und sich 
damit abfinden, dass es jederzeit vorbei sein könnte (und man dann eben 
mal für 2-3 jahre in den Knast kommt).

von Gast (Gast)


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Es ist nicht so schwierig wie es aussieht. Meldeämter, Versicherungs- 
und Ausweispflicht und dergleichen sind für den Großteil des Rests der 
Welt Fremdwörter. Selbst in den USA kommt man ohne Papiere aus, 
Millionen Illegale machen es vor. Und auch Papiere sind bei 8-stelligem 
Vermögen wirklich kein Thema.

Gute Nerven braucht man natürlich trotz alldem.

von M. W. (hobbyloet)


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RESPEKT!

Den Troll schön liegen lassen, Super.
Musste mal sein.

von Tobias (Gast)


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Es muss ja nicht unbedingt eine spontane Aktion gewesen sein. Vielleicht 
haben die bei der Bank einen Komplizen, der "versehentlich" das Geld 
überwiesen hat. Obwohl für 3 Leute 5.000.000 Euro nicht wirklich viel 
ist, wenn man sich schon die Mühe macht und so etwas durchzieht.

von Johannes M. (johannesm)


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Wäre auch noch interessant wie die an das Geld gekommen sind, aus dem 
Automaten kann man üblicherweise diese Mengen nicht ziehen (oder ist das 
nur in good old Germany so?). Müßte dann eine Barauszahlung von einem 
Bankangestellten gewesen sein?! In meinen Augen etwas ungewöhnlich das 
eine Bank soviel Bares rumliegen hat.

von Uhu U. (uhu)


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Ermittler vermuten Zufalls-Millionäre in Hongkong

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626546,00.html

Der Betrag, um den es geht, scheint immer weiter zu schrumpfen...

von Markus (Gast)


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... nicht wirklich viel ...

Nur keinen Streit vermeiden: wirklich ist mein Hasswort Nummer 1.

von Klaus (Gast)


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@Markus: Das interessiert wirklich niemanden.

von Gerhard (Gast)


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Ihr seid alle keine Juristen. Das (deutsche) Strafgesetzbuch käme bei 
dieser Sachlage erst einmal nicht zum Einsatz. Allerdings hätte die Bank 
einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Millionen:

>Ungerechtfertigte Bereicherung
>
>§ 812 BGB
>Herausgabeanspruch
>
>(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf >dessen 
Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur >Herausgabe verpflichtet. 
Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der >rechtliche Grund später wegfällt 
oder der mit einer Leistung nach dem >Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg 
nicht eintritt.
>
>(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des >Bestehens 
oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Auch interessant:

>§ 818 BGB
>Umfang des Bereicherungsanspruchs
>
>(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen >Nutzungen 
sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines >erlangten Rechts oder als 
Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder >Entziehung des erlangten Gegenstands 
erwirbt.
>
>(2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht >möglich oder 
ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe >außerstande, so hat er 
den Wert zu ersetzen.
>
>(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist 
>ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.
>
>(4) Von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach >den 
allgemeinen Vorschriften.

Man haftet also - zumindest bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - für 
alles, was den Banknoten zustößt, und müsste im Falle des Verlusts 
derselben entsprechenden Ersatz leisten. Wenn man sich die Banknoten 
allerdings im Rahmen eines Überfalls abnehmen lässt, wäre man aus dem 
Schneider, denn dann ist die Bereicherung nach Absatz 3 weggefallen.

Das Vortäuschen einer Straftat ("mir wurde das Geld gestohlen") wäre 
dann allerdings wieder ein Fall für das Strafgesetzbuch.

Man würde aus der Nummer auch nicht rauskommen, wenn man das Geld an die 
Oma oder den dreijährigen Sohn verschenkt:

>§ 822 BGB
>Herausgabepflicht Dritter
>
>Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, >soweit 
infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der >Bereicherung 
ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, >wie wenn er die 
Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund >erhalten hätte.

von Lolly (Gast)


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So was "ähnliches" habe ich selber erlebt. Mein Online-Depot-Auszug 
zeigte plötzlich 30 Mio an :-o Und das als Student! Irgendwas ist bei 
dem Umrechnungskurs schiefgelaufen, so waren die Dollar-Aktien plötzlich 
das Vielfache wert.

Das ganze war abends, so um 22.oo Uhr und das erste, was ich probiert 
habe, war die Aktien zu verkaufen :-o Ob ich mich da schon strafbar 
gemacht habe, hoffe nicht ;-) Leider ging es nicht mehr, da 
außerbörserlicher HAndel nicht mehr möglich war. Ich habe also die ganze 
Nacht nicht geschlafen und habe überlegt, was ich mache -- wohin mit dem 
Geld, wenn ich die Aktien verkauft bekomme?

Ich sage euch, ich habe mich gefühlt, als ob ich sechs Richtige habe und 
mein Leben hat eine Wendung genommen. Ob ich bereit war abzuhauen und 
auf der Flucht zu leben? Keine Ahnung... wahrscheinlich nicht.

Am morgen danach, als ich dann die Aktien verkaufen wollte, die so viel 
wert waren, war dann wieder alles beim Alten :-o :-(

Tja, wer kann schon von sich behaupten 30 Mio in einer Nacht zu 
"verlieren"? ;-) Mit diesem Gefühl lebe ich immer noch... und mit dem 
Screenshot des Depot-Auszuges.

Grüße,
Lolly

von Gast (Gast)


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Bei Aktien ist das leider witzlos! Die Aktien sind nicht das wert was 
der Depotauszug anzeigt, sondern das wofür du sie verkaufen kannst.

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