Hallo, früher hat man doch wenn man nach dem Diplom promoviert hat den Titel Dr.-Ing. bekommen un musste diesen auch so angeben auf Visitenkarten etc. nur wie sieht es jetzt mit dem Master aus? Da müsste man ja nach dem Master erstmal angeben Master of Engineering. Nur wie sieht es aus, wenn man dananch promoviert. Welchen Titel muss man dann angeben?
"Dr. Max Mustermann, MSc." Wohl kaum ... die Akkürzung Dr.-Ing. steht für Doktor der Ingenieurwissenschaften und darf somit auch von eimem Master der promoviert hat genutzt werden.
Nicht umsonst gibt es noch andere Kürzel: Dr.med - Mediziner Dr.rer.nat - Naturwissenschaftler Dr.phil - Geisteswissenschaftler usw.
Der Typ heißt dann in Ing.-Wissenschaften: Dr.-Ing. Max Mustermann bei einer Promotion und Max Mustermann, PhD bei einem Promotionsstudium Die gleichzeitige Angabe des M. sc. ist nicht erlaubt, weil es einen Doppelabschluß vortäuscht. Der M. sc. geht praktisch im Dr./PhD auf.
Wie sieht das denn bei mir aus? Hab Dipl. Ing FH Elektrotechnik und einen Bachelor of Science in Informatik... gerade mache ich noch meinen Master of Science in Elektrotechnik... was bin ich dann? Herr XY, MSc. BSc. ?
Regulär wird doch nur der höchste Abschluss genannt (denn ohne Bachelor kein Master, ohne MSc./Dipl. kein Dr.).
Soweit ich weiss, wird der niedrigere Abschluss durch den höheren ersetzt. Wenn man aber z.B. zwei Diplome hat, und nun promoviert, ersetzt der Dr. den einen Abschluss, der andere wird aber beibehalten, so z.B. Dr.-Ing Dipl.-Inf. Max Mustermann.
>Bei uns heisst das Ding: Doctor of science bzw. abgekürzt: Dr. sc.
Vielleicht verwechselst Du was. Der Dr. sc. war eine Bezeichnung im
Hochschulwesen der DDR und war das Äqivalent zum Dr. habil. Es ist also
eine Stufe über dem Dr. (Dr. der Wissenschaften) und verlieh die
Lehrbefähigung (facultas docenti).
Beispiel
Dr. sc. med -> Dr. med. habil.
Dr. sc. tech. -> Dr.-Ing. habil.
@Absolvent:
Dipl.-Ing. (FH) Absolvent, B.sc., M. sc.
Der B. sc. darf angeben werden, weil er mit dem M.sc. nichts zu tun hat
(Informatik vs. ET)
Der Dipl.-Ing. (FH) erlischt durch den M. sc. im gleichen Fach nicht,
weil der Dipl.-Ing. (FH) einzügig angelegt war, also der Master auch
nicht konsekutiv sein kann (ähnlich MBA).
Ich bin Dipl.-Ing. (FH) Mechatronik und mache derzeit meinen Master (M.SC.) in Elektrotechnik an einer Uni. Wie kann und/oder muss ich meinen Titel dann angeben? Überschreibt das M.Sc. das Dipl.-Ing (FH) und überschreibt damit auch die Elektrotechnik die Mechatronik?
>Ich bin Dipl.-Ing. (FH) Mechatronik und mache derzeit meinen Master >(M.SC.) in Elektrotechnik an einer Uni. Wie kann und/oder muss ich >meinen Titel dann angeben? Überschreibt das M.Sc. das Dipl.-Ing (FH) und >überschreibt damit auch die Elektrotechnik die Mechatronik? Höchstwahrscheinlich M.SC. Elektrotechnik i. H-IV-R. Master of Science Elektrotechnik im Hartz 4-Ruhestand. SCNR
>Ich bin Dipl.-Ing. (FH) Mechatronik und mache derzeit meinen Master >(M.SC.) in Elektrotechnik an einer Uni. Wie kann und/oder muss ich >meinen Titel dann angeben? Überschreibt das M.Sc. das Dipl.-Ing (FH) und >überschreibt damit auch die Elektrotechnik die Mechatronik? Also ich habe meinen Diplom Ingenieur (FH) in technischer Informatik gemacht und meinen Master of Science in Informationstechnik. Wenn ich meinen Titel auf der Visitenkarten führen WÜRDE ;) dann so: Dipl.-Ing.(FH) Max Mustermann, M.Sc. Sieht doof aus.. is aber so ^^ wenn nicht bitte korrigieren Mir ist nur bekannt, dass der Dipl.-Ing vor den Namen kommt und der Master (obwohl höherwertiger) mit Komma hinter den Namen. PS: Ach was sind wir "kluck" ;) :-P
>Doch, tun sie. >Bei einem Zahnmediziner, bei dem ich mal war, der hatte sehr großen Wert >auf seinen Dr. Dr. Bla gelegt.. Es war sicher ein Kiefernchirurg, der voll ausgeschrieben ein Dr. med. Dr. med. dent. ist. Er hat tatsächlich 2 Studiengänge mit 2 Dres. (Zahnmedizin und allg. Medizin).
Nochmal 2 Fragen dazu: 1. Wenn der Titel Dann Dr.-Ing. lautet ist es ja egal, ob man einen Master oder Diplom gemacht hat, das kommt ja dann gar nicht mehr raus. 2. Dürfte ich an mein Türschild Dr. Max Mustermann schreiben, oder muss man Schreiben Dr.-Ing. Max Mustermann?
Meine Güte, jahrelang studiert und keinen Plan. Akademisch Grade und Titel sind so zu führen, wie sie auf der Urkunde verzeichnet sind. Da gibt es nicht lange zu diskutieren. Wenn einer DiplingFH ist, dann kann er nicht Master of Desaster schreiben usw.
mich wurdert es nur, das ich oft auf Türschildern lese Dr. XXX. Das äre ja dann nicht rechtens.
Gast schrieb: > mich wurdert es nur, das ich oft auf Türschildern lese Dr. XXX. Das äre > ja dann nicht rechtens. Die korrekte Bezeichnung wäre "Dr.-Ing. XY", die (direkte) Anrede mündlich oder schriftlich ist aber "Dr. XY". Die falsche Verwendung der Anrede auf Türschildern statt der korrekten Bezeichnung "Dr.-Ing. XY" ist aber wohl kaum ein strafbares falsches Führen von akademischen Graden. Darunter fällt eher das "Eindeutschen" ausländischer (manchmal auf sehr zweifelhaftem Wege erworbenen) akademischen Grade.
aber Konkret Dr. XXX als Titel gibt es gar nicht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Gast schrieb: Hallo, > aber Konkret Dr. XXX als Titel gibt es gar nicht, wenn ich das jetzt > richtig verstanden habe. doch, den kannst du auch in Deutschland finden. Du kannst z.B einen im Ausland erworbenen Ph.D als Dr. (ohne Zusatz) in deinen Pass eintragen lassen und dann auch den Titel Dr. XXX führen. Grüße, Michael
Michael Schulz schrieb: > doch, den kannst du auch in Deutschland finden. Du kannst z.B einen > im Ausland erworbenen Ph.D als Dr. (ohne Zusatz) in deinen Pass > eintragen > lassen und dann auch den Titel Dr. XXX führen. Eintragungen in den Pass oder Personalausweis erfolgen immer(!!!) ohne Zusatz und auch ohne Punkt. Es steht dann einfach "DR" drin, egal, woher der Grad stammt. Wie der akademische Grad zu führen ist, hat damit aber rein gar nichts zu tun! Er ist immer so zu führen, wie er von der Universität vergeben wurde. Ob es im Ausland PhD oder Dr. ohne jeglichen Zusatz gibt, weiß ich nicht, im deutschsprachigen Raum gibt es das aber meines Wissens nach nicht. Das heißt: In Signaturen, Visitenkarten, Türschildern, Namenslisten usw. ist die korrekte Bezeichnung "Dr.-Ing.", bei der schriftlichen oder mündlichen Anrede lässt man den Zusatz weg und schreibt/spricht nur "Dr."
Gast schrieb: > aber Konkret Dr. XXX als Titel gibt es gar nicht, wenn ich das jetzt > richtig verstanden habe. Richtig. "Dr. XY" ist die Anrede. Der verliehene akademische Grad (nicht Titel!) hat immer einen Zusatz. Egal, ob "Dr.-med.", "Dr. rer. nat." oder "Dr.-Ing."...
Michael S. schrieb: > Michael Schulz schrieb: >> doch, den kannst du auch in Deutschland finden. Du kannst z.B einen >> im Ausland erworbenen Ph.D als Dr. (ohne Zusatz) in deinen Pass >> eintragen >> lassen und dann auch den Titel Dr. XXX führen. > > Eintragungen in den Pass oder Personalausweis erfolgen immer(!!!) ohne > Zusatz und auch ohne Punkt. Es steht dann einfach "DR" drin, egal, woher > der Grad stammt. stimmt. > Wie der akademische Grad zu führen ist, hat damit aber > rein gar nichts zu tun! Er ist immer so zu führen, wie er von der > Universität vergeben wurde. > > Ob es im Ausland PhD oder Dr. ohne jeglichen Zusatz gibt, weiß ich > nicht, im deutschsprachigen Raum gibt es das aber meines Wissens nach > nicht. > Das heißt: In Signaturen, Visitenkarten, Türschildern, Namenslisten usw. > ist die korrekte Bezeichnung "Dr.-Ing.", bei der schriftlichen oder > mündlichen Anrede lässt man den Zusatz weg und schreibt/spricht nur > "Dr." Das Ph ist der "Zusatz". Das D ist der Dr. Und solange du den Ph.D. in eine EU Staat (oder einige andere Länder) erlangt hast, steht es Dir frei dich Herr XXX, Ph.D. oder Herr Dr. XXX zu nennen. Das gilt auch für Visitenkarten, Türschilder, Namenslisten usw. Gruß, Michael
Michael Schulz schrieb: > Das Ph ist der "Zusatz". Das D ist der Dr. > Und solange du den Ph.D. in eine EU Staat (oder einige andere Länder) > erlangt hast, steht es Dir frei dich Herr XXX, Ph.D. oder Herr Dr. XXX > zu nennen. Das gilt auch für Visitenkarten, Türschilder, Namenslisten > usw. > Gruß, Wenn Dir der akademische Grad in der Form verliehen wurde und auch so hier anerkannt ist, dann ja. Man kann aber nicht einfach Teile des verliehenen Grades weglassen, weil er aus dem Ausland stammt.
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