Forum: Offtopic Post von der Musikindustrie, ab zum Anwalt?


von Anonymes Forenmitglied (Gast)


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Hi,

ich habe heute einen netten Brief von der Musikindustrie bekommen.

Oben steht ganz dick "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und 
Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und 
zur Zahlung von Schadensersatz".

Ich soll denen nun 450€ zahlen

Nunja. Sie schreiben, dass ihre Mandantschaft nach dem Urhebergesetz 
geschützte Rechte an dem Song "Sir Colin - So Blind" auf dem Tonträger 
"Kontor Top of the Clubs Vol. 43" (istn House Album).

Die Mandantschaft xy hätte ein auf die Ermittlung und Dokumentation von 
Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen 
beauftragt.

Dann steht da: Hierbei wurden folgende Daten festgestellt und 
beweissicher dokumentiert:
...Auflistung von Tat-Datum, Zeitpunkt, Dateiname, Hash-Wert, 
IP-Adresse, Internetprovider, Filesharing-Client...

Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines 
Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101 
UrhG festgestellt. OK.

Jedenfalls wird mir vorgeworfen, das Ding zum Download angeboten zu 
haben, wie das bei eMule eben leider so der Fall ist. D.h. sie werden da 
ein Teilstück runtergeladen haben oder eventuell auch das ganze Album, 
das weiß ich nicht. da Widerholungsgefahr bestünde, sei ich zu einer 
strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Durch fristgerechte 
Bezahlung eines Vergleichsbetrages von 450€ (bis 04.09) und Abgabe einer 
Unterlassungserklärung könne ich ein Gerichtsverfahren und die 
Geltendmachung von weiteren (höheren) Ansprüchen/Kosten vermeiden. Diese 
nennen die mir auch gleich. Das wären erstmal die "fiktiven Kosten eines 
Lizenzvorschusses" von 500€, da sie davon ausgehen, was mich das kosten 
würde wenn ich eine Lizenz zur weltweiten und kostenlosen Verbreitung 
dieses Songs einholen wollte. Dann die Anwaltskosten von ca. 750€, die 
Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse von ca. 60€ und noch weiteren 
Kleinkram. Also ziemlich viel.

In einer der folgenden Seiten halten sie mir noch vor, dass hier keine 
unerhebliche Urheberrechtsverletzung vorliegt, d.h. soviel, es drauf 
ankommen lassen dass die Klage abgewiesen wird kann ich vergessen.

Ferner erzählen die mir, dass im Rahmen des Gerichtsverfahrens der 
Auskunftsanspruch der Mandantschaft durch das Landgericht Köln 
richterlich geprüft worden sei. D.h. mein Internetanbieter durfte meine 
Daten rausrücken. Sie schreiben, dass die Verwechslung meiner Person 
auszuschließen sei. "Die zur Ermittlung verwendete P2P-Monitoring 
Software liefert ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare 
Ergebnisse. Dies ist durch Gutachten eines öffentlich bestellten und 
vereidigten EDV-Sachverständigers belegt".

Was tun? So schnell wie möglich zahlen oder erstmal ab zum Anwalt? Das 
Problem ist, ein Anwalt kostet mich nochmal 50-200€ und ich weiß nicht 
ob der da noch was rütteln kann. Meine Schuld abzustreiten bringt glaub 
ich recht wenig.

Das ganze ist ziemlich ärgerlich da ich eMule eigentlich kaum nutze und 
mir sowieso die Napster Music Flatrate holen wollte. Da war ich wohl 
leider etwas zu spät.

Ich würde mich ja normalerweise auch einloggen und hier unter meinem 
richtigen Namen posten aber um Vorurteile zu unterbinden tu ich das mal 
besser nicht.

Trotzdem liebe Grüße und danke für jeden Ratschlag!

von anonymer antworter (Gast)


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Wenn Du Glück hast, bekommst Du noch mehr Schreiben. Ein Bekannter ist 
schon beim dritten. Ums bezahlen wirst Du nicht kommen (Du scheinst es 
ja auch getan zu haben mit dem anbieten).

von Christoph Z. (rayelec)


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Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem 
Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht. Ist 
es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne 
Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf? Wenn nicht, lässt es der 
Anwalt wirklich auf einen Prozess ankommen?

Im Netz solltest du auch genug Leidensgenossen finden bzw. Infoseiten, 
wo dir geraten wird, was zu tun ist.
Da ich in der CH wohne, kann ich dir leider keine weitergehenden Tips 
geben. Hier würde ich versuchen, die Sache auszusitzen, aber bei euch 
ziehen die wohl auch Verfahren durch, welche sich für die Content-Mafia 
eigentlich nicht lohnen...

Viel Glück!
Christoph

von Gast (Gast)


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> Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem
> Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht.

Wo sollen sie seine Adresse denn sonst her haben?

> Ist
> es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne
> Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf?

"Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines
Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101
UrhG festgestellt."

von Gast (Gast)


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von Apone (Gast)


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Ist es nicht so, dass nur ein Staatsanwalt die Herausgabe erzwingen 
kann? Falls das so ist, hast du den Provider am Sack!

Ansonsonsten würde ich mich darauf einlassen, dass sie mir nachweisen 
müssten, dass auch der komplette Datensatz vorlag. Das ist (für die) 
schwierig zu beweisen, denn wenn das Lied nur partiell vorlag, kann 
Emule ja auch bereits Teile davon als Upload angeboten haben. In dem 
Fall liegt für dich aber noch keine Urheberrechtsverletzung vor, da eben 
noch nicht vollständig. (Du kannst ja später auch noch abgebrochen haben 
;-)

von Uhu U. (uhu)


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Gast schrieb:
> "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines
> Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101
> UrhG festgestellt."

Das sieht so aus, als hätte sich die zuständige Staatsanwaltschaft als 
Hilfbremser des Anwaltes mißbrauchen lassen und vom Provider die Daten 
gefordert, um dann das Verfahren einzustellen.

Der Anwalt hat sich die Personendaten dann per Akteneinsicht 
verschafft...

von K. J. (Gast)


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Gast schrieb:
>> Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem
>> Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht.
>
> Wo sollen sie seine Adresse denn sonst her haben?
>
>> Ist
>> es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne
>> Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf?
>
> "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines
> Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101
> UrhG festgestellt."

Hm also ich hab des ganzen mal vor X Jahren gehabt damals hat nen 
schreiben vom Anwalt vollkommen ausgereicht, die ham sich nie wieder 
gemeldet was du auf keinen fall machen darfst den wisch der dabei ist 
unterschreiben des ist ne schultanerkennung und die wird immer sehr 
teuer.

Was noch ganz wichtig ist es muss drauf stehen wer da über den Anwalt 
seine rechte durchsetzt wen es nicht drauf steht also der Anwalt auf gut 
Glück arbeitet ab in die Tonne damit.

Außerdem solltest du damit rechnen das bei dir irgendwann mal einer 
vorbei kommt bei mir hat es nen jahr ca. gedauert bis die vor der Tür 
standen am ende wird eh fallen gelassen.

Hab damals noch glück gehabt da die nur nen Durchsuchungsbefehl für mein 
Zimmer hatten :P ist schon blöd wen sie damit nicht durch die Wohnung 
zum Zimmer kommen :P

von Sven P. (Gast)


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Hast du die Datei denn tatsächlich (unbeabsichtigt?) angeboten?

Zuallererst würde ich mal nach diesem Gutachten fragen, um zu prüfen, ob 
die erhobenen Daten tatsächlich eine zweifelsfreie Zuordnung deiner 
Person ermöglichen.

Dann folgendes:
§101 UrhG greift meines Wissens nach nur, wenn du in gewerblichem Ausmaß 
Urheberrechte verletzt hast. Der Paragraph greift z.B. nicht, wenn die 
Maßnahme unverhältnismäßig ist, was bei einem Lied und damit in deinem 
Fall wohl so ist.

In deinem Fall kann die Zuordnung deiner Person nur mithilfe von 
Verkhersdaten (halt das, was die Telekom protokolliert hat) erfolgen; um 
daran zu kommen, ist eine richterliche Anordnung notwendig und dagegen 
kannst du dich sofort beim OLG beschweren.

Ich würd mal sagen, da macht jemand viel Wind und Angst...

von Apone (Gast)


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Im übrigen ist der Hash-Wert allein nicht aussagekräftig, sondern auch 
der File-Name. Hash-Wert und Filename müssen bei Emule nicht gleich 
sein. (Das kann man auch über die Dateidetails sehen). Du kannst also im 
Irrglauben gezogen haben. Damit ist für die die Luft definitiv raus! ;-)

von Johnny (Gast)


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Wünsche Dir schon mal gutes Gelingen und halte uns auf dem Laufenden.
Sowas ist eine Schweinerei und die sollten damit nicht durchkommen!

von Revilo (Gast)


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Hallo "anonymes Forenmitglied"!

Du bist Opfer der sogenannten "Abmahnindustrie" geworden. Rechtsanwälte 
und Rechteinhaber arbeiten zusammen und nutzen dabei gewisse Lücken im 
deutschen Recht aus, die leider auch aufgrund der sehr guten Lobbyarbeit 
der Musikindustrie durch die Politik offengehalten werden.

Ganz wichtig ist: Ruhre bewahren und gründlich informieren, bevor du 
irgendetwas tust. Wenn du Fristen verstreichen lässt, die in dem Brief 
gesetzt sind, macht das erst einmal gar nichts.

Dieses Forum ist die falsche Anlaufstelle. Hier findest du (wie zum 
Beispiel oben) jede Menge wiedergekäutes Halbwissen, das die "Experten" 
von Hören-Sagen haben. Verlasse dich nicht auf so eine Information.

Lese stattdessen dieses hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/

Hier findest du alle nötigen Informationen, ein Forum mit sachkundigen 
Leuten, genauere Erläuterungen von Rechtsanwälten, die auf diesem 
Sachgebiet spezialisiert sind.

Das empfohlene Vorgehen (in meinem Fall war es erfolgreich) ist das 
folgende:

1. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein 
Schuldanerkenntnis darstellt und auch nicht die Verpflichtung anerkennt, 
die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

2. Auf die weiteren Schreiben nicht mehr antworten und auf Verjährung 
warten.

3. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem unverzüglich 
ohne Begründung widersprechen.

In der Regel kostet dich das ganze dann 2 x 4,40€ für zwei Einschreiben 
mit Rückschein - statt der 450 €, die jetzt gefordert werden.

Denk immer dran: Die wollen etwas von Dir. Das bekommen sie entweder 
freiwillig (wenn du so blöd bist) oder per Gerichtsurteil. Allerdings 
klagen diese Abmahner so gut wie nie (und wenn, dann selten erfolgreich) 
ihre Gebühren ein, das Risiko für dich ist also sehr gering. Die 
Beispielurteile in deinem Schreiben beziehen sich auf die wenigen Fälle, 
wo ein abgemahnter so blöd war, sein "Vergehen" schriftlich einzuräumen 
- dann kann einem natürlich keiner mehr helfen und das Urteil steht 
schon vorher fest.

von Revilo (Gast)


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In diesem Wegweiser steht ganz ausführlich alles drin, was du wissen 
musst:

http://abmahnwahn-dreipage.de/Abmahnung_Wissen.pdf

von 3-2-1 Keins (Gast)


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Auch wenn du Opfer der Abmahnindustrie geworden bist, könntest du das 
Schreiben mal zum Anlass nehmen, deine moralischen Maßstäbe bezüglich 
des Urheberrechten anderer zu überdenken.

Lustig ist es immer, wenn es Programmierer oder Ingenieure erwischt, die 
zum größten Teil vom Erstellen urheberrechtlich geschützter Dinge leben, 
aber bei Musik und Filmen "tauschen" bis der Arzt kommt. Würde man deren 
Zeug kopieren würden die auf die Barrikaden gehen, aber bei Musik finden 
sie es ok.

von Rainer (Gast)


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Vielleicht mal die Piratenpartei fragen, die setzen sich damit 
auseinander. Wenn es öffentlich gemacht wird hat das möglicherweise auch 
eine Abschreckende Wirkung für die Abmahner.

www.piratenpartei.de

von Jochen (Gast)


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Dr. Wachs ist ein in diesem Zusammenhang empfohlener Anwalt, vielleicht 
solltest Du mal mit dem Kontakt aufnehmen.
http://www.dr-wachs.de/

von Dödel (Gast)


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Du bist hier im falschen Forum. Lies den langen Abmahnthread bei gulli 
dot com durch, da findest du genügend Leute denen es wie dir erging. 
Lies dir durch wie die sich verhalten haben und entscheide danach ob du 
dich ähnlich verhälst oder zahlst. Soweit mir bekannt wird dort mal 
unabhängig ob gezahlt wird oder nicht eine sog. modifizierte UE 
präferiert, welche auch von den Abmahnvereinen häufig akzeptiert wird.

von Troll (Gast)


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Es wäre sicher auch interessant woher sie deine Daten haben. Eventuell 
kannst du deinen Provider auch verklagen. Die meisten Provider haben im 
Vertrag stehen, dass bei Flatrates keine Verbindungsdaten gespeichert 
werden(sogar gesetzlich geregelt?). Wenn das bei dir der Fall ist, 
müssten die Daten aus der VDS stammen. Der Zugriff darauf ist aber für 
einen solchen Fall verboten. Nur für schwerste Kriminialität und die 
"Terroristen". Somit hätte dein Provider Daten benutzt, die er so gar 
nicht weitergeben darf.

- Keine Rechtsauskunft -

von Leser (Gast)


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Also, wie gesagt, gibt es dafür Fach-Foren, Links sind ja weiter oben.

Aber noch ein anderes Detail:

Wenn ich mich recht erinnere, läuft momentan vor einem Deutschen Gericht 
ein Verfahren, bei dem es eben um diese Software geht, mit der die 
Verstöße festgestellt werden. Da geht es irgendwie darum, ob der Beweis 
mit dieser Software wirklich ein Beweis ist oder auch nicht, irgendwas 
in diese Richtung.

Ich habe das nicht weiter verfolgt, such mal auf www.heise.de etwas. Da 
war es in den letzten Wochen öfters im Newsticker.

von Leser (Gast)


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Achso, auch auf Formfehler achten! Ist Dein Name korrekt geschrieben? 
Deine Adresse?

Auf jeden Fall, nicht mit dem Schuppen telefonieren oder sonst 
irgendeine unüberlegte Kontaktaufnahme. Ab jetzt muss jedes Wort das 
geschrieben/gesagt wird auf die Goldwaage gelegt werden.

von Aha (Gast)


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Bis 4.9. ? Wann hast du das Schreiben denn bekommen ???

von schwups... (Gast)


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@Anonymes Forenmitglied

Bin Uhu`s Ansicht das die Personendaten illegal erlangt wurden.
Erst wenn eine gerichtliche Mahnung eintrudelt muß man aktiv werden.
Wahrscheinlich verhungert der Vorgang sofort weil kein Beweis möglich
ist. Denn dann muß der Kläger beweisen das der Beklagte auch die Tat
gegangen hat. Haften, nur weil man Besitzer des Computer ist, reicht da
nicht, weil ein Mitbewohner, Besucher, Bekannter ja auch am Computer
das verbockt haben kann. Die RAe Katja Günther aus München hat
bei ähnlichen Mandaten schon Aufmerksamkeit erregt und wohl noch
keinen Prozess in dieser Richtung gewonnen, falls die einen überhaupt
mal gewagt hat.
Wie sieht es denn mit deinen Einkommensverhältnissen aus?
Wenn die zu gering sind, kannste Rechtsberatungshilfe bei Gericht
beantragen und dich Kostenfrei(außer 10 Euro Selbstbeteiligung)
beraten lassen. Frag im Amtsgericht nach. Im Prozessfall kann man
dann Prozesskostenhilfe beanspruchen. Dann muss man nur das Honorar
des Gegenanwalts aus eigener Tasche zahlen wenn der Prozess verloren
geht. Und selbst dann ist die Forderung in der Höhe rein fiktiv die
selten vom Gericht so hingenommen und dann zum Vergleich anstelle
eines Urteils angeregt wird. Ich meine mich auch zu erinnern das
die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen, egal wie hoch der
Streit/Gegenstandswert ist, auf 100 Euro gesetzlich beschränkt wurde.
Ich würde es riskieren.

von Troll (Gast)


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von mbeyer (Gast)


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Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber falls es sich um ein 
Schreiben von Anwalt Kornmeier handelt, hier lesen: 
http://www.passat3b.de/phpBB2/viewtopic.php?f=11&t=78875

Grüsse
mbeyer

von werner (Gast)


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wenn du unter einem bestimmten einkommen liegst, kannst du bei der 
rechtshilfestelle des örtlichen amtsgerichts einen kostenlosen 
beratungshilfeschein für einen rechtsanwalt einholen...

von Uhu U. (uhu)


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schwups... schrieb:
> @Anonymes Forenmitglied
>
> Bin Uhu`s Ansicht das die Personendaten illegal erlangt wurden.

Uhu ist nicht der Ansich, daß die Personendaten illegal erlangt 
wurden.

Was ich beschrieben hatte, ist der alte Trick, mit dem die Abmahner die 
Staatsanwaltschaften - völlig legal - für sich arbeiten lassen.

Um herauszubekommen, ob tatsächlich die Staatsanwaltschaft gegen 
Anonymes Forenmitglied ermittelt hat, müßte er sich wohl an die wenden.

von schwups... (Gast)


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Das ist aber eine Umgehung des Datenschutzes und damit illegal.
Ein Anwalt darf hier keinen Vorteil daraus schöpfen.

von Uhu U. (uhu)


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schwups... schrieb:
> Das ist aber eine Umgehung des Datenschutzes und damit illegal.
> Ein Anwalt darf hier keinen Vorteil daraus schöpfen.

Du irrst.

Der Staatsanwalt kann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf die 
Verbindungsdaten zugreifen.

Auf der anderen Seite haben sowohl der, gegen den sich das Verfahren 
wendet, als auch der Geschädigte, bzw. deren Anwälte eine 
Akteneinsichtsrecht.

Das Problem ist, daß sich die Staatsanwaltschaften vor den Karren der 
Musikindustrie spannen lassen und für die die Drecksarbeit machen - auf 
Kosten des Steuerzahlers.

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