Forum: Offtopic Erbschaft noch nach Jahrzehnten möglich?


von MadMax (Gast)


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Hi,

meine Mutter ist fast 70, lebt allein von einer mickrigen Rente. Zu 
ihrem leiblichen Vater hatte Sie seit der Scheidung ihrer Eltern im 
Kindesalter keinen Kontakt. Sie wusste nicht, wo er wohnt und hat nie 
konsequent nach ihm gesucht.

Nun hat Sie vor einigen Wochen zufällig über ein alte Jugendfreundlin 
erfahren, wo der gelebt hat, dass er ziemlich wohlhabend war (großes 
Grundstück mit mehreren Häusern, KFZ-Werkstatt, Bauernhof), gegen 1995 
gestorben ist und mind. zwei Söhne aus zweiter Ehe hat, die (womöglich 
aus der Erbmasse) selber jeder eine Firma betreiben. Verheiratet war er 
nicht nochmal, hatte nur eine Lebensgefährdin, die ebenfalls bereits 
verstorben ist.

Ein Testament gab es wohl nicht, sie wurde nicht darin erwähnt oder die 
Erben haben das vertuscht.

Zu einer schriftlichen Anfrage ans zuständige Nachlassgericht habe ich 
sie jetzt veranlassen können, sie hat alle Nachweise (Geburtsurkunde 
usw.). Besteht unter diesen Umständen noch irgend eine Chance, etwas vom 
Erbe abzubekommen?

MM.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn du mehr wissen willst als Google hergibt (das entscheidende 
Stichwort heisst hier "Verjährung") => Anwalt.

von Frank (Gast)


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Hab' da was gefunden:

"Der von Ihnen geschilderte Fall, dass eine Erbin von ihrer 
Erbenstellung keine Kenntnis erlangt, ändert nichts an deren 
Erbenstellung und daran, dass sie seit dem Todeszeitpunkt der 
Erblasserin Mitglied der Erbengemeinschaft geworden ist. Insbesondere 
entfällt diese Rechtsstellung nicht durch Zeitablauf, unterliegt also 
nicht der Verjährung. Auch das Recht, die Auflösung der 
Erbengemeinschaft zu verlangen, unterliegt nicht der Verjährung. Eine 
Erbengemeinschaft besteht grds. auf unbestimmte Zeit."

aus

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wann-ist-die-Verj%C3%A4hrungsfrist-bei-Erbschaft-abgelaufen-__f12693.html

Frank

von (prx) A. K. (prx)


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von Rick (Gast)


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Durch Erbschaftangelegenheiten, die etwas komplizierter sind, ohne 
Anwalt durchzublicken ist unmöglich ! Da hilft auch kein Google.

Ich weiss das aus der eigenen, sehr überschaubaren Familie, eine 
scheinbare einfache offensichtliche Erbschaftsangelegenheit wurde extrem 
kompliziert.

von Nils (Gast)


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Hallo MM.,

im konkreten Fall solltest Du tatsächlich einen Anwalt aufsuchen.

Grundsätzlich kenne ich es so (Stand etwa 1995-2000):
1) Ansprüche, aber auch Schulden aus einer Erbschaft verjähren nicht. Es 
ist im Gegenteil sogar so, dass Du nur eine sehr kurze Frist hast, um 
eine Erbschaft auszuschlagen. Man wird sozusagen 'automatisch' Erbe, 
wenn man nicht sofort widerspricht.
2) Diejenigen, die sich beim Erbschaftsamt zum Antritt des Erbes melden, 
müssen alle Verwandten angeben. Diese Erklärung erfolgt an Eides, ist 
bei vorsätzlicher Falschangabe also strafbar.
3) Die Erbschaftsämter stellen sich auf den Standpunkt, dass sie nicht 
verpflichtet sind, die Verwandten eines Verstorbenen zu suchen. Sie 
berufen sich auf 2).

Wenn Deine Mutter also Ansprüche hat, dann gegenüber den anderen Erben, 
die etwas bekommen haben. Dazu musst Du natürlich nachweisen, dass etwas 
da war. Die Erben (also die Söhne) sind zur Offenlegung verpflichtet. 
Das sollte man über einen Anwalt unter Setzung einer Frist machen.
Knifflig ist die Frage, wann einem Erbe der Todeszeitpunkt des 
Verwandten bekannt wurde und wie das zu bewerten ist (Fristen = Wenn Du 
handeln willst, dann schnell). Auch da kann Dir nur ein (versierter!) 
Anwalt weiterhelfen.

Gruß,
Nils

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