Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zu Jobwechsel


von Wechselkurs (Gast)


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Hallo,

bei meiner derzeitigen Firma arbeite ich seit ~4 Jahren (unbefristeter 
Vertrag). Die Arbeit ansich macht mir Spaß, allerdings entwickelt sich 
das Arbeitsumfeld immer mehr zum schlechten (Stellen ausscheidender 
Mitarbeiter werden nicht neu besetzt, Kollegen grundlos abgemahnt, 
Prämien gestrichen, Pflichtenhefte kurzfristig ohne Änderung des 
Zeitplans komplett umgeschmissen, Kunden unhaltbare Terminzusagen 
genannt, ...). Die Firma ist zwar nach Aussage des Geschäftsführers kaum 
von der "Krise" betroffen, trotzdem werden z.B. dringend erforderliche 
Geräteanschaffungen hinausgezögert und "unnötige" EMV - Untersuchungen 
gestrichen.
Kurz und gut: Ich überlege mir, mich auf andere Stellen zu bewerben, 
wozu ich ein paar Fragen hätte:

Da ich erst kündigen will, wenn ich eine andere Stelle gefunden habe:
Wenn ich in der Bewerbung meinen derzeitigen Arbeitgeber nenne, sind da 
Rückfragen zu erwarten?

Wg. frühestmöglichem Eintrittstermin:
Wie verhält es sich mit dem Resturlaub? Wird der entsprechend reduziert 
oder kann ich den vollen Jahresurlaub nehmen, wenn ich unter dem Jahr 
kündige?

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Höhe meines Einkommens 
niemandem nennen darf. Kann/darf ich danach gefragt werden?

Viele Grüße,
Jan

von Klaus W. (mfgkw)


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Wechselkurs schrieb:
> Hallo,
>

> ...
> Da ich erst kündigen will, wenn ich eine andere Stelle gefunden habe:
> Wenn ich in der Bewerbung meinen derzeitigen Arbeitgeber nenne, sind da
> Rückfragen zu erwarten?

Ja.
Je nach Branche etc. mal mehr, mal weniger.

Man kann natürlich in der Bewerbung darum bitten, wg. ungekündigten
Vertrags die Sache diskret zu behandeln. Ein halbwegs fairer neuer
Arbeitgeber wird sich daran halten; kontrollieren kann man es natürlich
nicht.
Gerade in Branchen, wo jeder jeden kennt, wäre ich damit vorsichtig.
Den bisherigen Arbeitgeber bereits vor einem Bewerbungsgespräch zu
nennen würde ich nur in Ausnahmefällen machen.

>
> Wg. frühestmöglichem Eintrittstermin:
> Wie verhält es sich mit dem Resturlaub? Wird der entsprechend reduziert
> oder kann ich den vollen Jahresurlaub nehmen, wenn ich unter dem Jahr
> kündige?

Wenn nur ein Teil des Jahres um ist, gibt es auch nur den entsprechenden 
Anteil des Urlaubs.
Kündigen im Januar gibt keine 6 Wochen Urlaub...

Meines Wissens darf man aber auch im Resturlaub noch nicht mit einer
neuen Stelle anfangen, bin mir da aber nicht sicher. Das wären
ja zwei Vollzeitstellen gleichzeitig.
Zumindest fianziell lohnt es sich kaum, weil eh alles an Abgaben
draufgeht.

>
> In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Höhe meines Einkommens
> niemandem nennen darf. Kann/darf ich danach gefragt werden?

Danach gefragt werden kann immer; ich wurde noch nie konkret
nach dem vorigen Gehalt gefragt.
Ich würde mich auch nicht mehr daran gebunden fühlen ehrlich gesagt.
Sinn der Regelung ist ja, innerhalb eines Betriebs keinen Unmut
und Neid aufkommen zu lassen bzw. für den Arbeitgeber ungestraft
einigen Leuten weniger zu zahlen. ohne daß sie einen Aufstand machen.
Wie weit das in der Firma ok ist, sei mal dahingestellt.
Einer anderen Firma gegenüber kann man durchaus sagen, was Sache ist.

>
> Viele Grüße,

dto.

mfgkw

von gast (Gast)


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Da ich erst kündigen will, wenn ich eine andere Stelle gefunden habe:
Wenn ich in der Bewerbung meinen derzeitigen Arbeitgeber nenne, sind da
Rückfragen zu erwarten?

- Ein potentieller guter neuer Arbeitgeber wird nicht vor dem 1. 
Vorstellungsgespräch nachfragen... Ich habe beim Arbeitgeberwechsel 
immer betont, das ich wünsche meine Bewerbung mit Diskretion zu 
behandeln... Das klappt immer

Wie verhält es sich mit dem Resturlaub?

- Kündigst Du in der 2.Jahreshälfte steht Dir beim alten AG der volle 
Urlaub zu!... Du musst nur bedenken das Du das bei deinem neuen AG 
angeben musst...

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Höhe meines Einkommens
niemandem nennen darf. Kann/darf ich danach gefragt werden?

- Natürlich musst Du dich an den Vertrag halten!... Aber was hält Dich 
davon ab deine Wunschvorstellungen zu nennen... z.B. "Ich stelle mir ein 
Jahresgehalt von xxxx € vor... da ich mich auch weiterentwickeln will" 
laberrabarber

gruß at

von hullubullu Seitz (Gast)


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/*Da ich erst kündigen will, wenn ich eine andere Stelle gefunden habe:
Wenn ich in der Bewerbung meinen derzeitigen Arbeitgeber nenne, sind da
Rückfragen zu erwarten?*/

Die aktuelle Firma würde ich wenn überhaupt erst beim Bewerbungsgespräch 
nennen

/*Wg. frühestmöglichem Eintrittstermin:
Wie verhält es sich mit dem Resturlaub? Wird der entsprechend reduziert
oder kann ich den vollen Jahresurlaub nehmen, wenn ich unter dem Jahr
kündige?*/

Jahresurlaub wird reduziert

/*In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Höhe meines Einkommens
niemandem nennen darf. Kann/darf ich danach gefragt werden?*/

Wenn du e küngigst... Siehs mal so du nennst irgend eine Zahl und sagst 
da du ja jetzt wechselst willst du min 0% bis 20% mehr. Ob die Zahl nun 
stimmt kann doch e keiner nachprüfen.

von Mr.T (Gast)


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> - Kündigst Du in der 2.Jahreshälfte steht Dir beim alten AG der volle
> Urlaub zu!... Du musst nur bedenken das Du das bei deinem neuen AG
> angeben musst...
Das trifft m.W. nur zu, wenn der Arbeitgeber nach dem 30.6. kündigt. 
Wurde mir vor Jahren mal von einer Rechtsanwältin so gesagt. Klingt auch 
logisch!

von Schwups... (Gast)


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>allerdings entwickelt sich das Arbeitsumfeld immer mehr zum schlechten
Das kann auch woanders so sein. Ein so tiefen Einblick in die
betrieblichen Strukturen und Probleme wird man dir meist gar nicht
gewähren.
>Du musst nur bedenken das Du das bei deinem neuen AG angeben musst...
Dafür gibts ja die Urlaubsbescheinigungen vom alten Arbeitgeber zu den
Papieren.
Gewöhnlich steht dem Arbeitnehmer 2 Tage/Monat Urlaub gesetzlich zu.
und mindestens 3 Wochen am Stück.
Wenn z.B. Tarifvertraglich etwas anderes vereinbart wurde gilt dies
entsprechend anteilig. Blöd ist manchmal das man so zwangsweise
Urlaub in der Kündigungsfrist verbrauchen muß. Andererseits man sich
nicht noch die letzten Tagen vom alten Betrieb mobben lassen muß.
>Das trifft m.W. nur zu, wenn der Arbeitgeber nach dem 30.6. kündigt.
>Wurde mir vor Jahren mal von einer Rechtsanwältin so gesagt. Klingt auch
>logisch!
Möglich, aber eher unwahrscheinlich weil man ja noch Urlaubstage für
die paar Tage zwischen Weihnachten und Neujahr benötigt, auch wenn
das nur wenige sind. Ansonsten müsste man ja unbezahlten Urlaub nehmen.
Wenn man im ersten Halbjahr seinen zustehenden zusammenhängenden
Urlaub von 15 Tagen nimmt dürfte es bei einer Kündigung nach dem 30.6.
keine Probleme geben, aber das man dann den Resturlaub noch nehmen darf
wär mir neu. Bei einer neuen Stelle hat man vollen Urlaubsanspruch,
glaube ich, auch erst nach der Probezeit. Ansonsten anteilig
auf Grund einer Urlubsbescheinigung. Denn in der Summe der Arbeitgeber
(können ja auch mehrere sein) muß nicht mehr Urlaub gewährt werden
als gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei vertraglich vereinbarten
Urlaub müßte ich auch erst nen Anwalt fragen.

>In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Höhe meines Einkommens
>niemandem nennen darf. Kann/darf ich danach gefragt werden?*/
Ich vermute mal das sich das betrieblich auf das vertragliche 
Innenverhältnis und nicht auf das Außenverhältnis bezieht. Also 
Verschwiegenheit gegenüber den Kollegen um keine Begehrlichkeiten zu 
provozieren.
Bei einem neuen Arbeitgeber kann man sich auf seinen Gehaltswunsch
beschränken. Es spielt keine Rolle was man mal verdient hat.
Entscheidend ist ob der Bewerber das auch wert ist was verlangt wird.
Ich hatte auch mal so ne Personalerin die danach gefragt hatte
aber keine Antwort von mir bekommen bekam. Das war sowieso nur
so ne häßliche alte Schachtel und der Job war mir dann auch scheißegal.
War eh nur für 2 Monate.

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