Hallo, habe nächsten Montag einen Termin mit einem Sachverständiger bei einem Kunden, der nicht zahlen will. Es ist schon der 2. Termin. Vom Beklagten kommt dann nur dummes Gelaber, was gleichzeitig extrem provoziert. Hatte gedacht Sprachaufzeichnungen von dem Treffen zu machen, zwecks Beweissicherung. Womit geht das am besten? Können die MP3 Geräte mit Aufzeichnungsfunktion das gut? Das Gerät muß ja auch unauffällig sein. Gruß Rainer
>Das Gerät muß ja auch unauffällig sein.
Du brauchst eine Erlaubnis um einen Mitschnitt aufzeichenn zu können!
Hast Du diese Erlaubnis nicht, nützt dir die Aufzeichnung auch nichts.
Ganz zu schweigen davon dass die Aufzeichnung vor Gericht Verwendung
finden könnte!
>Das Gerät muß ja auch unauffällig sein.
Wenn Dein Gegenüber nichts von dieser Aufzeichnung wusste, kannst Du
arge Probleme bekommen, wenn diese Aufzeichnung publik wird.
Mal ganz abgesehen sind solche Aufzeichnungen nicht gerichtsverwertbar.
Einen Zeugen mitnehmen + Gedächtnisprotokoll + sind bestimmt nicht verboten.
Unbemerkt aufzeichnen und danach ein Protokoll schreiben. So hast du Sicherheit und Verwertbarkeit beisammen. Frank
Welche Geräte können das? Ob das vor Gericht verwertbar ist oder nicht wird sich dann hinterher herausstellen. Je krasser die Lügen, desto eher ist es verwertbar würde ich mal so sagen. Aus dem Bauch heraus. Das ist hier schon eine ganz extreme Sache. Kann mir evtl. jemand so ein Gerät leihen. Gruß Rainer
Diktiergeräte f. ca >20€ sind in jedem besserem Kaufhaus zu finden. Nur die Empfindlichkeit/Qualität ist verschieden. Externe Mikros sind meist besser. Wenn man den Parter davon überzeugen kann, daß man das heutige Protololl des mitgebrachten Sachverständigen gerne aufnehmen möchte, damit im Protokoll nichts vergessen wird, ist das auch noch legal?
Das würde ich mir aber sicherlich von der Gegenseite unterschreiben lassen bevor ich as Aufnahmegerät einschalte!
> Ob das vor Gericht verwertbar ist oder nicht wird sich > dann hinterher herausstellen. Nein, die Nichtverwertbarkeit kann Dir Dein Anwalt bereits vorher bestätigen. Vor Gericht dagegen wird herausstellen, daß die heimliche Aufzeichnung nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar ist, was für Dich theoretisch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren enden könnte. Aber selbst wenn Du dafür nur eine Ermahnung bekommst: die Aufzeichung hat keinerlei Beweiskraft. Das einfachste ist wie zuvor schon gesagt, einen Zeugen mitzubringen und ein Protokoll anzufertigen. (Im Übrigen wäre ein heimlich(!) anwesender Zeuge vor Gericht ebenfalls wertlos.) Trotzdem viel Erfolg! Markus
Wenn mans heimlich macht, ist es auf jeden Fall nicht gerichtsverwertbar und man macht sich strafbar.
Ich wollte hier keine Diskussion lostreten über die rechtliche Relevanz. Sondern nur wissen ob mir jemand evtl. mit so einem Gerät helfen kann. Gruß Rainer
http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html http://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html
An dieser Stelle von "Notwehr" zu sprechen, scheint mir ein sehr dünnes Brett. Da wäre ich eher für Inkassobüro oder RA.
Hallo, die Arbeiten wurden vor 5 Jahren ausgeführt. Seit ca. 2 Jahren läuft der Rechtsstreit. Folgen: -2 mal wurde Telefon/Internet gekündigt -Mietschulden -mußte ein Darlehen aufnehmen -Autoversicherung wurde zeitweise gekündigt -usw... -aktuell läßt die Bank wieder alle Zahlungen zurückgehen, Miete, Strom, Versicherungen Wollte nur fragen ob mir jemand aushelfen kann... habe keine Lust mich andauernd für die rechtliche Situation rechtfertigen zu müssen.
Ein typischer Schmarrn-Thread. Wer nicht mal in der Lage ist, mit heutiger Technik sowas zu erledigen, braucht keine seitenlangen Diskussionen vom Zaun zu brechen, sondern sollte sich erst mal informieren. "Kann mir wer sowas leihen"...Mannometer.
>Je krasser die Lügen, desto eher ist es verwertbar würde >ich mal so sagen. Aus dem Bauch heraus. Klar, Mann. Aus dem Bauch heraus. Geht's noch? Frag mal einen Rechtsanwalt, der sagt Dir schon, wo der Bartel den Most holt.
> http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html > > http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html > > http://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html Hahaha!!! Heimlich Aufnahmen sollen Notwehr sein?!?! Man ist das geil! Auf diese saublöde Idee muss man erst mal kommen. Wenn Du das in einer Gerichtsverhandlung bringst, kannst Du Dir sicher sein, dass die anwesenden Juristen einige Sekunden sprachlos sein werden um danach in schallendes Gelächter zu verfallen!
Aufnehmen bei solchen Terminen ohne Nachfrage: Ganz schlecht. Mach dir lieber eins klar: Das ganze ist ein Gutachter, der Fragen klärt, die vom Gericht vorgegeben sind, die Antworten kann man sich meist schon selber denken. Mach dir deswegen keinen Stress und bleib ruhig wie sonst was. Gutachter kann man in der Regel vergessen. Ich habe mit denen schon sehr spezielle Erfahrungen gemacht. Also: Ruhig bleiben und abwarten. Später dann, sofern das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist sachlich argumentieren und widersprüche im dir zugestellten Text suchen. Das gelingt oft sehr gut, weil die feinen Herren ihr Geld nicht wert sind, sondern Standardsätze bringen, die sich teilweise untereinander gegensätzlich Verhalten. Generell ist es schwer solche Sachen auseinanderzuklamüsern, am Ende läuft eh wieder alles auf einen Vergleich raus.
Hannes und Zuschauer: Ich wünsch euch, daß ihr auch mal in so einer Lage kommt. Wahrscheinlich seid ihr so als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer irgendwo am arbeiten und sagt zu allem ja und amen. Und hier dann anonym son bischen Frust ablassen. Weil ihr das auf der Arbeit nicht dürft und zu feige dafür seid. Phil was hast Du für Erfahrungen mit Gutachtern gemacht? Ich bis jetzt nur gute. Es kommt natürlich auch darauf an, ob man ehrlich ist. Ich denke das merken die. Nur weil die Gegenseite lügt muß ich das nicht auch tun.
Rainer schrieb: > ... Erfahrungen mit Gutachtern gemacht? > Ich bis jetzt nur gute. Es kommt natürlich auch darauf an, ob man > ehrlich ist. Ich denke das merken die. Nur weil die Gegenseite lügt muß > ich das nicht auch tun. Und damit das so bleibt, solltest du keinen illegalen Unsinn machen - sonst hat du den Gutachter schnell gegen dich. Was du aber machen kannst, ist jemanden zu dem Termin mitnehmen und dann jeder für sich an entsprechenden Stellen so viele Worte, wie möglich notieren. Hinterher kann man dann aus den Satzfragmenten aus mehreren Mitschriften den Text wörtlich rekonstruieren. Macht etwas Mühe, der man direkt hinterher unterziehen muß, aber das Ergebnis ist häufig sehr nahe an wörtlicher Rede.
Hab mir das Ding hier bestellt: http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=444;GROUP=I61;GROUPID=3563;ARTICLE=80139;START=0;SORT=artnr;OFFSET=16;SID=27LxbZ6awQARsAAEvfeVcb1d32fc133a7527ccece33ab9c98a26a Mal sehen ob ich das einsetze oder nur als MP3 Player laufen lasse. Es ist eine öffentliche Veranstaltung mit 2 Anwälten, 2 Mandanten und eine Famililensippschaft, die immmer hinter dem Beklagten herrennt um auf ihn aufzupassen. Also nix mit ganz ganz heimlich Aufnahmen machen. Trotzdem daß das öffentlich ist bestreitet der Beklagte einfach alles was auf den Tisch kommt. Deswegen Beweisaufnahme.
> Familiensippschaft
Manche Bevölkerungsgruppen sollte man meiden - privat wie geschäftlich
> Familiensippschaft
Ach herje! Frechheit siegt, sag ich da aus Erfahrung.
Wünsche dir trotzdem 'Gutes durchkommen'!
Danke.
> Frechheit siegt, sag ich da aus Erfahrung.
So ist es.
Seine Frau und ein Helfer haben vor Gericht ausgesagt und man hat ihnen
nicht geglaubt.
Beim Beklagten sind zwischendurch son paar Sachen kaputtgegangen...
Bei sowas muß man sich wehren.
Bis jetzt ist es gut gelaufen.
Mal sehen...
kann einen zoom h4 bzw h2 recorder empfehlen, haben sehr empfindliche mikros
Das Zoom habe ich vor ein paar Tagen in einem Musikhaus gesehen. Der wollte das aber nicht verleihen. Es ist auch - relativ - groß für den angedachten Zweck. Für professionelle Musikaufnahmen sicher 1. Wahl. Habe jetzt das Teil von Reichelt hier. Das ist für den Zweck völlig ausreichend. Da dort ja nicht wie früher z.B. bei Bandaufnahmen Nebengeräusche mit aufgezeichnet werden ist die Qualität gut. Ist auch sehr klein.
So habe jetzt alles aufgezeichnet. Wir haben versucht die Sache sachlich zu gestalten. Und vom Beklagten kamen dann - wie vorausgesagt - Ablenkungsmanöver auf unsachliche Art und Weise. Jetzt alles dokumentiert als .WAV File. Seine Frau ist immer mit ihm gelaufen quasi als Aufpasser. Immer dann wenn der Beklagte mal wieder geblufft hat mußten die Frau und sein Anwalt das irgendwie ausbaden. Alles beweisbar dokumentiert.
Mach jetzt aber nicht den Fehler, den Mitschnitt aktenkundig werden zu lassen - das würde dich teuer zu stehen kommen. Es kommt jetzt nicht auf das Klein-Klein eines jahrelangen Streites an, sondern auf eine klare Strategie. Ich hoffe für dich, dein Rechtsanwalt hat die.
Wo is eigentlich das Problem, Ebay anzuschmeissen und da nach nem Diktiergerät zu suchen?...
> Mach jetzt aber nicht den Fehler, den Mitschnitt aktenkundig werden zu > lassen - das würde dich teuer zu stehen kommen. Woher willst Du das wissen? Was soll hier teuer sein? Der Mitschnitt einer öffentlichen, vom Gericht angeordneten - also nicht intimen - Diskussion? Das Aufzeichnen der "Vorträge" von einem großkotzigen Blender um endlich seine Lügen zu entlarven? Wenn der Beklagte was dagegen hat würde das zusätzlich noch gegen ihn sprechen. So ist das.
Rainer schrieb: >> Mach jetzt aber nicht den Fehler, den Mitschnitt aktenkundig werden zu >> lassen - das würde dich teuer zu stehen kommen. > > Woher willst Du das wissen? > Was soll hier teuer sein? Weil du dich damit strafbar gemacht hast. > Der Mitschnitt einer öffentlichen, vom Gericht angeordneten - also nicht > intimen - Diskussion? Ohne die Genehmigung des Gerichtes? Ohne die Beteiligten davon in Kenntnis gesetzt zu haben, daß du mitschneidest? > Das Aufzeichnen der "Vorträge" von einem großkotzigen Blender um endlich > seine Lügen zu entlarven? Du hälst wohl das Gericht für gekauft und den Richter für blöd... Oder weißt du, daß deine Position so schlecht ist, daß du meinst zu solchen illegalen Methoden greifen zu müssen? > Wenn der Beklagte was dagegen hat würde das zusätzlich noch gegen ihn > sprechen. > So ist das. Das mag aus deiner parteiischen Sicht vielleicht subjektiv richtig sein, Juristen sehen das aber durchweg anders. Frag deinen Anwalt, was er dazu meint.
Hallo Uhu, ich hab das jetzt so für mich entschieden, daß ich das so mache. Ich finde es immer toll, wenn so große Verbrechen verharmlost werden und wenn man dann versucht Beweise zu sammeln wird einem um die Ohren geschleudert, das wäre strafbar. Wenn Du mal in der gleichen Situation kommst, dann kannst Du gerne so unterwürfig sein und alle 'strafbaren' Handlungen unterlassen, auch wenn dabei Beweise flöten gehen. Der Anwalt sagt ich soll erst mal ein Protokoll davon machen, in Schriftform. Das Gericht war bei dem Termin nicht dabei.
Rainer schrieb: > Wenn Du mal in der gleichen Situation kommst, dann kannst Du gerne so > unterwürfig sein und alle 'strafbaren' Handlungen unterlassen, auch wenn > dabei Beweise flöten gehen. Das hat nichts mit Unterwürfigkeit zu tun, sondern mit Rechtstreue. Wenn du deinen Prozeßgegner nicht totschlägst, ist das auch keine Unterwürfigkeit. > Der Anwalt sagt ich soll erst mal ein Protokoll davon machen, in > Schriftform. Der wird hoffentlich nicht so blöd sein und diese Abschrift ins Verfahren einbringen. Einzelne Zitate sind was anderes - daraus kann man nicht auf einen illegalen Mitschnitt schließen. > Das Gericht war bei dem Termin nicht dabei. Trotzdem hast du mit deiner Vorgehensweise die Rechte deines Kontrahenten verletzt und wenn der dahinter kommt, kannst du sicher sein, daß er dir eine Strafanzeige an den Hals hängt. Den Herrn Staatsanwalt interessieren dann die Untaten des Herrn nicht. Der beschäftigt sich dann nur mit deiner Straftat.
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