Forum: Offtopic mietrecht bei todesfall


von Immo ". (iblis)


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moinmoin..
ich bin grad aus zufall(? auf dieses forum gestossen und da mir  ne 
komische situation passiert ,dachte ich mir sie hier mal zu schildern.

also ,

ich habe die letzten jahre meiner oma zur seite gestanden , von hilfe 
bis pflege.

meine grossmutter ist im juni 09 in eine private wohngemeinschaft 
gezogen.
da es dem vermieter wichtig war einen mietvertrag mit meiner oma zu 
haben wurde ein solcher erstellt.

sprich, im mietvertrag sind der hausbesitzer als vermieter und meine oma 
als mieterin für ein zimmer aufgeführt.
nunja, leider war meine grossmutter körperlich nicht dazu in der lage 
eine unterschrift zu leisten.
da sie mich gebeten hat die unterschrift zu tätigen ,habe ich dort 
unterschrieben. mit meinem namen.
ich war zu keinem zeitpunkt der gerichtlich bestimmte vertreter meiner 
oma...
auch gibt es keine von ihr unterzeichneten untelagen welche mir das 
recht ubertragen hätten so etwas wie einen vertrag für sie 
zunterzeichnen.
da im vertrag auch nicht erwähnt wird warum meine unterschrift drauf ist 
,stellt sich mir die frage nach der rechtmäsigkeit des vertrages 
generell.
der fakt das meine unterschrift auf dem vertrag ist hat den vermieter 
nicht gekummert denn,
ich habe mich in den monaten 06,07,  persönlich darum gekümmert das der 
vermieter sein geld bekommt.  bargeld gegen mietquittung.
meine oma ist anfang august verstorben.
ich bin dann zum vermieter und habe auch für den monat august die miete 
bezahlt.  ausserdem habe ich ihm gesagt ,dass durch den tod meiner 
grossmutter der mietvertrag von mir als hinfällig und als aufgelöst 
betrachtet wird..
der vermieter sagte mir er sieht das auch so.
tja, und heute gabs nen brief von nem anwalt.
ich wäre der rechtsnachfolger (?) meiner oma.sie hätte ein ungekündigtes 
mietverhältnis, und mir wird anheim gestellt dieses zu kündigen ,mit 3 
monaten kündigungsfrist.
und bisdahin wird erwartet das die vertragsbedingungen eingehalten 
werden.
die miete für september fehlt...
und die soll ich zahlen...

muss ich zahlen?
ist der vertrag überhaupt legal?
ich mein ich bin der enkel , noch nicht einmal , im rechtlichen sinne , 
erbe...
meine oma hat nen lebenden bruder und nen lebenden sohn.
 wie gesagt, dass passiert grad..
ich sollte vielleicht mal diesen anwalt anrufen...

von D. I. (Gast)


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Du solltest vielleicht ein geeigneteres Forum wie z.B. recht.de 
aufsuchen oder direkt einen Anwalt konsultieren

von Immo ". (iblis)


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hmmm, ja , ich denke auch ein besuch bei einem anwalt könnt nicht 
schaden.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Immo "i." schrieb:

> da sie mich gebeten hat die unterschrift zu tätigen ,habe ich dort
> unterschrieben. mit meinem namen.

Eine Unterschrift im Auftrag ist durchaus etwas Legales.  Normaler-
weise würde man dann zwar den Namen der Oma hinschreiben, ob das
nun juristisch eine Konsequenz hat, dass du deinen eigenen Namen
geschrieben hast, darfst du wohl wirklich einen Rechtsverdreher
fragen.  Ich vermute, es hat keine, da der Auftrag als solcher dir
von deiner Oma erteilt worden ist.

> ich war zu keinem zeitpunkt der gerichtlich bestimmte vertreter meiner
> oma...

Das musst du auch nicht sein.

> tja, und heute gabs nen brief von nem anwalt.

Warum auch immer.  Das hätte der Vermieter dir ja auch selbst
schreiben können.

> ich wäre der rechtsnachfolger (?) meiner oma.

Das bist du offenbar nicht (s. u.).

> sie hätte ein ungekündigtes
> mietverhältnis, und mir wird anheim gestellt dieses zu kündigen ,mit 3
> monaten kündigungsfrist.

Das ist prinzipiell erst einmal OK, ein Mietverhältnis endet nicht
unmittelbar mit dem Tod, sondern die Erben treten automatisch in
den Vertrag ein.  Sie erwerben dadurch einerseits das Recht, den
Vertrag normal weiterzuführen, oder dürfen andererseits fristgemäß
kündigen.

> ich mein ich bin der enkel , noch nicht einmal , im rechtlichen sinne ,
> erbe...
> meine oma hat nen lebenden bruder und nen lebenden sohn.

Dann sind diese natürlich die rechtlichen Nachfolger, und es muss
deren Sache sein, sich auch um das Mietverhältnis zu kümmern.  Nun
können die natürlich anzweifeln, dass du von der Oma tatsächlich
den Auftrag erteilt bekommen hast, aber das dürfte ein ziemlich
dünnes Eis sein -- schließlich hat deine Oma ja auch in der Wohnung
gewohnt, allein dadurch ist der Vertrag ja de fakto zustande
gekommen.

von Immo ". (iblis)


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Jörg Wunsch schrieb:
>
> Dann sind diese natürlich die rechtlichen Nachfolger, und es muss
> deren Sache sein, sich auch um das Mietverhältnis zu kümmern.

aber wie wird man dann rechtsnachfolger? reicht es sohn oder bruder 
einer verstorbenen person zu sein ,um z.b  die verantwortung für einen 
mietvertrag  übernehmen zu müssen ?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Immo "i." schrieb:

> aber wie wird man dann rechtsnachfolger? reicht es sohn oder bruder
> einer verstorbenen person zu sein ,um z.b  die verantwortung für einen
> mietvertrag  übernehmen zu müssen ?

Ja, als Erbe ist man erst einmal der Rechtsnachfolger, das wird man
automatisch auf Grund des Verwandtschaftsverhältnisses, oder aber
durch ein Testament.

Ein Erbe kann man auch ausschlagen, allerdings muss man dies innerhalb
einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall tun.  Man kann das
Erbe auch nur im Ganzen ausschlagen, also nicht etwa nur das Erbe
der Wohnung ausschlagen, aber die noch auf dem Konto liegenden 20 kEUR
als Erbe annehmen...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Immo "i." schrieb:

> ich mein ich bin der enkel , noch nicht einmal , im rechtlichen sinne ,
> erbe...
> meine oma hat nen lebenden bruder und nen lebenden sohn.

Ob du damit Erbe bist oder nicht, hängt davon ab, ob du ein Kind
des noch lebenden Sohnes bist oder Kind eines bereits verstorbenen
Kindes deiner Oma.  Im letzteren Falle wärst du Erbe, da du statt
deines Vaters / deiner Mutter die Erbfolge antrittst.

Das alles gilt natürlich nur, wenn es kein Testament gibt (oder ein
solches unwirksam wäre).

Kann man übrigens alles entweder im BGB oder brauchbar kommentiert
im Internet nachlesen.

von Immo ". (iblis)


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oh ja,
ich bn der nachkomme eines noch lebenden kindes meiner oma,- ihrem sohn 
, meinen vater..
ein unangenehmer mensch.
soll sich der vermieter doch mit ihm auseinandersetzen.

ok, vielen dank erstmal für die raschen antworten.
ich werde mich mal mit der anwaltzkanzlei des vermieters unterhalten..

hmmm, eigentlich kann es doch nur im sinne des vermieters sein, meiner 
oma fristlos zu kündigen.
denn was wenn ich ganz normal miete zahle?
ich hätt dann halt noch ein zimmer.und was ich damit mache ,oder wie ich 
es bewohne,bleibt doch dann mir überlassen.

ich möchte gerne mal sehen wie der vermieter den rest der wohnung ,mit 
mir als bewohner, vermietet...

danke
immo

von Juppi J. (juppii)


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Hallo
Ohne richtige Kenntnis des Mietvertrages,kann nicht beurteilt werden,ob 
vielleicht nicht sogar du selbst Mieter geworden bist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Immo "i." schrieb:

> hmmm, eigentlich kann es doch nur im sinne des vermieters sein, meiner
> oma fristlos zu kündigen.

Warum sollte er sich die regulären Mieteinnahmen denn entgehen
lassen wollen?  Die Kündigungsfrist soll ja auch ihm die Möglich-
keit geben, sich bereits auf die Suche nach einem Nachmieter zu
begeben.

> denn was wenn ich ganz normal miete zahle?

Wenn du nicht Vertragspartei bist (so wie du es dargestellt hast),
hast du erst einmal keinerlei Rechte.  Wenn du die Miete zahlst,
wird der Vermieter davon ausgehen, dass dies in Abstimmung mit
den Erben erfolgt und entsprechend rechtens ist.

> ich hätt dann halt noch ein zimmer.und was ich damit mache ,oder wie ich
> es bewohne,bleibt doch dann mir überlassen.

Nein, das würde eines gültigen Vertrags zwischen dir und dem
Vermieter bedürfen -- und auch dann geht es nicht um ein Zimmer,
sondern um die ganze Wohnung.  Nach deiner Darstellung bist du
jedoch kein Vertragspartner.

Die Erben haben allerdings sehr wohl das Recht, den kompletten
Mietvertrag weiterzuführen.  Ich glaube, dies würde automatisch
passieren, sofern sie nicht kündigen (aber da bin ich mir nicht
völlig sicher, lies es nach oder lass dich beraten).  Auch wäre
es fraglich, ob die bereits (offenbar mündlich) erfolgte Kündigung
des Vertrages rechtens ist, denn eigentlich warst du zu dieser
ja gar nicht berechtigt (da nicht Vertragspartner).  Andererseits,
wenn du/ihr aus dem Vertrag raus wollt, kann es euch ja nur recht
und billig sein, wenn er die Kündigung in dieser Form akzeptiert,
sonst würde sich ja alles noch einen weiteren Monat rausschieben.

> ich möchte gerne mal sehen wie der vermieter den rest der wohnung ,mit
> mir als bewohner, vermietet...

Der wird rechtzeitig vor dem regulären Ende des Mietvertrages die
Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben bekommen wollen.

von Immo ". (iblis)


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Juppi J. schrieb:
> Hallo
> Ohne richtige Kenntnis des Mietvertrages,kann nicht beurteilt werden,ob
> vielleicht nicht sogar du selbst Mieter geworden bist.

hallo , ja , sowas hab ich mich halt auch schon gefragt.

also, dieser mietvertrag ist ein "normaler" mietvertrag für wohnungen.
der hausbesitzer hat im unteren wohnungsteil seines einfamilienhauses an 
drei alte menschen (90-94 ),jeweils ein zimmer vermietet.
meine oma hat laut mietvertrag eine wohnung von 53m² ,bestehend aus 
einem zimmer von 14²m + küche,bad,flur und gemeinschaftsräume(?).

hmmm. wie gesagt oben steht ihr name als mieter unten steht mein name...

die anderen alten sind ausgezogen.

das haus steht defacto leer .

ich bin gespannt.

von Uhu U. (uhu)


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Jörg Wunsch schrieb:
>  Man kann das
> Erbe auch nur im Ganzen ausschlagen, also nicht etwa nur das Erbe
> der Wohnung ausschlagen, aber die noch auf dem Konto liegenden 20 kEUR
> als Erbe annehmen...

Das stimm nicht ganz: Man kann das Erbe antreten, aber die Haftung dafür 
auf den Wert des Erbes beschränken. Man kann dann nicht für die Schulden 
des Erblassers in Anspruch genommen werden.

Nähere Auskunft darüber beim Rechtsanwalt...

von Uhu U. (uhu)


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Immo "i." schrieb:
> ok, vielen dank erstmal für die raschen antworten.
> ich werde mich mal mit der anwaltzkanzlei des vermieters unterhalten..

Vorsicht! Geh lieber zu einen Anwalt deines Vertrauens, wenn du nicht 
vom gegnerischen Anwalt über den Tisch gezogen werden willst!

An deiner Stelle würde ich aber auf jeden Fall erst mal nicht zahlen, 
denn Geld was weg ist, bekommt man so leicht nicht wieder.

> ich möchte gerne mal sehen wie der vermieter den rest der wohnung ,mit
> mir als bewohner, vermietet...

Daraus schließe ich allerdings, daß dein Vermieter sich grob 
rechtswidrig verhalten hat: Er hat die Wohnung dir vermietet und 
verlangte von dir, auf dein Recht zu verzichten, Angehörige bei dir 
aufzunehmen und stattdessen den Mietvertrag mit dir zu brechen und ein 
Zimmer deiner Wohnung separat zu vermieten.

Geh unbedingt zu einem  Anwalt deines Vertrauens!

von Juppi J. (juppii)


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Immo "i." schrieb:
> ok, vielen dank erstmal für die raschen antworten.
> ich werde mich mal mit der anwaltzkanzlei des vermieters unterhalten..
Uhu Uhuhu schrieb:
>Vorsicht! Geh lieber zu einen Anwalt deines Vertrauens, wenn du nicht
>vom gegnerischen Anwalt über den Tisch gezogen werden willst!



Mit Vermieteranwalt sich zu "Unterhalten" ist nicht schlecht.
Kläre vorher, das es keine Gebührenpflichtige "Unterhaltung" wird.

Darin sind Anwälte ganz groß und vom Gesetz gut unterstützt.
Versuche von Ihm was zu erfahren nicht er von Dir!

Wieviel Mietkosten würden auf dich zukommen.(sind ja keine Nebenkosten 
mehr)
Bei der suche nach einen Anwalt,frage ob er schon solche Fälle gewonnen 
hat.
(hat bei mir bei der Suche nach einen Anwalt enormes Staunen 
hervorgerufen)

Wobei ich glaube das der Vermieter auf "Dummenfang" aus ist.
Wie Uhu sagt ,erst mal nicht zahlen.

Die Kaution müßte doch auch noch vorhanden sein.

von Max M. (xxl)


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@ Immo "i."

 mein herzlichstes Beileid.

@ Jörg Wunsch

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber...

Oh man Jörg, erst räts du Immo einen Anwalt zu konsultieren
und dann erzählst du munter drauf los und machst ne Rechtsberatung
mit gefährlichem Hörensagen wie mir scheint.
Hast du da einschlägige Erfahrungen gemacht? Ich hab das vor
zwei Jahren durch gemacht und ist häufig sehr kompliziert.
Mit einem gegnerischen Anwalt zu sprechen halte ich für eine
Torheit die man lieber einem Berufskollegen überlässt wenn
man nicht über den Tisch gezogen werden will, vor allem wenn
der nur auf Zeit spielt und schlimmstenfalls ein Versäumissurteil
erwirkt.
Immo ist normalerweise nicht Erbe und auch nicht Vertragspartner.
Die Oma konnte doch, solange sie nicht entmündigt war, jederzeit
jemanden hilfsweise beauftragen in ihrem Namen zu unterschreiben.
Und die Unterschrift ist nur eine Beglaubigung der Willenserklärung
der Oma, mehr nicht. Wer die Miete zahlt, tritt meines Wissen
nicht in den Vertrag ein, sondern hilft nur bei der Erfüllung,
sofern keine andere Rechtspflicht besteht. Beispiel: manchmal
zahlt die Miete ein Vormund oder eine Behörde (z.B. Jobcenter/
Sozialamt) Die treten dann auch nicht in den Vertrag ein.
Der Vertrag wäre auch Rechtswirksam wenn keiner unterschrieben hätte.
Entscheidend ist der Übergang des Verfügungsrechts und die ging 
unzweifelhaft an die Oma. Im Streitfall wären die Mietzahlungen
auch ein Beweis und nötigenfalls Immo`s wahrheitsgemäße Aussage
wenn es da zum Prozess käme.
Die Forderung des Vermieters kann man knicken wenn die Erben
ersten Grades (sofern kein anders lautendes Testament existiert)
das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach dem Tode beim Nachlassgericht 
ausschlagen. In wie weit dann Erben weiterer Grade eintreten
kann ich nicht sagen und muss dann ein Anwalt für Erbrecht
oder Notar klären. Wichtig wäre auch zu klären ob die Oma überhaupt
ein Testament hinterlassen hat und Immo vielleicht bedacht hat.
Schlecht sieht es aus wenn die Oma noch erhebliches Vermögen
hinterlassen hat, vor allem Immobilien und Konten ohne
Verfügungsrecht an die man nur mit Erbschein ran kommt.
Man kann nur eins machen, annehmen oder ausschlagen.
Mit einem Vermögen wäre die Mietforderung dann zwar eine Lapalie
aber warum man den Vermietern noch 3 Monatsmieten in den Rachen
schmeißen muss wird auch ein ungelöstes Mysterium unserer Gesetzgeber 
bleiben. Da hat die Vermieterlobby wohl kräftig mit gemischt.

Natürlich ist das bisschen Halbwissen trotz Erfahrung nicht 
rechtsverbindlich weil fast jeder Fall anders ist und daher
sollte die Nachlassfrage in den Frist von max.6 Wochen
geklärt werden, möglichst nicht auf den letzten Drücker.
Meines Erachtens sind die 6 Wochen ein wenig knapp bemessen,
aber der Gesetzgeber scheint sich was dabei gedacht zu haben.

@ Immo "i."

Wenn du nur ein geringes Einkommen hast kannst du dir ein
Beratungsschein bei dem dir zuständigen Amtsgericht besorgen
und kannst dich dann bei einem Juristen deiner Wahl kostenfrei
beraten lassen.

Viel Glück

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:

> ...mit gefährlichem Hörensagen wie mir scheint.

Wo bitte ist das gefährliche Hörensagen?

> Hast du da einschlägige Erfahrungen gemacht?

Zumindest zwei eigene Erbfälle in den letzten drei Jahren.

> Mit einem gegnerischen Anwalt zu sprechen halte ich für eine
> Torheit ...

Davon hat ihm ja auch jeder abgeraten.

> Immo ist normalerweise nicht Erbe und auch nicht Vertragspartner.
> Die Oma konnte doch, solange sie nicht entmündigt war, jederzeit
> jemanden hilfsweise beauftragen in ihrem Namen zu unterschreiben.

Schrieb ich etwas anderes?

> Der Vertrag wäre auch Rechtswirksam wenn keiner unterschrieben hätte.

Auch hier habe ich nichts anderes behauptet.

von Uhu U. (uhu)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Davon hat ihm ja auch jeder abgeraten.

Außer juppi...

von Peter D. (peda)


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Immo "i." schrieb:
> oh ja,
> ich bn der nachkomme eines noch lebenden kindes meiner oma,- ihrem sohn
> , meinen vater..
> ein unangenehmer mensch.
> soll sich der vermieter doch mit ihm auseinandersetzen.

Sehe ich auch so.
Du bist weder Vertragspartner, noch Erbe, also geht Dich das garnichts 
an.
Vertragspartner ist nur, wer im Vertrag steht.


Peter

von Juppi J. (juppii)


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UHU schrieb:
>Jörg Wunsch schrieb:
>> Davon hat ihm ja auch jeder abgeraten.

>Außer juppi...

Habe auch geschrieben das der Vermieter auf "Dummenfang " ist.

Mit dem gegnerischen Anwalt zu reden war für mich nie ein Problem.
Wie ich schon schrieb, muß nur sehr gut aufgepasst werden.
Man sollte etwas Erfahrung einbringen.
Da Anwälte sehr oft Arrogant sind ,merken sie nicht immer gleich
das SIE nur ausgefragt werden.....

Habe bei der Anwaltsuche (kostenlos) immer einzelne Informationen 
erhalten.
Wenn du zu 10 Anwälten gehst, kann das Problem schon gelöst sein.
Gruß

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