Forum: Offtopic Kunden zahlen nicht, rechtliche Schritte


von Rainer (Gast)


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2 Kunden wollen die Rechnungen nicht bezahlen.
Es handelt sich um ca. 80 Euro bei einem und um ca. 500 Euro bei einem 
anderen.
Muß ich das mit einem Anwalt machen oder kann ich auch selbst klagen 
beim Amtsgericht?

von Urks (Gast)


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DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG! DAZU BIN ICH WEDER BERECHTIGT NOCH 
QUALIFIZIERT!

>2 Kunden wollen die Rechnungen nicht bezahlen.
Was meinst Du mit "wollen nicht"? Haben sie sich ausdrücklich 
(schriftlich) geweigert zu bezahlen? Haben sie einen Grund angegeben?
Oder zahlen sie einfach nicht ohne Stellung zu nehmen?

Im zweiten Fall:
Der nächste Schritt wäre erstmal eine Mahnung.
Darauf in der Regel noch eine.

Aber nach der ersten kannst Du selbst beim Amtsgericht ein Mahnverfahren 
einleiten. Dazu ist kein Rechtsanwalt nötig.
Die Berechtigung des Mahnverfahrens wird dabei durch das Gericht nicht 
geprüft. Ich habe das noch nie gemacht, aber ich würde mal die Rechnung 
und den Kontoauszug für den fraglichen Zeitraum mitnehmen für den Fall 
der Fälle. Kostet wohl so an die 20 Euro pro Mahnverfahren. Du musst zu 
dem Amtsgericht am Wohnort des Schuldners.

Leider muss ich aus eigener Erfahrung sagen, das der Spruch "gutes Geld 
dem schlechten hinterherwerfen" Sinn macht. Bei den 80 Euro würde ich es 
mir überlegen. Wenn derjenige kein oder geringes Einkommen hat, ist 
nichts zu pfänden da. Bei den 500 tritt vielleicht ein ähnliches Problem 
auf.

Schwierig ist das nicht, aber es wird Dich Aufwand, Zeit, Benzin usw. 
kosten, den Du nicht bezahlt bekommst. (Abgesehen von den Gebühren).

von oszi40 (Gast)


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Ein günstiger Weg ist oft eine rechtzeitige! Mahnung. Je länger man was 
verschleppt desto geringer ist die Hoffnung.
Je mehr man die Keule schwingt, desto weniger Folgeaufträge hat man von 
diesen Leuten zu erwarten. (Eine Rechtsberatung ist nicht!)

von O. D. (odbs)


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Mahnungen sind eine nette Geste, aber nicht erforderlich.

Ist der Kunde im Zahlungsverzug, d.h. gab es Angaben auf der Rechnung 
zum Zahlungsmodus und sind diese überschritten? Dann kannst du einen 
Mahnbescheid beantragen, das geht auch online. Die Kosten dafür werden 
natürlich zum Rechnungsbetrag addiert.

Der Kunde bekommt dann eine Zahlungsaufforderung förmlich zugestellt. Er 
hat dann zwei Wochen Zeit, der Forderung zu widersprechen. Gründe muß er 
nicht angeben. Tut er das, bekommst du eine entsprechende Information 
und kannst dich dann entscheiden, ob du klagen möchtest. Widerspricht er 
nicht oder nicht rechtzeitig, kann der Gerichtsvollzieher tätig werden 
(mal so grob, ist noch etwas komplizierter).

Viel wirksamer und sinnvoller ist bestimmt der direkte Kontakt zum 
Kunden. Einfach mal anrufen und nachfragen, ob es Schwierigkeiten gibt, 
ob er nicht zufrieden ist und wie man die Sache aus der Welt schafft. 
Ratenzahlung anbieten etc.

von dau45 (Gast)


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Ich stand mal vor einem ähnlichen Problem und bin dabei auf 
http://www.mahnung-online.de/ gestoßen - habe es dann aber doch gelassen 
und auf meine Forderung verzichtet, aber lt. einigen portalen ist der 
Service ganz annehmbar - zumindest solange der Schuldner nicht 
widerspricht und du ein Verfahren anstrebst, dann solltest du dir einen 
"richtigen" Anwalt nehmen.

von Jupp (Gast)


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Stichwort: Inkasso Moskau

mfg
Jupp

von Bogumil (Gast)


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Ein Kunde der nicht zahlen will ist kein Kunde.

Ruf doch erstmal an und frag warum die Forderung nicht beglichen wird.

Ein Klage lohnt nicht, besser ist es jemanden zu beauftragen der Sie am 
Telefon nervt.

Mahnbescheide usw. kannst du natürlich beantragen, kostet aber. Bei 
Firmen wirkt die Androhug Zwangsinsolvenz anzumelden manchmal Wunder. 
Ich weiß zwar nicht ob es das gibt, die aber auch nicht ;-).

von Schwups... (Gast)


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Wenn der Kunde in der Nähe ansässig ist kann man auch persönlich
vorstellig werden, evtl. etwas Rabats machen, das die Nachbarschaft
das auch mitbekommt. Wenn das nicht absolute Freaks sind, kriegste
dein Geld sofort. Mit dem Mahnverfahren wäre ich vorsichtig weil
sich die Gebühren nach der Höhe der Forderung bemißt und beim
Widerspruch automatisch in einem Verfahren mündet. Als ich das
mal wo gelesen habe,habe ichs sein gelassen und ne Mahnung per
Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung geschickt. Nun ist
der Schuldner im Verzug und muß mit Post vom Gericht rechnen.
Muß nur noch die Klage einreichen.

von Netzspannung (Gast)


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> und beim Widerspruch automatisch in einem Verfahren mündet.

Nein:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid#Streitiges_Verfahren

von Gläubiger (Gast)


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> Muß ich das mit einem Anwalt machen oder kann ich auch selbst klagen
> beim Amtsgericht?

Kannst Du alles selbst machen, allerdinges beim zuständigen Amtsgerichts 
der Schuldner. Wenn die zu weit weg sind, kannst Du alles was auf eine 
Verhandlung rausläuft vergessen, weil sich der finanzielle und der 
zeitliche Aufwand kaum lohnt.

So ein Mahnbescheid kostet in beiden Fällen 23,- Euro.

Für die 80,- Euro Schulden, lohnt sich das wohl kaum. Vor allem weil es 
ja Umsatz ist und noch Märchensteuer etc. drauf ist. Dein "realer" 
Schaden beläuft sich vielleicht auf 40,- Euro. Da nochmals 23,- Euro 
hinterher werfen, ist evtl. nicht so der Bringer...

Bei der Nummer mit den 500,- Euro würde ich das auf jeden Fall machen, 
evtl. auch in ein Verfahren gehen, wenn die Beweislage eindeutig ist.

von Troll (Gast)


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>Stichwort: Inkasso Moskau

Frag doch die Betreiber von opendownload.de, die haben gute Kontakte zu 
Inkassofirmen.
-->

"Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass zwischen dem 23.10.2008 und
dem 30.10.2008, mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten 
Abendstunden persönlich konsultieren werden. Dieser Termin dient dazu, 
Ihre finanzielle Lage zu prüfen und eine Zwangsvollstreckung 
vorzubereiten, sollten Sie weiterhin nicht bereits sein, die offenen 
Forderungen zu bezahlen"

von Schwups... (Gast)


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Alles Bluff, die Inkassounternehmen(auch Moskau Inkasso)
haben keine rechtliche Handhabe Geld einzutreiben.
Das kann nur ein amtlicher Gerichtsvollzieher und wenn
der Schuldner Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen
nur hat bedeutet das nur Papierkram und Ruhe bis nächste
Monat...nächsten Monat...nächsten Monat...usw.
Vermögen sollte man dann aber auch nicht haben, sonst kann
es, sofern pfändbar, einen Kuckkuck bekommen und landet
unter dem Hammer.

>Frag doch die Betreiber von opendownload.de, die haben gute Kontakte zu
>Inkassofirmen.

Gewöhnlich macht hier eine Rae Katja Günther, München von sich reden,
aber da hab ich gehört ist schon die Staatsanwaltschaft wegen dieser 
Machenschaften mit beschäftigt, insbesondere weil auch Leute, die nie
auf dieser Webseite waren, Rechnungen bekommen haben.

von Uboot- S. (uboot-stocki)


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Hi,

hatte zwar so ein Problem noch nicht aber spielt "die 
Inkassounternehmen(auch Moskau Inkasso) haben keine rechtliche Handhabe 
Geld einzutreiben." überhaupt eine Rolle?

Wenn die Moskau-Inkasso-Jungs nur halbwegs so gut sind wie Ihr Ruf, dann 
sollte das die Zahlngswilligkeit doch motivieren ?

Gruß

Andreas

von Schwups... (Gast)


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Ist eben eine Frage der Rechtskenntnisse.
Als die im Fernsehen zu sehen waren, hat sich von denen
auch nicht jeder eingeschüchtert gefühlt, weil man eben
Bescheid wußte.

von Rainer (Gast)


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Das sind 'Kunden' die mit Absicht nicht zahlen wollen.
Sie können wollen aber nicht. Das sind so welche denen man den kleinen 
Finger gibt und die dann die ganze Hand nehmen.

Mahnung per Post usw. kann man bei denen vergessen, die haben immer eine 
Ausrede.

Wenn ich gerichtlich dagegen vorgehe auch bei den 80 Euro, dann muß der 
verlierer doch sämtliche Kosten zahlen oder nicht?

Also oben habe ich gelesen, daß ich das beim Amtsgericht des Schuldners 
machen kann.

von Benedikt K. (benedikt)


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Rainer schrieb:

> Wenn ich gerichtlich dagegen vorgehe auch bei den 80 Euro, dann muß der
> verlierer doch sämtliche Kosten zahlen oder nicht?

Wenn er kann. Ich kenne von einem Bekannten einen solchen Fall, da hat 
ihm ein Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Er hat zwar vor Gericht 
gewonnen, nur lebte der Kerl von Hartz4, bei ihm war nichts zu holen. Er 
blieb daher auf den ganzen Gerichtskosten sitzen.

von Arno H. (arno_h)


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Rainer schrieb:

> Also oben habe ich gelesen, daß ich das beim Amtsgericht des Schuldners
> machen kann.

Es gibt seit einiger Zeit zentrale Mahngerichte für ein oder mehrere 
Bundesländer, siehe:
http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/wedding.htm
Dort erfährst du alles weitere.

Übrigens kann man die Mahnung auch durch einen Gerichtsvollzieher 
zustellen lassen. Kostet etwas mehr, Ausreden sind aber nicht mehr 
möglich:
http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Zustellung/zustellung.html

Arno

von Sid (Gast)


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Ich selbst hab bisher keine Erfahrung damit:
Aber wenn du die Sache komplett aus der Hand geben willst, kannst du die 
offenen Rechnungen evt. auch an ein Factoring-Unternehmen verkaufen. Die 
bezahlen dir einen Großteil des Rechnungsbetrages sofort und kümmern 
sich dann um den Rest.

Würde mich mal intressieren was da noch rauskommt. Viel Erfolg!

von Chris (Gast)


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>Die bezahlen dir einen Großteil des Rechnungsbetrages sofort ...

Das mit dem Großteil wage ich mal zu bezweifeln, auch wenn es 
tatsächlich Firmen gibt, die Forderungen oder Titel aufkaufen.

von HariboHunter (Gast)


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Da hat doch ein Zahnarzt einer Patientin letztens die Kronen wieder 
rausgebrochen weil sie nicht gezahlt hat.... fand ich gut die Aktion, 
ist im 'Rechtsstaat' aber verboten.

von Rasenmäher (Gast)


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> Die bezahlen dir einen Großteil des Rechnungsbetrages sofort
> und kümmern sich dann um den Rest.

Haha...

5% bis 10% sind üblich, je nach Aussicht auf Erfolg...

von Schwups... (Gast)


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@Benedikt K.

Dafür hat man einen Titel der 30 Jahre dann gepfändet werden kann.
Wenn die Arge dann die Schrauben anzieht und den H4-Empfänger zum
arbeiten zwingt kann man Lohnpfändung betreiben(soweit die Theorie).
Ob sich ein Arbeitgeber finden wird der einen Unwilligen beschäftigten
würde dessen Lohn auf den unpfändbaren Rest reduziert wird ist
zwar möglich, jedoch wenig pragmatisch.
Wenn man einen Schuldner hat, muß man ja nicht von lebenslanger
Zahlungsunfähigkeit ausgehen.
Ich hatte mal so einen Fall das einem zahlungsunwilligen/unfähigen
Schuldner der Knast drohte und plötzlich gabs doch noch Geld.
Ein paar Vorstrafen auf Bewehrung standen allerdings schon dahinter.

ich würde erst mal alle Möglichkeiten ausschöpfen bevor der Staat
ran muß.

von mhh (Gast)


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Ich habe mehrmals je 2 Ziegelsteine per Nachnahme verschickt. Sind toll 
die unwissenden (Haus-)Ehefrauen. :-)

von Troll (Gast)


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>Ich habe mehrmals je 2 Ziegelsteine per Nachnahme verschickt.
Und ich dachte schon per Fenster.

von Schwups... (Gast)


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@mhh

Mach das mal öfter, dann stehen irgend wann mal die Uniformierten
vor der Tür mit hübschen Gelenkschmuck für dich.

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