hallo was soll man machen, wenn man vor die wahl gestellt wird, entweder eine Gehaltskürzung oder Kündigung? :( Ich verdiene ja gerade unter durchnittlich und dann noch so eine Bedingung spricht doch gegen die menschen würde. bin kurz davor meinem chef zu sagen, nee so nicht!!!! Ich bin ein Mensch und hab meine würde. was würdet ihr machen? in der wirtschaftskrise still halten und warten bis was neues kommt und zuschlagen oder eine kündigung reskieren und dann arbeitslo auf unbestimmte zeit? grüssl günter
Nimm es an, mit deinen Fähigkeiten zum Schreiben fehlerfreier und verständlicher Sätze wirst du so schnell keine neue Stelle finden.
Kündigen! Wenn Du ihm das durchgehen lässt bist Du einer derer, die für die Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich bist. Ich hab meinem Arbeitgeber die kalte Schulter und meinem "Arbeitsvermitler" den Stinkefinger gezeigt. Ich verdiene im Moment 400,- EUR aber kann Stolz drauf sein, weil ich niemanden auf der Tasche liege. @Tom Steck Dir einen Finger in den Arsch und pfeif Lapaloma - Du gibst geistigen Dünnschiss von Dir und hast Probleme die kein anderer haben möchte.
Wenn die Kohle gekürzt wird, würde ich auch die Arbeitsleistung kürzen. Wenn der Chef nicht ein Volltrottel ist wird er es wahrscheinlich merken. Wenn das Gefühl mit der Arbeit schon so schlecht ist, ist es nur eine Frage der Zeit wann das das unwiderrufliche Aus für den Job ist. Da würde ich mal bei einigen Firmen anrufen und mal horchen ob die dir nicht ein Jobangebot machen können. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis hat das noch die besten Chancen. Ich weiß zwar nicht was du machst aber ich würde frech das während der Arbeit machen, mal ganz abgesehen, das die wichtigen Leute auch häufig nur während der Arbeitszeit erreichbar sind. Und wenn es klappt, macht dein Boss das dümmste Gesicht was man sich vorstellen kann und das wäre die Anstrengung doch wert, oder? Hartz4 kriegste erst, wenn Alg1, also das beitragsfinanzierte Geld aus der Arbeitslosenversicherung, was du zunächst erhälst, ausläuft. Wie lange und wie viel du ALG1 bekommst hängt von deiner Beschäftigungsdauer und deinem Einkommen der letzten drei Monate ab. Wenn du Lohnkürzungen hinnimmst hat das natürlich auch Auswirkungen auf die spätere Höhe des Arbeitslosengeldes. Das würde ich hinterfragen. Deinem Betrieb kann auch zugemutet werden Kurzarbeit einzuführen wenn der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Im Zweifel muß das Arbeitsamt auch VON ARBEITSLOSIGKEIT BEDROHTE PERSONEN Auskunft geben und bedroht ist im Prinzip jeder, vor allem wenn solche Manöver von der Firma anstehen. Jede Entscheidung hat natürlich Auswirkungen und sollte auf der Grundlage persönlicher Verhältnisse und Finanzen getroffen werden.
Hallo ihr habt natürlich recht. Ich werde es erstmal hinnehmen und dementsprehcend auch die Leistung stark reduzieren. Werde mich parallel bewerben und, wenn es soweit ist und ich einen neuen Job habe, zeige ich denen die kalte Schulter. Kündigen wäre in meiner Situation etwas schwierig, da ich noch viele Dinge in deisem Jahr erledigen muss und ich das Geld unbedingt brauche. ;)
>Kündigen wäre in meiner Situation etwas schwierig, da ich noch >viele Dinge in deisem Jahr erledigen muss und ich das Geld >unbedingt brauche. ;) Nutte! ;-)
Mal ganz nüchtern überlegen: Kündigen und keinen neuen Arbeitsplatz -> Sanktionen vom Amt Hinnehmen und neue Stelle suchen -> OK Hinnehmen und Leistung nicht reduzieren -> schön blöd Ich wette, dem Unternehmen geht es so schlecht nicht. Das ist Trittbrettfahrerei während die Wirtschaft heult.
>Kündigen und keinen neuen Arbeitsplatz -> Sanktionen vom Amt So blöd wird er ja wohl nicht sein und erstmal nen neuen Vertrag in der Tasche haben, bevor er kündigt. >Werde mich parallel bewerben. Ich hoffe doch das du das nicht schriftlich sondern erstmal telefonisch machst. Wenn dann Arbeitgeberseits Interesse signalisiert wird kannste eine Bewerbungsmappe nachschieben. Das funzt am besten. Bewerbungsmappen blind zu verschicken bringt nicht wirklich was und kostet nur Geld, Zeit und Nerven. Übrigens geht das auch gut Online per E-mail mit Anhang oder bei einigen Firmen über deren Webseite.
"Übrigens geht das auch gut Online per E-mail mit Anhang oder bei einigen Firmen über deren Webseite." Was ist das genau, diese Email und dieses Website? Klaus.
Ich nehme mal an, einen Betriebsrat gibt es in deiner Firma nicht. Eine Kürzung des Lohnes ist keine Garantie, das Du nicht doch noch später rausgeschmissen wirst, damit sinkt auch der Anspruch auf ALG I. Was machst Du beruflich, eine hoch qualifizierte oder eher eine einfache ersetzbare Tätigkeit ? Im ersten Fall - gehe nicht auf die Kürzung ein. Im letzten Fall - auf die Kürzung eingehen und die Leistung entsprechend anpassen. Auf jeden Fall jetzt anfangen eine neue Stelle zu suchen.
Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um ein CD-Werk in Langenhagen? Da hab ich kürzlich etwas drüber in der Zeitung gelesen. Dreister gehts nimmer. Da wird das einfach verlangt um den Sozialplan einer englischen Niederlassung zu finanzieren. Nicht zu fassen. Ich würde nicht auf Lohn verzichten, mich schon mal umsehen nach ner anderen Stelle, ohne gleich konkret zu werden, und bei Kündigung auf Abfindung bestehen. Wenn es gut läuft kann man die Abfindung kassieren und sofort wechseln. Übrigens kann man einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anstreben, aber der führt zu Sanktionen wenn man sich nicht mit dem Arbeitgeber arangiert. D.h. das der Aufhebungsvertrag nichtig wird wenn die Arbeitsagentur bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit Sanktionen verhängen (muß).Man vereinbart da das man bei einer Kündigung auf die Einrede des Kündigungsschutzes verzichtet und die Abfindung brutto wie netto kassiert(ca. 1/2 Monatsnetto pro begonnenes Beschäftigungsjahr) unter der Vorraussetzung das darüber Stillschweigen vereinbart wird. Sozialabgaben gehen dann zu Lasten des Arbeitgebers. Auch eine Umlage auf die letzten drei Monatgehälter(Rückwirkende Gehaltserhöung) wäre denkbar die man aber mit dem spitzen Bleistift berechnen sollte ob eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes das Wert ist. Klappt manchmal bei Klein- und öfter bei Großbetrieben.Bei längerer Arbeitslosigkeit könnte sich das rechnen, bei kürzerer dagegen nicht. Bei ALG2 gibts dann nur noch Regelsätze und hat darauf auch keine Wirkung.Das ist so ne Gesetzeslücke weil das Sozialgesetz nicht vorsieht das der Arbeitslose in finanzieller und rechtlichem Hinblick entmündigt wird. Praktisch kann die Arbeitshörde vom Bürger nicht verlangen eine Kündigungsschutzklage einzureichen. >Was ist das genau, diese Email und dieses Website? Emailen mit Anhang sollte man als bekannt vorraussetzen. Ist wie Briefschreiben, allerdings elektronisch über einen Provider,z.B. Yahoo.de, Web.de, t-online, gmx.de usw. Einfach kostenlos registrieren, Passwort anlegen und genauso oft in der MAilbox wegen Antworten nachschauen als wäre es der Briefkasten daheim. Mit dem Editor des Anbieters(das erklär ich aber jetzt nicht, ist im Prinzip wie das Ding hier im Forum wo ich den Text tippe) kann man Schriftsätze(Schreiben) verfassen und an einen Empfänger schicken dessen Emailadresse einem bekannt ist. Erkennbar ist das an dem Klammeraffen @ ((AT, gesprochen "ät"). Über diesem Eingabefeld befindet sich ein Eingabefeld "Dateianhang" mit einem Button(Tastknopf) "Durchsuchen". Das gibts in der Regel auch bei den Email-Providern und dient dazu Dokumente oder Bilder als Anhang(Datei)mit dem Text(Email)zu übertragen da ein Texteditor eben nur Text verarbeiten kann,sonst nichts. Welche Datenformate (.PNG,.JPG,.PDF)genutzt werden können hängt vom Provider ab und vom Empfänger ob der die Dateien mittels der entsprechenden Programme auch lesen kann. .PNG und .JPG versteht jeder Browser(Internet-Explorer oder Firefox u.a.). Für .PDF-Dateien benötigt man den überall erhältlichen Acrobat- Reader den man sich kostenlos aus dem Netz runterladen kann. Ulkigerweise gibts Firmen wo man noch nie etwas davon gehört hat (leben wohl ein bischen hinter dem Mond). Daher ist es wichtig das mit einem Telefonat vorab zu klären. Wenn man Bewerbungen kostengünstig(oder besser kostenlos) per Email versenden will bietet sich diese Möglichkeit dazu an. Voraussetzung ist ein Bildscanner A4 mit mindestens 600 dpi(heißt Dot Per Inch, in deutsch: Punkte pro Zoll(25,4mm)). 1200er Scanner bringen zwar ein schärferes Bild aber auch Monstergroße Dateien und hier ist Bescheidenheit angesagt sonst braucht der Computer irrsinnig lange für die Verarbeitung. 600dpi bringen erfahrungsgemäß etwa 7-8Mbyte Dateien und bei 1200dpi sind das dann schon oft über 50 Mbyte für ein Dokument möglich und die sollen ja auch zügig übertragen werden und auch noch in die Mailbox des Empfängers passen. Da ist der Platz nämlich nicht unerschöpflich. 300 oder 600dpi reichen da vollständig. Mit dem PDF-Creator (kostenlos aus dem Netz laden) o.a. kann man gescannte Dokumente (in der Regel .Bmp o.a.Formate) in das .PDF- Format umwandeln. Auch kann man mehrere pdF-Dokumente bündeln zu einer vollständigen Mappe. Das braucht man dann nur einmal machen und schreibt nur noch individuelle Bewerbungsschreiben. Das erspart enorme Kopier-und Materialkosten. Wenn man seine .PDF-Bewerbungsmappe mit Bewerbungsschreiben zusammen und die Verwendung mit dem potenziellen Arbeitgeber abgeklärt hat kann man die Bewerbung(per Emaileditor verfaßt) und die Bewerbungsmappe per Emailanhang an den Empfänger verschicken, ganz bequem und billig. Günstig ist es wenn man sich per Telefon versichert das das Mail auch angekommen ist, weil es auch im Internet wegen irgendwelcher Fehler im Web-Nirwana (z.B. Spamordner)landen kann. >...und dieses Website? Viele Firmen bieten auf ihren eigenen Websiten die Möglichkeit an die Bewerbung darüber zu verschicken. Dann muß man u.U. seine Bewerbungsmappe aufteilen z.B. in Schulzeugnisse, Berufsausbildung, Arbeitszeugnisse etc. wie das dort eben angezeigt wird. Irgend einen Sinn wird das schon haben und jeder Betriebe kocht da sein eigenes Süppchen. Hauptsache die Bewerbung funzt und darauf kommst an. Eine kleine Frage und so eine Riesenantwort ist leider daraus geworden. Hoffentlich hilfts etwas. Wenn ich irgendwo falsch liege darf jeder der es besser weiß berichtigen. (Der Satz ist zwar überflüssig, aber was solls). Sollte meine Beschreibung zu unverständlich oder nicht nachvollziehbar sein empfehle ich einen Kurs Bewerbertraining zu machen. Da kann man dann das richtig lernen. Anfänger machen sonst viele Fehler und man muß viel Lehrgeld bezahlen.Irrtum vorbehalten.
H4 würde ich auf jeden Fall vermeiden. Man kann auch mit weniger Geld vernünftig leben, wie ich dir aus eigener Erfahrung versichern kann. Wenn du H4 beantragst musst du finanziell deine Hosen runter lassen und erst dein vorhandenes Vermögen aufbrauchen, was für deine Zukunft natürlich sehr ungünstig ist. Für jemanden, der keine Rücklagen hat, ist Hartz-IV natürlich gut.
@gast
>Wenn du H4 beantragst musst du finanziell deine Hosen runter lassen..
Offiziell ja. Wenn du dich nicht dran hältst kommt die Behörde
bei verschwiegenen Immobilien über das heimische Grundbuchamt,
bei Autos über die Zulassungsstelle und bei Sparbücher über das
Bundesamt für Finanzen durch die Zinseinnahmen (Freistellungsaufträge)
auf die Schliche. Wenn dein Konto keine Freistellungsaufträge hat
ist eine Aufdeckung eher unwahrscheinlich. Wer sich nicht bei Zeiten
um seine Habe kümmert ist dann selber Schuld. Juristisch gibt es immer
Möglichkeiten sich Arm zu rechnen. Die Chance der Aufdeckung sehe ich
allerdings kaum selbst wenn die Behörde verlauten läßt einen Daten-
abgleich vornehmen zu können. Erstens müssten da die Ressourcen in
der Verwaltung vorhanden sein und zweitens ein Grund das zu überprüfen
zu dürfen. Ein Antrag auf Stütze zu stellen ist kein ausreichender
Grund den transparenten Bürger zu stigmatisieren. Eine Anzeige eines
Nachbarn bei den man zu viel geprahlt hat bringt dann schon mehr.
Deswegen sollte man über Vermögen und H4 lieber die Klappe halten.
Geht ohnehin nicht den Menschen ihre Habe per Gesetz wieder abzunehmen
wo die doch dafür Steuern bezahlt haben. Schließlich sind die meisten
schuldlos Arbeitslos. Da muß man denen ja nun nicht den letzen Rest
auch noch wegnehmen. Wenn die handwerkliche Umsetzung der Sozialgesetze
mal ein wenig mehr durchdacht worden wären gebs nicht so ne Sturmflut
an Klagen bei den Sozialgerichten, auch wenn es nicht immer um Vermögen
geht. Das ganze Gesetz war doch von Anfang an nur Murks und ist schon
zich-fach durch Urteile nachgebessert oder interpretiert worden.
>H4 würde ich auf jeden Fall vermeiden.
Erstmal kommt Alg1 und wenn das ausläuft Alg2(H4).
Die Dauer ist von so vielen Faktoren abhängig das es besser
ist im Web oder bei den Behörden nach seinen Ansprüchen zu
recherchieren.
@Hartzi Inhaltlich gebe ich Dir Recht. Aber das Verschweigen von Vermögen ist eine Straftat. Das kann mal schnell mit Gefängnis enden. H4 wurde geschaffen, damit die Menschen gezwungen werden, fast für lau zu arbeiten. Ich würde meinen Arbeitsstil der Bezahlung anpassen. Wenn er fliegt muß ihm der Chef eine Arbeitsleistung, die deutlich unter dem Durchschnitt liegt, nachweisen. Macht er Dienst nach Vorschrift und erhält die Kündigung, bekommt er ALG1 ohne Sanktionen.
@Paul
> Aber das Verschweigen von Vermögen ist eine Straftat.
Ach ja, vielleicht nach §263 STGB?
Wenn man sich den Text genau durchliest ist dort von Vermögensvorteil
die Rede. Sozialleistungen sind aber Transferleistung und kein Vermögen.
Im Gunde kann alles juristisch ausgelegt werden. Mir tun nur die
Menschen leid die darunter leiden müssen und denen jede Zukunft verbaut
wird.
Wer einmal ruiniert wurde bleibt das auch gewöhnlich.
@ Hartzi... Danke für deine Ausführungen. Deine genannten Möglichkeiten des Sozialbetrugs werde ich zukünftig in nachfolgenden Threads dieses Forums nennen. Dabei ist es mir egal, dass die Wahrheit in diesem Forum nicht gern gesehen ist. Deine Ausführungen bestätigen wieder einmal, dass sich arbeiten nicht lohnt. Das wissen auch viele Leute in dem Wohnblock wo ich wohne. Damit wurde die Frage beantwortet, wer zu den Dummen der Nation gehört.
>...nachfolgenden Threads dieses Forums nennen.
Was für nachfolgende Threads?
Wenn es dir Spaß macht. Wird eh nichts bewirken weil das
bei jedem selbst liegt.
>Arbeit lohnt immer ,wenn sie richtig bezahlt wird.
...und auch vorhanden ist die man an nachvollziehbaren Kriterien
ausüben kann. Wir leben hier schließlich in einer strukturierten
Berufswelt.
Fair Play wird dort ganz klein geschrieben.
Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär, wär das Wörtchen "Wenn" nicht mehr.
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