Hi, meine Mutter ist fast 70, lebt allein von einer mickrigen Rente. Zu ihrem leiblichen Vater hatte Sie seit der Scheidung ihrer Eltern im Kindesalter keinen Kontakt. Sie wusste nicht, wo er wohnt und hat nie konsequent nach ihm gesucht. Nun hat Sie vor einigen Wochen zufällig über ein alte Jugendfreundlin erfahren, wo der gelebt hat, dass er ziemlich wohlhabend war (großes Grundstück mit mehreren Häusern, KFZ-Werkstatt, Bauernhof), gegen 1995 gestorben ist und mind. zwei Söhne aus zweiter Ehe hat, die (womöglich aus der Erbmasse) selber jeder eine Firma betreiben. Verheiratet war er nicht nochmal, hatte nur eine Lebensgefährdin, die ebenfalls bereits verstorben ist. Ein Testament gab es wohl nicht, sie wurde nicht darin erwähnt oder die Erben haben das vertuscht. Zu einer schriftlichen Anfrage ans zuständige Nachlassgericht habe ich sie jetzt veranlassen können, sie hat alle Nachweise (Geburtsurkunde usw.). Besteht unter diesen Umständen noch irgend eine Chance, etwas vom Erbe abzubekommen? MM.
Wenn du mehr wissen willst als Google hergibt (das entscheidende Stichwort heisst hier "Verjährung") => Anwalt.
Hab' da was gefunden: "Der von Ihnen geschilderte Fall, dass eine Erbin von ihrer Erbenstellung keine Kenntnis erlangt, ändert nichts an deren Erbenstellung und daran, dass sie seit dem Todeszeitpunkt der Erblasserin Mitglied der Erbengemeinschaft geworden ist. Insbesondere entfällt diese Rechtsstellung nicht durch Zeitablauf, unterliegt also nicht der Verjährung. Auch das Recht, die Auflösung der Erbengemeinschaft zu verlangen, unterliegt nicht der Verjährung. Eine Erbengemeinschaft besteht grds. auf unbestimmte Zeit." aus http://www.frag-einen-anwalt.de/Wann-ist-die-Verj%C3%A4hrungsfrist-bei-Erbschaft-abgelaufen-__f12693.html Frank
Durch Erbschaftangelegenheiten, die etwas komplizierter sind, ohne Anwalt durchzublicken ist unmöglich ! Da hilft auch kein Google. Ich weiss das aus der eigenen, sehr überschaubaren Familie, eine scheinbare einfache offensichtliche Erbschaftsangelegenheit wurde extrem kompliziert.
Hallo MM., im konkreten Fall solltest Du tatsächlich einen Anwalt aufsuchen. Grundsätzlich kenne ich es so (Stand etwa 1995-2000): 1) Ansprüche, aber auch Schulden aus einer Erbschaft verjähren nicht. Es ist im Gegenteil sogar so, dass Du nur eine sehr kurze Frist hast, um eine Erbschaft auszuschlagen. Man wird sozusagen 'automatisch' Erbe, wenn man nicht sofort widerspricht. 2) Diejenigen, die sich beim Erbschaftsamt zum Antritt des Erbes melden, müssen alle Verwandten angeben. Diese Erklärung erfolgt an Eides, ist bei vorsätzlicher Falschangabe also strafbar. 3) Die Erbschaftsämter stellen sich auf den Standpunkt, dass sie nicht verpflichtet sind, die Verwandten eines Verstorbenen zu suchen. Sie berufen sich auf 2). Wenn Deine Mutter also Ansprüche hat, dann gegenüber den anderen Erben, die etwas bekommen haben. Dazu musst Du natürlich nachweisen, dass etwas da war. Die Erben (also die Söhne) sind zur Offenlegung verpflichtet. Das sollte man über einen Anwalt unter Setzung einer Frist machen. Knifflig ist die Frage, wann einem Erbe der Todeszeitpunkt des Verwandten bekannt wurde und wie das zu bewerten ist (Fristen = Wenn Du handeln willst, dann schnell). Auch da kann Dir nur ein (versierter!) Anwalt weiterhelfen. Gruß, Nils
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