Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Studium wird zwangsläufig 1 Jahr pausiert; Was in der Zwischenzeit?


von Studium-Pausierer (Gast)


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Hallo zusammen!

Mir und ca 15 meiner Kommilitonen wurde eine wichtige Prüfung nicht 
anerkannt, da keine Prüfungsanmeldung vorlag. Dadurch wird uns das 
Praktikumssemester (5. Sem.) nicht anerkannt. Grund war hier ein 
umwandeln von Praktika in Vorlesungen und vise versa und die damit 
verbundenen Änderungen im Anmeldungssystem für die Klausuren, und das 
mitten im Semester. Der Nachteil, wenn man der erste Jahrgang des neuen 
Bachelor Studiengangs ist und als Versuchskaninchen herhalten muss...
Die Einzelheiten sollen hier aber nicht diskutiert werden.

Mir geht es eher darum, was ich in der Zwischenzeit mache, immerhin muss 
ich 1 Jahr aussetzen. Normalen Job suchen? Praktikum? Studentenjob? Ich 
bin recht vielseitig, bin technisch versiert und handwerklich begabt, 
habe aber als Pflegehilfskraft, Küchenhilfe, Bauarbeiter oder Bürofuzzi 
auch schon in anderen Bereichen gearbeitet.

Was spricht nun für was? Praktika sind immer gut, kommt mir auch, die 
Zukunft betrachtend, am sinnvollsten vor. Allerdings muss ich auch meine 
laufenden Kosten decken (300-400€ mtl. reichen mir, bin sparsam), was 
bei der momentanen Lage nicht bei allen Firmen gegeben ist. Praktikum 
und Job gleichzeitig ist Zeitlich nicht machbar.

Was denkt ihr?

MfG,
Gelackmeierter


P.S.: Bachelor Mechatronik/Feinwerktechnik, 4.Semester

von Frederik K. (n0ll4k)


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Mhh könnt ihr nicht die Vorlesungen besuchen und die Klausuren "für die 
Schublade" schreiben?

von Klaus W. (mfgkw)


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Etwas Arbeiten, was auch bildungsmäßig sinnvoll ist?
Also entweder direkt für das Studium sinnvoll (SW-Entwickeln
für Informatikstudium etc.) oder auch nicht direkt zum Fach gehört,
aber das Wissen trotzdem erweitert.

von ... .. (docean) Benutzerseite


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Späteren Stoff vorziehen? oder gibts da nix mehr?

Ich hab "damals" das praxsissemsster und das 7. semester getauscht ..

4. 7. 6. Praxis(5.) Diplomarbeit(8.)

von Jürgen R. (hobbyloeter)


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Also, ich würde vorschlagen, einfach die Vorlesungen weiterzubesuchen!
Es kann Euch ja niemand aus dem Hörsaal rausschmeißen! Wenn Ihr 
ordentlich immatrikuliert seid, dürfte es doch auch kein Problem sein, 
Prüfungen abzulegen, oder?

Wenn Du mich fragst, ist das eine Riesensauerei, die sich die Hochschule 
Euch gegenüber gerade leistet. Leuten, die sich in Treu&Glauben darauf 
verlassen, sich für ein Praktikum angemeldet zu haben, nachträglich die 
Zulassung zu entziehen, nur weil "irgendwas" an der Prüfungsordnung 
geändert wurde!
Hab Ihr Euch schonmal über Eure Rechte informiert (Fachschaft, UStA 
etc.)?

von //// (Gast)


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15 Leute?

Dann geht ALLE zum Prüfungsamt und macht solange Stress (=verhandeln 
nicht rumpöbeln ;) ) bis das anerkannt wird!

Also an meiner Uni war das kein Problem als ich mal zu ner Prüfung nicht 
richtig angemeldet war einfach mit dem für den Studiengang Zuständigen 
Prof geredet und der hat das klar gemacht.

von Daniel (Gast)


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Möchte dazu nur folgendes sagen:

"Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch 
regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze 
nichts." - Otto Fürst von Bismarck

von Studium-Pausierer (Gast)


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@Joe (Gast)
So schlau wie du daher redest, hast du bestimmt deinen von dir 
vorgeschlagenen Weg gewählt. Allerdings schon in der Grundschule, wenn 
man nach der Rächdshraipung geht

@... ... (docean);Jürgen R. (hobbyloeter);Frederik Krämer (Firma: HS 
Bochum) (n0ll4k)

Wir sind der erste Jahrgang im Bachelor Studiengang, dementsprechend 
gibt es keine Vorlesungen die ich Vorziehen kann. Leider. War auch mein 
allererster Gedanke, aber es wird überhaupt nichts angeboten. Einzig 
noch von den Diplomern, aber die bringen mir nichts, da bei uns alles 
neu "strukturiert" wurde.

Unser Widerspruch ist noch in Bearbeitung, allerdings stellen die sich 
recht stur. Sauhaufen...

von John-eric K. (mockup)


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Hm hing das Praksissemester nicht aber an der Menge der Creditpoints?
Zumindest wurde uns das so erklärt.
Heißt ja dann, dass ihr alle ausstehende Prüfungen haben müsst um so 
nicht auf die Anzahl zu kommen, oder sehe ich das falsch?

An sonn sten echt versuchen mit den Professoren zu reden.
Gruß John-Eric

von Paul (Gast)


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Zieh doch das Studium generale oder Studium universale vor. Außerdem 
kannst Du mehr Wahlpflichtfächer ansetzen, als vorgeschrieben sind. 
Bildung schadet nie.

von ... .. (docean) Benutzerseite


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@vorziehen

Bei mir war es so das die diplomer bachelor-ersatz-vorlesungen bekommen 
haben...wer nicht im normalen turnus drin war

Vlt. werden dir diplomer Prüfungen als bachelor Prüfungen anerkannt??

Hier muss die Fachschaft für Abhilfe sorgen. Die haben den besten 
Draht zu Profs und so weiter..

Und wie oben schon gesagt sachlich bleiben, nicht laut werden in Ruhe 
die Situation und die Auswirkungen vortragen.

Niemand ist daran interessiert das ihr ein Jahr länger macht, auch das 
Prüfungsamt oder die Profs nicht...

von Matthias (Gast)


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Vielleicht sollte man man abklären, bei wem letztendlich die 
Verantwortung liegt.

Wenn die mitten im Semester was ändern und euch nicht darüber 
informieren oder nur unzureichend, dann kann ein wenig "Stress machen" 
das Problem lösen. Immerhin verlangen die ja Studiengebühren, dann kan 
man auch erwarten, dass man nicht rumgeschubst wird. Als Student hat man 
nunmal nicht immer das Glück, einen Job zu bekommen, und die Zeit hat 
man ja auch nicht gestohlen.....

von Studium-Pausierer (Gast)


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Ja, Vorraussetzung fürs Praxissemester sind ausreichend Punkte. Außerdem 
müssen einige Prüfungen bestanden sein, zu welchen auch meine Annulierte 
gehört. Einmal wenn ich mal ne glatte 1 schreib... (98/100 Punkte)

von Studium-Pausierer (Gast)


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Wo die Verantwortung liegt weiß keiner, bei den Studenten allerdings 
nicht.
Im vierten Semester ist ein Praktikum angesetzt gewesen, welches 
kurzfristig in eine Vorlesung umgewandelt wurde. Im Online-System zur 
Prüfungsanmeldung meldetetn sich die Betroffenen dann fürs Praktikum an, 
nachdem der entsprechende Prof ein Umbenennen des Praktikums in eine 
Vorlesung in jenem System versicherte. Das ist allerdings nicht 
geschehen. Glück hatten die, die sich, warum auch immer, auch für die 
Prüfung aus dem 3. Semster angemeldet haben. (welche von uns nicht 
geschrieben wurde, da uns empfohlen wurde, diese erst nach dem Praktikum 
im 4. Semester zu schreiben)

von Ollz (Gast)


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> Wo die Verantwortung liegt weiß keiner, bei den Studenten allerdings
> nicht.

Dann befragt einen Anwalt nach den Aussichten für eine Klage.

von //// (Gast)


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> der entsprechende Prof ein Umbenennen

Wie wäre es dann mal DIESEN prof zu fragen?!

von Andreas (Gast)


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Wenn das so ist wie von dir dargestellt, dann ist das eine Sauerei die 
du der Uni (welcher?) nicht durchgehen lassen solltest.

Geh:
1. zum Prüfungsamt
2. zur Stundentenvertretung
3. zum Anwalt
in dieser Reihenfolge, dann sollte sich das Problem lösen lassen.

von Timo (Gast)


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Was ist bitte aus dem Revolutionsgeist von früher geworden? Okay, wenn 
man keine Lust hat zu demonstrieren kann man sich doch zumindest mit 
FÜNFZEHN Mann zusammentun und sich einen Anwalt nehmen.

Hochschulen versuchen meistens alles zu tun, um ein Gerichtsverfahren zu 
verhindern, meistens genügt schon die Androhung eines solchen.

von Uhu U. (uhu)


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Studium-Pausierer schrieb:
> Wir sind der erste Jahrgang im Bachelor Studiengang, dementsprechend
> gibt es keine Vorlesungen die ich Vorziehen kann. Leider. War auch mein
> allererster Gedanke, aber es wird überhaupt nichts angeboten. Einzig
> noch von den Diplomern, aber die bringen mir nichts, da bei uns alles
> neu "strukturiert" wurde.
>
> Unser Widerspruch ist noch in Bearbeitung, allerdings stellen die sich
> recht stur. Sauhaufen...

Dann würde ich euch dringend empfehlen, euch zusammenzutun und 
juristische Hilfe holen und dann dem Verein aber massivst aufs Dach 
steigen.

Verhandeln kann man vorher, aber es ist kein Fehler, bei Zeiten 
durchblicken zu lassen, daß man sich nicht kampflos geschlagen geben 
wird.

von _Patrick_ (Gast)


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Das Problem bei einem Rechtsstreit ist, dass er Zeit braucht. Was hat 
man davon, wenn man nach einem Jahr recht bekommen hat? Bekommt man dann 
das verlorene Jahr zurück? Nö, man steht genau da, wo man ohne 
Rechtsstreit auch gestanden hat, aber fühlt sich noch stärker im Recht

von JPM (Gast)


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Klagen ist nicht unbedingt der beste Weg, weil sich sowas im Fachbereich 
rumspricht und der eine oder andere Professor auf die Idee kommen 
könnte, eine Klausur mit 100% Durchfallquote zu stellen. Und an die 
Bachelor Thesis möchte ich erst gar nicht denken bzw. an deren 
Bewertung.

von Bachelor2009 (Gast)


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Na super, ich dachte, dieser ganze Bolognoa-Mist soll das studieren 
beschleunigen?
Da sieht man es mal wieder!

Unerhört finde ich, daß sich noch quergestellt wird, obwohl man es 
verbockt hat.
Da sieht man doch, daß die verantwortlichen Leute noch gar kein 
richtiges Konzept hatten!

Ich kann das mitfühlen, bei uns gab es auch ein paar Kracher, aber das 
schlägt ja dem Faß den Boden aus!

von (prx) A. K. (prx)


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Über Recht kann der Anwalt eher befinden als ein Forum. Da der Schaden 
auch bei erfolgreichem juristischen Verfahren nicht mehr zu vermeiden 
wäre, kann der Anwalt evtl. eine einstweilige Verfügung bewirken, mit 
der das es erst einmal unter Vorbehalt normal weitergeht. Bei einer 
solchen Verfügung wird ein Richter nur sondieren, wodurch weniger 
unwiederbringlicher Schaden entsteht.

von Matthias (Gast)


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Waren die 15 Leute alle aus dem Semester, oder gibt es welche, die kein 
Problem haben?

von _Patrick_ (Gast)


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Guter Punkt A.K. An eine einstweilige Verfügung hatte ich bei meinem 
beitrag nicht gedacht

von Gast (Gast)


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Es schadet denke ich auf keinen Fall, wenn Ihr gemeinsam einen Anwalt 
aufsucht. Der kann den Fall prüfen und Euch daraufhin Vorschläge für ein 
weiteres Vorgehen unterbreiten. Was Ihr dann macht, liegt dann immer 
noch in Eurer eigenen Entscheidungsgewalt.
Sollte es übrigens zum Rechtsstreit kommen und das Gericht stellt fest, 
dass die Uni im Unrecht ist, dürfte das auch entsprechende 
Schadensersatzansprüche eurerseits gegenüber der Uni begründen. Man kann 
sich ja dann mal ausrechnen, wieviel das ist, wenn 15 Mann ein Jahr 
länger studieren als zu arbeiten. Wie hoch der Schadensersatzanspruch 
allerdings wirklich ausfällt, da hab ich keinerlei Erfahrungen mit. Da 
kann dann auch wieder ein Anwalt mit ersten fundierten Aussagen 
weiterhelfen.

Eventuell genügt ja sogar schon, dass der Anwalt nochmals ein 
entsprechendes Schreiben zu Eurer Beschwerde/Widerspruch nachreicht. Da 
muss ja noch nichtmal von Klage oder Klageandrohung die Rede sein. Der 
weiß schon, wie sowas vormuliert werden muss.

von Jürgen R. (hobbyloeter)


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Was ich nicht verstehe ist, daß es anscheinend keine weiteren 
Vorlesungen gibt, die Ihr "einschieben" könntet.
Was ist mit denen, bei denen die Prüfung nicht annuliert wurde (Ihr 
seide ja "nur" 15 Leute)? Für die muß es doch was geben. Dann könnt Ihr 
doch mit denen in die Vorlesung gehen!

von Studium-Pausierer (Gast)


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Ein Schreiben eines Anwalts, der im Namen von uns allen wirkt, folgte 
direkt unseren Einsprüchen. Mal sehen was dabei herauskommt.
Allerdings sagte ich ja schon in meinem ersten Beitrag, dass das 
eigentlich nicht weiter diskutiert werden soll. Mir ging es eher um 
Vorschläge was ich evtl. arbeiten kann.

von Gerald (Gast)


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Auf keinen Fall darfs Du dir die Adresse des Vorsitzenden des 
Prüfungsamtes raussuchen, um ihm in den nächsten Monaten, wenn die Sache 
rum ist, regelmäßig die Reifen plattzustechen.

Da darfst auch nicht aus Protest heimlich in der Bibliothek Bücher 
beschädigen, um Dich auszutoben.

Was Du machen kannst: Der örtlichen Presse gegenüber Ross und Reiter 
nennen.

von itsMe (Gast)


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Hallo  Studium-Pausierer,

is muss doch eine Studienordnung geben, die regelt, was Vorlesung, was 
praktikum usw. ist.
Zumindest müssen Veranstaltungen irgendwo im Vorlesungsprogramm o.ä. mal 
als irgendwas davon angekündigt worden sein.
Wenn das dann im laufenden Semester geändert wird, kann das doch nicht 
wirklich zulässig sein und ich würde beim Prüfungsamt, Dekan, Rektor auf 
den Tisch hauen. Notfalls solltet ihr drüber nachdenken, ob nicht 
rechtliche Schritte in betracht kommen. Ein Jahr zu verlieren ist doch 
schon ordentlich und es scheint sich nicht um einen Einzelfall zu 
handeln, dass sich diese Maßnahme rechtfertigt. Viellecht kann euch die 
Fachschft / der Asta weiterhelfen.

von Bastl (Gast)


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15 Leute und keiner traut sich einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu 
richten, wenn euch dadurch ein ganzes Jahr flöten geht???
Bei uns haben mal ca. 200 Leute eine Klausur geschrieben (in zwei 
Hörsälen) und die Hälfte hat eine Stunde später als die anderen von 
einem (eher unerheblichen) Fehler in der Klausur erfahren. Eine 
Studentin hat einen Antrag gestellt und der Ausschuss hat allen 200(!) 
den Versuch als Freiversuch(!!!) genehmigt.
Also nur Mut, der Prüfungsausschuss beißt nicht!

von Mackie Messer (Gast)


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> Auf keinen Fall darfs Du dir die Adresse des Vorsitzenden des
> Prüfungsamtes raussuchen, um ihm in den nächsten Monaten, wenn die Sache
> rum ist, regelmäßig die Reifen plattzustechen.

Das kann man immer noch nach erflogreich abgeschlossenem Studium machen 
;)

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