Hallo, Ich habe eine Frage: Wie sieht es als Schüler mit der Gesetzlage aus, wenn man gegen Bezahlung Programmiert? Mus ich irgendetwas anmelden, steuern zahlen usw. ?!? Ich hoffe ihr könnt mir helfen... MFG Unbekannt
Ich würde mal sagen es sieht als Schüler nicht anders aus wie als nicht Schüler... Und mit Hobby hat das dann auch nix mehr zu tun...
Es kommt darauf an wieviel Geld du damit verdienst. Wenn du nur ein paar Euro dafür bekommst (30-50€), dann muss dies nicht gemeldet werden. Wenn du mal gegen bezahlung babysitten amchst musst du das ja auch net anmelden. Sollte es jedoch mehr werden musst du es zumindest anmelden. Bleibst du dann trotzdem noch unter 400€ im Monat zählt dies als Nebenjob udn du zahlst nur sehr geringe Steuern (die du mit der Steuererklärung aber meist wieder bekommst).
Ich geb dir folgende Tipps: Wenn du regelmäßig Geld verdienst, was mehr als unwesentlich ist (>50€), dann solltest du dich entweder anstellen lassen von demjenigen (brauchst du Einverständnis von deinen Eltern oder dem Vormundschaftsgericht) oder du meldest ein Gewerbe an. Von letzterem würde ich dir abraten, weil du mir nicht den Eindruck machst, als dass du schon jetzt das Zeug dazu hast en Gewerbe aufzuziehen. ;) MfG Inox
Wenn es unter 7664 EUR im Jahr sind, musst du gar nichts angeben, du darfst dem Auftraggeber eine Rechnung schreiben, aber darauf "gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz" keine Mehrwertsteuer angeben (damit er sie auch nicht abziehen kann). Man nennt das Kleinunternehmer. Du musst kein Gewerbe anmelden (du bist Freiberufler), keine Handelskammer, keine Berufsgenossenschaft (wegen Versicherung), keine Rente zahlen, keine Krankenversicherung abführen (es sei denn du bis ein sehr alter Schüler, über 25 Jahre alt). Liegt es darüber, musst du Steuern zahlen und dein Kindergeld entfällt, es werden Renten und Krankenkassenkosten fällig und irgendwann bist du kein Kleinunternehemr mehr. Sollte irgendwann mal das Finanzamt fragen (weil es deine Rechnung bei der Firma gefunden hat), solltest du einen Zettel vorlegen können, auf dem du ausgerechnet hast, dass die Einnahmen nach Abzug deiner Kosten unter 7664 lagen (am besten ein Beleg beiheften dass in dem Jahr die Obergrenze auch 7664 war denn die ändert sich alle paar Jahre), es weniger als 4 Wochen a 40 Stunden Arbeit waren oder falls du unter 15 bist sogar nur weniger als 2 Stunden Arbeit am Tag. Beziehen deine Eltern Hartz4 von dem du auch lebst, dann muss das Geld dort angemeldet werden, dann wird der Grossteil abgezogen.
MaWin schrieb: > Wenn es unter 7664 EUR im Jahr sind, musst du gar nichts angeben, du > darfst dem Auftraggeber eine Rechnung schreiben, aber darauf "gemäß § 19 > Umsatzsteuergesetz" keine Mehrwertsteuer angeben (damit er sie auch > nicht abziehen kann). Man nennt das Kleinunternehmer. Du musst kein > Gewerbe anmelden (du bist Freiberufler), keine Handelskammer, keine > Berufsgenossenschaft (wegen Versicherung), keine Rente zahlen, keine > Krankenversicherung abführen (es sei denn du bis ein sehr alter Schüler, > über 25 Jahre alt). > > Liegt es darüber, musst du Steuern zahlen und dein Kindergeld entfällt, > es werden Renten und Krankenkassenkosten fällig und irgendwann bist du > kein Kleinunternehemr mehr. Also ich weiß nicht, wo du deine Zahlen her hast, aber momentan sind das andere Beträge: - 7680€ für das Kindergeld - 17500€ für Erwerbstätigkeiten
MaWin schrieb: > Wenn es unter 7664 EUR im Jahr sind, musst du gar nichts angeben, du > darfst dem Auftraggeber eine Rechnung schreiben, aber darauf "gemäß § 19 > Umsatzsteuergesetz" keine Mehrwertsteuer angeben (damit er sie auch > nicht abziehen kann). Man nennt das Kleinunternehmer. Du musst kein > Gewerbe anmelden (du bist Freiberufler), keine Handelskammer, keine > Berufsgenossenschaft (wegen Versicherung), keine Rente zahlen, keine > Krankenversicherung abführen (es sei denn du bis ein sehr alter Schüler, > über 25 Jahre alt). > Das stimmt so NICHT! Er ist kein Freiberufler, denn er ist kein Künstler. Deswegen müssen auch Webdesigner regelmäßig ein Gewerbe anmelden. MfG Inox
Unbekannt schrieb: > Hallo, > > Ich habe eine Frage: > Wie sieht es als Schüler mit der Gesetzlage aus, wenn man gegen > Bezahlung Programmiert? > Mus ich irgendetwas anmelden, steuern zahlen usw. ?!? > > Ich hoffe ihr könnt mir helfen... > > MFG Unbekannt frag einen steuerberater, kostet die max. paar eur, bekommst aber eine aussage die auch stimmt .. was die hier labern ist einfach nur unsinn ( angefangen beim freiberufler status, über 'mach dir einen zettel', bis zum den Beträgen ). Ich bin unternehmer seit über 10 jahren und beschäftige auch freiberufler/gew. subunternehmer und kann nur eins sagen - es gibt keine pauschal aussagen - lass es den steuerberater prüfen, dafür sind die da.
Daniel B. schrieb: > Das stimmt so NICHT! Er ist kein Freiberufler, denn er ist kein > Künstler. Du setzt jetzt nicht wirklich Freiberufler mit Künstler gleich...? Zu den Freiberuflern zählen noch ein paar andere Berufe.
> Also ich weiß nicht, wo du deine Zahlen her hast, Aus dem Netz, ohne Jahreszahl > 7680€ für das Kindergeld Drum sag ich ja, die ändern sich alle paar Jahre. Aber nicht nur das Kindergeld, auch die Steuerfreigrenze. > 17500€ für Erwerbstätigkeiten Das wird nicht die Steuerfreigrenze sein, sondern die Grenze bis zu welcher er als Kleinunternehmer gilt. > Er ist kein Freiberufler Aber natürlich, selbst wenn er noch kein angeschlossenes Studium hat übt er doch dieselbe Tätigkeit aus, die als freiberufliche Tätigkeit anerkennt wird. Aber er ist kein Künstler und darf daher nicht die günstige Künstlersozialkasse nutzen, bei der er nur halbe Beiträge zahlt, weil der andere 'Arbeitgeberanteil' vom Staat eingesammelt wird. > frag einen steuerberater, kostet die max. paar eur, Prust. Da ist er sein verdientes Geld gleich los und darf noch was drauflegen.
MaWin schrieb: >> 17500€ für Erwerbstätigkeiten > > Das wird nicht die Steuerfreigrenze sein, sondern die Grenze bis zu > welcher er als Kleinunternehmer gilt. Aber genau von der Grenze hast du gesprochen, § 19 UStG. Bis zu der Grenze musst du keine Umsatzsteuer erheben. Das heißt natürlich nicht, dass du gar keine Pflichten hast. Ansonsten gibt diese Seite eine sehr leicht verständliche Einführung: http://www.existenzgruender.de/expertenforum/steuern/archiv.php?archiv=169
> Aber genau von der Grenze hast du gesprochen, Ich schon, du wolltest sie zur Steuergrenze erklären und die 7664/7680 nur zur Kindergeldgrenze. > leicht verständliche Einführung: Recht passende Fragen, nennt aber auch 7664 EUR, nicht deine 7680.
Frag Leute, die Ahnung haben, aber nicht hier. Wenn es 100% wasserdicht sein soll, dann geh zum Finanzamt und frag die Leute. Sie sind verpflichtet, dir Auskunft zu geben und werden dir kompetent helfen. Die bisherigen Auskünfte kannst du vergessen, da du wichtige Angaben nicht gemacht hast.
Geh zum FA oder zu einem StB. Das Forum kann dir kompetente Beratung geben. Mir wird übel, wenn ich den Mist hier lese.
>Daniel B. schrieb: >> Das stimmt so NICHT! Er ist kein Freiberufler, denn er ist kein >> Künstler. >Du setzt jetzt nicht wirklich Freiberufler mit Künstler gleich...? Zu >den Freiberuflern zählen noch ein paar andere Berufe. Wie Architekten, Steuerberater... Um Freiberufler zu sein, muss man vorher eine bestimmte Ausbildung gemacht haben. Schüler zählen nicht dazu. Bis zum Alter von 18 Jahren kann man eh kein Gewerbe anmelden - das müssten die Eltern machen. Danach kann man ein Kleingewerbe anmelden. Informationen dazu bekommt man beim Finanzamt oder der örtlichen IHK. Die können einem dann auch sagen, was man alles beachten muss. Auf halbgare Aussagen eines Forums würde ich mich nicht verlassen.
MaWin schrieb: >> Aber genau von der Grenze hast du gesprochen, > > Ich schon, du wolltest sie zur Steuergrenze erklären Da scheinen wir uns missverstanden zu haben, ich meinte die 17.500€ als "Umsatzsteuergrenze", weil du nur von dieser Steuer gesprochen hattest. > und die 7664/7680 > nur zur Kindergeldgrenze. > >> leicht verständliche Einführung: > > Recht passende Fragen, nennt aber auch 7664 EUR, > nicht deine 7680. Also ohne jetzt die Fragen durchzugehen: Der Freibetrag für Einkünfte in Bezug auf das Kindegeld liegt definitiv seit 2004 unverändert bei 7680€ pro Jahr. Erst 2010 wird der wieder steigen.
Hallo, Danke für eure Antworten! -> Ich halte es jedoch für unwarscheinlich, dass man sofort ein Gewerbe anmelden muss, wenn man 500-700€ pro Jahr verdient?!?
Das Finanzamt hats nicht so mit Wahrscheinlichkeiten... Am einfachsten ist auf Lohnsteuerkarte.
> Das Finanzamt hats nicht so mit Wahrscheinlichkeiten... > Am einfachsten ist auf Lohnsteuerkarte. Aha, das sag mal den "nutten" ;-)
Ich habe mit 15 mein erstes Projekt in einer Firma gehabt, das nicht als Praktikum galt und bezahlt wurde. Vorraussetzung: Sehr wenig Verdienst, weil man nur zwei, drei Mal die Woche programmiert. Dann schreibst Du einfach Rechnungen mit der Klausel "Ich versichere, nicht der Mehrwertsteuerpflicht zu unterliegen". Später habe ich Vollzeit Monate lang am Stück gearbeitet, dann ging das so nicht mehr. --> Dann meldet man sich als Kleinunternehmer an, schreibt Rechnungen mit einer Steuernummer und muss dann irgendwann eine Steuererklärung schreiben. Wenn Du unter 7000 Euro verdienst, dann ist das sozusagen ne "Nullsteuererklärung" und fertig. Wenn Du Dich als Hilfskraft einstellen lässt oder ähnlich, dann steigt nur der Berg an Papierkram, von daher ist die Arbeit als Kleinunternehmer schon praktischer.
Wenn das keine grosse Firma ist, kannst du dich sicherlich mit dem Chef/Vorgesetzten zusammensprechen... ;) Falls er es einbuchen will/muss, kannst du auch z.b. Ware als Gegenleistung kassieren (Bauteile, IT-Equipment, etc, alles was plausibel notwendig erscheint)
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