Forum: Offtopic Geld pro Wählerstimme?


von juppi (Gast)


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http://www.wer-weiss-was.de/theme86/article3730425.html

Hallo

Bekommen die Parteien Geld pro Wählerstimme?

Ein Grund für Nichtwähler!

von Wasser (Gast)


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Klar soweit mirbekannt für Land,Bund,Europa

von Wasser (Gast)


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von juppi (Gast)


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Dann hat ja ein Wahlzwang einen Sinn ....

von FM-Scanner (Gast)


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So weit mir bekannt, bekommen die Parteien ihre Sozialhilfe NICHT pro 
abgebener Wählerstimme für eben diese betreffende Partei.

Leider !

Bezugsgrösse ist vielmehr ihr RELATIVER Stimmenanteil der insgesamt 
abgebenen Stimmen.
Vorher werden noch jene Stimmen herausgerechnet, die auf Parteien 
unterhalb der 5%-Klausel entfielen.

Dieser Wert wird dann mit einem konstanten Faktor multipliziert.

Würde z.B. bei der nächsten Bundestagswahl in jedem Wahlkreis genau und 
nur eine Stimme für die Partei des F.-Dubbeljuh-Stone und den 
betreffenden örtlichen Direktkandidaten abgeben, erhielten unsere 
Spezial-Demokraten die komplette Summe ...

So viele Stimmen sind, je nach Umständen, also gar nicht erforderlich;
gute "Förderung" geht ggf. auch bei vernachlässigbarer Wahlbeteiligung 
...

Würde jedoch ziemlich oft "ungültig" votiert, sähe es böse aus !

( Ich lass mich gerne belehren. )

von Aufpassser (Gast)


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> So weit mir bekannt, bekommen die Parteien ihre Sozialhilfe NICHT
> pro abgebener Wählerstimme für eben diese betreffende Partei.

Na, da wirst Du uns sicher eine Quelle für Deine lustigen Behauptungen 
nennen können, oder? Aber bitte nicht der Kumpel eines Freundes der im 
Internet irgendwo gelesen hat, dass...


> ( Ich lass mich gerne belehren. )

Na denn:

    http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html#BJNR007730967BJNG000404307

von FM-Scanner (Gast)


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Aha.

> ...
"§ 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
(1) Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein 
ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die 
Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei 
den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die 
Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der 
von ihr eingeworbenen Spenden.

> (2) Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien
> höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt 133 Millionen Euro (absolute
> Obergrenze).

(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen 
Teilfinanzierung
1.0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme 
oder
2.0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene 
gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht 
zugelassen war, und
3.0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter 
Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) 
erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je 
natürliche Person berücksichtigt.
Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von 
ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 0,85 Euro 
je Stimme.
(4) Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben 
Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten 
Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer 
Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen 
Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und 
Satz 2 muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl 
erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2 haben 
Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in 
einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. 
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler Minderheiten.
(5) Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die 
Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten 
(relative Obergrenze). Die Summe der Finanzierung aller Parteien darf 
die absolute Obergrenze nicht überschreiten.

> ...

Nunmehr ist alles klar ?!

Was passiert jedoch, wenn die absolute Obergrenze der jährlichen 
Förderung für alle Parteien von 133 000 000 € überschritten würde ???

Wird dann etwa alles im gleichen Faktor gekürzt ?
Oder doch erst NACH Berücksichtigung der zusätzlichen Spendenförderung 
gekappt ?

von juppi (Gast)


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Recht sehr viel Information.
Wird aber  in Print oder Bildmedien sehr wenig öffentlich gemacht,
oder garnicht.

...Warum bekommen aber die Parteien Förderung aus Steuergeldern.

Wenn ein freier Wahlkandidat sich zur Wahl stellt,
wer bekommt dann die Fördersumme?

von Uhu U. (uhu)


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juppi schrieb:
> Wenn ein freier Wahlkandidat sich zur Wahl stellt,
> wer bekommt dann die Fördersumme?

Nein. Das ist Parteienförderung und einer Parteiendiktatur durchaus 
würdig.

von pinkelprinz (Gast)


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Ich war schon 3 mal wählen und habe den stimmzettel leer in die urne 
geworfen. war halt nix dabei ;)

ich denke mir wenn das viele so machen würden bevor sie nicht zur wahl 
gehen dann hätte man ja z.B. 100.000 stimmzettel davon gehen dann 57.000 
auf alle parteien und die restlichen 43.000 sind nicht zuzuordnen. aber 
wir hätten eine höhere wahlbeteiligung. dann müssen sie sich gedanken 
machen weil man sieht wie hoch ( gefärlich ) das potential derer ist die 
"offen" sind.

von juppi (Gast)


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>Ich war schon 3 mal wählen und habe den stimmzettel leer in die urne
>geworfen. war halt nix dabei ;)

Wer bekommt dann Geld?
Bei wieviel % Beteiligung oder gültigen Stimmen ist eine Wahl gültig?

von pinkelprinz (Gast)


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Das weiß ich leider auch nicht aber,
es müssen ja alle stimmzelltel gezählt werden auch wenn sie ungültig 
sind daher wäre die wahlbeteiligung hoch aber die anzahl der stimmen für 
die parteien klein.

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