Forum: Offtopic Sachverständigentermin, brauche Sprachaufzeichnungsgerät


von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

habe nächsten Montag einen Termin mit einem Sachverständiger bei einem 
Kunden, der nicht zahlen will.
Es ist schon der 2. Termin.
Vom Beklagten kommt dann nur dummes Gelaber, was gleichzeitig extrem 
provoziert.
Hatte gedacht Sprachaufzeichnungen von dem Treffen zu machen, zwecks 
Beweissicherung.
Womit geht das am besten?
Können die MP3 Geräte mit Aufzeichnungsfunktion das gut?
Das Gerät muß ja auch unauffällig sein.

Gruß Rainer

von fast jeder mp3-Player kann das, aber... (Gast)


Lesenswert?

>Das Gerät muß ja auch unauffällig sein.

Du brauchst eine Erlaubnis um einen Mitschnitt aufzeichenn zu können! 
Hast Du diese Erlaubnis nicht, nützt dir die Aufzeichnung auch nichts. 
Ganz zu schweigen davon dass die Aufzeichnung vor Gericht Verwendung 
finden könnte!

von test (Gast)


Lesenswert?

>Das Gerät muß ja auch unauffällig sein.

Wenn Dein Gegenüber nichts von dieser Aufzeichnung wusste, kannst Du 
arge Probleme bekommen, wenn diese Aufzeichnung publik wird.
Mal ganz abgesehen sind solche Aufzeichnungen nicht gerichtsverwertbar.

von ukrainisches Inkasso (Gast)


Lesenswert?

Einen Zeugen mitnehmen + Gedächtnisprotokoll + sind bestimmt nicht 
verboten.

von Frank (Gast)


Lesenswert?

Unbemerkt aufzeichnen und danach ein Protokoll schreiben. So hast du 
Sicherheit und Verwertbarkeit beisammen.

Frank

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Welche Geräte können das?
Ob das vor Gericht verwertbar ist oder nicht wird sich dann hinterher 
herausstellen. Je krasser die Lügen, desto eher ist es verwertbar würde 
ich mal so sagen. Aus dem Bauch heraus.
Das ist hier schon eine ganz extreme Sache.
Kann mir evtl. jemand so ein Gerät leihen.
Gruß Rainer

von Qualle (Gast)


Lesenswert?

Diktiergeräte f. ca >20€ sind in jedem besserem Kaufhaus zu finden. Nur 
die Empfindlichkeit/Qualität ist verschieden. Externe Mikros sind meist 
besser.

Wenn man den Parter davon überzeugen kann, daß man das heutige Protololl 
des mitgebrachten Sachverständigen gerne aufnehmen möchte, damit im 
Protokoll nichts vergessen wird, ist das auch noch legal?

von isats (Gast)


Lesenswert?

Das würde ich mir aber sicherlich von der Gegenseite unterschreiben 
lassen bevor ich as Aufnahmegerät einschalte!

von Markus (Gast)


Lesenswert?

> Ob das vor Gericht verwertbar ist oder nicht wird sich
> dann hinterher herausstellen.
Nein, die Nichtverwertbarkeit kann Dir Dein Anwalt bereits vorher 
bestätigen. Vor Gericht dagegen wird herausstellen, daß die heimliche 
Aufzeichnung nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 
strafbar ist, was für Dich theoretisch mit einer Freiheitsstrafe von bis 
zu drei Jahren enden könnte. Aber selbst wenn Du dafür nur eine 
Ermahnung bekommst: die Aufzeichung hat keinerlei Beweiskraft.
Das einfachste ist wie zuvor schon gesagt, einen Zeugen mitzubringen und 
ein Protokoll anzufertigen. (Im Übrigen wäre ein heimlich(!) anwesender 
Zeuge vor Gericht ebenfalls wertlos.)

Trotzdem viel Erfolg!

Markus

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Wenn mans heimlich macht, ist es auf jeden Fall nicht 
gerichtsverwertbar und man macht sich strafbar.

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Ich wollte hier keine Diskussion lostreten über die rechtliche Relevanz.
Sondern nur wissen ob mir jemand evtl. mit so einem Gerät helfen kann.
Gruß Rainer

von Rainer (Gast)


Lesenswert?


von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

An dieser Stelle von "Notwehr" zu sprechen, scheint mir ein sehr dünnes 
Brett. Da wäre ich eher für Inkassobüro oder RA.

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Hallo,
die Arbeiten wurden vor 5 Jahren ausgeführt.
Seit ca. 2 Jahren läuft der Rechtsstreit.

Folgen:
-2 mal wurde Telefon/Internet gekündigt
-Mietschulden
-mußte ein Darlehen aufnehmen
-Autoversicherung wurde zeitweise gekündigt
-usw...
-aktuell läßt die Bank wieder alle Zahlungen zurückgehen, Miete, Strom, 
Versicherungen

Wollte nur fragen ob mir jemand aushelfen kann... habe keine Lust mich 
andauernd für die rechtliche Situation rechtfertigen zu müssen.

von Hannes (Gast)


Lesenswert?

Ein typischer Schmarrn-Thread.

Wer nicht mal in der Lage ist, mit heutiger Technik sowas zu erledigen, 
braucht keine seitenlangen Diskussionen vom Zaun zu brechen, sondern 
sollte sich erst mal informieren.

"Kann mir wer sowas leihen"...Mannometer.

von Hannes (Gast)


Lesenswert?

>Je krasser die Lügen, desto eher ist es verwertbar würde
>ich mal so sagen. Aus dem Bauch heraus.

Klar, Mann. Aus dem Bauch heraus. Geht's noch?

Frag mal einen Rechtsanwalt, der sagt Dir schon, wo der Bartel den Most 
holt.

von Zuschauer (Gast)


Lesenswert?

> http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html
>
> http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
>
> http://dejure.org/gesetze/OWiG/15.html

Hahaha!!!

Heimlich Aufnahmen sollen Notwehr sein?!?!

Man ist das geil!

Auf diese saublöde Idee muss man erst mal kommen. Wenn Du das in einer 
Gerichtsverhandlung bringst, kannst Du Dir sicher sein, dass die 
anwesenden Juristen einige Sekunden sprachlos sein werden um danach in 
schallendes Gelächter zu verfallen!

von Phil J. (sunflower_seed)


Lesenswert?

Aufnehmen bei solchen Terminen ohne Nachfrage: Ganz schlecht.
Mach dir lieber eins klar:
Das ganze ist ein Gutachter, der Fragen klärt, die vom Gericht 
vorgegeben sind, die Antworten kann man sich meist schon selber denken.
Mach dir deswegen keinen Stress und bleib ruhig wie sonst was.
Gutachter kann man in der Regel vergessen.
Ich habe mit denen schon sehr spezielle Erfahrungen gemacht.
Also:
Ruhig bleiben und abwarten.
Später dann, sofern das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist sachlich 
argumentieren und widersprüche im dir zugestellten Text suchen. Das 
gelingt oft sehr gut, weil die feinen Herren ihr Geld nicht wert sind, 
sondern Standardsätze bringen, die sich teilweise untereinander 
gegensätzlich Verhalten.
Generell ist es schwer solche Sachen auseinanderzuklamüsern, am Ende 
läuft eh wieder alles auf einen Vergleich raus.

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Hannes und Zuschauer:

Ich wünsch euch, daß ihr auch mal in so einer Lage kommt.
Wahrscheinlich seid ihr so als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer 
irgendwo am arbeiten und sagt zu allem ja und amen. Und hier dann anonym 
son bischen Frust ablassen. Weil ihr das auf der Arbeit nicht dürft und 
zu feige dafür seid.

Phil was hast Du für Erfahrungen mit Gutachtern gemacht?
Ich bis jetzt nur gute. Es kommt natürlich auch darauf an, ob man 
ehrlich ist. Ich denke das merken die. Nur weil die Gegenseite lügt muß 
ich das nicht auch tun.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Rainer schrieb:

> ... Erfahrungen mit Gutachtern gemacht?
> Ich bis jetzt nur gute. Es kommt natürlich auch darauf an, ob man
> ehrlich ist. Ich denke das merken die. Nur weil die Gegenseite lügt muß
> ich das nicht auch tun.

Und damit das so bleibt, solltest du keinen illegalen Unsinn machen - 
sonst hat du den Gutachter schnell gegen dich.

Was du aber machen kannst, ist jemanden zu dem Termin mitnehmen und dann 
jeder für sich an entsprechenden Stellen so viele Worte, wie möglich 
notieren.

Hinterher kann man dann aus den Satzfragmenten aus mehreren Mitschriften 
den Text wörtlich rekonstruieren. Macht etwas Mühe, der man direkt 
hinterher unterziehen muß, aber das Ergebnis ist häufig sehr nahe an 
wörtlicher Rede.

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Hab mir das Ding hier bestellt:

http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=444;GROUP=I61;GROUPID=3563;ARTICLE=80139;START=0;SORT=artnr;OFFSET=16;SID=27LxbZ6awQARsAAEvfeVcb1d32fc133a7527ccece33ab9c98a26a

Mal sehen ob ich das einsetze oder nur als MP3 Player laufen lasse.

Es ist eine öffentliche Veranstaltung mit 2 Anwälten, 2 Mandanten und 
eine Famililensippschaft, die immmer hinter dem Beklagten herrennt um 
auf ihn aufzupassen. Also nix mit ganz ganz heimlich Aufnahmen machen. 
Trotzdem daß das öffentlich ist bestreitet der Beklagte einfach alles 
was auf den Tisch kommt. Deswegen Beweisaufnahme.

von Matthias (Gast)


Lesenswert?

> Familiensippschaft
Manche Bevölkerungsgruppen sollte man meiden - privat wie geschäftlich

von Garagentoröffner (Gast)


Lesenswert?

> Familiensippschaft

Ach herje! Frechheit siegt, sag ich da aus Erfahrung.

Wünsche dir trotzdem 'Gutes durchkommen'!

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Danke.

> Frechheit siegt, sag ich da aus Erfahrung.

So ist es.

Seine Frau und ein Helfer haben vor Gericht ausgesagt und man hat ihnen 
nicht geglaubt.

Beim Beklagten sind zwischendurch son paar Sachen kaputtgegangen...
Bei sowas muß man sich wehren.

Bis jetzt ist es gut gelaufen.
Mal sehen...

von Günther G. (grundy)


Lesenswert?

kann einen zoom h4 bzw h2 recorder empfehlen, haben sehr empfindliche 
mikros

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Das Zoom habe ich vor ein paar Tagen in einem Musikhaus gesehen.
Der wollte das aber nicht verleihen. Es ist auch - relativ - groß für 
den angedachten Zweck. Für professionelle Musikaufnahmen sicher 1. Wahl.

Habe jetzt das Teil von Reichelt hier. Das ist für den Zweck völlig 
ausreichend. Da dort ja nicht wie früher z.B. bei Bandaufnahmen 
Nebengeräusche mit aufgezeichnet werden ist die Qualität gut. Ist auch 
sehr klein.

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

So habe jetzt alles aufgezeichnet.
Wir haben versucht die Sache sachlich zu gestalten.
Und vom Beklagten kamen dann - wie vorausgesagt - Ablenkungsmanöver auf 
unsachliche Art und Weise.

Jetzt alles dokumentiert als .WAV File.

Seine Frau ist immer mit ihm gelaufen quasi als Aufpasser.

Immer dann wenn der Beklagte mal wieder geblufft hat mußten die Frau und 
sein Anwalt das irgendwie ausbaden. Alles beweisbar dokumentiert.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Mach jetzt aber nicht den Fehler, den Mitschnitt aktenkundig werden zu 
lassen - das würde dich teuer zu stehen kommen.

Es kommt jetzt nicht auf das Klein-Klein eines jahrelangen Streites an, 
sondern auf eine klare Strategie. Ich hoffe für dich, dein Rechtsanwalt 
hat die.

von MeinerEiner (Gast)


Lesenswert?

Wo is eigentlich das Problem, Ebay anzuschmeissen und da nach nem 
Diktiergerät zu suchen?...

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

> Mach jetzt aber nicht den Fehler, den Mitschnitt aktenkundig werden zu
> lassen - das würde dich teuer zu stehen kommen.

Woher willst Du das wissen?
Was soll hier teuer sein?
Der Mitschnitt einer öffentlichen, vom Gericht angeordneten - also nicht 
intimen - Diskussion?
Das Aufzeichnen der "Vorträge" von einem großkotzigen Blender um endlich 
seine Lügen zu entlarven?
Wenn der Beklagte was dagegen hat würde das zusätzlich noch gegen ihn 
sprechen.
So ist das.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Rainer schrieb:
>> Mach jetzt aber nicht den Fehler, den Mitschnitt aktenkundig werden zu
>> lassen - das würde dich teuer zu stehen kommen.
>
> Woher willst Du das wissen?
> Was soll hier teuer sein?

Weil du dich damit strafbar gemacht hast.

> Der Mitschnitt einer öffentlichen, vom Gericht angeordneten - also nicht
> intimen - Diskussion?

Ohne die Genehmigung des Gerichtes? Ohne die Beteiligten davon in 
Kenntnis gesetzt zu haben, daß du mitschneidest?

> Das Aufzeichnen der "Vorträge" von einem großkotzigen Blender um endlich
> seine Lügen zu entlarven?

Du hälst wohl das Gericht für gekauft und den Richter für blöd...

Oder weißt du, daß deine Position so schlecht ist, daß du meinst zu 
solchen illegalen Methoden greifen zu müssen?

> Wenn der Beklagte was dagegen hat würde das zusätzlich noch gegen ihn
> sprechen.
> So ist das.

Das mag aus deiner parteiischen Sicht vielleicht subjektiv richtig sein, 
Juristen sehen das aber durchweg anders.

Frag deinen Anwalt, was er dazu meint.

von Rainer (Gast)


Lesenswert?

Hallo Uhu,

ich hab das jetzt so für mich entschieden, daß ich das so mache.
Ich finde es immer toll, wenn so große Verbrechen verharmlost werden und 
wenn man dann versucht Beweise zu sammeln wird einem um die Ohren 
geschleudert, das wäre strafbar.

Wenn Du mal in der gleichen Situation kommst, dann kannst Du gerne so 
unterwürfig sein und alle 'strafbaren' Handlungen unterlassen, auch wenn 
dabei Beweise flöten gehen.

Der Anwalt sagt ich soll erst mal ein Protokoll davon machen, in 
Schriftform.

Das Gericht war bei dem Termin nicht dabei.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Rainer schrieb:
> Wenn Du mal in der gleichen Situation kommst, dann kannst Du gerne so
> unterwürfig sein und alle 'strafbaren' Handlungen unterlassen, auch wenn
> dabei Beweise flöten gehen.

Das hat nichts mit Unterwürfigkeit zu tun, sondern mit Rechtstreue. Wenn 
du deinen Prozeßgegner nicht totschlägst, ist das auch keine 
Unterwürfigkeit.

> Der Anwalt sagt ich soll erst mal ein Protokoll davon machen, in
> Schriftform.

Der wird hoffentlich nicht so blöd sein und diese Abschrift ins 
Verfahren einbringen. Einzelne Zitate sind was anderes - daraus kann man 
nicht auf einen illegalen Mitschnitt schließen.

> Das Gericht war bei dem Termin nicht dabei.

Trotzdem hast du mit deiner Vorgehensweise die Rechte deines 
Kontrahenten verletzt und wenn der dahinter kommt, kannst du sicher 
sein, daß er dir eine Strafanzeige an den Hals hängt. Den Herrn 
Staatsanwalt interessieren dann die Untaten des Herrn nicht. Der 
beschäftigt sich dann nur mit deiner Straftat.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.