Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Absetzen oder versteuern von Fahrtkosten


von Zonk (Gast)


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Hallö,

ich habe einen Kunden der mir als Freiberufler die Fahrtkosten ersetzt, 
mit 30 C/km. Kann ich Tankquittungen trotzdem absetzen? Muss ich diese 
Pauschale als Einkommen versteuern?

von zwieblum (Gast)


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ja und ja. aber frag deinen finanzbuchhalter, der kennt sich da gut aus.

so mal dumm gefragt, warum kassierst du vom kunden nicht das gesetzliche 
km-geld?

von Gast (Gast)


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Was ost denn das gesetzliche km-Geld? Wie hoch?

von Gast (Gast)


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0,30€ pro Kilometer beträgt die Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke 
über 20km (bei der Kilometerzahl net 100%ig sicher, aber es gibt eine 
Kilometer Untergrenze)

von Magnus Müller (Gast)


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Gast schrieb:
> 0,30€ pro Kilometer beträgt die Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke
> über 20km (bei der Kilometerzahl net 100%ig sicher, aber es gibt eine
> Kilometer Untergrenze)

Nö. Gilt schon wieder ab dem ersten Kilometer.

von Der Prophet (Gast)


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mal sehen wie langen noch, Steinbrück kann die Pauschale theoretisch 
abschaffen ...

von Harald (Gast)


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Dann muss man sich eben selbständig machen, dann sind es 
Betriebsausgaben. Und man kann beide Richtungen voll absetzen!!!

Noch besser ist die Fahrtenbuchmethode: Dann kriegt man bis zu 80% von 
der Stuer weg, dafür aber auch die realen Kosten und die sind oft 
dreimal so hoch, wie die einfache Pauschale.

Beispiel Geschäftswagen mit teurem Navi, DVBT und Breitbereifung zu 
36.000

Abschreibung 16%  5000,-
Versicherung VK    900,-
Steuer Diesel      300,-
Dieselkraftstoff  1300,-
Reparaturen        500,-
Kleinteile         200,-
Autowäsche         300,-
----------------------
8500,- / 17000 km  = 50 Cent/km

Gerade, wenn man wenig fahren muss lohnt sich das.
Versteuern muss man dann vielleicht 3000 private km, macht 1500,-

Man kann also 7000,- von der Steuer absetzen und hat zudem noch die 
komplette Mehrwertsteuer von knapp 6000,- gespart.

Bei 6 Jahren ist alles abgeschrieben und man hat nur 9000,- versteuern 
müssen. Der Staat erlässt einem für 42.000 die Steuer. Das sind fast 
20.000 gespart.

von Bogumil (Gast)


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Sind als Freiberufler nicht alle Einnahmen zu versteuerndes Einkommen 
während deine Ausgaben (in diesem Fall Fahrtkosten nach Aufwand oder 
Pauschal) selbiges mindern?

von Ingenieur (Gast)


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Auch wenn der thread etwas alt ist, antworte ich mal hier, weil ich 
keinen neuen erstellen möchte:

Bogumil hat Recht: Die vom Auftraggeber erstatteten Kosten sind 
Einnahmen, daher ist es auch egal, was er genau erstattet und was 
gefahren wurde. Auch wenn das nicht überein stimmt, gehen die Einnahmen 
voll ins Plus.

Umgekehrt gehen alle Kosten voll ins Minus. Dabei gibt es zwei Methoden:

1. Alle nachweisbaren Kilometer, also alle Fahrtentfernungen mal 2 
genommen zu insgesamt 30 Cent

oder

2. Alle anteiligen Kosten für die geschäftliche Tätigkeit, also Summe 
aller Kosten * (Geschäftsfahrten / Gesamtkilometer).

Die MWST kann man in beiden Fällen abziehen, wobei es da noch eine 
Sonderumrechnung für die KFZ-Steuer gibt, da diese ja nicht MWST-fähig 
ist.

Man kann zudem als Selbständiger alle Fahrten mit einem weiteren 
Privatauto mit 30 Cent angeben und auch die dafür anteiligen 
Reparaturen.

Ohne hier jetzt Steuertricks zu empfehlen, kann man feststellen, dass 
viele Geschäftsaustonutzer enorm hohe Anteile an Geschäftsfahrten haben, 
und zudem noch einen Privatwagen und dessen Fahrten angeben. Es soll 
vorkommen, dass da getrickst wird, wie man hört.

Ein aktuelles Beispiel ist ein selbständiger Steuerberater, der selber 2 
Geschäftsfahrzeuge hat und noch Privatfahrten absetzt und so weit über 
20.000 Euro in Anrechnung bringt. Er finanziert sich damit seinen 
Porsche und seinen Audi SUV.

Ein Einwand zu dem Steuerthema:

Die Absetzbarkeit und die Art der Berechnung fördert das Autofahren. 
Meines Erachtens wäre es sinnvoller, alle (auch die Arbeitnehmer) 
könnten pauschal 40 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Das 
entspricht den realen Kosten für einen Kleinwagen mit wenig 
Benzinverbauch. Alles andere ist dann private Luxus, z.B. die viele 
Raserei und die unnötigen PS-Zahlen und deren Nutzung.

Oben genannter Steuerberater könnte dann real nur noch etwa 6000,- Euro 
absetzen und sein fetter Audi und der Porsche wären dann das was sie 
sind: Luxus, der nicht von der Steuer mitfinanziert wird.

von Ingenieur (Gast)


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Auch wenn ich oben gegen diese Form der Absetzbarkeit arguentiert habe, 
nutze ich sie doch selbst:

Harald schrieb:
> Beispiel Geschäftswagen mit teurem Navi, DVBT und Breitbereifung zu
> 36.000
>
> ----------------------
> 8500,- / 17000 km  = 50 Cent/km


Abschreibung 16%  7800,-
Versicherung VK   1250,-
Steuer Diesel      330,-
Dieselkraftstoff  1900,-
Reparaturen       1200,-
Kleinteile         700,-
Autowäsche         400,-
Sonstiges          300,-
Teile XXX          600,-
13000,- / 14000 km  = 95 Cent/km

hinzu kommen noch für 2000km Privatfahrten

"Teile XXX" sind Teile, die zwar in die Geschäftsabrechnung einfliessen, 
real aber am Privatwagen verbaut werden.

von MaWin (Gast)


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Harald schrieb:
> Bei 6 Jahren ist alles abgeschrieben und man hat nur 9000,- versteuern
> müssen. Der Staat erlässt einem für 42.000 die Steuer. Das sind fast
> 20.000 gespart.

Jetzt weisst du, warum in Deutschland Firmen
sich grosse Firmengebäude bauen, eine teure Autoflotte haben,
denn es kostet sie die Hälfte von dem was es eine Privatperson kosten 
würde, erst keine Mehrwertsteuer, dann keine Einkommensteuer.

So lange Firmen bloss unter sich handeln, aber X kauft ein Auto bei Y 
und Y kauft ein Bauteil von Z und Z kauft eine Dienstlestung von X, 
werden keine Steuern bezahlt. B2B ist eine eigene Welt die wegen 
gegengerechneter Umsatzsteuer wie Schwarzarbeit funktioniert und 
deswegen floriert.

Aber wehe dem, du machst Gewinne, dann werden die Gewinne besteuert, 
also versuchen deutsche Firmen alles, damit keine Gewinne anfallen: 
Beste Möglichkeit: Erträge ins Ausland zu schaffen, für "Beteiligungen" 
und "Expansion".  Des Weg zurück auf's Privatkonto der Firmeneigener 
kennt das Finanzamt nicht....

von Ingenieur (Gast)


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und eben deshalb muss man es genau so machen, damit man seinen Anteil am 
Kuchen bekommt

von Fritz (Gast)


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Bei allem Spaß am "Absetzen" - Wenn dann bei der ersten Betriebsprüfung 
das Fahrtenbuch gekippt wird und das ganze als "Privatvergnügen" 
nachversteuert wird ist Schluß mit lustig. Mal ganz abgesehen davon, 
dass es eine Schweinearbeit ist ein vielleicht anerkanntes Fahretnbuch 
zu führen. Aus diesem Grund wird das meiste über die 1% Regelung 
abgerechnet, die sich beim besten Willen nicht sonderlich "lohnt".

von Noch ein Selbständiger (Gast)


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Fahrtenbücher sind schon seit 2010 nicht mehr zu führen. Es reicht, eine 
repräsentative Aufstellung abzugeben und auf das Jahr hochzurechnen.

von Michael W. (Gast)


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Fritz schrieb:
> Aus diesem Grund wird das meiste über die 1% Regelung
> abgerechnet, die sich beim besten Willen nicht sonderlich "lohnt".
Das macht doch kein Mensch. Das einfachste ist auch bei dem 
geschäftlichen Fahrzeug die 30 Cent in Anspruch zu nehmen.

Bei rund 25.000km im Jahr, die ich zurücklege, sind 22000 geschäftlich. 
Also 6600,- zum Absetzen. Mehr kommt nach der Fahrtenbuchmethode auch 
nicht raus. Höchstens bei teuren Vehikeln.

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