Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuerbescheid: Einspruch wg. Studiengebühren


von Andreas (Gast)


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Hallo,
ich habe die Studiengebühren und alle anderen Ausgaben für Lehrmittel 
etc. als Werbungskosten deklariert. Sollte dieses Gerichtsurteil (BFH, 
Az. VI R 14/07 glaube ich) positiv ausfallen, könnte ich alle meine 
Studiengebühren absetzen...
Jetzt muss ich natürlich erst einmal gegen den jetzigen Steuerbescheid 
Einspruch einlegen.

Allerdings habe ich bei Google keinen Musterbrief gefunden, und ich will 
mir nichts aus den Fingern saugen. Das muss schon vernünftig formuliert 
sein.

Wer weiß, wo ich einen solchen Vordruck finde?

Gruß
Andreas

von Gast (Gast)


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Hast Du denn so viele Steuern? Du kriegst doch bestenfalls 10-15% 
zurück.

von Guru (Gast)


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tjo das ist der trugschluß, Viele Denken steuerlich Absetzbar heißt 1:1 
wiederbekommen dem ist aber nicht so.
Weiß jetzt nicht wie es bei Studiengebühren und Lehrmitteln ist aber ich 
glaube mehr als 10-15% ist es auf keinen fall.

Ich müsste mal meine Abrechnung durchgehen und schauen wie die %-Zahl 
dafür war.

von Fabian B. (fabs)


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Vor allem der Begriff Studiengebühren...
In Berlin, wie in den meisten anderen Bundesländern, gibt es an 
öffentlichen Hochschulen/Universitäten keine Studiengebühren. Das sind 
sog. Rückmelde und Verwaltungsgebühren.
Und die kann man leider nichtmal dazu nutzen das Einkommen bzgl. 
Kindergeld und ähnlichem zu drücken.

Gruß
Fabian

von Andreas (Gast)


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Das war ne private FH. Also müssten es "echte" Studiengebühren sein.

Steuern hatte ich 2008 eben nicht genug; deswegen will ich alles als 
Werbungskosten deklarieren (ob das generell geht, wird dises 
Gerichtsurteil sagen) und dann darauf negatives Einkommen für 08 
erzeugen. Das kann ich dann als Verlust nach 09 vortragen.


Aber dafür brauche ich halt erstmal den Einspruch gegen den 
Steuerbescheid...

von Elomat (Gast)


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> dann darauf negatives Einkommen für 08 erzeugen.

Geht sowas echt? Ich dachte man kann sowas nicht ins nächste Jahr 
ziehen??? Wenn ich z.B. im letzen Jahr viele Fahrkosten hatte (aber 
trotzdem nicht aureichend viel verdient habe), kann ich die dann heuer 
noch Teile dieser Fahrkosten absetzen?

von Andreas (Gast)


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Das geht aber nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt größer sind als 
dein Einkommen (==> negatives Einkommen). Dann sollte es, wenn ich es 
richtig verstanden habe, vortragbar sein (==> Verlustvortrag)

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