Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich der Rückgabe einer Mietkaution in Form eines Sparbuchs durch den Vermieter. Folgendes Szenario: Mieter "A" musste zu Mietbeginn die Mietkaution für die angemietete Wohnung in Form eines Sparbuchs bei der Wohnungsübergabe abgeben. Nun beendet der Mieter das Mietverhältnis. In der Kündigung wurde auf die Rückgabe des Sparbuchs bei der Wohnungsübergabe hingewiesen. Nach der erfolgreichen Endabnahme der Wohnung wird dem Mieter nun nicht das Sparbuch ausgehändigt. Der Vermieter "B" behält das Sparbuch ein und kündigt zugleich an, einen Teil zu überweisen und einen weiteren Teil zur Deckung eventueller Forderungen aus den Nebenkosten einzubehalten. Nach einer kurzen Recherche im Internet ist Mieter "A" immer noch nicht schlauer, da die dort gefundenen Meinungen von der Einschaltung eines Anwalt über den Mieterbund bis hin zu "alles ok" reichen. Dem Mieter mutet die Angelegenheit schon etwas seltsam an, da das Sparbuch immerhin auf seinem Namen läuft und immerhin verzinst wird. Zudem legte der Vermieter während des Mietverhältnis durch den einen oder anderen Vorfall nicht gerade Kompetenz an den Tag. Habt ihr mit solch einer Vorgehensweise schon einmal selber Erfahrungen gehabt oder eventuell sogar konkrete, rechtlich fundierte Links zu dem Thema?
> Nach der erfolgreichen Endabnahme der Wohnung wird dem > Mieter nun nicht das Sparbuch ausgehändigt. Der Vermieter > "B" behält das Sparbuch ein und kündigt zugleich an, > einen Teil zu überweisen und einen weiteren Teil > zur Deckung eventueller Forderungen aus den > Nebenkosten einzubehalten. Das ist rechtens, die Mietkaution darf anteilig vom Vermieter aus genau diesem Grund einbehalten werden. Allerdings muss innerhalb einer gewissen Frist (halbes Jahr?) der Kautionsrest ausbezahlt werden bzw. eine Abrechnung erfolgen. ("Kaution" schließt hier die Zinsen mit ein). Auf welche Art und Weise die Kaution hinterlegt wurde, sollte an dieser Tatsache nichts ändern, ob Sparbuch, Bargeld oder was auch immer. Wie allerdings ein Vermieter ein nicht auf ihn ausgestelltes Sparbuch zu Geld machen kann, entzieht sich meiner Kenntnis; ich habe zu meinen Vermieterzeiten die Kaution in Bar kassiert. Naja, es folgt der übliche Passus: Genaueres wird ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt wissen.
Links habe ich nicht. Der Mieterverein hat dir schon den richtigen Schritt genannt. Die Kaution ist eine Sicherung der Miete und für nix anderes zu verwenden. Sie muß angelegt werden und der Mieter bestimmt alleine als was. Am Ende des Mietverhältnisses (Letzter Tag) wird die Kaution mit einer Frist (Ich glaube 2 Wochen) zurückgegeben. Einbehalte sind nicht gestattet. Auch nicht für die Nebenkostenendabrechnung die später kommt. Viele M´Vermieter wollen sich so gerne absichern bzw. abzocken. Erfahrungen ? Ja,hatte ich. Selbes Schema wie bei dir. Ich habe 4 Wochen nach der Übergabe der wohnung meine Kaution eingefordert und 14 Tage Zeit gegeben (Per einschr. m. Rücksch. natürlich). Es passierte wie erwartet nix also ab zum Anwalt. Der hat nochmal geschrieben und es gab wieder keine Reaktion. Danach wurde Klage wegen Unterschlagung eingereicht. Das Amtsgericht hat einen Termin ausgegeben. Es gab 2 Verhandlungstage und nach 4 Monaten hatte ich meine Kaution mit normalen Zinsen, für die 4 Monate noch Verzugszinsen und eine Entschädigung weil ich für die neue Kaution einen Kredit aufnehmen musste. Pasiv wirst du erfahrungsgemäss irgendwann eine Nebenkostenabrechnugn erhalten die es in sich hat. Zusätzlich wird der Verm. vermutlich auch noc einige Mängel aus dem Hut zaubern und wenn die Hütte dann schon neu vermietet ist dann kannst du nicht mal das Gegenteil beweisen. Die Tour ist ur alt. Ich kann dir nur Raten aktiv zu werden. Wer nichts macht der bekommt auch nichts.
Alles ist teileweise Vertragsabhängig. >Die Kaution ist eine Sicherung der Miete und für nix anderes zu >verwenden. So sollte es sein, dem Namen nach, aber die MK wird auch für die Deckung von Schäden(womit der Vermieter vor Gericht auf die Schnauze fällt wenn das Mietverhältnis mehr als 3 Jahre dauert, ansonsten wäre es verjährt)und für noch ausstehende Nebenkosten genutzt. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet diese Art der Verrechnung nachzuweisen. Dazu hat er max. ein Jahr nach dem Ende des Mietverhältnisses gewöhnlich Zeit. Kommt nichts, ist eine Nebenkostenverrechnung verwirkt und die Mietsicherheit muß ungekürzt inkl. Zinsen zurückerstattet werden. >Sie muß angelegt werden und der Mieter bestimmt alleine als was. Sie KANN angelegt werden und zwar GETRENNT UND UNPFÄNDBAR vom Vermögen des Vermieters. Verzinst werden muß das Sparbuch zwar, aber die 0,5% sind ja wohl ein Witz zur Zeit. Ist eben auch eine Verhandlungssache. Der Vermieter muß nicht je verrückte riskante Anlageform akzeptieren. Bei Aktien oder Fonds wäre das Geld u.U. futsch.(Auch das gegenteilige Senario wäre denkbar und dann?). In der Regel wird dem Vermieter das Sparbuch verpfändet(wie bei mir) und ist dann auch beim Vermieter hinterlegt. Wie er dann an die Kohle kommt weiß ich auch nicht aber mit Nebenkostenendabrechnungen braucht der bei mir nicht kommen. Ich hab schon seit 13Jahren keine Abrechnung mehr gesehen und damit ist das einvernehmliche Übung und somit bindend.Zahle sowieso nur 30 Euro/Monat NK. >Am Ende des Mietverhältnisses (Letzter Tag) wird die Kaution mit einer >Frist (Ich glaube 2 Wochen) zurückgegeben. Das hängt von dem Vereinbarungen im Vertrag ab. Von der Rechtssprechung kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen. Der Rechtsweg steht aber jedem offen und wenn das Mietverhältnis störungsfrei verlief und der Mieter geltend macht das eine Endabrechung nach sorgfältiger Prüfung einer Nachzahlung auch Folge geleistet wird, weil man das auch bezahlen kann, dürfte es von der Rechtsprechung für den Mieter günstig aussehen. >Einbehalte sind nicht gestattet. Wunschdenken, die höchstens durch die Ein-Jahresfrist beschränkt ist. Der Vermieter kann solange Einbehalten wie er das geltend macht und es gesetzlich zeitlich beschränkt ist. >Auch nicht für die Nebenkostenendabrechnung die später kommt. >Viele M´Vermieter wollen sich so gerne absichern bzw. abzocken. Es ist eher üblich das die Vermieter überhaupt keine Endabrechnung schicken weil vermutet wird das den Mieter das nicht interessiert oder sogar eine Rückerstattung erwarten kann was die Vermieter lieber behalten wollen. Da muß man dann beharrlich sein und seine Forderungen stellen aber nach eigener Erfahrung nehmen die Vermieter auf Grund eines verquerten Besitzstandsdenkens einen nicht mehr ernst. kein Rechtsrat, das fehlte noch. Das Recht ist wie ein Schiff auf hoher See... (stammt nicht von mir, sondern hab ich mal auf einer Anwaltsseite gelesen)
Die Mietkaution darf nicht zur Deckung von event. Nebenkosten missbraucht werden. Es ist eine MIETkaution und keine Nebenkostenkaution! Mit Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kaution in voller Höhe und ohne Kosten für den Mieter zurück bezahlt werden. Erfahrung? Ja habe ich. Die Vermieterin wollte auch die Kaution einbehalten und bis zur Nebenkostenabrechnung warten. Nachdem ich mit Klage gedroht habe hat ihr Rechtsanwalt sie zum Einlenken überredet. Am letzten Tag der von mir gesetzten Frist war das Geld auf meinem Konto.
>Sie KANN angelegt werden und zwar GETRENNT UND UNPFÄNDBAR vom Vermögen >des Vermieters. Verzinst werden muß das Sparbuch zwar, aber die 0,5% >sind ja wohl ein Witz zur Zeit. Ist eben auch eine Verhandlungssache. Sagte ich doch. Ob und wie angelegt bestimmt aber der Mieter alleine da es SEIN Geld ist. Er muß aber evtl. bei Sonderformen für die Verwaltungskosten aufkommen. Beispiel: Der Mieter möchte in einen Fond anlegen. Zur sicherung des Vermieters muß es dann ein Fond mit Einlagensicherung sein (Kursrisiko) und der Mieter trägt evtl. anfallenden die Depotkosten. >So sollte es sein, dem Namen nach, aber die MK wird auch für die >Deckung von Schäden(womit der Vermieter vor Gericht auf die Schnauze >fällt wenn das Mietverhältnis mehr als 3 Jahre dauert, ansonsten >wäre es verjährt).... Ja aber er kann das Geld nicht so lange behalten. Offensichtliche Schäden sind bei der Übergabe festzustellen und ggf. wenn schon berechenbar abzuziehen. Verdeckte die erst spät innerhalb gewisser Fristen entdeckt werden müssen halt ganz normal eingeklagt werden. Aber wie auch immer. am ende der Frist nach Auszug (Genaue Zeit habe ich immer noch nicht.sind aber nur wenige Wochen) ist das Geld zurück zu geben. >...und für noch ausstehende Nebenkosten genutzt. >Allerdings ist der Vermieter verpflichtet diese Art der Verrechnung >nachzuweisen. Dazu hat er max. ein Jahr nach dem Ende des >Mietverhältnisses gewöhnlich Zeit. Kommt nichts, ist eine >Nebenkostenverrechnung verwirkt und die Mietsicherheit muß >ungekürzt inkl. Zinsen zurückerstattet werden. Eben nicht. Es gibt zum einen die Frist nach Auszug die dem schon wiederspricht. die Kaution ist also innerhalb einiger Wochen wieder da. Was die Nebenkostenabrechnung angeht so gilt "Bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres." Dh. im Extreemsten Falle das wenn man Ende Januar 2009 ausgezogen ist die Nebenkostenabrechnung erst Dezember 2010 kommen kann. War bei mir ähnlich. Ich bin damals ende März ausgezogen. Im gleichen jahr kam wie immer ende November die Nebenkostenabrechnung. Da hat er schon versucht über eine etwas Krude abrechnung noch Boden wett zu machen (Erhöhung der Nebenkosten um fast 250 Prozent) Die Sache landete vor Gericht. (Die abrechnungen der letzten 4 Jahre landeten schon vor dem Kadi weil schlichtweg getürkt.Das war auch der Grund für den Wohnungswechsel) Die Abrechnungen waren gelinde gesagt Krude und nicht mal Deckungsgleich mit den anderen Mietern also völlig aus den Fingern gezogen. Die Abrechnung wurde dann einfach ans Vorjahr angeglichen womizt der Fall erledigt war. Im Folgejahr Ende November kam die Nebenkostenabrechnung für die Drei Monate. Da wollte er dann irgendwelche Schäden ersetzt haben. Angeblich zerstörte Iso-Scheiben usw. Abgesehen davon das sowas unter die Rubrik "Sichtbare Schäden sofort bei Übergabe anmerken" fällt war es gut das ich damals zusammen mit meinem Anwalt Fotos von der ganzen Wohnung gemacht habe und diese auch dem Übergabeprotokoll beigelegt wurden. Hier war nur ein Schreiben mit Belegen nötig um meinen EX-Verm. klar zu machen das da kein Blumentopf zu holen ist. >Das hängt von dem Vereinbarungen im Vertrag ab. Von der Rechtssprechung >kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen. Nein der Gesetzgeber spricht da klare Worte. (Ich hab den Käse ja längst durch) Wenige Wochen Frist sind gegeben damit der Vermieter schäden feststellen und anmelden kann. etwaige Klauseln im Vertrag sind ungültig. Der Grund ? Na wer innerhalb 4 Wochen neu Vermieten kann der kann auch innerhalb einer ähnlichen Frist schäden feststellen. so einfach ist das. >Wunschdenken, die höchstens durch die Ein-Jahresfrist beschränkt ist. >Der Vermieter kann solange Einbehalten wie er das geltend macht >und es gesetzlich zeitlich beschränkt ist. Siehe eins drüber Siehe 2 drüber. Wenn der Verm. sich nicht innerhalb der wenigen Wochen meldet muß er die Kaution rausrücken. Keinesfalls kann er die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten. Grund siehe oben. Wie gesagt. Was allgemein gemacht wird und was in Verträgen steht muß nicht unbedingt rechtens sein. Diese Aktionen zielen darauf ab das sich die Leute sowas gefallen lassen was ja oft aus unwissenheit geschieht aber wer sich nicht wehrt der wird eben über den Tisch gezogen. Es geht aber auch darum wieviel Nerven man hat um sowas durchzuziehen. Am Ende geht es nur um gegenseitige Absicherung. Es gibt Mietnomaden und es gibt Miethaie. Beide leider in unerwünscht hoher Zahl.
>Was allgemein gemacht wird und was in Verträgen steht muß nicht >unbedingt rechtens sein. Zustimmung, wie z.B. das Ende der Schönheitsreparaturen durch den BGH bei starren Fristen im Vertrag. >Diese Aktionen zielen darauf ab das sich die Leute sowas gefallen lassen >was ja oft aus unwissenheit geschieht aber wer sich nicht wehrt der wird >eben über den Tisch gezogen. >Es geht aber auch darum wieviel Nerven man hat um sowas durchzuziehen. ...und den richtigen Anwalt hat, der nicht irgend welchen Scheiß erzählt, nur um Mandanten zu ködern und später dann alles anders ist. >Am Ende geht es nur um gegenseitige Absicherung. Aber von Anfang an. >Es gibt Mietnomaden und es gibt Miethaie. >Beide leider in unerwünscht hoher Zahl.
Der Mieter darf bei Mietbeginn die Kaution in 2- oder 3-Monatsraten bezahlen, je nach Kautionshöhe. Der Vermieter darf nach Mietende die Kaution bis zu weiteren 6 Monaten einbehalten. Nicht alles was im Mietvertrag steht ist auch Rechtsgültig! Diverse BGB-Urteile helfen hier weiter.
da das sparbuch auf deinem namen läuft, würde ich mal mit dem personalausweis bei der bank aufschlagen, und das konto abräumen. zur not denen erzählen das das buch verloren oder gestohlen ist. dann kann dich der vermieter mal. so oder so kann er an das geld auch normalerweise nicht legal ran.
Beate,
kannst du bitte kurz darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage die folgende
Äusserung von dir beruht?
>Der Vermieter darf nach Mietende die Kaution bis zu weiteren 6 Monaten
einbehalten.
Wenn sich die Rechtslage nicht grundsätzlich geändert hat, ist sie
schlicht falsch
>>Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus >>dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit >>auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch >>vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. >>Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum >>Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine >>Nachforderung zu erwarten ist. Genauso hab ich das gepostet bzw. gemeint, aber einige Ungläubige wissen es ja immer besser. >wenn eine >>Nachforderung zu erwarten ist. Frommer Wunsch weil meist immer eine Nachzahlung fällig wird. Wenn man die Fristen aussitzt kann man den Gesamtbetrag der Mietkaution einfordern, egal welche Nachforderungen der Vermieter hat, weil die dann verwirkt sind.
Jepp, ich muss zugeben das mein Wissen hier veraltert war.
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