Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebenberufliche Tätigkeit


von Gabriel Schuster (Gast)


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Hallo zusammen,

ich steck zur Zeit fest im Beruf, wollte allerdings mal austesten, ob 
ich nebenberuflich durch mein Hobby (Elektronik & uC) die Urlaubskasse 
aufbessern kann zB durch Ingenieurdienstleistungen (SW / HW Entwicklung) 
oder durch den Vertrieb von eigenen Schaltungen / Bausätzen für 
verschiedene Zwecke.

Ich muss allerdings sagen, ich kenn mich in den nicht-technischen 
Bereichen überhaupt nicht aus, daher entschuldigt bitte die 
Newbie-Fragen.

Ich kenne momentan einen kleinen Kreis, denen ich SW-Entwicklungsaufgabe 
anbieten kann; stellt sich mir nur die Frage, ob ich einfach loslegen 
kann oder ob ich mich irgendwie anmelden muss oder wie das steuerlich 
aussieht.

Hab schon ne Weile gegoogelt, aber den Weg noch nicht so richtig 
gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand nen Link empfehlen.

Gruß
Gabriel

von // (Gast)


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>  Gabriel Schuster (Gast)

Schuster, bleib bei Deinen Leisten
SCNR ;-)


Erstmal muss Dein Arbeitgeber dem zustimmen!
Sonst kannst das knicken.

von Nebenberufler (Gast)


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Hallo Gabriel,

Du solltest Dir ein paar Punkte klarmachen:
1. Wie hoch ist der Zeiteinsatz?
Alles über 20h pro Woche  Anteil ist Hauptberuf und entscheidet, auf 
welcher Basis Du krankenversichert bis.  Du musst also den diversen 
Interessenten (Krankenkasse, Rentenversicherung) bei Bedarf klarmachen 
können, dass Du mehr als 20h die Woche (über längere Zeiträume natürlich 
und nicht in ausgewählten Wochen...) abhängig beschäftigt bist. Dann 
läuft KK und RV weiter wie bisher über den AG...
2. Wollen Deine Kunden die Umsatzsteuer ausgewiesen haben?
Wenn ja, dann solltest Du dem Finanzamt eine freiberufliche 
nebenberufliche Tätigkeit anzeigen. Dann musst Du 
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, kannst bei Betriebsmitteln aber die 
gezahlte Umsatzsteuer geltend machen und mußt dem Finanzamt die 
eingezogene Umsatzsteuer überweisen. Ist nicht weiter kompliziert bei 
überschaubaren Anzahlen von Buchungspositionen.
3. Hast Du auch Warenumsatz? Dann lieber Gewerbeschein holen und als 
nebenberuflicher Gewerbetreibender anmelden. Gewerbesteuerpflichtig wird 
man nicht so schnell...
4. Alle Tipps von Laie zu Laie ohne Gewähr...

von Michael_ (Gast)


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von STK500-Besitzer (Gast)


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>Du solltest Dir ein paar Punkte klarmachen:
>1. Wie hoch ist der Zeiteinsatz?
>Alles über 20h pro Woche  Anteil ist Hauptberuf und entscheidet, auf
>welcher Basis Du krankenversichert bis.  Du musst also den diversen
>Interessenten (Krankenkasse, Rentenversicherung) bei Bedarf klarmachen
>können, dass Du mehr als 20h die Woche (über längere Zeiträume natürlich
>und nicht in ausgewählten Wochen...) abhängig beschäftigt bist. Dann
>läuft KK und RV weiter wie bisher über den AG...
20h pro Woche? Gibt's auch noch was neben der Arbeit?
Ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber 20h pro Monat angegeben. Die 
unterschreite ich aber überwiegend. Gelegentlich sind es aber auch mehr.

>2. Wollen Deine Kunden die Umsatzsteuer ausgewiesen haben?
>Wenn ja, dann solltest Du dem Finanzamt eine freiberufliche
>nebenberufliche Tätigkeit anzeigen. Dann musst Du
>Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, kannst bei Betriebsmitteln aber die
>gezahlte Umsatzsteuer geltend machen und mußt dem Finanzamt die
>eingezogene Umsatzsteuer überweisen. Ist nicht weiter kompliziert bei
>überschaubaren Anzahlen von Buchungspositionen.
Ist aber ein elendiges Papierzeug, wenn man mit dem Gewerbe anfängt. Da 
(im ersten Jahr) will das Finanzamt monatlich eine 
Umsatzsteuervoranmeldung (klingt komisch, dabei handelt es sich aber um 
eine Umsatzsteuer-Abrechnung, über die Umsatzsteuer, die man eingenommen 
und ausgegeben hat. Die Differenz will das Finanzamt dann beglichen 
haben - auch zu deinen Gunsten).
Guck mal nach §19 "Kleingewerbe". Wenn man mal mit der 
Umsatzsteuer-Geschichte angefangen hat, kann man sich davon auch wieder 
befreien lassen. Ab einem bestimmten Umsatz muss man die dann aber 
wieder angeben...

>3. Hast Du auch Warenumsatz? Dann lieber Gewerbeschein holen und als
>nebenberuflicher Gewerbetreibender anmelden. Gewerbesteuerpflichtig wird
>man nicht so schnell...
Da hat man dann auch gerne Probleme in Richtung WEE und CE...

>4. Alle Tipps von Laie zu Laie ohne Gewähr...
Endlich mal einer, der sein gefährliches Halbwissen zugibt...
Ich meins dann auch. Steuerberater oder Finanzbeamte sind da auch eine 
Auskunftsquelle; vielleicht sogar der Steuerhilfeverein oder die IHK (da 
wird man auch sehr schnell Mitglied, ohne es zu wollen...)

von kp (Gast)


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Hier gibt's einige gute Tipps und Downloads zu Gewerbe/Freiberuf: 
http://www.klicktipps.de/

von ulf (Gast)


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Hallo Gabriel,

du wirst einen Gewerbeschein brauchen.
Am wenigsten Probleme durch die Gewerbebeschreibung sind zu erwarten, 
wenn du als Tätigkeit Beratungsleistungen angibst.

von STK500-Besitzer (Gast)


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>du wirst einen Gewerbeschein brauchen.
>Am wenigsten Probleme durch die Gewerbebeschreibung sind zu erwarten,
>wenn du als Tätigkeit Beratungsleistungen angibst.

Wenn man bei MCdo, BK oder einer anderen Frittenbude hinterm Tresen 
steht, braucht man keinen Gewerbeschein, sondern eine zweite 
Lohnsteuerkarte.

von ulf (Gast)


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> Wenn man bei MCdo, BK oder einer anderen Frittenbude hinterm Tresen
> steht, braucht man keinen Gewerbeschein, sondern eine zweite
> Lohnsteuerkarte.

Guten Morgen,

wenn man den Thread nicht gelesen oder nicht vestanden hat, muss man 
nicht antworten.

von Klaus W. (mfgkw)


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Für die typische Ingenieurstätigkeit braucht man gerade KEINEN
Gewerbeschein, also für Entwickeln, Beraten etc.. In diesem
Fall ist man Freiberufler und fährt damit besser.
Man braucht ihn aber doch, wenn man vorwiegend handelt etc.; das
ist dann gewerblich - also Gewerbeschein nötig.

von Michael O. (mischu)


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Die Frage ist auch, was Du Deinen Kunden denn schuldest (im juristischen 
Sinne) und womit sie dich belangen könnten.

Selbst wenn Du dich mit deinem Kunden mündlich einigst, Du entwickelst 
Gerät X oder Software Y, bist Du eine Personengesellschaft (GBR), die im 
Schadensfall mit ihrem kompletten Privatvermögen zur Haftung heran 
gezogen werden kann.
Das kann man absichern über eine Betriebshaftpflichtversicherung, kostet 
aber eine Menge... ( ab 2000 EUR / Jahr)

Im Prinzip musst Du die selbe Sorgfaltspflicht und das Risiko wie ein 
Unternehmer tragen...

Überleg Dir gut, welches Risiko du bereit bist zu tragen.

von Stefan Dassel (Gast)


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Hallo Michael,

ich bin auf der Suche nach einem erfahrenen Hard- und Softwareentwickler 
für eine 2-Achsen Mikrocontrollersteuerung für 2 Steppermotoren. Die 
Fertigung ist in China geplant. Ist das etwas für Dich?

viele Grüße

Stefan

von Schwups.... (Gast)


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>du wirst einen Gewerbeschein brauchen.
Nicht als Freiberufler und wenn du nicht öffentlich werben willst
brauchst du es wohl auch nicht. Bei einer handverlesenen kleinen
Kundschaft muß man eben nur sehen ob die mitspielen, z.B. Zahlung
ohne Rechnung. Ware kann man auch per Kaufquittung verkaufen,
quasi wie in der Bucht. Bei einer Dienstleistung gelten dann andere
Kriterien.
>Am wenigsten Probleme durch die Gewerbebeschreibung sind zu erwarten,
>wenn du als Tätigkeit Beratungsleistungen angibst.
Eine Gewerbeanmeldung kann große Auswirkungen haben weil eine ganze
Anzahl von Interessengruppen da Daten bekommen und sich eine Scheibe
von dir abschneiden wollen. Am unproblematischten ist Handel im geringen
Umfang mit beliebigen Umsätzen aber begrenzten sich wiederholenden
Geschäftsvorgängen pro Jahr. Wenn die Kundschaft allerdings Ansprüche
an die Art und Form des Handels stellt muß man eben drauf verzichten
oder sich fügen was sehr aufwändig sein kann. Eine Lösung wäre einen
Distributor dazwischen zu schalten was aber was kostet.
Ich erinnere mich da an einen Zahl von ca.17500Euro Einnahmen die dann
steuerfrei sein soll, aber so genau weiß ich das nicht mehr.
(Steuerberater fragen).

von GehtNicht (Gast)


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Ich ohne Job, darf mich gelegentlich als Schmarotzer beschimpfen lassen. 
Wo sind denn die ganzen Mini-Jobs?? Guck an. Vor wenigen Minuten 
erzählte man mir im TV bei PlusMinus (ARD) dass ein Drittel aller 
MiniJobs von Leuten besetzt sind, die schon einen Vollzeit Job haben. 
Dann macht ihr mal ...

von Klaus W. (mfgkw)


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reichen dir die anderen 2 Drittel nicht?

von GehtNicht (Gast)


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Stimmt, das sollte reichen. Dann werde ich mir die Tage mal einen 1-Euro 
Job auf's Auge drücken lassen.

So sitze ich nicht herum und kassiere ab sondern arbeite und kassiere 
ab. Dann mus wenigstens ICH mir keine Vorwürfe mehr machen.

Zumal ein 1-Euro Job genauso mein Recht ist wie ein Mini-Job.

von Schwups.... (Gast)


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@GehtNicht

Warum willst du dich denn nur mit 1 Euro/Std. begnügen?
Diese Jobs wird doch nur H4-Empfängern aufgezwungen und mehr
als 160 Euro kommen im Monat nicht heraus.
Wenn du H4-Empfänger bist, kannst du 100Euro/Monat dazu verdienen
bei freiem Zeitaufwand. z.B. 10Std.x 10Euro und die restliche Zeit
kannst was nützliches machen ohne dich ausbeuten zu lassen.
Die Jobs findet man eben nicht so ohne weiteres, bzw. werden die
nicht öffentlich angeboten. Ich kenn da einen Sportverein die einen
Platzwart suchen der die Anlage sauber und in Ordnung hält, 
eigenverantwortlich. Wer das in weniger als 10 Std/Monat schafft
ist fein raus. Der ursprüngliche Anwärter hat wieder einen Job
gefunden und fiel damit aus. Aber eine Offerte gibts nicht, nur
Mundpropaganda. Wer Interesse hat muß eben mal initiativ rum
telefonieren ob wo was angeboten wird. Ansonsten muß den Job
wohl ein Ein-Euro-Jobber machen, ist ja gemeinnützig.

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