Hi, ich habe heute einen netten Brief von der Musikindustrie bekommen. Oben steht ganz dick "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz". Ich soll denen nun 450€ zahlen Nunja. Sie schreiben, dass ihre Mandantschaft nach dem Urhebergesetz geschützte Rechte an dem Song "Sir Colin - So Blind" auf dem Tonträger "Kontor Top of the Clubs Vol. 43" (istn House Album). Die Mandantschaft xy hätte ein auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dann steht da: Hierbei wurden folgende Daten festgestellt und beweissicher dokumentiert: ...Auflistung von Tat-Datum, Zeitpunkt, Dateiname, Hash-Wert, IP-Adresse, Internetprovider, Filesharing-Client... Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101 UrhG festgestellt. OK. Jedenfalls wird mir vorgeworfen, das Ding zum Download angeboten zu haben, wie das bei eMule eben leider so der Fall ist. D.h. sie werden da ein Teilstück runtergeladen haben oder eventuell auch das ganze Album, das weiß ich nicht. da Widerholungsgefahr bestünde, sei ich zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Durch fristgerechte Bezahlung eines Vergleichsbetrages von 450€ (bis 04.09) und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne ich ein Gerichtsverfahren und die Geltendmachung von weiteren (höheren) Ansprüchen/Kosten vermeiden. Diese nennen die mir auch gleich. Das wären erstmal die "fiktiven Kosten eines Lizenzvorschusses" von 500€, da sie davon ausgehen, was mich das kosten würde wenn ich eine Lizenz zur weltweiten und kostenlosen Verbreitung dieses Songs einholen wollte. Dann die Anwaltskosten von ca. 750€, die Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse von ca. 60€ und noch weiteren Kleinkram. Also ziemlich viel. In einer der folgenden Seiten halten sie mir noch vor, dass hier keine unerhebliche Urheberrechtsverletzung vorliegt, d.h. soviel, es drauf ankommen lassen dass die Klage abgewiesen wird kann ich vergessen. Ferner erzählen die mir, dass im Rahmen des Gerichtsverfahrens der Auskunftsanspruch der Mandantschaft durch das Landgericht Köln richterlich geprüft worden sei. D.h. mein Internetanbieter durfte meine Daten rausrücken. Sie schreiben, dass die Verwechslung meiner Person auszuschließen sei. "Die zur Ermittlung verwendete P2P-Monitoring Software liefert ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare Ergebnisse. Dies ist durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigers belegt". Was tun? So schnell wie möglich zahlen oder erstmal ab zum Anwalt? Das Problem ist, ein Anwalt kostet mich nochmal 50-200€ und ich weiß nicht ob der da noch was rütteln kann. Meine Schuld abzustreiten bringt glaub ich recht wenig. Das ganze ist ziemlich ärgerlich da ich eMule eigentlich kaum nutze und mir sowieso die Napster Music Flatrate holen wollte. Da war ich wohl leider etwas zu spät. Ich würde mich ja normalerweise auch einloggen und hier unter meinem richtigen Namen posten aber um Vorurteile zu unterbinden tu ich das mal besser nicht. Trotzdem liebe Grüße und danke für jeden Ratschlag!
Wenn Du Glück hast, bekommst Du noch mehr Schreiben. Ein Bekannter ist schon beim dritten. Ums bezahlen wirst Du nicht kommen (Du scheinst es ja auch getan zu haben mit dem anbieten).
Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht. Ist es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf? Wenn nicht, lässt es der Anwalt wirklich auf einen Prozess ankommen? Im Netz solltest du auch genug Leidensgenossen finden bzw. Infoseiten, wo dir geraten wird, was zu tun ist. Da ich in der CH wohne, kann ich dir leider keine weitergehenden Tips geben. Hier würde ich versuchen, die Sache auszusitzen, aber bei euch ziehen die wohl auch Verfahren durch, welche sich für die Content-Mafia eigentlich nicht lohnen... Viel Glück! Christoph
> Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem > Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht. Wo sollen sie seine Adresse denn sonst her haben? > Ist > es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne > Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf? "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101 UrhG festgestellt."
Ist es nicht so, dass nur ein Staatsanwalt die Herausgabe erzwingen kann? Falls das so ist, hast du den Provider am Sack! Ansonsonsten würde ich mich darauf einlassen, dass sie mir nachweisen müssten, dass auch der komplette Datensatz vorlag. Das ist (für die) schwierig zu beweisen, denn wenn das Lied nur partiell vorlag, kann Emule ja auch bereits Teile davon als Upload angeboten haben. In dem Fall liegt für dich aber noch keine Urheberrechtsverletzung vor, da eben noch nicht vollständig. (Du kannst ja später auch noch abgebrochen haben ;-)
Gast schrieb: > "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines > Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101 > UrhG festgestellt." Das sieht so aus, als hätte sich die zuständige Staatsanwaltschaft als Hilfbremser des Anwaltes mißbrauchen lassen und vom Provider die Daten gefordert, um dann das Verfahren einzustellen. Der Anwalt hat sich die Personendaten dann per Akteneinsicht verschafft...
Gast schrieb: >> Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem >> Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht. > > Wo sollen sie seine Adresse denn sonst her haben? > >> Ist >> es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne >> Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf? > > "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines > Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101 > UrhG festgestellt." Hm also ich hab des ganzen mal vor X Jahren gehabt damals hat nen schreiben vom Anwalt vollkommen ausgereicht, die ham sich nie wieder gemeldet was du auf keinen fall machen darfst den wisch der dabei ist unterschreiben des ist ne schultanerkennung und die wird immer sehr teuer. Was noch ganz wichtig ist es muss drauf stehen wer da über den Anwalt seine rechte durchsetzt wen es nicht drauf steht also der Anwalt auf gut Glück arbeitet ab in die Tonne damit. Außerdem solltest du damit rechnen das bei dir irgendwann mal einer vorbei kommt bei mir hat es nen jahr ca. gedauert bis die vor der Tür standen am ende wird eh fallen gelassen. Hab damals noch glück gehabt da die nur nen Durchsuchungsbefehl für mein Zimmer hatten :P ist schon blöd wen sie damit nicht durch die Wohnung zum Zimmer kommen :P
Hast du die Datei denn tatsächlich (unbeabsichtigt?) angeboten? Zuallererst würde ich mal nach diesem Gutachten fragen, um zu prüfen, ob die erhobenen Daten tatsächlich eine zweifelsfreie Zuordnung deiner Person ermöglichen. Dann folgendes: §101 UrhG greift meines Wissens nach nur, wenn du in gewerblichem Ausmaß Urheberrechte verletzt hast. Der Paragraph greift z.B. nicht, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig ist, was bei einem Lied und damit in deinem Fall wohl so ist. In deinem Fall kann die Zuordnung deiner Person nur mithilfe von Verkhersdaten (halt das, was die Telekom protokolliert hat) erfolgen; um daran zu kommen, ist eine richterliche Anordnung notwendig und dagegen kannst du dich sofort beim OLG beschweren. Ich würd mal sagen, da macht jemand viel Wind und Angst...
Im übrigen ist der Hash-Wert allein nicht aussagekräftig, sondern auch der File-Name. Hash-Wert und Filename müssen bei Emule nicht gleich sein. (Das kann man auch über die Dateidetails sehen). Du kannst also im Irrglauben gezogen haben. Damit ist für die die Luft definitiv raus! ;-)
Wünsche Dir schon mal gutes Gelingen und halte uns auf dem Laufenden. Sowas ist eine Schweinerei und die sollten damit nicht durchkommen!
Hallo "anonymes Forenmitglied"! Du bist Opfer der sogenannten "Abmahnindustrie" geworden. Rechtsanwälte und Rechteinhaber arbeiten zusammen und nutzen dabei gewisse Lücken im deutschen Recht aus, die leider auch aufgrund der sehr guten Lobbyarbeit der Musikindustrie durch die Politik offengehalten werden. Ganz wichtig ist: Ruhre bewahren und gründlich informieren, bevor du irgendetwas tust. Wenn du Fristen verstreichen lässt, die in dem Brief gesetzt sind, macht das erst einmal gar nichts. Dieses Forum ist die falsche Anlaufstelle. Hier findest du (wie zum Beispiel oben) jede Menge wiedergekäutes Halbwissen, das die "Experten" von Hören-Sagen haben. Verlasse dich nicht auf so eine Information. Lese stattdessen dieses hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/ Hier findest du alle nötigen Informationen, ein Forum mit sachkundigen Leuten, genauere Erläuterungen von Rechtsanwälten, die auf diesem Sachgebiet spezialisiert sind. Das empfohlene Vorgehen (in meinem Fall war es erfolgreich) ist das folgende: 1. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein Schuldanerkenntnis darstellt und auch nicht die Verpflichtung anerkennt, die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. 2. Auf die weiteren Schreiben nicht mehr antworten und auf Verjährung warten. 3. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem unverzüglich ohne Begründung widersprechen. In der Regel kostet dich das ganze dann 2 x 4,40€ für zwei Einschreiben mit Rückschein - statt der 450 €, die jetzt gefordert werden. Denk immer dran: Die wollen etwas von Dir. Das bekommen sie entweder freiwillig (wenn du so blöd bist) oder per Gerichtsurteil. Allerdings klagen diese Abmahner so gut wie nie (und wenn, dann selten erfolgreich) ihre Gebühren ein, das Risiko für dich ist also sehr gering. Die Beispielurteile in deinem Schreiben beziehen sich auf die wenigen Fälle, wo ein abgemahnter so blöd war, sein "Vergehen" schriftlich einzuräumen - dann kann einem natürlich keiner mehr helfen und das Urteil steht schon vorher fest.
In diesem Wegweiser steht ganz ausführlich alles drin, was du wissen musst: http://abmahnwahn-dreipage.de/Abmahnung_Wissen.pdf
Auch wenn du Opfer der Abmahnindustrie geworden bist, könntest du das Schreiben mal zum Anlass nehmen, deine moralischen Maßstäbe bezüglich des Urheberrechten anderer zu überdenken. Lustig ist es immer, wenn es Programmierer oder Ingenieure erwischt, die zum größten Teil vom Erstellen urheberrechtlich geschützter Dinge leben, aber bei Musik und Filmen "tauschen" bis der Arzt kommt. Würde man deren Zeug kopieren würden die auf die Barrikaden gehen, aber bei Musik finden sie es ok.
Vielleicht mal die Piratenpartei fragen, die setzen sich damit auseinander. Wenn es öffentlich gemacht wird hat das möglicherweise auch eine Abschreckende Wirkung für die Abmahner. www.piratenpartei.de
Dr. Wachs ist ein in diesem Zusammenhang empfohlener Anwalt, vielleicht solltest Du mal mit dem Kontakt aufnehmen. http://www.dr-wachs.de/
Du bist hier im falschen Forum. Lies den langen Abmahnthread bei gulli dot com durch, da findest du genügend Leute denen es wie dir erging. Lies dir durch wie die sich verhalten haben und entscheide danach ob du dich ähnlich verhälst oder zahlst. Soweit mir bekannt wird dort mal unabhängig ob gezahlt wird oder nicht eine sog. modifizierte UE präferiert, welche auch von den Abmahnvereinen häufig akzeptiert wird.
Es wäre sicher auch interessant woher sie deine Daten haben. Eventuell kannst du deinen Provider auch verklagen. Die meisten Provider haben im Vertrag stehen, dass bei Flatrates keine Verbindungsdaten gespeichert werden(sogar gesetzlich geregelt?). Wenn das bei dir der Fall ist, müssten die Daten aus der VDS stammen. Der Zugriff darauf ist aber für einen solchen Fall verboten. Nur für schwerste Kriminialität und die "Terroristen". Somit hätte dein Provider Daten benutzt, die er so gar nicht weitergeben darf. - Keine Rechtsauskunft -
Also, wie gesagt, gibt es dafür Fach-Foren, Links sind ja weiter oben. Aber noch ein anderes Detail: Wenn ich mich recht erinnere, läuft momentan vor einem Deutschen Gericht ein Verfahren, bei dem es eben um diese Software geht, mit der die Verstöße festgestellt werden. Da geht es irgendwie darum, ob der Beweis mit dieser Software wirklich ein Beweis ist oder auch nicht, irgendwas in diese Richtung. Ich habe das nicht weiter verfolgt, such mal auf www.heise.de etwas. Da war es in den letzten Wochen öfters im Newsticker.
Achso, auch auf Formfehler achten! Ist Dein Name korrekt geschrieben? Deine Adresse? Auf jeden Fall, nicht mit dem Schuppen telefonieren oder sonst irgendeine unüberlegte Kontaktaufnahme. Ab jetzt muss jedes Wort das geschrieben/gesagt wird auf die Goldwaage gelegt werden.
Bis 4.9. ? Wann hast du das Schreiben denn bekommen ???
@Anonymes Forenmitglied Bin Uhu`s Ansicht das die Personendaten illegal erlangt wurden. Erst wenn eine gerichtliche Mahnung eintrudelt muß man aktiv werden. Wahrscheinlich verhungert der Vorgang sofort weil kein Beweis möglich ist. Denn dann muß der Kläger beweisen das der Beklagte auch die Tat gegangen hat. Haften, nur weil man Besitzer des Computer ist, reicht da nicht, weil ein Mitbewohner, Besucher, Bekannter ja auch am Computer das verbockt haben kann. Die RAe Katja Günther aus München hat bei ähnlichen Mandaten schon Aufmerksamkeit erregt und wohl noch keinen Prozess in dieser Richtung gewonnen, falls die einen überhaupt mal gewagt hat. Wie sieht es denn mit deinen Einkommensverhältnissen aus? Wenn die zu gering sind, kannste Rechtsberatungshilfe bei Gericht beantragen und dich Kostenfrei(außer 10 Euro Selbstbeteiligung) beraten lassen. Frag im Amtsgericht nach. Im Prozessfall kann man dann Prozesskostenhilfe beanspruchen. Dann muss man nur das Honorar des Gegenanwalts aus eigener Tasche zahlen wenn der Prozess verloren geht. Und selbst dann ist die Forderung in der Höhe rein fiktiv die selten vom Gericht so hingenommen und dann zum Vergleich anstelle eines Urteils angeregt wird. Ich meine mich auch zu erinnern das die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen, egal wie hoch der Streit/Gegenstandswert ist, auf 100 Euro gesetzlich beschränkt wurde. Ich würde es riskieren.
Ein aktueller Fall zu der RA: http://www.heise.de/ct/Abofallen-Anwaeltin-muss-Schadensersatz-zahlen--/news/meldung/144201
Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber falls es sich um ein Schreiben von Anwalt Kornmeier handelt, hier lesen: http://www.passat3b.de/phpBB2/viewtopic.php?f=11&t=78875 Grüsse mbeyer
wenn du unter einem bestimmten einkommen liegst, kannst du bei der rechtshilfestelle des örtlichen amtsgerichts einen kostenlosen beratungshilfeschein für einen rechtsanwalt einholen...
schwups... schrieb: > @Anonymes Forenmitglied > > Bin Uhu`s Ansicht das die Personendaten illegal erlangt wurden. Uhu ist nicht der Ansich, daß die Personendaten illegal erlangt wurden. Was ich beschrieben hatte, ist der alte Trick, mit dem die Abmahner die Staatsanwaltschaften - völlig legal - für sich arbeiten lassen. Um herauszubekommen, ob tatsächlich die Staatsanwaltschaft gegen Anonymes Forenmitglied ermittelt hat, müßte er sich wohl an die wenden.
Das ist aber eine Umgehung des Datenschutzes und damit illegal. Ein Anwalt darf hier keinen Vorteil daraus schöpfen.
schwups... schrieb: > Das ist aber eine Umgehung des Datenschutzes und damit illegal. > Ein Anwalt darf hier keinen Vorteil daraus schöpfen. Du irrst. Der Staatsanwalt kann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf die Verbindungsdaten zugreifen. Auf der anderen Seite haben sowohl der, gegen den sich das Verfahren wendet, als auch der Geschädigte, bzw. deren Anwälte eine Akteneinsichtsrecht. Das Problem ist, daß sich die Staatsanwaltschaften vor den Karren der Musikindustrie spannen lassen und für die die Drecksarbeit machen - auf Kosten des Steuerzahlers.
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